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   BVerwG, 28.10.2015 - 2 C 15.15   

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https://dejure.org/2015,44414
BVerwG, 28.10.2015 - 2 C 15.15 (https://dejure.org/2015,44414)
BVerwG, Entscheidung vom 28.10.2015 - 2 C 15.15 (https://dejure.org/2015,44414)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Oktober 2015 - 2 C 15.15 (https://dejure.org/2015,44414)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    BBesG §§ 6, 45; BGB § 133; ATZV § 2
    Altersteilzeit; Blockmodell; Freistellungsphase; Arbeitsphase; Zulage; Arbeitszeit; Dienstbezüge; pro rata temporis-Grundsatz; Teilzeitarbeit; Wahrnehmung einer herausgehobenen Funktion.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BBesG §§ 6, 45
    Altersteilzeit; Arbeitsphase; Arbeitszeit; Blockmodell; Dienstbezüge; Freistellungsphase; Teilzeitarbeit; Wahrnehmung einer herausgehobenen Funktion; Zulage; pro rata temporis-Grundsatz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 ATZV, § 6 BBesG, § 45 BBesG
    Funktionszulage während der Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Beamten auf anteilige Zahlung einer Funktionszulage in der Freistellungsphase auch bei Bewilligung einer Altersteilzeit im Blockmodell und Gewährung einer Zulage wegen der Wahrnehmung einer herausgehobenen Funktion in dieser Arbeitsphase

  • doev.de PDF

    Funktionszulage während der Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell

  • rewis.io

    Funktionszulage während der Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBesG § 6; BBesG § 45; BGB § 133; ATZV § 2
    Anspruch eines Beamten auf anteilige Zahlung einer Funktionszulage in der Freistellungsphase auch bei Bewilligung einer Altersteilzeit im Blockmodell und Gewährung einer Zulage wegen der Wahrnehmung einer herausgehobenen Funktion in dieser Arbeitsphase

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anspruch eines Beamten auf anteilige Zahlung von Zulagen während Freistellungsphase

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch eines Beamten auf anteilige Zahlung von Zulagen während Freistellungsphase

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 392
  • DÖV 2016, 488
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2007 - 21 A 2607/05

    Berücksichtigung einer Lehrzulage bei der Berechnung des Altersteilzeitzuschlages

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2015 - 2 C 15.15
    Der Sache nach bedeutet dies, dass in Fallkonstellationen wie der des vorliegenden Verfahrens die "Wahrnehmung" der herausgehobenen Funktion i.S.d. § 45 Abs. 1 Satz 1 BBesG auch für den Zeitraum der Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell fingiert wird - genauso, wie auch die Weiterzahlung der sonstigen Dienstbezüge während dieses Zeitraums auf einer Fiktion beruht, nämlich einer Dienstleistung, die der Beamte in dieser Phase der Altersteilzeit tatsächlich nicht mehr erbringt und auch nicht mehr erbringen muss, weil er sie - gewissermaßen "in Vorleistung tretend" - bereits in der vorangegangenen Dienstleistungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell erbracht hat (wie hier bereits OVG Münster, Urteil vom 25. April 2007 - 21 A 2607/05 - juris Rn. 24 ff., ebenso OVG Hamburg, Urteil vom 29. Februar 2008 - 1 Bf 369/05 - juris Rn. 16 ff.; ebenso Blatt, ZBR 2010, 184 ff.; Kathke, in: Schwegmann/Summer, Besoldungsrecht des Bundes und der Länder, Loseblatt-Kommentar, Stand: Mai 2014, A II/1 § 6 BBesG Rn. 29, 38).
  • OVG Hamburg, 29.02.2008 - 1 Bf 369/05

    Wechselschichtzulage im Rahmen des Sabbatjahrmodells

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2015 - 2 C 15.15
    Der Sache nach bedeutet dies, dass in Fallkonstellationen wie der des vorliegenden Verfahrens die "Wahrnehmung" der herausgehobenen Funktion i.S.d. § 45 Abs. 1 Satz 1 BBesG auch für den Zeitraum der Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell fingiert wird - genauso, wie auch die Weiterzahlung der sonstigen Dienstbezüge während dieses Zeitraums auf einer Fiktion beruht, nämlich einer Dienstleistung, die der Beamte in dieser Phase der Altersteilzeit tatsächlich nicht mehr erbringt und auch nicht mehr erbringen muss, weil er sie - gewissermaßen "in Vorleistung tretend" - bereits in der vorangegangenen Dienstleistungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell erbracht hat (wie hier bereits OVG Münster, Urteil vom 25. April 2007 - 21 A 2607/05 - juris Rn. 24 ff., ebenso OVG Hamburg, Urteil vom 29. Februar 2008 - 1 Bf 369/05 - juris Rn. 16 ff.; ebenso Blatt, ZBR 2010, 184 ff.; Kathke, in: Schwegmann/Summer, Besoldungsrecht des Bundes und der Länder, Loseblatt-Kommentar, Stand: Mai 2014, A II/1 § 6 BBesG Rn. 29, 38).
  • BVerwG, 23.06.2005 - 2 C 21.04

