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   AG Otterndorf, 14.11.2017 - 2 C 238/17   

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AG Otterndorf, 14.11.2017 - 2 C 238/17 (https://dejure.org/2017,51417)
AG Otterndorf, Entscheidung vom 14.11.2017 - 2 C 238/17 (https://dejure.org/2017,51417)
AG Otterndorf, Entscheidung vom 14. November 2017 - 2 C 238/17 (https://dejure.org/2017,51417)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    AG Otterndorf verurteilt HUK-Coburg Haftpflichtunterstützungskasse zur Zahlung der Verbringungskosten und restlicher Sachverständigenkosten mit Urteil vom 14.11.2017 - 2 C 238/17 -.

Besprechungen u.ä.

  • captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    AG Otterndorf verurteilt HUK-Coburg Haftpflichtunterstützungskasse zur Zahlung der Verbringungskosten und restlicher Sachverständigenkosten mit Urteil vom 14.11.2017 - 2 C 238/17 -.

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03

    Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700

    Auszug aus AG Otterndorf, 14.11.2017 - 2 C 238/17
    Ob und in welchem Umfang die Sachverständigenkosten erforderlich sind, richtet sich danach, was aus Sicht eines verständigen wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und angemessen erscheint, wobei auf den Zeitpunkt der Beauftragung abzustellen ist (BGH, Urteil vom 30.11.2004 - VI ZR 365/03).

    Maßgeblich ist, dass es sich nach der festgestellten Schadenshöhe nicht nur um einen offensichtlichen Bagatellschaden handelte (vgl. BGH NJW 05, 356; Palandt/Grüneberg, 76. Aufl., § 249, Rn. 58), was hier mit einer Schadenshöhe über 700, 00 EUR der Fall war.

  • BGH, 26.04.2016 - VI ZR 50/15

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Prüfungspflichten des Geschädigten

    Auszug aus AG Otterndorf, 14.11.2017 - 2 C 238/17
    Der Geschädigte kann dann nur Ersatz der für die Erstattung des Gutachtens tatsächlich erforderlichen Kosten verlangen, deren Höhe der Tatrichter gemäß § 287 ZPO zu bemessen hat (zum Ganzen: BGH, Urteil vom 26.04.2016 - VI ZR 50/15 m.w.N.).
  • AG Düsseldorf, 21.11.2014 - 37 C 11789/11

    Schadensersatzansprüche eines Geschädigten aufgrund eines Verkehrsunfalls bzgl.

    Auszug aus AG Otterndorf, 14.11.2017 - 2 C 238/17
    Würde der Schädiger die Naturalrestitution gemäß § 249 Abs. 1 BGB selbst vornehmen, so träfe ihn gleichfalls das Werkstattrisiko (AG Düsseldorf, Urteil vom 21.11.2014 - 37 C 11789/11 - zitiert nach juris Rn. 15).
  • AG Berlin-Mitte, 22.09.2009 - 3 C 3227/09
    Auszug aus AG Otterndorf, 14.11.2017 - 2 C 238/17
    Er muss insbesondere nicht verschiedene Angebote unterschiedlicher Sachverständiger vergleichen und hierunter den günstigsten auswählen (AG Berlin-Mitte, Urteil vom 22.09.2009 - 3 C 3227/09).
  • AG Köln, 24.04.2015 - 274 C 214/14

    Versicherung muss lange Reparatur zahlen

    Auszug aus AG Otterndorf, 14.11.2017 - 2 C 238/17
    Der Schädiger trägt das sog. Werkstatt- und Prognoserisiko, falls den Geschädigten nicht ausnahmsweise hinsichtlich der gewählten Fachwerkstatt ein Auswahlverschulden trifft (vgl. BGH, NJW 1992, 302, 304; AG Köln, Urteil vom 24.04.2015 - 274 C 214/14 - zitiert nach juris Rn. 21).
  • LG Stade, 07.12.2015 - 1 S 12/15

    Schadensersatz nach Kfz-Unfall: Klage eines Kraftfahrzeugsachverständigen aus

    Auszug aus AG Otterndorf, 14.11.2017 - 2 C 238/17
    Die Grenze der Ersatzfähigkeit bei Sachverständigenkosten ist regelmäßig erst dann erreicht, wenn für den Geschädigten aus seiner laienhaften Sicht offensichtlich erkennbar ist, dass der Sachverständige sein Honorar willkürlich festsetzt bzw. Preis und Leistung in einem auffälligen Missverhältnis stehen (LG Stade, Urteil vom 07.12.2015 - 1 S 12/15).
  • OLG Hamm, 31.01.1995 - 9 U 168/94

    Reparaturkosten-Ersatz Höhe: Werkstattrechnung mit inkorrekten Angaben

    Auszug aus AG Otterndorf, 14.11.2017 - 2 C 238/17
    Ebenso sind die begrenzten Kenntnis- und Einwirkungsmöglichkeiten des Geschädigten zu berücksichtigen: Sobald der Geschädigte das verunfallte Fahrzeug der Reparaturwerkstatt zwecks Reparatur übergeben hat, hat er letztlich keinen Einfluss mehr darauf, ob und inwieweit sodann unnötige oder überteuerte Maßnahmen vorgenommen werden (OLG Hamm, Urteil vom 31.01.1995 - 9 U 168/94; AG Norderstedt, Urteil vom 14.09.2012 - 44 C 164/12).
  • LG Hagen, 04.12.2009 - 8 O 97/09

    Pflicht des Unfallverursachers zum Ersatz eines im Zuge der Reparatur des

    Auszug aus AG Otterndorf, 14.11.2017 - 2 C 238/17
    Die Ersatzfähigkeit von unnötigen Mehraufwendungen ist nur ausnahmsweise dann ausgeschlossen, wenn dem Dritten ein äußerst grobes Verschulden zur Last fällt, sodass die Mehraufwendungen dem Schädiger nicht mehr zuzurechnen sind (LG Hagen, Urteil vom 04.12.2009 - 8 O 97/09; AG Düsseldorf a.a.O. Rn. 17).
  • AG Norderstedt, 14.09.2012 - 44 C 164/12

    Erhöhung der Reparatur- und Mietwagenkosten durch einen Fehler der

    Auszug aus AG Otterndorf, 14.11.2017 - 2 C 238/17
    Ebenso sind die begrenzten Kenntnis- und Einwirkungsmöglichkeiten des Geschädigten zu berücksichtigen: Sobald der Geschädigte das verunfallte Fahrzeug der Reparaturwerkstatt zwecks Reparatur übergeben hat, hat er letztlich keinen Einfluss mehr darauf, ob und inwieweit sodann unnötige oder überteuerte Maßnahmen vorgenommen werden (OLG Hamm, Urteil vom 31.01.1995 - 9 U 168/94; AG Norderstedt, Urteil vom 14.09.2012 - 44 C 164/12).
  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus AG Otterndorf, 14.11.2017 - 2 C 238/17
    Der Schädiger trägt das sog. Werkstatt- und Prognoserisiko, falls den Geschädigten nicht ausnahmsweise hinsichtlich der gewählten Fachwerkstatt ein Auswahlverschulden trifft (vgl. BGH, NJW 1992, 302, 304; AG Köln, Urteil vom 24.04.2015 - 274 C 214/14 - zitiert nach juris Rn. 21).
  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

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Kurzfassungen/Presse

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Verweigerung der Restzahlung ist rechtsmissbräuchlich - Plötzliche Ablehnung ist nicht nachvollziehbar

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