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   BVerwG, 28.11.1980 - 2 C 24.78   

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BVerwG, 28.11.1980 - 2 C 24.78 (https://dejure.org/1980,5)
BVerwG, Entscheidung vom 28.11.1980 - 2 C 24.78 (https://dejure.org/1980,5)
BVerwG, Entscheidung vom 28. November 1980 - 2 C 24.78 (https://dejure.org/1980,5)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beamter auf Probe - Entlassung - Verfassungstreue - Beamtenverhältnis - Probezeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 61, 200
  • NJW 1981, 1390
  • DVBl 1981, 460
 
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Wird zitiert von ... (145)Neu Zitiert selbst (41)

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1980 - 2 C 24.78
    Der Senat teile die Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 39, 334 [356]), daß der Schwerpunkt für die Gewinnung des Urteils, ob der Bewerber die geforderte Gewähr der Verfassungstreue biete oder nicht, in die Zeit des Vorbereitungsdienstes und in die Probezeit falle, weil sich die Verwaltung hier unmittelbar ein zuverlässiges Bild über den Anwärter machen könne.

    - ebenso wie entsprechende Vorschriften des Bundes und anderer Länder - nicht gegen Grundrechte der Beamten auf Probe (BVerfGE 39, 334).

    Die Regelungen über die Feststellung der Verfassungswidrigkeit sowie das Verbot politischer Parteien und die Regelungen über die Verfassungstreuepflicht der Beamten stehen jedoch in einem jeweils anderen rechtlichen Zusammenhang (BVerfGE 39, 334 [357 ff.]; vgl. auch BVerfGE 40, 287 [293]).

    Wie in dem angeführten Urteil vom 27. November 1980 - BVerwG 2 C 38.79 - weiter ausgeführt ist, schließt zwar die Mitgliedschaft eines Beamtenbewerbers in einer Partei mit derartigen Zielsetzungen ein verfassungstreues Verhalten als Beamter nicht zwingend aus (BVerfGE 39, 334 [335, 359]; BVerwGE 52, 313 [336]; vgl. auch das zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehene Urteil vom 31. Januar 1980 - BVerwG 2 C 5.78 - [NJW 1980, 2145] sowie Beschlüsse vom 29. Oktober 1979 - BVerwG 2 CB 30.77 - [Buchholz 237.5 § 7 HessBG Nr. 1] und vom 11. März 1980 - BVerwG 2 B 50.79 -).

  • BVerwG, 27.11.1980 - 2 C 38.79

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Eignungsbeurteilung des

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1980 - 2 C 24.78
    Der erkennende Senat hat im Urteil der am 27. November 1980 verhandelten Verwaltungsstreitsache BVerwG 2 C 38.79 (zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt) in Fortführung der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts dazu Stellung genommen, wann Zweifel des Dienstherrn an der künftigen Verfassungstreue eines Beamtenbewerbers gerechtfertigt sein können und in welchem Umfang diese Beurteilung des Dienstherrn von den Verwaltungsgerichten überprüft werden kann.

    Nach dem im Urteil des erkennenden Senats vom 27. November 1980 - BVerwG 2 C 38.79 - dargelegten Begriff des Gewährbietens der Verfassungstreue genügt es vielmehr, wenn die Partei mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbare Ziele verfolgt.

    Wie in dem angeführten Urteil vom 27. November 1980 - BVerwG 2 C 38.79 - weiter ausgeführt ist, schließt zwar die Mitgliedschaft eines Beamtenbewerbers in einer Partei mit derartigen Zielsetzungen ein verfassungstreues Verhalten als Beamter nicht zwingend aus (BVerfGE 39, 334 [335, 359]; BVerwGE 52, 313 [336]; vgl. auch das zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehene Urteil vom 31. Januar 1980 - BVerwG 2 C 5.78 - [NJW 1980, 2145] sowie Beschlüsse vom 29. Oktober 1979 - BVerwG 2 CB 30.77 - [Buchholz 237.5 § 7 HessBG Nr. 1] und vom 11. März 1980 - BVerwG 2 B 50.79 -).