    Lehrer, Arbeitszeit der -, Unterrichtsverpflichtung und Arbeitszeit der -,

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2015 - 2 C 15.15
    Ein Beamter, der im Blockmodell der Altersteilzeit von der Arbeit völlig freigestellt wird, behält aufgrund von § 6 Abs. 1 BBesG in dieser Freistellungsphase seinen der durchschnittlichen Arbeitszeit entsprechenden Besoldungsanspruch (BVerwG, Urteile vom 28. November 2002 - 2 CN 1.01 - BVerwGE 117, 219 , vom 23. September 2004 - 2 C 61.03 - BVerwGE 122, 65 und vom 23. Juni 2005 - 2 C 21.04 - BVerwGE 124, 11 ).
  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 61.03

    Arbeitszeit; Ausgleichsmaßnahmen; außerunterrichtliche Verpflichtungen;

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2015 - 2 C 15.15
    Ein Beamter, der im Blockmodell der Altersteilzeit von der Arbeit völlig freigestellt wird, behält aufgrund von § 6 Abs. 1 BBesG in dieser Freistellungsphase seinen der durchschnittlichen Arbeitszeit entsprechenden Besoldungsanspruch (BVerwG, Urteile vom 28. November 2002 - 2 CN 1.01 - BVerwGE 117, 219 , vom 23. September 2004 - 2 C 61.03 - BVerwGE 122, 65 und vom 23. Juni 2005 - 2 C 21.04 - BVerwGE 124, 11 ).
  • BVerwG, 28.11.2002 - 2 CN 1.01

    Ansparphase; Arbeitszeit; Arbeitszeitkonto; Ausgleichsphase; dringendes

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2015 - 2 C 15.15
    Ein Beamter, der im Blockmodell der Altersteilzeit von der Arbeit völlig freigestellt wird, behält aufgrund von § 6 Abs. 1 BBesG in dieser Freistellungsphase seinen der durchschnittlichen Arbeitszeit entsprechenden Besoldungsanspruch (BVerwG, Urteile vom 28. November 2002 - 2 CN 1.01 - BVerwGE 117, 219 , vom 23. September 2004 - 2 C 61.03 - BVerwGE 122, 65 und vom 23. Juni 2005 - 2 C 21.04 - BVerwGE 124, 11 ).
  • BVerwG, 24.09.2013 - 2 C 52.11

    Altersteilzeit; Anwendungsvorrang; Arbeitszeit; Billigkeitsentscheidung;

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2015 - 2 C 15.15
    Dieser gibt vor, dass Teilzeitbeschäftigten Leistungen, insbesondere das Entgelt, entsprechend dem zeitlichen Verhältnis der Teilzeit zur Vollzeit, d.h. strikt zeitanteilig zu gewähren sind (BVerwG, Urteile vom 29. September 2005 - 2 C 44.04 - BVerwGE 124, 227 , vom 26. März 2009 - 2 C 12.08 - Buchholz 240 § 47 BBesG Nr. 11 Rn. 13, vom 25. März 2010 - 2 C 72.08 - BVerwGE 136, 165 Rn. 19 und vom 24. September 2013 - 2 C 52.11 - NVwZ-RR 2014, 274 Rn. 25).
  • BVerwG, 25.03.2010 - 2 C 72.08

    Ruhegehalt; Ruhegehaltssatz; ruhegehaltfähige Dienstzeiten; Ausbildungszeiten im

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2015 - 2 C 15.15
    Dieser gibt vor, dass Teilzeitbeschäftigten Leistungen, insbesondere das Entgelt, entsprechend dem zeitlichen Verhältnis der Teilzeit zur Vollzeit, d.h. strikt zeitanteilig zu gewähren sind (BVerwG, Urteile vom 29. September 2005 - 2 C 44.04 - BVerwGE 124, 227 , vom 26. März 2009 - 2 C 12.08 - Buchholz 240 § 47 BBesG Nr. 11 Rn. 13, vom 25. März 2010 - 2 C 72.08 - BVerwGE 136, 165 Rn. 19 und vom 24. September 2013 - 2 C 52.11 - NVwZ-RR 2014, 274 Rn. 25).
  • BVerwG, 29.09.2005 - 2 C 44.04

