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   BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 10.09   

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BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 10.09 (https://dejure.org/2010,1112)
BVerwG, Entscheidung vom 28.10.2010 - 2 C 10.09 (https://dejure.org/2010,1112)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Oktober 2010 - 2 C 10.09 (https://dejure.org/2010,1112)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    AEUV Art. 267, Art. ... 288 Abs. 3; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1, Art. 33 Abs. 5, Art. 100 Abs. 1 Satz 1; BBesG § 1 Abs. 2 Nr. 3, § 2 Abs. 1, § 40 Abs. 1 Nr. 1, § 40 Abs. 1 Nr. 4; RL 2000/78/EG Art. 2 Abs. 2a, Art. 16, Art. 18; AGG § 2, § 3 Abs. 1 Satz 1, § 24 Nr. 1
    Familienzuschlag der Stufe 1; Lebenspartner; eingetragene Lebenspartnerschaft; Ehepartner; Familienstand; Arbeitsentgelt; unmittelbare Diskriminierung; unmittelbare Anwendbarkeit; Anwendungsvorrang; Richtlinie; Vergleichbarkeit; vergleichbare Situation; ...

  • openjur.de

    Familienzuschlag der Stufe 1; Lebenspartner; eingetragene Lebenspartnerschaft; Ehepartner; Familienstand; Arbeitsentgelt; unmittelbare Diskriminierung; unmittelbare Anwendbarkeit; Anwendungsvorrang; Richtlinie; Vergleichbarkeit; vergleichbare Situation; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    AEUV Art. 267, Art. 288 Abs. 3
    Anwendungsvorrang; Arbeitsentgelt; Diskriminierungsverbot; Ehepartner; Familienstand; Familienzuschlag der Stufe 1; Lebenspartner; Richtlinie; Verfassungswandel; Vergleichbarkeit; Vergleichbarkeitszeitpunkt; Vergleichsparameter; Vorabentscheidung; besoldungsrechtlicher ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 16 EGRL 78/2000, Art 18 EGRL 78/2000, Art 2 Abs 2a EGRL 78/2000, Art 3 Abs 1 GG, Art 6 Abs 1 GG
    Gleichbehandlung von Beamten in eingetragener Lebenspartnerschaft; Anspruch auf den so genannten Ehegattenzuschlag seit Juli 2009

  • Wolters Kluwer

    Gewährung des Familienzuschlags der Stufe 1 seit des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2009 (BVerfGE 124, 199) auch bei in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Beamten aufgrund einer mit verheirateten Beamten vergleichbaren Lage

  • rewis.io

    Gleichbehandlung von Beamten in eingetragener Lebenspartnerschaft; Anspruch auf den so genannten Ehegattenzuschlag seit Juli 2009

  • ra.de
  • rewis.io

    Gleichbehandlung von Beamten in eingetragener Lebenspartnerschaft; Anspruch auf den so genannten Ehegattenzuschlag seit Juli 2009

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung des Familienzuschlags der Stufe 1 seit des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2009 (BVerfGE 124, 199) auch bei in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Beamten aufgrund einer mit verheirateten Beamten vergleichbaren Lage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Beamte in eingetragener Lebenspartnerschaft haben seit Juli 2009 Anspruch auf den so genannten Ehegattenzuschlag

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ehegattenzuschlag für Beamte in eingetragener Lebenspartnerschaft

  • lto.de (Kurzinformation)

    Weitgehende Gleichbehandlung von Beamten in eingetragener Lebenspartnerschaft

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Beamte in eingetragener Lebenspartnerschaft haben seit Juli 2009 Anspruch auf den so genannten Ehegattenzuschlag

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Beamte mit Lebenspartner haben seit Juli 2009 Anspruch auf den "Ehegattenzuschlag"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 1466
  • FamRZ 2011, 561
  • DÖV 2011, 490
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (30)

  • BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07

    Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 10.09
    Beamte, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, befinden sich seit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2009 (BVerfGE 124, 199) im Hinblick auf die Gewährung des Familienzuschlags der Stufe 1 in einer mit verheirateten Beamten vergleichbaren Lage, so dass ihnen dieser Zuschlag ab dem 1. Juli 2009 unmittelbar auf der Grundlage der Richtlinie 2000/78/EG zu gewähren ist.

    Die unterschiedliche Situation ist auch normativ nicht vergleichbar, weil der Gesetzgeber bis zu dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2009 - 1 BvR 1164/07 - BVerfGE 124, 199) an die typischerweise unterschiedlichen Lebensverhältnisse familienpolitische Leistungen der Förderung der Ehe anknüpfen durfte.

    Der Umstand, dass in Ehen typischerweise ein Ehepartner aus Gründen der Kinderbetreuung und -erziehung Erwerbseinbußen in Kauf nimmt, kann erst seit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2009, a.a.O., nicht mehr herangezogen werden, um die normative Vergleichbarkeit der Situation von Ehegatten und Lebenspartnern in Bezug auf den Familienzuschlag der Stufe 1 nach § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG zu verneinen.

    Es entspreche vielmehr dem Recht der Ehegatten aus Art. 6 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 2 GG, über die Art und Weise ihres ehelichen Zusammenlebens in gleichberechtigter Weise selbst zu entscheiden (BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2009, a.a.O. S. 229 f.).

    Die unterschiedliche Behandlung von Ehe und Eingetragener Lebenspartnerschaft in § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG kann seit dem Beschluss vom 7. Juli 2009, a.a.O., nicht mehr als sachlich gerechtfertigt angesehen werden.

    Ist die normative Vergleichbarkeit erst durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2009, a.a.O., hergestellt worden, so gebietet Unionsrecht eine Gewährung des Familienzuschlags nach § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG erst ab diesem Zeitpunkt (vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. Juni 2010 - 1 BvR 170/06 - DVBl 2010, 1098).

  • BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 1830/06

    Versagung des Verheiratetenzuschlags bei eingetragener Lebenspartnerschaft

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 10.09
    Der Bundesgesetzgeber hat in diesem Bereich von einer Gleichstellung bewusst abgesehen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 1830/06 - NJW 2008, 2325 ; BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2006 - BVerwG 2 C 43.04 - BVerwGE 125, 79 Rn. 10 f.).

    Sie trägt dem in der Lebenswirklichkeit typischerweise anzutreffenden Befund Rechnung, dass ein Ehegatten zugunsten der Betreuung und Erziehung gemeinsamer Kinder Einschränkungen bei der eigenen Erwerbstätigkeit hinnimmt und so ein erweiterter Alimentationsbedarf entsteht (BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 1985 - 2 BvL 4/83 - BVerfGE 71, 39 ; Kammerbeschluss vom 6. Mai 2008 a.a.O. S. 2327; BVerwG, Urteil vom 29. September 2005 - BVerwG 2 C 44.04 - BVerwGE 125, 227 ).

    Im Hinblick auf den besonderen verfassungsrechtlichen Schutz- und Förderauftrag des Art. 6 Abs. 1 GG ist diese Zielsetzung als tragfähig angesehen worden, um die Besserstellung verheirateter Beamter zu rechtfertigen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 6. Mai 2008 a.a.O.).

    Sie ist von der für Beamtenrecht zuständigen Kammer des Bundesverfassungsgerichts bestätigt worden (Kammerbeschlüsse vom 20. September 2007 - 2 BvR 855/06 - DVBl 2007, 1431 und vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 1830/06 - NJW 2008/2325).