    Es hat dabei außer acht gelassen, daß es die vom Beklagten aus dem Inhalt des Buches als Beurteilungselement gezogenen Schlußfolgerungen nur darauf überprüfen kann, ob diese sich innerhalb der allgmeingültigen Wertmaßstäbe halten, die durch den beamten- und verfassungsrechtlichen Rahmen, in dem sie stehen (§ 38 Abs. 1 Nr. 2, § 6 Abs. 1 Nr. 2, § 8 Abs. 1 Nr. 1 LBG; Art. 33 Abs. 2, 4 und 5 GG), modifiziert und geprägt werden (vgl. hierzu die eingehenden Ausführungen in dem bereits mehrfach erwähnten Urteil vom 27. November 1980 - BVerwG 2 C 38.79 -).

  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1980 - 2 C 24.78
    Die Regelungen unterscheiden sich aber - wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 6. Februar 1975 - BVerwG 2 C 68.73 - (BVerwGE 47, 330 [348 f.]; vgl. auch BVerwGE 52, 313 [327]) ausgeführt hat - "in der Punktion, in den Voraussetzungen - die Anforderungen, die der Staat an seine Beamten stellen kann, dürfen nach Art. 33 GG höher sein als die, die er nach Art. 21 Abs. 2 GG an die politischen Parteien stellen will - und in ihrer Tragweite".

    Diese ist vom Revisionsgericht nur auf die Verletzung allgmeingültiger Würdigungsgrundsätze zu überprüfen, zu denen die allgemeinen Auslegungsgrundsätze (§§ 133, 157 BGB), die allgemeinen Erfahrungssätze und die Denkgesetze gehören (vgl. hierzu BVerwGE 47, 330 [361]).

    Ein Verstoß gegen die Denkgesetze liegt aber, wie anscheinend die Revision nicht ausreichend berücksichtigt hat, nur dann vor, wenn ein tatsächlicher Schluß aus Gründen der Logik schlechthin nicht gezogen werden kann, nicht aber schon dann, wenn das Tatsachengericht einen nach Meinung der Revision unrichtigen oder fernliegenden, gleichwohl aber möglichen Schluß gezogen hat (BVerwGE 47, 330 [361]; Urteil vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 36.77 - sowie Beschluß vom 12. Dezember 1975 - BVerwG 6 CB 55.75 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 50]).

  • BVerwG, 22.04.1977 - VII C 17.74

    Verfassungstreue eines Lehrbeauftragten - Staatliche Entscheidungsbefugnis -

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1980 - 2 C 24.78
    Die Regelungen unterscheiden sich aber - wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 6. Februar 1975 - BVerwG 2 C 68.73 - (BVerwGE 47, 330 [348 f.]; vgl. auch BVerwGE 52, 313 [327]) ausgeführt hat - "in der Punktion, in den Voraussetzungen - die Anforderungen, die der Staat an seine Beamten stellen kann, dürfen nach Art. 33 GG höher sein als die, die er nach Art. 21 Abs. 2 GG an die politischen Parteien stellen will - und in ihrer Tragweite".

    Wie in dem angeführten Urteil vom 27. November 1980 - BVerwG 2 C 38.79 - weiter ausgeführt ist, schließt zwar die Mitgliedschaft eines Beamtenbewerbers in einer Partei mit derartigen Zielsetzungen ein verfassungstreues Verhalten als Beamter nicht zwingend aus (BVerfGE 39, 334 [335, 359]; BVerwGE 52, 313 [336]; vgl. auch das zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehene Urteil vom 31. Januar 1980 - BVerwG 2 C 5.78 - [NJW 1980, 2145] sowie Beschlüsse vom 29. Oktober 1979 - BVerwG 2 CB 30.77 - [Buchholz 237.5 § 7 HessBG Nr. 1] und vom 11. März 1980 - BVerwG 2 B 50.79 -).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 3, 58 [151]) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 31. Januar 1974 - BVerwG 2 C 36.70 - [Buchholz 237.5 § 81 HessBG Nr. 1 - NJW 1974, 1440] und vom 22. April 1977 - BVerwG 7 C 17.74 - [BVerwGE 52, 313, 330 f.]) verleiht Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG den deutschen Hochschullehrern über die allgemeine beamtenrechtliche Stellung hinaus zwar eine weitgehende Unabhängigkeit bei der Ausübung ihres Berufs.