    Teilzeitbeschäftigung; unterhälftige Beschäftigung; Kürzung des kinderbezogenen

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2015 - 2 C 15.15
    Dieser gibt vor, dass Teilzeitbeschäftigten Leistungen, insbesondere das Entgelt, entsprechend dem zeitlichen Verhältnis der Teilzeit zur Vollzeit, d.h. strikt zeitanteilig zu gewähren sind (BVerwG, Urteile vom 29. September 2005 - 2 C 44.04 - BVerwGE 124, 227 , vom 26. März 2009 - 2 C 12.08 - Buchholz 240 § 47 BBesG Nr. 11 Rn. 13, vom 25. März 2010 - 2 C 72.08 - BVerwGE 136, 165 Rn. 19 und vom 24. September 2013 - 2 C 52.11 - NVwZ-RR 2014, 274 Rn. 25).
  • BVerwG, 11.04.2016 - 2 B 92.15

    Haushaltsrechtliche Voraussetzungen für die Übertragung eines höherwertigen Amtes

    Hinsichtlich des nach der teilweisen Erledigung des Rechtsstreits im Berufungsverfahren noch rechtshängigen Zeitraums vom 1. Februar 2011 bis zum 31. Juli 2014, in dem sich der Kläger bereits in der Freistellungsphase der ihm bewilligten Altersteilzeit im Blockmodell befand, ist die Revision wegen - nachträglich eingetretener - Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) zu dem Urteil des Senats vom 28. Oktober 2015 (BVerwG 2 C 15.15) zuzulassen.

    In dem genannten Urteil hat der Senat entschieden, dass ein Beamter, dem Altersteilzeit im Blockmodell bewilligt und dem in der Arbeitsphase wegen der Wahrnehmung einer herausgehobenen Funktion die Zulage nach § 45 BBesG anteilig gewährt worden ist, auch in der Freistellungsphase der Altersteilzeit Anspruch auf anteilige Zahlung dieser Zulage hat (BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2015 - 2 C 15.15 - Rn. 9 ff. ).

    Vielmehr ist in solchen Fallkonstellationen die "Wahrnehmung" der Aufgabe auch für den Zeitraum der Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell zu fingieren (BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2015 - 2 C 15.15 - Rn. 21).

  • BVerwG, 24.02.2017 - 2 C 6.16

    Altersteilzeit; Arbeitsphase; Beamter; Blockmodell; Dienstleistungsphase;

    Ein Beamter, dem Altersteilzeit im Blockmodell bewilligt und dem in der Dienstleistungsphase wegen der Wahrnehmung der Aufgaben eines höherwertigen Amtes die Zulage nach § 46 BBesG a.F. anteilig gewährt worden ist, hat mit Blick auf § 6 Abs. 1 BBesG und den "pro rata temporis"-Grundsatz auch in der Freistellungsphase einen Anspruch auf anteilige Zahlung dieser Zulage (im Anschluss an das Urteil vom 28. Oktober 2015 - 2 C 15.15 - Buchholz 240 § 45 BBesG Nr. 2 Rn. 14 ff., dort zu einer Zulage gemäß § 45 BBesG).

    Dies hat der Senat bezogen auf eine Zulage gemäß § 45 BBesG bereits entschieden (BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2015 - 2 C 15.15 - Buchholz 240 § 45 BBesG Nr. 2 Rn. 10 ff.).

    Für die "spiegelbildliche" Herausnahme des erstgenannten Zeitraums könnte sprechen, dass bei haushalterischer Betrachtung in der Freistellungsphase lediglich die zuvor in der Dienstleistungsphase "eingesparten" Bezüge verwendet werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2015 - 2 C 15.15 - Buchholz 240 § 45 BBesG Nr. 2 Rn. 20).

  • BVerwG, 06.04.2017 - 2 C 12.16

    Altersdiskriminierende Besoldung von Beamten begründet weiterhin Zahlungsanspruch

    Der pro rata temporis-Grundsatz, der in § 4 Nr. 2 des Anhangs zur Richtlinie Nr. 97/81/EG des Rates vom 15. Dezember 1997 zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Teilzeit (ABl. EG Nr. L 14 vom 20. Januar 1998 S. 9, ber. ABl. EG Nr. L 128 vom 30. April 1998 S. 71) verankert ist, gibt vor, dass Teilzeitbeschäftigten Leistungen, insbesondere das Entgelt, entsprechend dem zeitlichen Verhältnis der Teilzeit zur Vollzeit, d.h. strikt zeitanteilig zu gewähren sind (BVerwG, Urteile vom 29. September 2005 - 2 C 44.04 - BVerwGE 124, 227 , vom 26. März 2009 - 2 C 12.08 - Buchholz 240 § 47 BBesG Nr. 11 Rn. 16, vom 25. März 2010 - 2 C 72.08 - BVerwGE 136, 165 Rn. 19, vom 24. September 2013 - 2 C 52.11 - Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 46 Rn. 25 und vom 28. Oktober 2015 - 2 C 15.15 - Buchholz 240 § 45 BBesG Nr. 2 Rn. 19).
  • OVG Niedersachsen, 24.04.2020 - 5 LB 129/18