  • BVerwG, 26.01.2006 - 2 C 43.04

    Eingetragene Lebenspartnerschaft; Familienzuschlag der Stufe 1; analoge Anwendung

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 10.09
    Der Bundesgesetzgeber hat in diesem Bereich von einer Gleichstellung bewusst abgesehen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 1830/06 - NJW 2008, 2325 ; BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2006 - BVerwG 2 C 43.04 - BVerwGE 125, 79 Rn. 10 f.).

    Vielmehr könne er die Ehe wegen der Gewährleistung des Art. 6 Abs. 1 GG aus sachlichen Gründen privilegieren (Urteile vom 26. Januar 2006 - BVerwG 2 C 43.04 - BVerwGE 125, 79 Rn. 14).

    Zwar lässt sie nach ihrem 22. Erwägungsgrund einzelstaatliche Rechtsvorschriften über den Familienstand und davon abhängige Leistungen unberührt; nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) werden die in Ausübung der nationalen Zuständigkeit ergangenen nationalen Vorschriften dadurch jedoch dann nicht dem Geltungsanspruch der Richtlinie 2000/78/EG entzogen, wenn die Leistungen Entgeltcharakter haben (EuGH, Urteil vom 1. April 2008 - Rs. C-267/06, Maruko - NJW 2008, 1649 ; anders noch: BVerwG, Urteile vom 26. Januar 2006 - BVerwG 2 C 43.04 - BVerwGE 125, 79 und vom 15. November 2007 - BVerwG 2 C 33.06 - Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 41 = NJW 2008, 868 ).

  • EuGH, 01.04.2008 - C-267/06

    EIN GLEICHGESCHLECHTLICHER LEBENSPARTNER KANN ANSPRUCH AUF EINE WITWERRENTE AUS

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 10.09
    Dabei haben sie den konkreten rechtlichen Kontext, aus dem sich die Ungleichbehandlung ergibt, als Vergleichsmaßstab zugrunde zu legen (EuGH, Urteil vom 1. April 2008 - Rs. C-267/06 - NJW 2008, 1649 - Maruko -).

    Zwar lässt sie nach ihrem 22. Erwägungsgrund einzelstaatliche Rechtsvorschriften über den Familienstand und davon abhängige Leistungen unberührt; nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) werden die in Ausübung der nationalen Zuständigkeit ergangenen nationalen Vorschriften dadurch jedoch dann nicht dem Geltungsanspruch der Richtlinie 2000/78/EG entzogen, wenn die Leistungen Entgeltcharakter haben (EuGH, Urteil vom 1. April 2008 - Rs. C-267/06, Maruko - NJW 2008, 1649 ; anders noch: BVerwG, Urteile vom 26. Januar 2006 - BVerwG 2 C 43.04 - BVerwGE 125, 79 und vom 15. November 2007 - BVerwG 2 C 33.06 - Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 41 = NJW 2008, 868 ).

  • BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 47.09

    Hinterbliebenenversorgung; Alimentation; Lebenspartner; eingetragene

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 10.09
    Dies unterscheidet die Leistung von anderen Besoldungsleistungen wie dem Auslandszuschlag, aber auch von Beihilfeleistungen, Leistungen der Hinterbliebenenversorgung und Aufwandsentschädigungen (vgl. Urteile vom 28. Oktober 2010 - BVerwG 2 C 47.09, BVerwG 2 C 52.09, BVerwG 2 C 56.09 - und Beschluss vom 28. Oktober 2010 - BVerwG 2 C 53.09 - jeweils zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung Buchholz vorgesehen).

    Die Wahl des Familienstandes entspricht in der Regel der sexuellen Ausrichtung der Partner (vgl. auch Urteile vom 28. Oktober 2010 - BVerwG 2 C 47.09, BVerwG 2 C 52.09, BVerwG 2 C 56.09 - jeweils zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung Buchholz vorgesehen).

  • BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 56.09

    Verwendung im Ausland; Abordnung; Auslandsdienstort; Auslandstrennungsgeld;

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 10.09
    Dies unterscheidet die Leistung von anderen Besoldungsleistungen wie dem Auslandszuschlag, aber auch von Beihilfeleistungen, Leistungen der Hinterbliebenenversorgung und Aufwandsentschädigungen (vgl. Urteile vom 28. Oktober 2010 - BVerwG 2 C 47.09, BVerwG 2 C 52.09, BVerwG 2 C 56.09 - und Beschluss vom 28. Oktober 2010 - BVerwG 2 C 53.09 - jeweils zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung Buchholz vorgesehen).

    Die Wahl des Familienstandes entspricht in der Regel der sexuellen Ausrichtung der Partner (vgl. auch Urteile vom 28. Oktober 2010 - BVerwG 2 C 47.09, BVerwG 2 C 52.09, BVerwG 2 C 56.09 - jeweils zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung Buchholz vorgesehen).

  • BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 52.09

    Auslandsdienstbezüge; Auslandszuschlag; Lebenspartner; eingetragene

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 10.09
    Dies unterscheidet die Leistung von anderen Besoldungsleistungen wie dem Auslandszuschlag, aber auch von Beihilfeleistungen, Leistungen der Hinterbliebenenversorgung und Aufwandsentschädigungen (vgl. Urteile vom 28. Oktober 2010 - BVerwG 2 C 47.09, BVerwG 2 C 52.09, BVerwG 2 C 56.09 - und Beschluss vom 28. Oktober 2010 - BVerwG 2 C 53.09 - jeweils zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung Buchholz vorgesehen).

    Die Wahl des Familienstandes entspricht in der Regel der sexuellen Ausrichtung der Partner (vgl. auch Urteile vom 28. Oktober 2010 - BVerwG 2 C 47.09, BVerwG 2 C 52.09, BVerwG 2 C 56.09 - jeweils zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung Buchholz vorgesehen).

  • EuGH, 15.09.1998 - C-231/96

    Edis

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 10.09
    Die unvollständige Umsetzung dieser Richtlinie hat zur Folge, dass die hier maßgeblichen Regelungen der Art. 1 bis 3 der Richtlinie 2000/78/EG für die Gewährung des Familienzuschlags der Stufe 1 unmittelbar Anwendung finden, weil nur auf diese Weise dem Recht, das dem Kläger seit Juli 2009 aus dem Gemeinschaftsrecht erwächst, die volle Wirksamkeit verschafft werden kann (EuGH, Urteil vom 21. Juni 2007 - Rs. C-231/96, Jonkmann u.a. - EuZW 2007, 643 Rn. 41).
  • BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvR 2661/06

    Ultra-vires-Kontrolle Mangold

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 10.09
    Er nimmt nicht teil an den Verfassungsgrundsätzen, die den Anwendungsvorrang des Unionsrechts in Frage stellen könnten (vgl. BVerfG, Urteil vom 30. Juni 2009 - 2 BvE 2/08 u.a. - BVerfGE 123, 267 sowie Beschluss vom 6. Juli 2010 - 2 BvR 2661/06 - DVBl 2010, 1229 ).
  • EuGH, 21.06.2007 - C-231/06

    Jonkman - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Gesetzliches System der

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 10.09
    Die unvollständige Umsetzung dieser Richtlinie hat zur Folge, dass die hier maßgeblichen Regelungen der Art. 1 bis 3 der Richtlinie 2000/78/EG für die Gewährung des Familienzuschlags der Stufe 1 unmittelbar Anwendung finden, weil nur auf diese Weise dem Recht, das dem Kläger seit Juli 2009 aus dem Gemeinschaftsrecht erwächst, die volle Wirksamkeit verschafft werden kann (EuGH, Urteil vom 21. Juni 2007 - Rs. C-231/96, Jonkmann u.a. - EuZW 2007, 643 Rn. 41).
  • BVerwG, 15.11.2007 - 2 C 33.06