  • BVerwG, 27.02.1980 - 2 B 1.80

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Pflicht zur erschöpfenden

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1980 - 2 C 24.78
    Das trifft aber dann nicht zu, wenn sie einen Rückschluß auf den im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung vorliegenden Sachverhalt zulassen (Urteile vom 30. Januar 1968 - BVerwG 6 C 35.65 - [Buchholz 232 § 32 BBG Nr. 16 = DVBl. 1968, 430], vom 7. März 1968 - BVerwG 2 C 137.67 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 9] sowie vom 30. November 1978 - BVerwG 2 C 24.77 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 19 - DÖD 1979, 159]; Beschlüsse vom 15. Januar 1980 - BVerwG 2 CB 14.79 - und vom 27. Februar 1980 - BVerwG 2 B 1.80 -).

    Ein Nachschieben von Gründen ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zulässig, wenn die nachträglich vorgebrachten Gründe schon bei Erlaß des streitigen Verwaltungsaktes vorlagen, dieser durch sie nicht in seinem Wesen verändert und der Betroffene nicht in seiner Rechtsverteidigung beeinträchtigt wird (Urteil vom 28. April 1966 - BVerwG 2 C 68.63 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 6] m.w.N.; BVerwGE 38, 191 [195]; Beschluß vom 27. Februar 1980 - BVerwG 2 B 1.80 -).

  • BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 5.78

    Anspruch eines Beamten auf Entfernung einer Mitteilung über seine

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1980 - 2 C 24.78
    Wie in dem angeführten Urteil vom 27. November 1980 - BVerwG 2 C 38.79 - weiter ausgeführt ist, schließt zwar die Mitgliedschaft eines Beamtenbewerbers in einer Partei mit derartigen Zielsetzungen ein verfassungstreues Verhalten als Beamter nicht zwingend aus (BVerfGE 39, 334 [335, 359]; BVerwGE 52, 313 [336]; vgl. auch das zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehene Urteil vom 31. Januar 1980 - BVerwG 2 C 5.78 - [NJW 1980, 2145] sowie Beschlüsse vom 29. Oktober 1979 - BVerwG 2 CB 30.77 - [Buchholz 237.5 § 7 HessBG Nr. 1] und vom 11. März 1980 - BVerwG 2 B 50.79 -).

    Sie würde zu dem rechtlich unvertretbaren, widersinnigen Ergebnis nötigen, daß ein derartiges Verhalten auch dann nicht bei der Beurteilung der Bewährung berücksichtigt werden kann, wenn es erst im Zusammenhang mit anderen Vorkommnissen in der Probezeit geeignet ist, die Bewährung zu verneinen (sogenannter "Summeneffekt", vgl. hierzu Urteil vom 31. Januar 1980 - BVerwG 2 C 5.78 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 15.06.1971 - II C 17.70
    Auszug aus BVerwG, 28.11.1980 - 2 C 24.78
    Sie kann unter Umständen ganz unterbleiben oder sehr kurz gehalten sein, wenn die Gründe auf der Hand liegen oder dem Betroffenen bekannt sind (vgl. insbesondere BVerwGE 22, 215 [217 f.]; 38, 191 [194]).

    Ein Nachschieben von Gründen ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zulässig, wenn die nachträglich vorgebrachten Gründe schon bei Erlaß des streitigen Verwaltungsaktes vorlagen, dieser durch sie nicht in seinem Wesen verändert und der Betroffene nicht in seiner Rechtsverteidigung beeinträchtigt wird (Urteil vom 28. April 1966 - BVerwG 2 C 68.63 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 6] m.w.N.; BVerwGE 38, 191 [195]; Beschluß vom 27. Februar 1980 - BVerwG 2 B 1.80 -).

