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   BVerwG, 21.09.2000 - 2 C 22.99   

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BVerwG, 21.09.2000 - 2 C 22.99 (https://dejure.org/2000,2834)
BVerwG, Entscheidung vom 21.09.2000 - 2 C 22.99 (https://dejure.org/2000,2834)
BVerwG, Entscheidung vom 21. September 2000 - 2 C 22.99 (https://dejure.org/2000,2834)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    BeamtVG § 45 Abs. 1 und 2
    Meldefrist für Dienstunfall; Meldung eines Dienstunfalls nach Ablauf der zweijährigen Ausschlussfrist; Dienstunfall, Meldung eines - nach Ablauf der zweijährigen Ausschlussfrist; Bemerkbarkeit einer Unfallfolge nach Ablauf der zweijährigen Ausschlussfrist; Unfallfolge, ...

  • Wolters Kluwer

    Meldefrist für einen Dienstunfall - Meldung eines Dienstunfalls nach Ablauf der zweijährigen Ausschlussfrist - Bemerkbarkeit einer Unfallfolge nach Ablauf der zweijährigen Ausschlussfrist

  • Judicialis

    BeamtVG § 45 Abs. 1; ; BeamtVG § 45 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BeamtVG § 45 Abs. 1, 2
    Beamtenversorgungsrecht - Meldefrist für Dienstunfall; Meldung eines Dienstunfalls nach Ablauf der zweijährigen Ausschlussfrist; Dienstunfall, Meldung eines - nach Ablauf der zweijährigen Ausschlussfrist; Bemerkbarkeit einer Unfallfolge nach Ablauf der zweijährigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 328
  • DVBl 2001, 754 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 26.08.2010 - 3 C 35.09

    Amtshaftung; Staatshaftung; Amtsträger; Beliehener; Verwaltungshelfer;

    Für die Bedeutung der Erklärung ist hierbei nicht der innere Wille der Behörde maßgebend, sondern der in der Erklärung zum Ausdruck kommende, also der erklärte Wille, wie ihn der Empfänger bei objektiver Würdigung verstehen konnte (Urteile vom 3. November 1998 - BVerwG 9 C 51.97 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 116 und vom 2. September 1999 - BVerwG 2 C 22.99 - BVerwGE 109, 283; Beschluss vom 20. Oktober 2005 - BVerwG 6 B 52.05 - NVwZ 2006, 1423; jew. m.w.N.).

    Das Revisionsgericht darf den Inhalt des umstrittenen Verwaltungsakts erfassen und würdigen, sofern es hierzu keiner neuen Tatsachenermittlungen bedarf, die über den aus den Akten ersichtlichen Wortlaut des Verwaltungsakts hinausgehen (stRspr; vgl. Urteile vom 3. November 1998 und vom 2. September 1999 a.a.O.; Kraft, in: Eyermann, VwGO, Kommentar, 13. Aufl. 2010, Rn. 54 zu § 137 m.w.N.).

  • BVerwG, 30.08.2018 - 2 C 18.17

    Keine Unfallfürsorgeansprüche ohne Unfallmeldung

    Somit ist ein zunächst nicht erkennbarer, aber noch innerhalb der Zehnjahresfrist des § 45 Abs. 2 Satz 1 BeamtVG 1994 diagnostizierter Gesundheitsschaden als Unfallfolge nach § 45 Abs. 2 Satz 2 BeamtVG 1994 innerhalb dreier Monate zu melden (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. September 2000 - 2 C 22.99 - Buchholz 239.1 § 45 BeamtVG Nr. 4 S. 2 und vom 28. April 2011 - 2 C 55.09 - Buchholz 240 § 31 BBesG Nr. 1 Rn. 29).
  • BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 55.09

    Dienstunfall; Krankheit; Berufskrankheit; Infektionskrankheit; ionisierende

    Für den Fristablauf gilt: Der Ablauf der Zweijahresfrist (§ 45 Abs. 1 BeamtVG) kann hinausgeschoben werden, solange eine Erkrankung noch nicht als Folge eines Dienstunfalls bemerkbar ist - solange also der Beamte die Ursächlichkeit der schädigenden Einwirkung nicht erkennen kann -, während die Zehnjahresfrist (§ 45 Abs. 2 BeamtVG) unabhängig davon abläuft, ob der Betroffene erkannt hat, dass er sich eine Berufskrankheit zugezogen hat (Urteile vom 21. September 2000 - BVerwG 2 C 22.99 - Buchholz 239.1 § 45 BeamtVG Nr. 4 S. 2 und vom 28. Februar 2002 - BVerwG 2 C 5.01 - Buchholz 239.1 § 45 BeamtVG Nr. 5 S. 4 f.; Beschluss vom 15. September 1995 - BVerwG 2 B 46.95 - Buchholz 239.1 § 45 BeamtVG Nr. 3 S. 1).
  • BVerwG, 28.02.2002 - 2 C 5.01

    Beamter - Dienstunfall - Unfallfürsorge - fristgerechte Meldung von Unfallfolgen.

