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   BVerwG, 08.06.2000 - 2 C 16.99   

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BVerwG, 08.06.2000 - 2 C 16.99 (https://dejure.org/2000,10070)
BVerwG, Entscheidung vom 08.06.2000 - 2 C 16.99 (https://dejure.org/2000,10070)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Juni 2000 - 2 C 16.99 (https://dejure.org/2000,10070)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    BBG § 41 a
    Altersgrenze für Beamte auf Lebenszeit im Feuerwehrdienst der Bundeswehr; Bundeswehr, Altersgrenze für Beamte auf Lebenszeit im Feuerwehrdienst der -; Feuerwehrdienst der Bundeswehr, Altersgrenze für Beamte auf Lebenszeit im -; Feuerwehr, Einsatzdienst der -; Ruhestand, ...

  • Wolters Kluwer

    Altersgrenze für Beamte auf Lebenszeit im Feuerwehrdienst der Bundeswehr - Ruhestand

  • Judicialis

    BBG § 41 a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 27.06.1991 - 2 C 17.90

    Feuerwehrzulage - Einsatzdienst - Brandbekämpfungsdienst - Hilfeleistungsdienst

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2000 - 2 C 16.99
    Ob - wie das Berufungsgericht meint - unter "Feuerwehrdienst" im Sinne des § 41 a BBG lediglich der "Einsatzdienst" der Feuerwehr zu verstehen ist oder ob dem Begriff eine umfassendere Bedeutung zukommt (vgl. dazu BVerwGE 88, 337 ), mag auf sich beruhen.

    Für die besondere Altersgrenze ist jedenfalls die konkrete organisationsrechtliche Zuordnung des Beamten zu einer Einrichtung oder Dienststelle des Feuerwehrdienstes der Bundeswehr erforderlich (vgl. BVerwGE 79, 22 ; 88, 337 ; s. auch Urteil vom 6. April 1989 - BVerwG 2 C 10.87 - Buchholz 240.1 BBesO Nr. 3 S. 7 ).

  • BVerwG, 06.04.1989 - 2 C 10.87

    Fortzahlung der Ministerialzulage - Aufstiegslehrgang - Dienstposten der höheren

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2000 - 2 C 16.99
    Für die besondere Altersgrenze ist jedenfalls die konkrete organisationsrechtliche Zuordnung des Beamten zu einer Einrichtung oder Dienststelle des Feuerwehrdienstes der Bundeswehr erforderlich (vgl. BVerwGE 79, 22 ; 88, 337 ; s. auch Urteil vom 6. April 1989 - BVerwG 2 C 10.87 - Buchholz 240.1 BBesO Nr. 3 S. 7 ).
  • BVerwG, 09.10.1984 - 2 B 77.84

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Begriff der Feuerwehr - Gewährung

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2000 - 2 C 16.99
    Er wird durch das Organisationsrecht bestimmt (vgl. Beschluß vom 9. Oktober 1984 - BVerwG 2 B 77.84 - Buchholz 235 § 47 BBesG Nr. 3 S. 9).
  • BVerwG, 28.01.1988 - 2 C 61.86

    Oberste Bundesbehörde - Hauptpersonalrat - Besoldung - Stellenzulage -

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2000 - 2 C 16.99
    Für die besondere Altersgrenze ist jedenfalls die konkrete organisationsrechtliche Zuordnung des Beamten zu einer Einrichtung oder Dienststelle des Feuerwehrdienstes der Bundeswehr erforderlich (vgl. BVerwGE 79, 22 ; 88, 337 ; s. auch Urteil vom 6. April 1989 - BVerwG 2 C 10.87 - Buchholz 240.1 BBesO Nr. 3 S. 7 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.1999 - 12 A 1971/97

    Beamter; Feuerwehr; Einsatzdienst

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2000 - 2 C 16.99
    BVerwG 2 C 16.99 OVG 12 A 1971/97.
  • BVerwG, 25.01.2007 - 2 C 28.05

