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   BVerwG, 28.06.1990 - 2 C 18.89   

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https://dejure.org/1990,416
BVerwG, 28.06.1990 - 2 C 18.89 (https://dejure.org/1990,416)
BVerwG, Entscheidung vom 28.06.1990 - 2 C 18.89 (https://dejure.org/1990,416)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juni 1990 - 2 C 18.89 (https://dejure.org/1990,416)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Prüfungsmaßstab für Dienstunfähigkeit - Amt des Beamten - Zuruhesetzung des Beamten - Dienstunfähigkeit - Ermittlungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfungsmaßstab für die Dienstunfähigkeit eines Beamten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1991, 476
 
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Wird zitiert von ... (76)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 41.80

    Gerichtsvollzieher - Versetzung innerhalb Behörde - Abordnung innerhalb Behörde -

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1990 - 2 C 18.89
    Prüfungsmaßstab für die Fähigkeit oder dauernde Unfähigkeit des Beamten, seine Dienstpflichten zu erfüllen, ist somit nach heutigem Begriffsgebrauch das funktionelle Amt im abstrakten Sinne, also das Amt als Oberamtsrat usw. bei einer bestimmten Behörde ohne Beschränkung auf einen bestimmten Dienstposten (vgl. BVerwGE 40, 104 ; 65, 270 ).
  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1990 - 2 C 18.89
    Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß die Gerichte das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (vgl. u.a. BVerfGE 27, 248 ; 54, 43 ).
  • BVerwG, 04.05.1972 - II C 13.71

    Anspruch auf Vergütung nach den Richtlinien über die Vergütung von

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1990 - 2 C 18.89
    Prüfungsmaßstab für die Fähigkeit oder dauernde Unfähigkeit des Beamten, seine Dienstpflichten zu erfüllen, ist somit nach heutigem Begriffsgebrauch das funktionelle Amt im abstrakten Sinne, also das Amt als Oberamtsrat usw. bei einer bestimmten Behörde ohne Beschränkung auf einen bestimmten Dienstposten (vgl. BVerwGE 40, 104 ; 65, 270 ).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1990 - 2 C 18.89
    Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß die Gerichte das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (vgl. u.a. BVerfGE 27, 248 ; 54, 43 ).
  • BVerwG, 28.02.1977 - 6 C 3.77
    Auszug aus BVerwG, 28.06.1990 - 2 C 18.89
    Das Berufungsgericht brauchte gemäß § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO in seinem Urteil nur die Gründe anzugeben, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO); es brauchte sich nicht mit jeder Einzelheit des Vorbringens der Beteiligten ausdrücklich auseinanderzusetzen (vgl. u.a. Beschlüsse vom 3. März 1975 - BVerwG 7 B 118.74 - und vom 28. Februar 1977 - BVerwG 6 C 3.77 - vgl. auch § 313 Abs. 3 ZPO).
  • BVerwG, 03.03.1975 - VII B 118.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Erteilung einer neuen

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1990 - 2 C 18.89
    Das Berufungsgericht brauchte gemäß § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO in seinem Urteil nur die Gründe anzugeben, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO); es brauchte sich nicht mit jeder Einzelheit des Vorbringens der Beteiligten ausdrücklich auseinanderzusetzen (vgl. u.a. Beschlüsse vom 3. März 1975 - BVerwG 7 B 118.74 - und vom 28. Februar 1977 - BVerwG 6 C 3.77 - vgl. auch § 313 Abs. 3 ZPO).
  • BVerwG, 26.01.1967 - II C 32.65

    Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit - Feststellung einer

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1990 - 2 C 18.89
    Dienstunfähigkeit liegt grundsätzlich dann vor, wenn der Beamte für das "konkrete Amt, in das er berufen ist, dienstunfähig ist", wobei der Begriff "Amt" in diesem Zusammenhang nicht mit dem innegehabten Dienstposten gleichzusetzen ist, sondern als "das Amt eines Sekretärs, Inspektors, Regierungsrats bei seiner Beschäftigungsbehörde" zu verstehen ist (vgl. Urteile des Senats vom 30. Januar 1964 - BVerwG 2 C 45.62 - und vom 26. Januar 1967 - BVerwG 2 C 32.65 - , insoweit in Buchholz 232 § 42 Nr. 9 nicht abgedruckt).
  • BVerwG, 30.01.1964 - II C 45.62
    Auszug aus BVerwG, 28.06.1990 - 2 C 18.89
    Dienstunfähigkeit liegt grundsätzlich dann vor, wenn der Beamte für das "konkrete Amt, in das er berufen ist, dienstunfähig ist", wobei der Begriff "Amt" in diesem Zusammenhang nicht mit dem innegehabten Dienstposten gleichzusetzen ist, sondern als "das Amt eines Sekretärs, Inspektors, Regierungsrats bei seiner Beschäftigungsbehörde" zu verstehen ist (vgl. Urteile des Senats vom 30. Januar 1964 - BVerwG 2 C 45.62 - und vom 26. Januar 1967 - BVerwG 2 C 32.65 - , insoweit in Buchholz 232 § 42 Nr. 9 nicht abgedruckt).
  • BVerwG, 14.03.2019 - 2 VR 5.18

    Beamter; Dienstunfähigkeit; Disziplinarmaßnahme; Disziplinarverfahren;

    Aufgrund hinreichend gewichtiger tatsächlicher Umstände muss zweifelhaft sein, ob der Beamte wegen seines körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen in der Lage ist, die Dienstpflichten seines abstrakt-funktionellen Amtes zu erfüllen (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Juni 1990 - 2 C 18.89 - Buchholz 237.6 § 56 NdsLBG Nr. 1 S. 2, vom 23. September 2004 - 2 C 27.03 - BVerwGE 122, 53 und vom 3. März 2005 - 2 C 4.04 - Buchholz 237.7 § 194 NWLBG Nr. 2 S. 2).
  • BVerwG, 30.05.2013 - 2 C 68.11

    Lehrerin, Dienstunfähigkeit; Verweigerung der ärztlichen Begutachtung; formelle

    Aufgrund hinreichend gewichtiger tatsächlicher Umstände muss zweifelhaft sein, ob der Beamte wegen seines körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, die Dienstpflichten seines abstrakt-funktionellen Amtes zu erfüllen (vgl. Urteile vom 28. Juni 1990 - BVerwG 2 C 18.89 - Buchholz 237.6 § 56 NdsLBG Nr. 1, vom 23 September 2004 - BVerwG 2 C 27.03 - BVerwGE 122, 53 = Buchholz 239.1 § 36 BeamtVG Nr. 2 und vom 3. März 2005 - BVerwG 2 C 4.04 - Buchholz 237.7 § 194 NWLBG Nr. 2 Rn. 10).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2019 - 4 S 1716/18

    Bewirbt sich ein/e Schwerbehinderter/e um ein öffentliches Amt, hat er/sie einen

    Prüfungsmaßstab für die Fähigkeit oder dauernde Unfähigkeit des Beamten, seine Dienstpflichten zu erfüllen, ist vielmehr das funktionelle Amt im abstrakten Sinne (vgl. BVerwG, Urteile vom 28.06.1990 - 2 C 18.89 - und vom 26.03.2009 - 2 C 73.08 - sowie Senatsurteil vom 20.07.2016 - 4 S 2467/15 - beide Juris).
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