  • BVerwG, 07.03.1968 - II C 137.67

    Dienstliches Bedürfnis für die Versetzung zu der Wiederherstellung des

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1980 - 2 C 24.78
    Das trifft aber dann nicht zu, wenn sie einen Rückschluß auf den im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung vorliegenden Sachverhalt zulassen (Urteile vom 30. Januar 1968 - BVerwG 6 C 35.65 - [Buchholz 232 § 32 BBG Nr. 16 = DVBl. 1968, 430], vom 7. März 1968 - BVerwG 2 C 137.67 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 9] sowie vom 30. November 1978 - BVerwG 2 C 24.77 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 19 - DÖD 1979, 159]; Beschlüsse vom 15. Januar 1980 - BVerwG 2 CB 14.79 - und vom 27. Februar 1980 - BVerwG 2 B 1.80 -).

    Es erachtet vielmehr die darin niedergelegte, schon vor der letzten Verwaltungsentscheidung während des Probebeamtenverhältnisses vorhandene politische Überzeugung des Klägers als maßgebend, die unter Einbeziehung seines sonstigen Verhaltens bei objektiver Betrachtungsweise Anlaß zu der ernsten Besorgnis geben konnte, er werde aus seinen Anschauungen Folgerungen für seine politischen Aktivitäten ziehen (vgl. Urteil vom 7. März 1968 - BVerwG 2 C 137.67 - [a.a.O.]).

  • BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51

    KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1980 - 2 C 24.78
    Deshalb gilt deren Umschreibung, die das Bundesverfassungsgericht im Rahmen von Parteiverbotsverfahren gegeben hat (BVerfGE 2, 1 [12 f.]; 5, 85 [140 ff.]), auch im Hinblick auf den Gegenstand der Verfassungstreuepflicht der Beamten und die hieran anknüpfende Bewährungsbeurteilung des Dienstherrn bei einem Beamten auf Probe.

    Gehört ein Beamter auf Probe einer politischen Partei an, die mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbare Ziele verfolgt, so bedarf es für eine Bewertung dieses Umstandes im Rahmen der beamtenrechtlichen Bewährungsbeurteilung deshalb keiner Feststellung, daß die Partei diese Ziele mit aktiv kämpferischer, aggressiver Haltung gegenüber der bestehenden Verfassungsordnung und mit der Absicht planvoller Beeinträchtigung und Beseitigung dieser Ordnung verfolgt und daß sie damit die materiellen Verbotsvoraussetzungen des Art. 21 Abs. 2 GG im Sinne der zu dieser Verfassungsvorschrift ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erfüllt (BVerfGE 5, 85 [141 ff.]).

  • BVerwG, 21.07.1976 - 6 B 1.76

    Entlassung eines Sanitätsoffizier-Anwärters auf Grund mangelnder Eignung -

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1980 - 2 C 24.78
    Danach können auch Tatsachen, die disziplinarrechtlich noch kein Gewicht haben, für die Beurteilung der Eignung eines Beamten auf Probe von Belang sein (vgl. hierzu BVerwGE 21, 50 [55] sowie Beschluß vom 21. Juli 1976 - BVerwG 6 B 1.76 - [ZBR 1.976, 312]).
  • BVerwG, 06.04.1965 - II C 58.64
  • BVerwG, 11.10.1977 - 6 B 14.77
  • BVerwG, 04.12.1959 - VI C 455.56

    Anwendung von § 9 Gesetz zu Art. 131 GG (G 131) auf unter die Vorschrift des § 62

  • BVerwG, 14.10.1965 - II C 3.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 14.08.1974 - VI C 20.71

    Zurruhesetzung eines Beamten wegen Dienstunfähigkeit - Dienstunfähigkeit eines

  • BVerwG, 21.11.1978 - 6 B 35.78

    Bindungswirkung rechtskräftiger Verwaltungsgerichtsurteile - Ärztliches Gutachten

