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   BVerwG, 20.01.2000 - 2 C 19.99   

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BVerwG, 20.01.2000 - 2 C 19.99 (https://dejure.org/2000,1884)
BVerwG, Entscheidung vom 20.01.2000 - 2 C 19.99 (https://dejure.org/2000,1884)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Januar 2000 - 2 C 19.99 (https://dejure.org/2000,1884)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    BBG § 70 a. F. und n. F.
    Auflage, Zustimmung zur Annahme eines Geschenkes durch einen Beamten unter einer -; Geschenk, Verleihung eines Preises an einen Beamten; Geschenkannahme, unerlaubte - eines Beamten durch Annahme eines Preisgeldes

  • Wolters Kluwer

    Zustimmung zur Annahme eines Geschenkes durch einen Beamten - Verleihung eines Preises an einen Beamten - Unerlaubte Geschenkannahme - Annahme eines Preisgeldes

  • Judicialis

    BBG § 70 a.F. und n.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBG § 70 (a. F. und n. F.)
    Beamtenrecht - Auflage, Zustimmung zur Annahme eines Geschenkes durch einen Beamten unter einer -; Geschenk, Verleihung eines Preises an einen Beamten; Geschenkannahme, unerlaubte - eines Beamten durch Annahme eines Preisgeldes.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3658 (Ls.)
  • MDR 2000, 792
  • NVwZ 2000, 820
  • DVBl 2000, 1130
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 14.12.1995 - 2 C 27.94

    Erbeinsetzung eines Zivildienstleistenden

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2000 - 2 C 19.99
    beeinflußbar oder verfolge bei seiner Dienstausübung persönliche Interessen (BVerwGE 100, 172 zu der entsprechenden Vorschrift des § 19 SG).

    Nach ständiger Rechtsprechung sind Belohnungen und Geschenke jedenfalls alle wirtschaftlichen Vorteile, die dem Beamten - von anderer Seite als vom Dienstherrn selbst - unmittelbar oder mittelbar gewährt werden (BVerwGE 73, 71 ; 103, 36 ; 100, 172 ; Urteil vom 27. November 1996 - BVerwG 1 D 28.95 - ).

    Der nach dem Gesetz erforderliche Zusammenhang zwischen der Amtsführung und der Vorteilsgewährung besteht bereits dann, wenn die dienstliche Tätigkeit für die Gewährung des Vorteils maßgebend ist, ohne daß es auf einen Kausalzusammenhang zwischen der Annahme des Vorteils und einer bestimmten Diensthandlung ankommt (stRspr; u.a. BVerwGE 103, 36 ; 100, 172 jeweils m.w.N.).

    Nach den erkennbaren Vorstellungen und Motiven des Gebers muß der Gesichtspunkt der Anstellung oder dienstlichen Tätigkeit des Empfängers zumindest "mitkausal" sein (stRspr; u.a. BVerwGE 100, 172 m.N.).

    Sie steht im pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen Behörde (BVerwGE 100, 172 ; vgl. auch BTDrucks 13/5584 S. 10 ).

  • BVerwG, 02.11.1993 - 1 D 60.92

    Disziplinarrecht - Verfahrenseinstellung - Beamtenrecht - Geschenkannahme -

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2000 - 2 C 19.99
    Nach ständiger Rechtsprechung sind Belohnungen und Geschenke jedenfalls alle wirtschaftlichen Vorteile, die dem Beamten - von anderer Seite als vom Dienstherrn selbst - unmittelbar oder mittelbar gewährt werden (BVerwGE 73, 71 ; 103, 36 ; 100, 172 ; Urteil vom 27. November 1996 - BVerwG 1 D 28.95 - ).

    Der nach dem Gesetz erforderliche Zusammenhang zwischen der Amtsführung und der Vorteilsgewährung besteht bereits dann, wenn die dienstliche Tätigkeit für die Gewährung des Vorteils maßgebend ist, ohne daß es auf einen Kausalzusammenhang zwischen der Annahme des Vorteils und einer bestimmten Diensthandlung ankommt (stRspr; u.a. BVerwGE 103, 36 ; 100, 172 jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 27.11.1996 - 1 D 28.95

    Beamtenrecht - Disziplinarverfahren, Beschränkung des Verhandlungsstoffs

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2000 - 2 C 19.99
    Nach ständiger Rechtsprechung sind Belohnungen und Geschenke jedenfalls alle wirtschaftlichen Vorteile, die dem Beamten - von anderer Seite als vom Dienstherrn selbst - unmittelbar oder mittelbar gewährt werden (BVerwGE 73, 71 ; 103, 36 ; 100, 172 ; Urteil vom 27. November 1996 - BVerwG 1 D 28.95 - ).