    Familienzuschlag der Stufe 1; Lebenspartner; eingetragene Lebenspartnerschaft;

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

  • BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08

    Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar;

  • BVerwG, 25.11.2004 - 2 C 49.03

    Beamter der Europäischen Gemeinschaft; Minister, ruhende Versorgungsbezüge;

  • BVerwG, 26.01.2010 - 2 B 56.09

    Rechtswidrigkeit eines diskriminierenden oder gleichheitswidrigen Ausschlusses

  • BVerfG, 11.06.2010 - 1 BvR 170/06

    Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtgewährung einer Hinterbliebenenrente bei

  • EuGH, 11.07.2002 - C-62/00

    Marks & Spencer

  • EuGH, 01.07.2010 - C-194/08

    Aufgrund ihrer Schwangerschaft beurlaubten oder auf einem anderen Arbeitsplatz

  • EuGH, 13.12.2007 - C-418/04

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • BVerwG, 25.03.2010 - 2 C 72.08

    Ruhegehalt; Ruhegehaltssatz; ruhegehaltfähige Dienstzeiten; Ausbildungszeiten im

  • BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 855/06

    Versagung des Verheiratetenzuschlags bei eingetragener Lebenspartnerschaft

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.07.2008 - 3 LB 13/06

    Bestehen eines Anspruches auf Familienzuschlag der Stufe I -

  • BVerwG, 01.09.2005 - 2 C 24.04

    Alimentation des barunterhaltsverpflichteten Beamten; Konkurrenz zwischen

  • BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 53.09

    Beihilfe; Lebenspartner; Ehe; krankheitsbedingte Aufwendungen; Krankheitsfälle;

  • BSG, 13.12.2005 - B 4 RA 14/05 R

    Hinterbliebenenrentenanspruch in der gesetzlichen Rentenversicherung für Partner

  • BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz

  • BGH, 14.02.2007 - IV ZR 267/04

    Zur Altersversorgung eingetragener Lebenspartner nach der Satzung der

  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

  • BVerwG, 29.09.2005 - 2 C 44.04

    Teilzeitbeschäftigung; unterhälftige Beschäftigung; Kürzung des kinderbezogenen

  • BVerwG, 25.07.2007 - 6 C 27.06

    Ärzteversorgung; Hinterbliebenenversorgung; Witwe; Witwer; Lebenspartner;

  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09

    Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim

    Das Bundesministerium des Innern teilt namens der Bundesregierung mit, es habe in Umsetzung zweier Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Oktober 2010 (- 2 C 10/09 -, NJW 2011, S. 1466 ff. sowie - 2 C 21/09 -, DVBl 2011, S. 354 ff.) die Besoldungs- und Versorgungsstellen des Bundes angewiesen, allen Besoldungs- und Versorgungsempfängern in Lebenspartnerschaften den Familienzuschlag der Stufe 1 nach § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG fortlaufend sowie rückwirkend seit dem 1. Juli 2009 zu gewähren.
  • VG Ansbach, 30.04.2013 - AN 1 K 13.00448

    Eingetragene Lebenspartnerschaft

    Mit weiterem Beschluss vom 12. Mai 2010 - AN 1 K 10.00312 wurde das Verfahren bis zur abschließenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Verfahren Az. 2 C 10.09 ausgesetzt.

    Das Revisionsverfahren werde beim Bundesverwaltungsgericht unter dem Aktenzeichen 2 C 10.09 geführt.

    Mit gerichtlichem Schreiben vom 3. November 2010 wurde die Klägerin unter Hinweis auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Oktober 2010 - 2 C 10.09 und 2 C 21.09, wonach Beamte in eingetragener Lebenspartnerschaft erst für die Zeit ab 1. Juli 2009 einen Anspruch auf Zahlung des Familienzuschlags der Stufe 1 hätten, um Mitteilung gebeten, ob die Klage aufrechterhalten wird.

    Das ist hier der Fall, weil der Familienzuschlag gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 3 BBesG a. F. Bestandteil der Besoldung und somit Arbeitsentgelt im Sinne des Art. 3 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie ist (BVerwG, Urteil vom 28.10.2010 - 2 C 10.09, Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 44, vgl. auch EuGH, Urteil vom 6.12.2012 - C-124/11 u. a., "Dittrich", NVwZ 2013, 132).

    Die Wahl des Familienstandes entspricht in der Regel der sexuellen Orientierung der Partner (BVerwG, Urteil vom 28.10.2010, a.a.O.; vgl. hierzu auch BVerfG, Beschlüsse vom 7.7.2009 - 1 BvR 1164/07, BVerfGE 124, 199, und vom 21.7.2010 - 1 BvR 611/07 und 1 BvR 2464/07, BVerfGE 126, 400).

    Andernfalls muss auf andere geeignete Weise und für die von der Richtlinie Begünstigten erkennbar erreicht werden, dass die sich aus der Richtlinie ergebende Rechtslage Bestandteil der Rechtsordnung des Mitgliedstaats wird (BVerwG, Urteil vom 28.10.2010, a.a.O.).

    Insbesondere aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz folgt kein selbständiger Leistungsanspruch dieser Art. Die in ihm vorgesehene Gewährung von Sekundäransprüchen - in Gestalt von Entschädigungs- und Schadensersatzansprüchen - hat nicht zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie geführt (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 28.10.2010, a.a.O.).

    Die maßgeblichen Richtlinienvorschriften - insbesondere Art. 1 bis 3 und 16 - sind auch inhaltlich unbedingt und hinreichend genau, so dass sie geeignet sind, unmittelbare Rechtswirkungen zu entfalten (BVerwG, Urteil vom 28.10.2010, a.a.O.).

    Er nimmt nicht teil an den Verfassungsgrundsätzen, die den Anwendungsvorrang des Unionsrechts in Frage stellen könnten (vgl. BVerfG, Urteil vom 30.6.2009 - 2 BvE 2/08 u.a., BVerfGE 123, 267, sowie Beschluss vom 6.7.2010 - 2 BvR 2661/06 -, DVBl 2010, 1229; BVerwG, Urteil vom 28.10.2010, a.a.O.).

  • VG Stuttgart, 30.03.2011 - 8 K 4769/10

    Ehebezogener Familienzuschlag für eingetragene Lebenspartnerschaft

    Am 09.11.2010 beantragte der Kläger beim LBV unter Bezugnahme auf seinen Antrag vom 20.02.2009 und auf ein Infoschreiben des "dbb beamtenbund und tarifunion" vom 01.11.2010 die "rückwirkende Zahlung des Familienzuschlags mindestens bis zum 01.07.2009" und verwies zur Begründung dieses Anspruchs auf die Urteile des BVerwG vom 29.10.2010 (2 C 10.09 und 2 C 21.09).

    Das Gericht schließt sich aber der vom Bundesverwaltungsgericht in seinen Urteilen vom 28.10.2010 - 2 C 10.09 bzw. 2 C 21.09 - unter Berufung auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07 - (NJW 2010, 1439) vertretenen Rechtsauffassung an, dass einem Beamten, der in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, der Familienzuschlag der Stufe 1 nach § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG (bzw. § 41 Abs. 1 Nr. 1 LBesGBW) seit dem 01.07.2009 unmittelbar aus der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27.11.2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABl L 303 vom 02.12.2000, S. 16) - Richtlinie 2000/78/EG - zusteht, um den Anwendungsvorrang des Unionsrechts sicherzustellen (vgl. ebenso VG Stuttgart, Urteil vom 16.12.2010 - 3 K 873/10 -).

