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   BVerwG, 02.12.2016 - 2 C 19.15   

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BVerwG, 02.12.2016 - 2 C 19.15 (https://dejure.org/2016,52030)
BVerwG, Entscheidung vom 02.12.2016 - 2 C 19.15 (https://dejure.org/2016,52030)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Dezember 2016 - 2 C 19.15 (https://dejure.org/2016,52030)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Verbeamtungsbegehren betreffend eine Einstellung in ein Beamtenverhältnis auf Probe; Überschreitung der Einstellungshöchstaltersgrenze von 42 Jahren; Bewilligung einer faktischen Ausnahme von der gültigen Einstellungshöchstaltersgrenze ; Billigkeitsentscheidung über die ...

  • rewis.io

    Klage auf Verbeamtung trotz Überschreiten der Einstellungshöchstaltersgrenze

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verbeamtungsbegehren betreffend eine Einstellung in ein Beamtenverhältnis auf Probe; Überschreitung der Einstellungshöchstaltersgrenze von 42 Jahren; Bewilligung einer faktischen Ausnahme von der gültigen Einstellungshöchstaltersgrenze; Billigkeitsentscheidung über die ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12

    Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in

    Auszug aus BVerwG, 02.12.2016 - 2 C 19.15
    a) Die angefochtene Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts verletzt aus den bereits vom Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 21. April 2015 - 2 BvR 1989/12 - (BVerfGE 139, 19) festgestellten Gründen revisibles Recht: Für die Annahme einer wirksamen Einstellungshöchstaltersgrenze fehlte es zum damaligen Zeitpunkt an einer hinreichenden gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage.

    Der hilfsweise erhobene Feststellungsantrag wäre deshalb begründet gewesen, die Rechtswidrigkeit der Ablehnungsentscheidung ist im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts auch bereits ausgesprochen worden (BVerfG, Beschluss vom 21. April 2015 a.a.O. Rn. 51).

    Dieses genügt nicht nur formal, sondern auch materiell den Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 21. April 2015 - 2 BvR 1322 u.a. - (BVerfGE 139, 19 Rn. 75 ff.) benannt hat.

  • BVerwG, 11.10.2016 - 2 C 11.15

    Nordrhein-Westfälische Neuregelung über die Einstellungsaltersgrenze für Beamte

    Auszug aus BVerwG, 02.12.2016 - 2 C 19.15
    Die Klägerin hat auch keinen Anspruch darauf, dass der Beklagte über das Vorliegen einer entsprechenden Ausnahmekonstellation (erneut) entscheidet, weil diese Norm einen rein objektiv-rechtlichen Charakter hat (vgl. dazu ausführlich BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2016 - 2 C 11.15 -).

    Insoweit - insbesondere zu von der Klägerin geltend gemachten Erwägungen einer Folgenbeseitigungslast - wird ebenfalls auf die Ausführungen im Urteil vom 11. Oktober 2016 - 2 C 11.15 - Bezug genommen.

  • BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 16.12

    Gesundheitliche Eignung; maßgeblicher Zeitpunkt; Ablauf der Probezeit; Entlassung

    Auszug aus BVerwG, 02.12.2016 - 2 C 19.15
    aa) Eine Ernennung darf nur vorgenommen werden, wenn die gesetzlich hierfür angeordneten Voraussetzungen zu diesem Zeitpunkt gegeben sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Oktober 2013 - 2 C 16.12 - BVerwGE 148, 204 Rn. 12 und vom 23. April 2015 - 2 C 35.13 - BVerwGE 152, 68 Rn. 27).
  • BVerwG, 06.01.2012 - 2 B 113.11

    Beamtenernennung; Einstellungsaltersgrenze; Beurteilungszeitpunkt;

    Auszug aus BVerwG, 02.12.2016 - 2 C 19.15
    Rechtsänderungen während des gerichtlichen Verfahrens müssen deshalb berücksichtigt werden (BVerwG, Beschluss vom 6. Januar 2012 - 2 B 113.11 - DÖD 2012, 104 Rn. 7 und 10).
  • BVerwG, 06.04.1989 - 1 C 70.86

    Ausländer - Rauschgifthandel - Ausweisung - Generalprävention -

    Auszug aus BVerwG, 02.12.2016 - 2 C 19.15
    In Anlehnung an das in § 154 Abs. 1 VwGO normierte Grundprinzip des Kostenrechts, nach dem der unterliegende Teil die Verfahrenskosten zu tragen hat, entspricht es regelmäßig billigem Ermessen, die Kosten dem Beteiligten aufzuerlegen, der ohne die Erledigung voraussichtlich unterlegen wäre (BVerwG, Urteil vom 6. April 1989 - 1 C 70.86 - BVerwGE 81, 356 ).
  • BVerwG, 23.04.2015 - 2 C 35.13

