Rechtsprechung
AG Pforzheim, 20.01.2009 - 2 C 236/08 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,37617) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Kurzinformation)
Nutzungsausfall - Weihnachten, Neujahr und Reparaturdauer
- captain-huk.de (Zusammenfassung)
Mietwagenkosten
Rechtsprechung
AG Bonn, 04.12.2008 - 2 C 236/08 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,24050) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Kosten für Mietwagen "Autopreisspiegel"
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Kosten für Mietwagen "Autopreisspiegel"
- IWW
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Miete eines Ersatz-Pkws als Unfallfolge; Ersatz der Mietwagenkosten durch den Mieter; Abtretung der Ersatzansprüche gegen den Unfallverursacher; Berechnung der angemessen Mietkosten anhand des Schwacke Automietpreisspiegels; Rechtswirksamkeit der Abtretung ...
- captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)
Weitere Mietwagenkosten zugesprochen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- LG Mönchengladbach, 20.01.2009 - 5 S 110/08
Rechtsdienstleistung - Wirksamkeit der Abtretung nach dem RDG
Zu ihrer Haupttätigkeit gehört die Autovermietung, während sich die Forderungseinziehung als bloße Nebenleistung darstellt (vgl. § 5 RDG; AG Bonn, Urteil vom 13.11.2008 - 2 C 236/08 - Bl. 250 ff. d.A.). - AG Rostock, 08.07.2010 - 42 C 15/10 Zu seiner Haupttätigkeit gehört die Autovermietung, während sich die Forderungseinziehung als bloße Nebenleistung darstellt (vgl.§ 5 RDG; AG Bonn, Urteil vom 04.12.2008, AZ: 2 C 236/08).
- LG Halle, 09.04.2009 - 5 O 485/08 Nach obergerichtlicher Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 09.05.2006, Az.: VI ZR 117/05, zitiert nach juris) kann der Tatrichter anhand dieses Kriteriums die betriebswirtschaftliche Rechtfertigung von Mietwagenkosten ermitteln, solange nicht mit konkreten Tatsachen Mängel der betreffenden Schätzungsgrundlage aufgezeigt werden, die sich auf den zu entscheidenden Fall auswirken (AG Bonn, Urteil vom 04.12.2008, 2 C 236/08, mit Hinweis auf BGH, Urteil vom 14.10.2008, VI ZR 308/07, zitiert nach juris).