    Der Ausschluss des in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Klägers vom Familienzuschlag stellt im maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung eine unmittelbare Diskriminierung nach der Richtlinie 2000/78/EG dar, auf welche sich der Kläger in Bezug auf den Familienzuschlag bzw. den ehebezogenen Teil des Familienzuschlags unmittelbar berufen kann (BVerwG, Urteile vom 28.10.2010 - 2 C 10.09 bzw. 2 C 21.09 - ).

    Diese Annahmen des Bundesverfassungsgerichts, denen das Bundesverwaltungsgericht mit Urteilen vom 28.10.2010 (a.a.O.) Bindungswirkung gemäß § 31 Abs. 1 BVerfGG beigemessen hat, entziehen der bislang anerkannten Rechtfertigung für die Ungleichbehandlung von verheirateten und in eingetragener Lebenspartnerschaft lebenden Beamten bei der Gewährung des Familienzuschlags der Stufe 1 die Grundlage.

    Da es nunmehr an einer tragfähigen Rechtfertigung fehlt, befinden sich die Angehörigen beider Gruppen auch in Bezug auf diese Leistung in einer vergleichbaren Situation im Sinne des Art. 2 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie (BVerwG, Urteil vom 28.10.2010 -2 C 10.09 -, a.a.O.).

    Soweit der Beklagte im Widerspruchsbescheid seine Rechtauffassung mit der Bezugnahme auf die ältere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu rechtfertigen versucht, kann dem bereits deshalb nicht gefolgt werden, weil das Bundesverwaltungsgericht diese Rechtsprechung mit Urteilen vom 28.10.2010 (a.a.O.) ausdrücklich aufgegeben hat.

    Mit seinen grundlegenden Ausführungen im Beschluss vom 07.07.2009 (a.a.O.) hat der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts jedoch in einer gemäß § 31 Abs. 1 BVerfGG alle Gerichte und Behörden bindenden Aussage (vgl. BVerwG, Urteile vom 28.10.2010 - 2 C 10.09 bzw. 2 C 21.09 - ) diese bislang vertretene Differenzierung verworfen.

    Erst ab diesem Zeitpunkt unterfällt damit die Leistung dem Anwendungsbereich der Richtlinie 2000/78/EG (BVerwG, Urteile vom 28.10.2010 - 2 C 10.09 bzw. 2 C 21.09 - ).

    Dass es bis zum Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom 07.07.2009 (a.a.O.) in Bezug auf den Familienzuschlag der Stufe 1 an der normativen Vergleichbarkeit der Situation verheirateter und in Lebenspartnerschaft lebender Beamter fehlte, weshalb der Gesetzgeber bis zu diesem Zeitpunkt familienpolitische Leistungen der Förderung der Ehe anknüpfend an diese typischerweise unterschiedlichen Lebensverhältnisse gewähren durfte, hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 28.10.2010 - 2 C 10.09 - ausführlich dargelegt.

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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 21.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,1887
BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 21.09 (https://dejure.org/2010,1887)
BVerwG, Entscheidung vom 28.10.2010 - 2 C 21.09 (https://dejure.org/2010,1887)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Oktober 2010 - 2 C 21.09 (https://dejure.org/2010,1887)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 16 EGRL 78/2000, Art 2 Abs 2 EGRL 78/2000, Art 6 Abs 1 GG, Art 6 Abs 3 GG, § 40 Abs 1 BBesG
    Gleichbehandlung von Beamten in eingetragener Lebenspartnerschaft; Familienzuschlag der Stufe 1; Diskriminierung; Arbeitsentgelt; unmittelbare Anwendbarkeit der EGRL 78/2000

  • Wolters Kluwer

    Gewährung eines Familienzuschlags der Stufe 1 bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft; Einstufung einer Lebenspartnerschaft als Ehe i.S.d. § 40 Abs. 1 Nr. 1 Beamtenbesoldungsgesetz (BBesG) unter Berücksichtigung gemeinschaftsrechtlicher und verfassungsrechtlicher ...

  • rewis.io

    Gleichbehandlung von Beamten in eingetragener Lebenspartnerschaft; Familienzuschlag der Stufe 1; Diskriminierung; Arbeitsentgelt; unmittelbare Anwendbarkeit der EGRL 78/2000

  • ra.de
  • rewis.io

    Gleichbehandlung von Beamten in eingetragener Lebenspartnerschaft; Familienzuschlag der Stufe 1; Diskriminierung; Arbeitsentgelt; unmittelbare Anwendbarkeit der EGRL 78/2000

  • rechtsportal.de

    Gewährung eines Familienzuschlags der Stufe 1 bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft; Einstufung einer Lebenspartnerschaft als Ehe i.S.d. § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG unter Berücksichtigung gemeinschaftsrechtlicher und verfassungsrechtlicher Gesichtspunkte; Bestehen einer ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Beamte in eingetragener Lebenspartnerschaft haben seit Juli 2009 Anspruch auf den so genannten Ehegattenzuschlag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 561
  • DVBl 2011, 354
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (29)

  • BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07

    Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 21.09
    Da die normative Vergleichbarkeit von Ehe und Lebenspartnerschaft erst durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2009 (a.a.O.) hergestellt worden ist, gebietet Unionsrecht eine Gewährung des Familienzuschlags nach § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG erst ab diesem Zeitpunkt (vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. Juni 2010 - 1 BvR 170/06).

    Die unterschiedliche Situation ist auch normativ nicht vergleichbar, weil der Gesetzgeber bis zu dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2009 - 1 BvR 1164/07 - (BVerfGE 124, 199) an die typischerweise unterschiedlichen Lebensverhältnisse familienpolitische Leistungen zur Förderung der Ehe anknüpfen durfte.

    Der Umstand, dass in Ehen typischerweise ein Ehepartner aus Gründen der Kinderbetreuung und -erziehung Erwerbseinbußen in Kauf nimmt, kann erst seit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2009 (a.a.O.) nicht mehr herangezogen werden, um die normative Vergleichbarkeit der Situation von Ehegatten und Lebenspartnern in Bezug auf den Familienzuschlag der Stufe 1 nach § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG zu verneinen.

    Es entspreche vielmehr dem Recht der Ehegatten aus Art. 6 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 2 GG, über die Art und Weise ihres ehelichen Zusammenlebens in gleichberechtigter Weise selbst zu entscheiden (BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2009, a.a.O., S. 229 f.).

    Die unterschiedliche Behandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft in § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG kann seit dem Beschluss vom 7. Juli 2009 (a.a.O.) nicht mehr als sachlich gerechtfertigt angesehen werden.

    Ist die normative Vergleichbarkeit erst durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2009 (a.a.O.) hergestellt worden, so gebietet Unionsrecht eine Gewährung des Familienzuschlags nach § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG erst ab diesem Zeitpunkt (vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. Juni 2010 - 1 BvR 170/06 - DVBl 2010, 1098).

  • BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 1830/06

    Versagung des Verheiratetenzuschlags bei eingetragener Lebenspartnerschaft

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 21.09
    Der Bundesgesetzgeber hat in diesem Bereich von einer Gleichstellung bewusst abgesehen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 1830/06 - NJW 2008, 2325 ; BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2006 - BVerwG 2 C 43.04 - BVerwGE 125, 79 Rn. 10 f.).