    Beamter; Einstellung; Anstellung; Ernennung; Nichtigkeit; Feststellung der

    Auszug aus BVerwG, 02.12.2016 - 2 C 19.15
    aa) Eine Ernennung darf nur vorgenommen werden, wenn die gesetzlich hierfür angeordneten Voraussetzungen zu diesem Zeitpunkt gegeben sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Oktober 2013 - 2 C 16.12 - BVerwGE 148, 204 Rn. 12 und vom 23. April 2015 - 2 C 35.13 - BVerwGE 152, 68 Rn. 27).
  • BVerwG, 07.11.2014 - 2 C 8.14

    Zur zeitlich begrenzten Übertragung eines höherwertigen Amtes für die Dauer von

    Auszug aus BVerwG, 02.12.2016 - 2 C 19.15
    Die Kostenentscheidung nach § 161 Abs. 2 VwGO ist nicht dazu bestimmt, trotz eingetretener Erledigung Fragen von rechtsgrundsätzlicher Bedeutung zu beantworten (BVerwG, Beschluss vom 7. November 2014 - 2 C 8.14 - Buchholz 237.6 § 44 NdsLBG Nr. 1 Rn. 2).
  • OVG Niedersachsen, 29.10.2019 - 5 LC 203/17

    Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe; Einstellungshöchstaltersgrenze;

    Eine Ernennung darf regelmäßig nur vorgenommen werden, wenn die gesetzlichen Ernennungsvoraussetzungen zu diesem Zeitpunkt gegeben sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6.1.2012, a. a. O., Rn. 7, 10; Beschluss vom 2.12.2016 - BVerwG 2 C 19.15 -, juris Rn. 5); demzufolge sind Rechtsänderungen während des gerichtlichen Verfahrens zu berücksichtigen (BVerwG, Beschluss vom 6.1.2012, a. a. O., Rn. 7, 10; Beschluss vom 2.12.2016, a. a. O., Rn. 5).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2017 - 6 A 139/17

    Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe bei Überschreitung der

    Die Klägerin irrt, wenn sie meint, entgegen der vom Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 11. Oktober - 2 C 11.15 - vertretenen Auffassung habe das beklagte Land in Anwendung des § 14 Abs. 10 Satz 1 Nr. 2 LBG NRW n. F. keine einheitliche Verwaltungspraxis entwickelt; aus dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Dezember 2016 in dem Parallelverfahren - 2 C 19.15 - ergebe sich, dass die dortige Klägerin in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen worden sei, obwohl sie im Zeitpunkt ihres Übernahmeantrags bereits 50 Jahre alt gewesen sei und damit nach dem ministeriellen Erlass eine Übernahme gerade nicht möglich gewesen sei.
  • VG Münster, 07.06.2016 - 4 K 2242/09

    Lehrer; Einstellung; Beamtenverhältnis auf Probe; Höchstaltersgrenze;

    Insoweit werde auf die Verfügung des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. April 2016 im Verfahren 2 C 19.15 verwiesen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2017 - 6 A 394/17

    Zulassung der Ausnahmen von der Höchstaltersgrenze bei Überschreitung i.R.e.

    Die Klägerin irrt, wenn sie meint, entgegen der vom Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 11. Oktober - 2 C 11.15 - vertretenen Auffassung habe das beklagte Land in Anwendung des § 14 Abs. 10 Satz 1 Nr. 2 LBG NRW n. F. keine einheitliche Verwaltungspraxis entwickelt; aus dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Dezember 2016 in dem Parallelverfahren - 2 C 19.15 - ergebe sich, dass die dortige Klägerin in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen worden sei, obwohl sie im Zeitpunkt ihres Übernahmeantrags bereits 50 Jahre alt gewesen sei und damit nach dem ministeriellen Erlass eine Übernahme gerade nicht möglich gewesen sei.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.12.2019 - 2 M 126/19

    Zum Verschulden bei einem Abänderungantrag und zur Bindungswirkung an eine

    Eine E-Mail, die nicht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach § 3a Abs. 2 Satz 2 VwVfG versehen ist, wird dem Schriftformerfordernis des § 38 Abs. 1 Satz 1 VwVfG nicht gerecht (BVerwG, Beschluss vom 2. Dezember 2016 - 2 C 19.15 - juris Rn. 15; NdsOVG, Beschluss vom 17. Januar 2005 - 2 PA 108/05 - juris Rn. 5).
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