    Andernfalls ist die Vorteilsannahme als Dienstvergehen zu ahnden (z.B. Urteil vom 27. November 1996 - BVerwG 1 D 28.95 - ).

  • Drs-Bund, 24.09.1996 - BT-Drs 13/5584
    Auszug aus BVerwG, 20.01.2000 - 2 C 19.99
    Sie steht im pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen Behörde (BVerwGE 100, 172 ; vgl. auch BTDrucks 13/5584 S. 10 ).

    Die Zustimmung gemäß § 70 BBG ist weder aufgrund spezieller Rechtsvorschriften noch ihrer Natur nach "nebenbestimmungsfeindlich" (vgl. auch BTDrucks 13/5584 S. 10).

  • BVerwG, 07.10.1980 - 1 D 64.79

    Beamter - Nachgeordnete Mitarbeiter - Unentgeltliche Arbeitsleistungen -

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2000 - 2 C 19.99
    Nach ständiger Rechtsprechung sind Belohnungen und Geschenke jedenfalls alle wirtschaftlichen Vorteile, die dem Beamten - von anderer Seite als vom Dienstherrn selbst - unmittelbar oder mittelbar gewährt werden (BVerwGE 73, 71 ; 103, 36 ; 100, 172 ; Urteil vom 27. November 1996 - BVerwG 1 D 28.95 - ).
  • BVerwG, 23.04.1998 - 2 C 19.97

    Aufsichtsratsvergütung, Abführung durch Ehrenbeamten;; Aufsichtsrat, Tätigkeit in

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2000 - 2 C 19.99
    Die Vorschrift ist konstitutiv für eine ausschließlich an Recht und Gesetz gebundene vollziehende Gewalt und gewährleistet gemäß den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums einen der Eckpfeiler eines rechtsstaatlichen öffentlichen Dienstes (BVerwGE 106, 324 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.1999 - 12 A 3371/97

    Dienstherr; Ermessen; Beamter im Ruhestand; Preisgeld

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2000 - 2 C 19.99
    BVerwG 2 C 19.99 OVG 12 A 3371/97.
  • BVerwG, 20.02.2001 - 1 D 55.99

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Beamter im höheren Dienst (Eingangsamt);

    Aus ihr folgt das an den Beamten gerichtete Gebot, sich nicht in einer die Besorgnis der Parteilichkeit begründenden Weise zu verhalten (vgl. Urteil vom 11. Juni 1968 - BVerwG 2 C 101.64 - ZBR 1968, 279 ; Urteil vom 20. Januar 2000 - BVerwG 2 C 19.99 -).
  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12

    Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein

    Daher darf sich ein Beamter nicht für einen Vorteil offen zeigen, wenn sich ein dienstlicher Bezug nicht ausschließen lässt (Urteile vom 14. Dezember 1995 - BVerwG 2 C 27.94 - BVerwGE 100, 172 = Buchholz 236.1 § 19 SG Nr. 1 S. 3; vom 20. Januar 2000 - BVerwG 2 C 19.99 - Buchholz 232 § 70 BBG Nr. 9 S. 11; vom 23. November 2006 - BVerwG 1 D 1.06 - Buchholz 232 § 70 BBG Nr. 12 Rn. 29; Beschluss vom 29. Januar 2009 - BVerwG 2 B 34.08 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 8 Rn. 9).

    Dabei ist unter Vorteil jeder wirtschaftliche Wert zu verstehen, der dem Beamten oder einem von ihm bestimmten Dritten von anderer Seite als dem Dienstherrn zugewandt werden soll (Urteile vom 14. Dezember 1995 a.a.O. S. 175 bzw. S. 3; vom 20. Januar 2000 a.a.O. S.12 und vom 20. Februar 2002 - BVerwG 1 D 19.01 - Buchholz 232 § 70 BBG Nr. 11 S. 18).