    Sie trägt dem in der Lebenswirklichkeit typischerweise anzutreffenden Befund Rechnung, dass ein Ehegatte zugunsten der Betreuung und Erziehung gemeinsamer Kinder Einschränkungen bei der eigenen Erwerbstätigkeit hinnimmt und so ein erweiterter Alimentationsbedarf entsteht (BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 1985 - 2 BvL 4/83 - BVerfGE 71, 39 ; Kammerbeschluss vom 6. Mai 2008 a.a.O. S. 2327; BVerwG, Urteil vom 29. September 2005 - BVerwG 2 C 44.04 - BVerwGE 125, 227 ).

    Im Hinblick auf den besonderen verfassungsrechtlichen Schutz- und Förderauftrag des Art. 6 Abs. 1 GG ist diese Zielsetzung als tragfähig angesehen worden, um die Besserstellung verheirateter Beamter zu rechtfertigen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 6. Mai 2008 a.a.O.).

    Sie ist von der für Beamtenrecht zuständigen Kammer des Bundesverfassungsgerichts bestätigt worden (Kammerbeschlüsse vom 20. September 2007 - 2 BvR 855/06 - DVBl 2007, 1431 und vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 1830/06 - NJW 2008, 2325).

  • BVerwG, 26.01.2006 - 2 C 43.04

    Eingetragene Lebenspartnerschaft; Familienzuschlag der Stufe 1; analoge Anwendung

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 21.09
    Der Bundesgesetzgeber hat in diesem Bereich von einer Gleichstellung bewusst abgesehen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 1830/06 - NJW 2008, 2325 ; BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2006 - BVerwG 2 C 43.04 - BVerwGE 125, 79 Rn. 10 f.).

    Vielmehr könne er die Ehe wegen der Gewährleistung des Art. 6 Abs. 1 GG aus sachlichen Gründen privilegieren (Urteile vom 26. Januar 2006 - BVerwG 2 C 43.04 - BVerwGE 125, 79 Rn. 14).

    Zwar lässt die Richtlinie 2000/78/EG nach ihrem 22. Erwägungsgrund einzelstaatliche Rechtsvorschriften über den Familienstand und davon abhängige Leistungen unberührt; nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) werden die in Ausübung der nationalen Zuständigkeit ergangenen nationalen Vorschriften dadurch jedoch dann nicht dem Geltungsanspruch der Richtlinie 2000/78/EG entzogen, wenn die Leistungen Entgeltcharakter haben (EuGH, Urteil vom 1. April 2008 - Rs. C-267/06, Maruko - NJW 2008, 1649 ; anders noch: BVerwG, Urteile vom 26. Januar 2006 - BVerwG 2 C 43.04 - BVerwGE 125, 79 und vom 15. November 2007 - BVerwG 2 C 33.06 - Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 41 = NJW 2008, 868 ).

  • EuGH, 01.04.2008 - C-267/06

    EIN GLEICHGESCHLECHTLICHER LEBENSPARTNER KANN ANSPRUCH AUF EINE WITWERRENTE AUS

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 21.09
    Dabei haben sie den konkreten rechtlichen Kontext, aus dem sich die Ungleichbehandlung ergibt, als Vergleichsmaßstab zugrunde zu legen (EuGH, Urteil vom 1. April 2008 - Rs. C-267/06 - NJW 2008, 1649 -Maruko-).

    Zwar lässt die Richtlinie 2000/78/EG nach ihrem 22. Erwägungsgrund einzelstaatliche Rechtsvorschriften über den Familienstand und davon abhängige Leistungen unberührt; nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) werden die in Ausübung der nationalen Zuständigkeit ergangenen nationalen Vorschriften dadurch jedoch dann nicht dem Geltungsanspruch der Richtlinie 2000/78/EG entzogen, wenn die Leistungen Entgeltcharakter haben (EuGH, Urteil vom 1. April 2008 - Rs. C-267/06, Maruko - NJW 2008, 1649 ; anders noch: BVerwG, Urteile vom 26. Januar 2006 - BVerwG 2 C 43.04 - BVerwGE 125, 79 und vom 15. November 2007 - BVerwG 2 C 33.06 - Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 41 = NJW 2008, 868 ).

  • BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 47.09

    Hinterbliebenenversorgung; Alimentation; Lebenspartner; eingetragene

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 21.09
    Dies unterscheidet die Leistung von anderen Besoldungsleistungen wie dem Auslandszuschlag, aber auch von Beihilfeleistungen, Leistungen der Hinterbliebenenversorgung und Aufwandsentschädigungen (vgl. Urteile vom 28. Oktober 2010 - BVerwG 2 C 47.09, BVerwG 2 C 52.09, BVerwG 2 C 56.09 - und Beschluss vom 28. Oktober 2010 - BVerwG 2 C 53.09 -, jeweils zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung Buchholz vorgesehen).

    Die Wahl des Familienstandes entspricht in der Regel der sexuellen Ausrichtung der Partner (vgl. auch Urteile vom 28. Oktober 2010 - BVerwG 2 C 47.09, BVerwG 2 C 52.09, BVerwG 2 C 56.09 -, jeweils zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung Buchholz vorgesehen).

  • BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 56.09

    Verwendung im Ausland; Abordnung; Auslandsdienstort; Auslandstrennungsgeld;

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 21.09
    Dies unterscheidet die Leistung von anderen Besoldungsleistungen wie dem Auslandszuschlag, aber auch von Beihilfeleistungen, Leistungen der Hinterbliebenenversorgung und Aufwandsentschädigungen (vgl. Urteile vom 28. Oktober 2010 - BVerwG 2 C 47.09, BVerwG 2 C 52.09, BVerwG 2 C 56.09 - und Beschluss vom 28. Oktober 2010 - BVerwG 2 C 53.09 -, jeweils zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung Buchholz vorgesehen).

    Die Wahl des Familienstandes entspricht in der Regel der sexuellen Ausrichtung der Partner (vgl. auch Urteile vom 28. Oktober 2010 - BVerwG 2 C 47.09, BVerwG 2 C 52.09, BVerwG 2 C 56.09 -, jeweils zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung Buchholz vorgesehen).

  • BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 52.09

    Auslandsdienstbezüge; Auslandszuschlag; Lebenspartner; eingetragene

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 21.09
    Dies unterscheidet die Leistung von anderen Besoldungsleistungen wie dem Auslandszuschlag, aber auch von Beihilfeleistungen, Leistungen der Hinterbliebenenversorgung und Aufwandsentschädigungen (vgl. Urteile vom 28. Oktober 2010 - BVerwG 2 C 47.09, BVerwG 2 C 52.09, BVerwG 2 C 56.09 - und Beschluss vom 28. Oktober 2010 - BVerwG 2 C 53.09 -, jeweils zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung Buchholz vorgesehen).

    Die Wahl des Familienstandes entspricht in der Regel der sexuellen Ausrichtung der Partner (vgl. auch Urteile vom 28. Oktober 2010 - BVerwG 2 C 47.09, BVerwG 2 C 52.09, BVerwG 2 C 56.09 -, jeweils zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung Buchholz vorgesehen).

  • BVerfG, 11.06.2010 - 1 BvR 170/06

    Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtgewährung einer Hinterbliebenenrente bei

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 21.09
    Da die normative Vergleichbarkeit von Ehe und Lebenspartnerschaft erst durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2009 (a.a.O.) hergestellt worden ist, gebietet Unionsrecht eine Gewährung des Familienzuschlags nach § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG erst ab diesem Zeitpunkt (vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. Juni 2010 - 1 BvR 170/06).