    Dass er nur mit einer solchen Möglichkeit rechnete oder rechnen musste, genügt nicht (vgl. Urteil vom 21. September 2000 - BVerwG 2 C 22.99 - Buchholz 239.1 § 45 BeamtVG Nr. 4 S. 2 m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.2024 - 2 A 10925/23

    Leistungen der Unfallfürsorge

    Dass er nur mit einer solchen Möglichkeit rechnete oder rechnen musste, genügte seinerzeit nicht (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. September 2000 - 2 C 22.99 -, juris Rn. 14; sowie vom 28. Februar 2002 - 2 C 5.01 -, juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 21.11.2008 - 3 ZB 08.1824

    Beamtenrecht; Dienstunfall eines Polizeibeamten; Hörschaden nach Übungsschießen;

    Die vom Kläger geltend gemachten Abweichungen des Urteils von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. September 2000 (Az. 2 C 22/99, NVwZ 2001, 328) und vom 28. Februar 2002 (Az. 2 C 5/01,RiA 2003, 187) liegen schon deshalb nicht vor, weil sie hinsichtlich der für die Entscheidung maßgeblichen Vorschrift, nämlich des § 45 Abs. 1 und 2 BeamtVG, zu der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden alten Fassung (Beamtenversorgungsgesetz vom 24.8.1976, BGBl I S. 2485, BeamtVG a.F.) ergangen sind.

    Die Entscheidung vom 21. September 2000 (a.a.O.) war sogar der Anlass für die Änderung der betreffenden Normen (nunmehr § 45 Abs. 1 und 2 BeamtVG i.d.F. des Gesetzes vom 20.12.2001, BGBl I S. 3926, BeamtVG n.F.) in die seither geltende Fassung (vgl. BT-Drucks. 14/7064 S. 36).

    Diese gesetzliche Formulierung wurde ausweislich der Gesetzesmaterialien (vgl. die bereits erwähnte BT-Drucks. 14/7064, S. 36) in Reaktion auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. September 2000 (a.a.O.) zur alten Fassung der Vorschrift des § 45 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG gewählt.

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.09.2012 - 3 LB 21/11

    Zum Anspruch eines Beamten auf Anerkennung eines Dienstunfalls - ionisierende

    Für den Fristablauf gilt: Der Ablauf der Zweijahresfrist (§ 45 Abs. 1 BeamtVG) kann hinausgeschoben werden, solange eine Erkrankung noch nicht als Folge eines Dienstunfalls bemerkbar ist - solange also der Beamte die Ursächlichkeit der schädigenden Einwirkung nicht erkennen kann -, während die Zehnjahresfrist (§ 45 Abs. 2 BeamtVG) unabhängig davon abläuft, ob der Betroffene erkannt hat, dass er sich eine Berufskrankheit zugezogen hat (Urteile vom 21. September 2000 - BVerwG 2 C 22.99 - Buchholz 239.1 § 45 BeamtVG Nr. 4 S. 2 und vom 28; Februar 2002 - BVerwG 2 C 5.01 - Buchholz 239.1 § 45 BeamtVG Nr. 5 S. 4 f.; Beschluss vom 15. September 1995 - BVerwG 2 B 46.95 - Buchholz 239.1 § 45 BeamtVG Nr. 3 S. 1).
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.04.2017 - 2 LB 10/16

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Anerkennung eines Unfalls als Dienstunfall

    "Bemerkbar" geworden im Sinne der Fristenregelung für die Meldung eines Dienstunfalls ist eine den Anspruch auf Unfallfürsorge begründende Folge des Unfalls, wenn der Verletzte bei sorgfältiger Prüfung nach seinem Urteilsvermögen zu der Überzeugung gekommen ist oder kommen muss, dass seine Beschwerden durch den Unfall verursacht werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. September 2000 - 2 C 22.99 -, LS, Rn. 14 juris).
  • BVerwG, 11.07.2014 - 2 B 37.14

    Zur Fristenregelung des § 45 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG

    Ist der eingetretene Gesundheitsschaden zunächst nicht erkennbar aber noch innerhalb der Zehnjahresfrist des § 45 Abs. 2 Satz 1 BeamtVG diagnostiziert, muss diese Unfallfolge nach § 45 Abs. 2 Satz 2 BeamtVG innerhalb dreier Monate gemeldet werden (vgl. Urteile vom 21. September 2000 - BVerwG 2 C 22.99 - Buchholz 239.1 § 45 BeamtVG Nr. 4 S. 2 und vom 28. April 2011 a.a.O. Rn. 29).
  • VG Düsseldorf, 08.06.2015 - 23 K 2446/14