    Gesetzliche Altersgrenze für Eintritt in den Ruhestand, Heraufsetzung bei

    Im Urteil vom 8. Juni 2000 - BVerwG 2 C 16.99 - (Buchholz 232 § 41a BBG Nr. 1) geht es um die besondere Altersgrenze der Beamtengruppe der Feuerwehrbeamten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2022 - 6 A 1132/20

    Regelaltersgrenze; besondere Altersgrenze; Feuerwehr; Beamte des

    Soweit der Senat im Beschluss vom 27.3.2014 - 6 B 276/14 -, juris Rn. 3, unter Bezugnahme auf das zu § 41a BBG i. d. F. vom 20.12.1993 ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8.6.2000 - 2 C 16.99 -, ZBR 2001, 102 = juris, die Begrifflichkeit "Beamte in den Feuerwehren" abweichend vom Vorstehenden ausgelegt und ausgeführt hat, die besondere Altersgrenze des § 117 (jetzt § 116) Abs. 3 LBG NRW setze die laufbahnentsprechende Verwendung bei einer Einrichtung oder Dienststelle der Feuerwehr voraus, hält er daran nicht fest.
  • VG Koblenz, 03.11.2016 - 2 L 1159/16

    Kein Anspruch auf Ausbildung zum Bundespolizeibeamten bei Verbreitung

    Insbesondere war der Antragsteller nicht gehindert, die Rechtsschutzmöglichkeiten zur Sicherung seiner Bewerbung vor der Ernennung der Mitbewerber am 1. September 2016 auszuschöpfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16/99 -, juris, LS 2).
  • VGH Bayern, 27.04.2020 - 3 ZB 19.536

    Keine Anerkennung der besonderen Altersgrenzen des Feuerwehrdienstes für Beamten

    Die Vorschrift knüpft somit an die tatsächliche Wahrnehmung bestimmter Aufgaben (hier: Einsatzdienst der Feuerwehr) an, wohingegen die bloße Zugehörigkeit des Beamten zu einer Laufbahn des feuerwehrtechnischen Dienstes nicht ausreicht (BVerwG, U.v. 8.6.2000 - 2 C 16.99 - juris Rn. 13 zum Tatbestandsmerkmal "Feuerwehrdienst" in § 41a BBG a.F.).

    Der Kläger gehört jedoch seit seiner Versetzung von der Berufsfeuerwehr der Stadt W. zum Beklagten keiner Feuerwehr mehr an, so dass es schon an einer konkreten organisationsrechtlichen Zuordnung zu einer Feuerwehr im Sinn von Art. 4 Abs. 1 BayFwG fehlt (vgl. BVerwG, U.v. 8.6.2000 - 2 C 16.99 - juris Rn. 14).

    Der ausschlaggebende Grund für diese Annahme dürfte - wie der Kläger zu Recht andeutet - in der Schwierigkeit der Feuerwehrschulen liegen, erfahrenes Lehrpersonal aus dem Bereich der Feuerwehren zu gewinnen (vgl. zur "Wettbewerbssituation" zwischen Feuerwehrdienst der Bundeswehr und kommunalen Berufsfeuerwehren: BVerwG, U.v. 8.6.2000 - 2 C 16.99 - juris Rn. 15), solange ein entsprechender Wechsel zum Fortfall der besonderen Altersgrenze und damit zu einer fünf Jahre längeren Lebensarbeitszeit führt.

  • VG Köln, 13.02.2020 - 19 K 378/19
    vgl. BVerwG, Urteil vom 08.06.2000 - 2 C 16.99 - juris, Rn. 13, m.w.N.