    Benachteiligung wegen des Geschlechts; Kopftuchverbot; religiöse Benachteiligung;

    "Der pro rata temporis-Grundsatz, der in § 4 Nr. 2 des Anhangs zur Richtlinie Nr. 97/81/EG des Rates vom 15. Dezember 1997 zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Teilzeit (ABl. EG Nr. L 14 vom 20. Januar 1998 S. 9, ber. ABl. EG Nr. L 128 vom 30. April 1998 S. 71) verankert ist, gibt vor, dass Teilzeitbeschäftigten Leistungen, insbesondere das Entgelt, entsprechend dem zeitlichen Verhältnis der Teilzeit zur Vollzeit, d.h. strikt zeitanteilig zu gewähren sind (BVerwG, Urteile vom 29. September 2005 - 2 C 44.04 - BVerwGE 124, 227 , vom 26. März 2009 - 2 C 12.08 - Buchholz 240 § 47 BBesG Nr. 11 Rn. 16, vom 25. März 2010 - 2 C 72.08 - BVerwGE 136, 165 Rn. 19, vom 24. September 2013 - 2 C 52.11 - Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 46 Rn. 25 und vom 28. Oktober 2015 - 2 C 15.15 - Buchholz 240 § 45 BBesG Nr. 2 Rn. 19).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2018 - 4 B 13.17

    (Unter-)Alimentation eines Richters und Altersteilzeitzuschlag

    Bei diesem Modell handelt es sich um eine besondere Ausgestaltung der Teilzeitbeschäftigung, bei der die durchschnittliche Arbeitszeit in Höhe von 50 v.H. ungleichmäßig verteilt ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Januar 2016 - 2 C 10.15 - juris Rn. 11; vom 28. Oktober 2015 - 2 C 15.15 - juris Rn. 16; vom 16. Oktober 2008 - 2 C 15.07 - juris Rn. 11; Plog/Wiedow, BBG, Loseblatt-Kommentar, § 6 BBesG Rn. 61, Stand: Juli 2017; Kathke, in: Schwegmann/Summer, Besoldungsrecht des Bundes und der Länder, § 6 BBesG Rn. 9, Stand: 1. März 2018); die Quote der Teilzeitbeschäftigung wird dabei - anders als klägerseits angenommen - durch eine Betrachtung des Gesamtzeitraums bestimmt (s. dazu BVerwG, Urteile vom 28. Januar 2016, a.a.O.; vom 19. November 2015 - 2 C 3.15 - juris Rn. 18).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2023 - 2 A 10324/23

    Alimentationsprinzip; Altersteilzeit; Arbeitszeit; Beamtenrecht; Beamter;

    Insoweit habe das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 28. Oktober 2015 (Az.: 2 C 15.15) zu dem mit § 9 Abs. 1 Halbsatz 1 LBesG wortgleichen § 6 Abs. 1 Bundesbesoldungsgesetz - BBesG - ausgeführt, dass der Begriff der "Arbeitszeit" nicht die konkrete, ausschließlich auf eine Woche bezogene Arbeitszeit, sondern die durchschnittliche Arbeitszeit meine, die der Beamte während der Gesamtdauer der ihm gewährten Teilzeitbeschäftigung zu leisten habe.

    Auch die Altersteilzeit im Blockmodell ist in die rechtliche Form einer sich über den gesamten Zeitraum hälftigen Teilzeitbeschäftigung gekleidet (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2015 - 2 C 15.15 -, juris Rn. 16 m.w.N. zu § 6 Abs. 1 Bundesbesoldungsgesetz - BBesG -).

  • AGH Sachsen-Anhalt, 31.03.2017 - 1 AGH 1/16

    Anwaltsgerichtliches Verfahren: Versagung der Zulassung eines Beamten zur

    In - maßgeblicher - rechtlicher Hinsicht ist daher weder das Beamtenverhältnis aufgelöst noch der Status als aktiver Beamter beendet (so ausdrücklich BVerwG, Urteil v. 19.11.2015 - Az.: 2 C 3/15 -, NVwZ 2016, 770 ff., Rdn. 17; BVerwG, Urteil v. 28.10.2015 - Az.: 2 C 15/15 -, NVwZ-RR 2016, 392 f., Rdn. 15; Plog/Wiedow, Bundesbeamtengesetz, Stand: 375. Lieferung, § 93, Rdn. 14a; Battis, Bundesbeamtengesetz, 4. Aufl., § 93, Rdn. 13).
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