    Ist die normative Vergleichbarkeit erst durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2009 (a.a.O.) hergestellt worden, so gebietet Unionsrecht eine Gewährung des Familienzuschlags nach § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG erst ab diesem Zeitpunkt (vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. Juni 2010 - 1 BvR 170/06 - DVBl 2010, 1098).

  • BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvR 2661/06

    Ultra-vires-Kontrolle Mangold

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 21.09
    Er nimmt nicht teil an den Verfassungsgrundsätzen, die den Anwendungsvorrang des Unionsrechts in Frage stellen könnten (vgl. BVerfG, Urteil vom 30. Juni 2009 - BVerfG 2 BvE 2/08 u.a. - BVerfGE 123, 267 sowie Beschluss vom 6. Juli 2010 - BVerfG 2 BvR 2661/06 - DVBl 2010, 1229 ).
  • EuGH, 21.06.2007 - C-231/06

    Jonkman - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Gesetzliches System der

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 21.09
    Die unvollständige Umsetzung dieser Richtlinie hat zur Folge, dass die hier maßgeblichen Regelungen der Art. 1 bis 3 der Richtlinie 2000/78/EG für die Gewährung des Familienzuschlags der Stufe 1 unmittelbar Anwendung finden, weil nur auf diese Weise dem Recht, das dem Kläger aus dem Gemeinschaftsrecht erwächst, die volle Wirksamkeit verschafft werden kann (EuGH, Urteil vom 21. Juni 2007 - Rs. C-231/96, Jonkmann u.a. - EuZW 2007, 643, Rn. 41).
  • BVerwG, 15.11.2007 - 2 C 33.06

    Familienzuschlag der Stufe 1; Lebenspartner; eingetragene Lebenspartnerschaft;

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

  • BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08

    Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar;

  • BVerwG, 25.11.2004 - 2 C 49.03

    Beamter der Europäischen Gemeinschaft; Minister, ruhende Versorgungsbezüge;

  • BVerwG, 26.01.2010 - 2 B 56.09

    Rechtswidrigkeit eines diskriminierenden oder gleichheitswidrigen Ausschlusses

  • EuGH, 15.09.1998 - C-231/96

    Edis

  • EuGH, 11.07.2002 - C-62/00

    Marks & Spencer

  • EuGH, 01.07.2010 - C-194/08

    Aufgrund ihrer Schwangerschaft beurlaubten oder auf einem anderen Arbeitsplatz

  • EuGH, 13.12.2007 - C-418/04

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • BVerwG, 25.03.2010 - 2 C 72.08

    Ruhegehalt; Ruhegehaltssatz; ruhegehaltfähige Dienstzeiten; Ausbildungszeiten im

  • BVerwG, 01.09.2005 - 2 C 24.04

    Alimentation des barunterhaltsverpflichteten Beamten; Konkurrenz zwischen

  • BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 53.09

    Beihilfe; Lebenspartner; Ehe; krankheitsbedingte Aufwendungen; Krankheitsfälle;

  • BSG, 13.12.2005 - B 4 RA 14/05 R

    Hinterbliebenenrentenanspruch in der gesetzlichen Rentenversicherung für Partner

  • BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz

  • BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 855/06

    Versagung des Verheiratetenzuschlags bei eingetragener Lebenspartnerschaft

  • BGH, 14.02.2007 - IV ZR 267/04

    Zur Altersversorgung eingetragener Lebenspartner nach der Satzung der

  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

  • BVerwG, 29.09.2005 - 2 C 44.04

    Teilzeitbeschäftigung; unterhälftige Beschäftigung; Kürzung des kinderbezogenen

  • BVerwG, 25.07.2007 - 6 C 27.06

    Ärzteversorgung; Hinterbliebenenversorgung; Witwe; Witwer; Lebenspartner;

  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09

    Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim

    Das Bundesministerium des Innern teilt namens der Bundesregierung mit, es habe in Umsetzung zweier Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Oktober 2010 (- 2 C 10/09 -, NJW 2011, S. 1466 ff. sowie - 2 C 21/09 -, DVBl 2011, S. 354 ff.) die Besoldungs- und Versorgungsstellen des Bundes angewiesen, allen Besoldungs- und Versorgungsempfängern in Lebenspartnerschaften den Familienzuschlag der Stufe 1 nach § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG fortlaufend sowie rückwirkend seit dem 1. Juli 2009 zu gewähren.
  • VG Gießen, 29.11.2012 - 5 K 1487/12

    Zeitnahe Geltendmachung von rückwirkenden Besoldungsansprüchen

    Mit Bescheid vom 19.01.2011 gewährte die Dienststelle Mitte des Beklagten als Reaktion auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.10.2010 (- 2 C 21.09 -, DVBl. 2011, 354) dem Kläger ab dem 01.07.2009 den Familienzuschlag der Stufe 1. Mit weiterem Bescheid vom 08.03.2012 setzte die Dienststelle Mitte den Familienzuschlag der Stufe 1 auf der Grundlage des § 17 b Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) ab 01.01.2009 fest.

    Anders als das Bundesverwaltungsgericht, das mit Urteil vom 28.10.2010 (- 2 C 21.09 -, DVBl. 2011, 354) unter Auswertung der bis dahin bekannten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von einer seit dem 01.07.2009 in Bezug auf den Familienzuschlag der Stufe 1 bestehenden vergleichbaren Lebenssituation von verheirateten und verpartnerten Beamten ausgegangen ist, hat das Bundesverfassungsgericht nunmehr in seinem Beschluss vom 19.06.2012 (- 2 BvR 1397/09 -, a. a. O.) festgestellt, in den Grundstrukturen der familienrechtlichen Institute der Ehe und der Lebenspartnerschaft bestünden bereits seit Einführung der Lebenspartnerschaft im Jahr 2001 nur wenig Unterschiede.

    Sie sind inhaltlich unbedingt und hinreichend genau (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.10.2010 - 2 C 21.09 -, a. a. O.).

    Er nimmt nicht an den Verfassungsgrundsätzen teil, die den Anwendungsvorrang des Unionsrechts in Frage stellen könnten (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.10.2010 - 2 C 21.09 -, a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 23.04.2013 - 2 A 150/12

    Rechtmäßigkeit eines Besoldungssystems von Beamten unter dem Blickwinkel der

    Dem folgend geht das Bundesverwaltungsgericht davon aus, dass alle Bestandteile der Besoldung des Beamten zum Arbeitsentgelt i. S. d. Art. 3 Abs. 1 Buchst. c RL 2000/78/EG gehören (Urt. v. 28. Oktober 2010, NJW 2011, 1466; Urt. v. 28. Oktober 2010, DVBl. 2011, 354; Urt. v. 28. Oktober 2010, NVwZ-RR 2011, 205 [206]; ferner für eine Aufwandsentschädigung Urt. v. 28. Oktober 2010, Buchholz 240 § 17 BBesG Nr. 1).
  • VG Ansbach, 30.04.2013 - AN 1 K 13.00448

    Eingetragene Lebenspartnerschaft

    Mit gerichtlichem Schreiben vom 3. November 2010 wurde die Klägerin unter Hinweis auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Oktober 2010 - 2 C 10.09 und 2 C 21.09, wonach Beamte in eingetragener Lebenspartnerschaft erst für die Zeit ab 1. Juli 2009 einen Anspruch auf Zahlung des Familienzuschlags der Stufe 1 hätten, um Mitteilung gebeten, ob die Klage aufrechterhalten wird.