    Private Kontakte zwischen Vorteilsgeber und Beamten schließen die Amtsbezogenheit des Vorteils nur dann aus, wenn er ausschließlich wegen der persönlichen Beziehungen gewährt wird (Urteile vom 14. Dezember 1995 a.a.O. S. 176 bzw. S. 4; vom 20. Januar 2000 a.a.O. S. 12; vom 20. Februar 2002 a.a.O. Rn. 18 f.; vom 8. Juni 2005 - BVerwG 1 D 3.04 - juris Rn. 18 und vom 19. Juni 2008 - BVerwG 1 D 2.07 - juris Rn. 30).

  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 62.11

    Gleichstellungsbeauftragte; Beteiligung; aktive Teilnahme; Mitwirkung;

    Daher darf sich ein Beamter nicht für einen Vorteil offen zeigen, wenn sich ein dienstlicher Bezug nicht ausschließen lässt (Urteile vom 14. Dezember 1995 - BVerwG 2 C 27.94 - BVerwGE 100, 172 = Buchholz 236.1 § 19 SG Nr. 1 S. 3, vom 20. Januar 2000 - BVerwG 2 C 19.99 - Buchholz 232 § 70 BBG Nr. 9 S. 11 und vom 23. November 2006 - BVerwG 1 D 1.06 - Buchholz 232 § 70 BBG Nr. 12 Rn. 29; Beschluss vom 29. Januar 2009 - BVerwG 2 B 34.08 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 8 Rn. 9).

    Dabei ist unter Vorteil jeder wirtschaftliche Wert zu verstehen, der dem Beamten oder einem von ihm bestimmten Dritten von anderer Seite als dem Dienstherrn zugewandt werden soll (Urteile vom 14. Dezember 1995 a.a.O. S. 175 bzw. S. 3; vom 20. Januar 2000 a.a.O. S. 12 und vom 20. Februar 2002 - BVerwG 1 D 19.01 - Buchholz 232 § 70 BBG Nr. 11 S. 18).

    Private Kontakte zwischen Vorteilsgeber und Beamten schließen die Amtsbezogenheit des Vorteils nur dann aus, wenn er ausschließlich wegen der persönlichen Beziehungen gewährt wird (Urteile vom 14. Dezember 1995 a.a.O. S. 176 bzw. S. 4; vom 20. Januar 2000 a.a.O. S. 12; vom 20. Februar 2002 a.a.O. Rn. 18 f.; vom 8. Juni 2005 - BVerwG 1 D 3.04 - juris Rn. 18 und vom 19. Juni 2008 - BVerwG 1 D 2.07 - juris Rn. 30).

  • BVerwG, 31.01.2002 - 2 C 6.01

    Annahme von Schmiergeld; Herausgabe von Schmiergeld; Herausgabeanspruch des

    Das gesetzliche Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken durch einen Beamten in Bezug auf sein Amt (§ 70 Satz 1 BBG) konkretisiert die Treuepflicht und Pflicht zur uneigennützigen Amtsführung (vgl. Urteil vom 20. Januar 2000 - BVerwG 2 C 19.99 - Buchholz 232 § 70 BBG Nr. 9 S. 11).

    Es dient der Korruptionsbekämpfung und erfasst deswegen jeden wirtschaftlichen Vorteil, der dem Beamten von dritter Seite zugewendet wird (vgl. Urteil vom 20. Januar 2000, a.a.O. S. 12 m.w.N.).

    Es genügt, wenn die dienstliche Tätigkeit des Beamten für die Gewährung des Vorteils maßgebend ist (stRspr; vgl. Urteil vom 20. Januar 2000, a.a.O. S. 12 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 25.04.2022 - 6 LD 2/18

    Klagebefugnis; Personalrat; Ruhestandsbeamter; Schwerbehindertenvertretung;

    Zweifel ergeben sich bereits dann, wenn der Beamte wegen seiner Amtsführung in den Genuss von Vorteilen kommt, die nach den beamtenrechtlichen Bestimmungen nicht vorgesehen sind (BVerwG, Urteil vom 20.1.2000 - BVerwG 2 C 19.99 -, juris Rn. 16 f.).

