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   AG Gummersbach, 08.02.2008 - 2 C 239/05   

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https://dejure.org/2008,19432
AG Gummersbach, 08.02.2008 - 2 C 239/05 (https://dejure.org/2008,19432)
AG Gummersbach, Entscheidung vom 08.02.2008 - 2 C 239/05 (https://dejure.org/2008,19432)
AG Gummersbach, Entscheidung vom 08. Februar 2008 - 2 C 239/05 (https://dejure.org/2008,19432)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Volriegen eines Sachmangels bei von im Werbeprospekt beschriebenen energietechnisch optimierend wirkenden Rolläden mit überdurchschnittlich guten Schall- und Wärmedämmwerten

  • rabüro.de

    Zum Vorliegen eines Sachmangels bei von im Werbeprospekt beschriebenen energietechnisch optimierend wirkenden Rolläden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Festgefrorene Rollläden - Käufer hat Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages - Werbeprospekt lässt keine Hinweise auf mögliche Schwierigkeiten im Winter erkennen

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Koblenz, 25.01.2011 - 2 U 590/10

    Zustandekommen einer Beschaffenheitsvereinbarung aufgrund der Beschreibung des

    Eine Beschaffenheitsvereinbarung wird maßgeblich auch durch öffentliche Äußerungen des Verkäufers im Rahmen der Werbung oder seines Internetangebots (Portal Autoscout 24) hinsichtlich der Eigenschaften des Fahrzeugs bestimmt, auch wenn diese Anpreisung noch kein Angebot im rechtlichen Sinne, sondern nur eine invitatio ad offerendum darstellt (in Anknüpfung an OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.08.2008, 1 U 238/07 - ; AG Gummersbach, Urteil vom 08.02.2008 - 2 C 239/05 - ; AG Hoyerswerda, Urteil vom 06.03.2008 - 1 C 506/05 -).

    Auch wenn die Fahrzeuganpreisung im Internet auf der Auto Scout 24-Seite noch kein Angebot im Sinne des § 145 BGB darstellt, sondern lediglich als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den potentiellen Käufer anzusehen ist (invitatio ad offerendum), sind die dort gemachten Angaben für die Auslegung der Beschaffenheitsvereinbarung maßgebend (vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.08.2008, 1 U 238/07 Juris Rn. 21; AG Gummersbach, Urteil vom 08.02.2008 - 2 C 239/05 - Juris Rn. 5; AG Hoyerswerda, Urteil vom 06.03.2008 - 1 C 506/05 - Juris Rn. 21).

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