    Mit der vorgezogenen Altersgrenze berücksichtigt der Gesetzgeber, dass auch der Feuerwehrdienst besondere Anforderungen stellt und mit besonderen körperlichen Belastungen verbunden ist, BVerwG, Urteil vom 08.06.2000 - 2 C 16.99 - juris, Rn. 15; OVG Münster, Beschluss vom 27.03.2014 - 6 B 276/14 - juris, Rn. 5.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2014 - 6 B 276/14

    Laufbahnentsprechende Verwendung bei einer Einrichtung oder Dienststelle des

    vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Juni 2000 - 2 C 16.99 -, juris, Rdn. 13, mit weiteren Nachweisen.
  • VG Gelsenkirchen, 18.11.2020 - 1 K 3996/18

    Altersgzrenze; Beamter; Justizvollzugsdienst; Laufbahn; Verwendung;

    So für den Fall des feuerwehrtechnischen Dienstes OVG NRW, Beschluss vom 27. März 2014 - 6 B 276/14 -, juris Rn. 3 ff.; grundlegend zuvor bereits BVerwG, Urteil vom 8. Juni 2000 - 2 C 16.99 -, juris, Leitsatz 1 und Rn. 16; vgl. auch - bei anderen zu Grunde liegenden landesrechtlichen Regelungen - OVG Bremen, Urteil vom 17. Oktober 2018 - 2 LB 105/18 -, juris; VG Bremen, Urteil vom 5. Juli 2016 - 6 K 1531/14, juris; Eck in: Brinktrine/Voitl, BeckOK Bayerisches Beamtenrecht, 19. Edition, Stand 1. Oktober 2020, Art. 130 Rn. 5.

    vgl. ebenfalls für den Fall eines Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes, BVerwG, Urteil vom 8. Juni 2000 - 2 C 16.99 - juris Rn. 13 mit weiteren Nachweisen.

  • VG Lüneburg, 21.05.2003 - 1 A 38/01

    Ausbildung; besondere Altersgrenze; Einrichtung; Eintritt in den Ruhestand;

    Zur Begründung führte sie aus, dass nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Juni 2000 (2 C 16.99) die vorgezogene Altersgrenze gemäß § 41 a BBG nur für die Lebenszeitbeamten gelte, die tatsächlich bei den Bundeswehr-Feuerwehren eingesetzt seien.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 8. Juni 2000 (- 2 C 16.99 -, Buchholz 332, § 41 a Nr. 1 = ZBR 2001, 102) zu dieser Vorschrift folgendes ausgeführt:.

  • VG Trier, 16.08.2022 - 7 K 1500/22

    Besondere Altersgrenze für Lehrkräfte

    Die Anwendbarkeit der besonderen Altersgrenze setzt nach den vorstehenden Ausführungen nicht nur die Laufbahnzugehörigkeit, sondern auch eine laufbahnentsprechende Verwendung voraus (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 8. Juni 2000 - 2 C 16.99 -, juris).
  • OVG Bremen, 17.10.2018 - 2 LB 105/18

    Altersgrenze - besondere Altersgrenze; Justizvollzugsdienstunfähigkeit;

    Auch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 08.06.2000 zur besonderen Altersgrenze für Feuerwehrbeamte (Urteil vom 08.06.2000 - 2 C 16/99 -, juris) kann nicht zur Begründung dafür herangezogen werden, dass § 114 Abs. 1 BremBG eine tatsächliche Verwendung bei einer Justizvollzugsanstalt voraussetzt.
  • VG Würzburg, 29.01.2019 - W 1 K 18.1219

    Kein Anspruch auf frühere Ruhestandsversetzung - Position als stellvertretender

  • VG Neustadt, 25.03.2015 - 1 K 1064/14

    Wechsel eines im Beschäftigungsverhältnis bei der freiwilligen Feuerwehr

  • VG Würzburg, 16.04.2019 - W 1 K 19.19

    Keine Versetzung eines wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzten

  • VG Kassel, 21.05.2012 - 1 L 88/12

    Besetzung der Stelle eines Kreisbrandinspektors

  • VG Bayreuth, 21.12.2021 - B 5 K 20.503

    Anspruch auf Berücksichtigung von Ausbildungszeiten als ruhegehaltfähige

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