    Das Bundesverwaltungsgericht vertrete in der genannten Entscheidung sowie im Urteil vom 28. Oktober 2010 - 2 C 21.09 hierzu - bisher unverändert - die Auffassung, dass dies nur für den vorliegend nicht relevanten Zeitraum ab dem 1. Juli 2009 der Fall sei.

  • VGH Baden-Württemberg, 03.04.2012 - 4 S 1773/09

    Witwergeld für überlebenden Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft von

    Der Regelung der Hinterbliebenenversorgung liegt keine familienpolitische Zielsetzung zugrunde (so in Abgrenzung zum Familienzuschlag auch BVerwG, Urteile vom 28.10.2010 - 2 C 10.09 -, NJW 2011, 1466 und - 2 C 21.09 -, DVBL 2011, 354).
  • VG Ansbach, 12.11.2013 - AN 1 K 13.01386

    Eingetragene Lebenspartnerschaft

    Das Bundesverwaltungsgericht habe bereits entschieden, dass sich Lebenspartner hinsichtlich des Familienzuschlags in einer Lage befänden, die mit der Lage von verheirateten Beamten vergleichbar sei, wenn man nicht mehr auf die familienpolitische Zielsetzung dieser Leistung abstelle, sondern nur auf die gegenseitigen Unterhalts- und Beistandspflichten (BVerwG, Urteile vom 28.10.2010 - 2 C 10.09, NJW 2011, 1466 und 2 C 21.09, DVBl. 2011, 354).

    Damit seien die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Oktober 2010 - 2 C 10.09 und 2 C 21.09 überholt.

  • VG Gießen, 01.02.2011 - 5 K 1336/09

    Familienzuschlag der Stufe 1 für in eingetragener Lebenspartnerschaft lebende

    In Hessen steht Beamten und Beamtinnen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, seit dem 01.07.2009 ein Anspruch auf Familienzuschlag der Stufe 1 zu (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 28.10.2010 - 2 C 21.09).

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 28.10.2010 - 2 C 21.09 - festgestellt hat, befinden sich Beamte und Beamtinnen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, seit dem 01.07.2009 in Bezug auf den Familienzuschlag der Stufe 1 in einer vergleichbaren Situation wie verheiratete Beamte.

  • VG Bayreuth, 25.03.2011 - B 5 K 10.440

    Zwangspensionierung; Verfahren bei Dienstunfähigkeit; amtsärztliches Gutachten

    Nach Ablauf dieser Frist kann sich ein Betroffener unmittelbar auf die Richtlinie berufen und Ansprüche herleiten (vgl. EuGH, Urteil vom 11. August 1995, Rs. C-431/92, Slg. 95, 2189, siehe hierzu auch: BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2010, Az.: 2 C 21.09, RdNr. 24 ff.).

    Davon ausgehend hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 28. Oktober 2010 (Az.: 2 C 21.09) ausgeführt, dass auch im Hinblick auf die Regelung des § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG eine unterschiedliche Behandlung von Ehepartnern und Partnern in Lebensgemeinschaft unzulässig sei.

  • VGH Hessen, 28.09.2011 - 1 A 2381/10

    Zeitpunkt der analogen Anwendung von § 40 Abs 1 S 1 BBesG auf eingetragene

    Zur Frage des frühestmöglichen Zeitpunkts einer erfolgreichen Geltendmachung des Anspruchs verpartnerter Beamter auf Gewährung von Familienzuschlag der Stufe 1 hat das Bundesverwaltungsgericht daraufhin entschieden, Unionsrecht (hier: die Richtlinie des Rates vom 17. November 2000 - Richtlinie 2000/78 EG ) gebiete nunmehr die Gewährung des Zuschlages ab dem 7. Juli 2009, dem Zeitpunkt, in dem das Bundesverfassungsgericht die normative Vergleichbarkeit von Ehe und Lebenspartnerschaft festgestellt habe (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 7. Juli 2009 - 1 BvR 1164/07 - a. a. O und vom 11.Juni 2010 - 1 BvR 170/06 - DVBl. 2010, 1098; BVerwG, Urteile vom 18. Oktober 2010 - 2 C 21.09 - DVBl. 2011, 354 sowie - 2 C 10.09 - NJW 2011, 1466).
  • VG Gießen, 26.05.2011 - 5 K 4431/10

    Kinderbezogener Familienzuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft

    Wie das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat (vgl. Urteil vom 28.10.2010 - 2 C 21.09 -, juris), hat das Bundesverfassungsgericht durch seinen Beschluss vom 07.07.2009 (1 BvR 664/07, BVerfGE 124, 199) der bislang anerkannten Rechtfertigung für die Ungleichbehandlung von Verheirateten und in eingetragener Lebenspartnerschaft lebenden Beamten und Beamtinnen bei der Gewährung des Familienzuschlags der Stufe 1 die Grundlage entzogen.

    Er nimmt nicht an den Verfassungsgrundsätzen teil, die den Anwendungsvorrang des Unionsrechts in Frage stellen könnten (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.10.2010, a. a. O.).

  • OLG Brandenburg, 22.12.2021 - 2 U 54/21

    Hinweisbeschluss zu OLG Brandenburg 2 U 54/21 v. 18.01.2022

  • OVG Bremen, 16.05.2013 - 2 A 409/05

    Hinterbliebenenversorgung bei eingetragener Lebenspartnerschaft -

  • OVG Niedersachsen, 25.02.2014 - 5 LA 204/13

    Entschädigung und Schadenersatz bei Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot

  • VG Bayreuth, 16.03.2012 - B 5 K 11.473

    Ausschluss der Beihilfefähigkeit einer künstlichen Befruchtung bei nicht

  • OLG Brandenburg, 23.11.2021 - 2 U 53/21

    Schadensersatzanspruch aus Amtshaftung oder Staatshaftung Verfassungswidrigkeit

  • OVG Sachsen, 04.03.2011 - 2 A 665/10

    Gleichbehandlung von Beamten/Richtern in eingetragener Lebenspartnerschaft,

  • VG Minden, 26.06.2013 - 10 K 2165/12

    Gewährung von Familienzuschlag an einen in einer eingetragenen

  • VerfGH Thüringen, 02.05.2012 - VerfGH 17/09

    Normen des Thüringer Beamtenrechts

  • VG Düsseldorf, 16.12.2011 - 13 K 3360/09

    Beamter Lebenspartnerschaft Familienzuschlag Stufe 1 Ungleichbehandlung

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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.05.2010 - 2 C 21.09   

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BVerwG, 18.05.2010 - 2 C 21.09 (https://dejure.org/2010,11815)
BVerwG, Entscheidung vom 18.05.2010 - 2 C 21.09 (https://dejure.org/2010,11815)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Mai 2010 - 2 C 21.09 (https://dejure.org/2010,11815)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Verdachts vorzeitiger Festlegung auf einen bestimmten Standpunkt zur Auslegung von Entscheidungen

  • rechtsportal.de

    VwGO § 54 Abs. 1; ZPO § 42 Abs. 2
    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Verdachts vorzeitiger Festlegung auf einen bestimmten Standpunkt zur Auslegung von Entscheidungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07

    Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2010 - 2 C 21.09
    Für alle Prozessbeteiligten war klar, dass im Mittelpunkt der Diskussion die Frage stehen würde, ob die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 1. April 2008 (Rs C-267/06 - Maruko) und der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2009 (1 BvR 1164/07) gegenüber früheren Entscheidungen des beschließenden Senats und den früheren Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts die Rechtslage zu Gunsten des Klägers geändert hatten.
  • BVerwG, 14.08.2003 - 2 AV 4.03