  • BVerwG, 10.09.1979 - 3 CB 117.79

    Zulässigkeit der Verwertung von Zeugenaussagen in einem früheren Verfahren durch

  • BVerwG, 16.07.1980 - 2 B 48.79

    Verfahrensmangel durch Absehen von nicht ausdrücklich beantragter Beweiserhebung

  • BVerwG, 03.09.1980 - 2 B 63.79

    Schadenersatzklage eines Dienstherrn gegen einen Beamten - Bindungswirkung von

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

  • BVerwG, 01.10.1976 - 1 B 121.76

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der

  • BVerwG, 30.11.1978 - 2 C 24.77

    Versetzung eines schwerbeschädigten Beamten von einem Ministerium zu einem

  • BVerwG, 10.08.1978 - 2 C 36.77

    Prozessrecht - Vereinbarkeit der Unterlassung der Einholung amtlicher Auskünfte

  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

  • BVerwG, 26.11.1970 - I B 87.70

    Nichtzulassungsbeschwerde in einem Verfahren betreffend ein unbefristetes

  • BVerwG, 17.01.1975 - VI CB 133.74

    Verwirkung von beamtenrechtlichen Ansprüchen - Nichtzulassungsbeschwerde gegen

  • BVerwG, 15.01.1980 - 2 CB 14.79

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Entlassung aus

  • BVerwG, 09.11.1972 - II CB 30.72

    Verstoß gegen den Grundsatz auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Antrag auf

  • BVerwG, 30.01.1968 - VI C 35.65
  • BVerwG, 06.12.1966 - II C 4.65

    Versorgungsansprüche einer Witwe

  • BVerwG, 28.04.1966 - II C 68.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 04.11.1977 - 6 B 30.77

    Überprüfung der Anwendung von Normen des Landesbeamtenrechts durch das

  • BVerwG, 29.10.1979 - 2 CB 30.77

    Notwendige Beiladung einer politischen Partei mit verfassungsfeindlichen

  • BVerwG, 11.03.1980 - 2 B 50.79

    Übernahme in ein Beamtenverhältnis - Zweifel an der Verfassungstreue - Tätigkeit

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvE 1/75

    Parteienprivileg und Bewertung einer Partei im Verfassungsschutzbericht

  • BVerwG, 31.01.1974 - II C 36.70

    Rechtsstellung des Direktors medizinischer Universitätskliniken; Stationäre

  • BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51

    SRP-Verbot

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.1978 - IV 539/77
  • BVerwG, 29.09.1978 - 2 B 54.78

    Widerruf des Beamtenverhältnisses eines wissenschaftlichen Hochschulassistenten -

  • BVerwG, 31.05.1978 - 2 B 30.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.03.2022 - 3 A 10615/21

    Aberkennung des Ruhegehalts einer pensionierten Lehrerin wegen Vertretens von

    113 Ungeachtet des Vorstehenden führt der Hinweis der Beklagten auf die Wissenschaftsfreiheit auch deswegen zu keiner anderen Beurteilung, weil die Gewährleistung des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG nicht von der Pflicht zur Verfassungstreue befreit (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. November 1980 - 2 C 24.78 -, juris Rn. 34).
  • BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 48.78

    Beamter auf Widerruf - Vorbereitungsdienst - Entlassung - Mangelnde Gewähr der

    Dieser kann aber entlassen werden, wenn er sich in der Probezeit wegen mangelnder Eignung, Befähigung oder fachlicher Leistung nicht bewährt, d.h. auch wenn er nicht die Gewähr dafür bietet, daß er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt (Urteil vom 28. November 1980 - BVerwG 2 C 24.78 - [DVBl. 1981, 460 = NJW 1981, 1390; zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt] sowie Beschluß vom 31. Mai 1978 - BVerwG 2 B 30.77 - [Buchholz 237.0 § 8 LBG Baden-Württemberg Nr. 1]).

    Für den Beamten auf Probe ergibt sich schon aus dem Wortlaut des Art. 42 Abs. 1 Nr. 2 BayBG eindeutig, daß für die Beurteilung, ob ein Beamter wegen mangelnder Bewährung in der Probezeit entlassen werden kann, sein Verhalten während der Probezeit maßgebend ist, grundsätzlich aber nicht die Zeit vor der Ernennung zum Probebeamten (Urteil vom 28. November 1980 - BVerwG 2 C 24.78 - [a.a.O.]).

    Eine andere Auffassung würde zu dem rechtlich bedenklichen Ergebnis nötigen, daß ein früheres Verhalten selbst dann nicht einzubeziehen ist, wenn es erst im Zusammenhang mit anderen Vorkommnissen während des Beamtenverhältnisses einen Rückschluß auf die persönliche Nichteignung für das Beamtenverhältnis auf Widerruf zuläßt ("Summeneffekt", vgl. hierzu BVerwGE 59, 355 [359] und Urteil vom 28. November 1980 - BVerwG 2 C 24.78 - [a.a.O]).