    Lärmschwerhörigkeit; BKV Nr. 2301; Ausschlussfrist; Meldefrist; Martinhorn;

    Für den Fristablauf gilt: Der Ablauf der Zweijahresfrist des § 45 Abs. 1 BeamtVG kann hinausgeschoben werden, wenn der Beamte glaubhaft macht, dass mit der Möglichkeit einer den Anspruch auf Unfallfürsorge begründenden Folge des Unfalles nicht habe gerechnet werden können oder dass der Beamte durch außerhalb seines Willens liegende Umstände gehindert worden sei, den Unfall zu melden, während die Zehnjahresfrist des § 45 Abs. 2 BeamtVG unabhängig davon abläuft, ob der Betroffene erkannt hat, dass er sich eine Berufskrankheit zugezogen hat, vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 55.09 -, unter: bverg.de, Rn. 29 m.w.N. auf die Urteile vom 21. September 2000 - 2 C 22.99 -, bei: Buchholz 239.1 § 45 BeamtVG Nr. 4 S. 2 und vom 28. Februar 2002 - 2 C 5.01 -, bei: Buchholz 239.1 § 45 BeamtVG Nr. 5 S. 4 f.; BVerwG, Beschluss vom 15. September 1995 - 2 B 46.95 -, bei: Buchholz 239.1 § 45 BeamtVG Nr. 3 S. 1.

    Die zu § 45 Abs. 2 S. 1 BeamtVG in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung ergangene Rechtsprechung des BVerwG, wonach der Beamte bei sorgfältiger Prüfung nach seinem Urteilsvermögen zu der gewissenhaften Überzeugung tatsächlich gelangt sein musste oder die Erkenntnis nach den Umständen von ihm zu erwarten war, dass sein Leiden durch den Dienstunfall verursacht war, und es nicht ausreichte, dass der Beamte nach der Lage der Dinge nur mit der Möglichkeit eines Ursachenzusammenhangs zwischen Unfall und Körperschaden rechnete oder rechnen musste, vgl. BVerwG, Urteil vom 21. September 2000 - 2 C 22/99 -, NVwZ 2001, 250 f., veranlasste den Gesetzgeber zur Änderung von § 45 Abs. 2 S. 1 BeamtVG.

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.01.2022 - 2 LA 422/18

    Frist für die Meldung eines Dienstunfalls

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.03.2013 - 2 A 10965/12

    Dienstunfall; Frist für die Meldung weiterer Unfallfolgen

  • VGH Bayern, 05.05.2015 - 3 B 12.2148

    Justizwachtmeister (BesGr. A5); Minderung der Erwerbsfähigkeit; Unfallausgleich;

  • BVerwG, 13.10.2020 - 2 B 57.20

    Anerkennung von Wirbelsäulenschäden eines Beamten als Berufskrankheit

  • OVG Sachsen, 12.03.2019 - 2 A 71/16

    Unfallausgleich; Unfallruhegehalt; Dysthymia

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.05.2015 - 2 A 10037/15

    Frist für die Meldung einer Erkrankung als Berufskrankheit; Anforderungen an eine

  • VGH Bayern, 29.04.2014 - 3 ZB 11.1420

    Dienstunfallfürsorge; Polizeibeamter; Schusswechsel; Meldung als Dienstunfall

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.05.2007 - 4 N 47.05

    Beamtenbesoldung: Meldung einer Hepatitis-A-Infektion (Dienstunfall) nach dem

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2007 - 4 B 5.05

    Ursächlicher Zusammenhang mit Dienstunfall

  • VG Düsseldorf, 17.01.2011 - 23 K 2989/09

    Brustkrebs von Berufsschullehrerinnen nicht als Berufserkrankung anerkannt

  • VG Gelsenkirchen, 31.05.2017 - 3 K 1320/15

    Dienstunfall, Dienstunfallfolgen, Nachmeldung, Kausalität, psychisch, Meldefrist,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2020 - 1 A 163/19
  • VG Bayreuth, 21.11.2017 - B 5 K 16.655

    Verspätete Meldung von Dienstunfallfolgen

  • VG Augsburg, 11.02.2016 - Au 2 K 15.1646

    Versäumung der Meldefrist für einen Dienstunfall

  • VG München, 23.02.2017 - M 12 K 16.2078

    Dienstunfall eines Polizeimeisters

  • VG Düsseldorf, 11.04.2016 - 23 K 5811/15
  • VG Düsseldorf, 06.05.2016 - 23 K 140/15

    Anerkennung von auf einer betrieblichen Grillfeier bei der Inbetriebnahme des

  • VG Minden, 08.11.2012 - 4 K 1577/11

    Vorliegen eines Dienstunfalls eines Beamten nach § 31 Abs. 1 S. 1 BeamtVG in

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