    Voraussetzungen der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit;

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2010 - 2 C 21.09
    Die Besorgnis der Befangenheit ist dann gerechtfertigt, wenn aus der Sicht des Beteiligten hinreichend objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass geben, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (Urteil vom 5. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 129.74 - BVerwGE 50, 36 = Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 48; vgl. auch Beschlüsse vom 3. April 1997 - BVerwG 6 AV 1.97 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 55 S. 4, vom 9. Mai 2003 - BVerwG 2 AV 1.03, 2.03 und 3.03 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 63, vom 14. August 2003 - BVerwG 2 AV 4.03 - juris - und vom 3. November 2009 - BVerwG 2 A 1.08).
  • BVerwG, 09.05.2003 - 2 AV 1.03

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Bestimmung des

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2010 - 2 C 21.09
    Die Besorgnis der Befangenheit ist dann gerechtfertigt, wenn aus der Sicht des Beteiligten hinreichend objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass geben, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (Urteil vom 5. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 129.74 - BVerwGE 50, 36 = Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 48; vgl. auch Beschlüsse vom 3. April 1997 - BVerwG 6 AV 1.97 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 55 S. 4, vom 9. Mai 2003 - BVerwG 2 AV 1.03, 2.03 und 3.03 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 63, vom 14. August 2003 - BVerwG 2 AV 4.03 - juris - und vom 3. November 2009 - BVerwG 2 A 1.08).
  • BVerwG, 03.04.1997 - 6 AV 1.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2010 - 2 C 21.09
    Die Besorgnis der Befangenheit ist dann gerechtfertigt, wenn aus der Sicht des Beteiligten hinreichend objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass geben, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (Urteil vom 5. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 129.74 - BVerwGE 50, 36 = Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 48; vgl. auch Beschlüsse vom 3. April 1997 - BVerwG 6 AV 1.97 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 55 S. 4, vom 9. Mai 2003 - BVerwG 2 AV 1.03, 2.03 und 3.03 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 63, vom 14. August 2003 - BVerwG 2 AV 4.03 - juris - und vom 3. November 2009 - BVerwG 2 A 1.08).
  • BVerwG, 05.12.1975 - VI C 129.74

    Abgelehnte Richter - Unzulässige Mitwirkung - Entscheidung über Ablehnungsgesuch

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2010 - 2 C 21.09
    Die Besorgnis der Befangenheit ist dann gerechtfertigt, wenn aus der Sicht des Beteiligten hinreichend objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass geben, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (Urteil vom 5. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 129.74 - BVerwGE 50, 36 = Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 48; vgl. auch Beschlüsse vom 3. April 1997 - BVerwG 6 AV 1.97 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 55 S. 4, vom 9. Mai 2003 - BVerwG 2 AV 1.03, 2.03 und 3.03 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 63, vom 14. August 2003 - BVerwG 2 AV 4.03 - juris - und vom 3. November 2009 - BVerwG 2 A 1.08).
  • EuGH, 01.04.2008 - C-267/06

    EIN GLEICHGESCHLECHTLICHER LEBENSPARTNER KANN ANSPRUCH AUF EINE WITWERRENTE AUS

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2010 - 2 C 21.09
    Für alle Prozessbeteiligten war klar, dass im Mittelpunkt der Diskussion die Frage stehen würde, ob die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 1. April 2008 (Rs C-267/06 - Maruko) und der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2009 (1 BvR 1164/07) gegenüber früheren Entscheidungen des beschließenden Senats und den früheren Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts die Rechtslage zu Gunsten des Klägers geändert hatten.
  • BVerwG, 18.05.2010 - 2 C 10.09

    Befangenheit eines Richters wegen Vetretens eines bestimmten Standpunktes und

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2010 - 2 C 21.09
    Nach dem Geschäftsverteilungsplan des 2. Revisionssenats in der Fassung vom 25. März 2010 ist vorgesehen, dass in den bereits terminierten Revisionssachen BVerwG 2 C 10.09, 21.09 und 23.09, in denen Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. B. Berichterstatter bleibt, Richter G. Mitberichterstatter bleibt und Richterin T. nicht mitwirkt.
  • BVerwG, 03.11.2009 - 2 A 1.08
    Auszug aus BVerwG, 18.05.2010 - 2 C 21.09
    Die Besorgnis der Befangenheit ist dann gerechtfertigt, wenn aus der Sicht des Beteiligten hinreichend objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass geben, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (Urteil vom 5. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 129.74 - BVerwGE 50, 36 = Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 48; vgl. auch Beschlüsse vom 3. April 1997 - BVerwG 6 AV 1.97 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 55 S. 4, vom 9. Mai 2003 - BVerwG 2 AV 1.03, 2.03 und 3.03 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 63, vom 14. August 2003 - BVerwG 2 AV 4.03 - juris - und vom 3. November 2009 - BVerwG 2 A 1.08).
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   BVerwG, 13.07.2010 - 2 C 21.09   

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BVerwG, Entscheidung vom 13.07.2010 - 2 C 21.09 (https://dejure.org/2010,15122)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Juli 2010 - 2 C 21.09 (https://dejure.org/2010,15122)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Mitwirkung eines als befangen gerügten Richters an einem Beschluss über eine Besetzungsrüge

  • rechtsportal.de

    StPO § 222b Abs. 2 S. 1
    Mitwirkung eines als befangen gerügten Richters an einem Beschluss über eine Besetzungsrüge

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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   BVerwG, 05.10.2010 - 2 C 21.09   

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   BVerwG, 24.02.2011 - 2 C 8.11, 2 C 21.09   

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BVerwG, 24.02.2011 - 2 C 8.11, 2 C 21.09 (https://dejure.org/2011,21702)
BVerwG, Entscheidung vom 24.02.2011 - 2 C 8.11, 2 C 21.09 (https://dejure.org/2011,21702)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Februar 2011 - 2 C 8.11, 2 C 21.09 (https://dejure.org/2011,21702)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2011 - 2 C 8.11
    Im Übrigen begründet der Anspruch auf rechtliches Gehör keine Pflicht des Gerichts, jedes Vorbringen der Verfahrensbeteiligten in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. November 1983 - 2 BvR 399/81 - BVerfGE 65, 293 m.w.N., zuletzt Beschluss vom 16. September 2010 - 2 BvR 2394/08 - juris Rn. 14 m.w.N.).
  • BVerfG, 18.01.2011 - 1 BvR 2441/10

    Übergehen von Parteivortrag im Zivilprozess verletzt Betroffenen in dessen

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2011 - 2 C 8.11
    Ein Gehörsverstoß liegt aber nicht bereits dann vor, wenn das Gericht dem zur Kenntnis genommenen und in Erwägung gezogenen Vorbringen eines Beteiligten nicht folgt, sondern es aus Gründen des materiellen Rechts unberücksichtigt lässt und zu einem anderen Ergebnis gelangt, als der Beteiligte es für richtig hält (stRspr, vgl. BVerfG, zuletzt Beschluss vom 18. Januar 2011 - 1 BvR 2441/10 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • BVerfG, 16.09.2010 - 2 BvR 2394/08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) im

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2011 - 2 C 8.11
    Im Übrigen begründet der Anspruch auf rechtliches Gehör keine Pflicht des Gerichts, jedes Vorbringen der Verfahrensbeteiligten in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. November 1983 - 2 BvR 399/81 - BVerfGE 65, 293 m.w.N., zuletzt Beschluss vom 16. September 2010 - 2 BvR 2394/08 - juris Rn. 14 m.w.N.).
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