    Insoweit greift § 70 BBG a. F. weiter als die strafrechtlichen Verbotsnormen der §§ 331, 332 StGB (BVerwG, Urteil vom 20.1.2000, a. a. O., Rn. 17).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2002 - 1 B 1526/01

    Entgegennahme von Schmiergeldern für dienstliche Tätigkeit; Herausgabeanspruch

    "Das gesetzliche Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken durch einen Beamten in Bezug auf sein Amt (§ 70 Satz 1 BBG) konkretisiert die Treuepflicht und Pflicht zur uneigennützigen Amtsführung (vgl. Urteil vom 20.1.2000 - BVerwG 2 C 19.99 - Buchholz 232 § 70 BBG Nr. 9 S. 11).

    Es dient der Korruptionsbekämpfung und erfasst deswegen jeden wirtschaftlichen Vorteil, der dem Beamten von dritter Seite zugewendet wird (vgl. Urteil vom 20.1.2000, a.a.O. S. 12 m.w.N.).

    Es genügt, wenn die dienstliche Tätigkeit des Beamten für die Gewährung des Vorteils maßgebend ist (st Rspr; vgl. Urteil vom 20.1.2000, a.a.O. S. 12 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 20.09.2023 - 3 LD 6/22

    Bestimmtheit der Disziplinarklageschrift; Blutwerte; Disziplinarklagebehörde;

    Zweifel ergeben sich bereits dann, wenn der Beamte wegen seiner Amtsführung in den Genuss von Vorteilen kommt, die nach den beamtenrechtlichen Bestimmungen nicht vorgesehen sind (BVerwG, Urteil vom 20.1.2000 - BVerwG 2 C 19.99 -, juris Rn. 16 f.).

    Insoweit greift § 78 NBG a. F. weiter als die strafrechtlichen Verbotsnormen der §§ 331, 332 StGB (BVerwG, Urteil vom 20.1.2000 - BVerwG 2 C 19.99 -, juris Rn. 17 zu § 70 BBG a. F.).

  • BVerwG, 08.06.2005 - 1 D 3.04

    Lauf der Berufungsfrist; Urteilszustellung an Beamten und Verteidiger;

    Private Kontakte zwischen dem Beamten und dem Geber schließen die Amtsbezogenheit nicht aus, solange für die Hingabe des Vorteils nicht ausschließlich persönliche Beziehungen maßgeblich sind (BVerwG, Urteile vom 22. Oktober 1996 BVerwG 1 D 76.95 BVerwGE 113, 4 ; vom 24. Juni 1998 BVerwG 1 D 23.97 BVerwGE 113, 229 ; vom 20. Februar 2002 BVerwG 1 D 19.01 Buchholz 232 § 70 BBG Nr. 11; vom 20. Januar 2000 BVerwG 2 C 19.99 Buchholz 232 § 70 BBG Nr. 9; vom 31. Januar 2002 BVerwG 2 C 6.01 BVerwGE 115, 389 ).
  • VG Potsdam, 10.02.2023 - 17 K 2710/18
    zu § 331 StGB vgl. BGH, Beschluss vom 31. Juli 2018 - 3 StR 620/17 -, juris Rn. 22; Urteil vom 22. März 2018 - 5 StR 566/17 -, juris Rn. 13; Urteil vom 26. Mai 2011 - 3 StR 492/10 -, juris Rn. 19; Urteil vom 21. Juni 2007 - 4 StR 69/07 -, juris Rn. 10; zum beamtenrechtlichen Verbot der Vorteilsannahme vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 -, juris Rn. 16; Urteil vom 20. Februar 2002 - 1 D 19.01 -, juris Rn. 16; Urteil vom 20. Januar 2000 - 2 C 19.99 -, juris Rn. 18; Urteil vom 14. Dezember 1995 - 2 C 27.94 -, juris Rn. 23.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2008 - 1 A 136/07

    Pflicht eines Beamten zur Herausgabe der in Bezug auf sein Amt angenommenen

    vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2002, a.a.O., S. 391, unter Hinweis auf Urteil vom 20. Januar 2000 - 2 C 19.99 -, NVwZ 2000, 820; Senatsbeschluss vom 3. Juli 2002, a.a.O., S. 472; Plog/Wiedow/Lemhöfer/ Bayer, a.a.O., § 78 BBG Rn. 47c.
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