  • BVerwG, 28.04.1983 - 2 C 89.81

    Parteienprivileg - Schuldausschließungsgrund - Entlassung aus dem

    Das ist auch dann der Fall, wenn er nach seinem Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes nicht die Gewähr dafür bietet, daß er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt (vgl. BVerwGE 61, 200 [201]; 62, 267 [270]).

    Die nach dem Ende der Probezeit liegenden Aktivitäten des Klägers können bei einer Beurteilung, ob der Kläger sich in der Probezeit bewährt hat, außer zur Stützung von Rückschlüssen auf einen schon in der Probezeit gegebenen Sachverhalt nicht mehr berücksichtigt werden (vgl. BVerwGE 61, 200 [209]; vgl. auch BVerwGE 62, 267 [271 f.] m.w.N.).

    Die beiden Entlassungstatbestände des § 39 Abs. 1 Nr. 1 NBG (Dienstvergehen) und des § 39 Abs. 1 Nr. 2 NBG (mangelnde Bewährung in der Probezeit) stehen rechtlich selbständig nebeneinander mit der Folge, daß der Dienstherr, sofern die tatsächlichen Voraussetzungen beider Vorschriften gegeben sind, die Entlassung entweder auf die eine oder die andere Vorschrift oder auf beide Vorschriften stützen kann (BVerwGE 21, 50 [55 f.] mit weiteren Nachweisen; vgl. auch BVerwGE 61, 200 [208]; 62, 280 [286]).

    Sind deshalb im Zeitpunkt einer ausschließlich auf § 39 Abs. 1 Nr. 1 NBG gestützten Entlassung auch die tatsächlichen Voraussetzungen für eine Entlassung nach Nr. 2 dieser Vorschrift gegeben, so ist der Dienstherr nicht schon wegen des Verbotes, einen Verwaltungsakt durch nachträglich vorgebrachte Gründe in seinen Wesen zu verändern, von vornherein daran gehindert, die für eine solche Entlassung erforderliche Beurteilung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung des Beamten nach seinem Verhalten in der Probezeit und die an dieses Bewährungsurteil anknüpfende Ermessensentscheidung noch nach Abschluß des Verwaltungsverfahrens nachzuholen und zur Begründung der im Verwaltungsstreitverfahren angegriffenen Entlassung wegen eines Dienstvergehens nachzuschieben (vgl. hierzu BVerwGE 10, 37 [43 f.]; 22, 215 [218]; 59, 361 [366]; 61, 200 [210]; Urteile vom 7. November 1957 - BVerwG 2 C 9.57 - [Umdeutung der Kündigung eines vermeintlichen Angestelltenverhältnisses in eine Entlassung aus dem wirklich bestehenden Beamtenverhältnis auf Probe], vom 16. September 1965 - BVerwG 2 C 168.62 - [Buchholz 232 § 116 a BBG Nr. 4], vom 6. Mai 1977 - BVerwG 7 C 49.75 - [Buchholz 437.4 Pensionskassen Nr. 1, S. 11] und vom 13. November 1981 - BVerwG 1 C 69.78 - [DVBl. 1982, 304, 305]; Beschlüsse vom 3. Februar 1977 - BVerwG 6 B 31.76 - und vom 16. März 1982 - BVerwG 6 B 9.82 - zum Nachschieben von Gründen unter der Geltung des - hier noch nicht anwendbaren - Verwaltungsverfahrensgesetzes vgl. Urteil vom 19. August 1982 - BVerwG 3 C 47.81 - [Dok.Ber.

    Dasselbe gilt für die Frage, ob der Kläger hier durch die erst im Berufungsrechtszug nachgeschobene, auf § 39 Abs. 1 Nr. 2 NBG gestützte Begründung der angefochtenen Entlassung in seiner Rechtsverteidigung beeinträchtigt wird (vgl. BVerwGE 61, 200 [210] mit weiteren Nachweisen).

    Dies gilt - mit gewissen hier nicht weiter zu erörternden Modifikationen (vgl. BVerwGE 61, 176 [186]) - auch für die Beurteilung der Gewähr der Verfassungstreue als Eignungsvoraussetzung (vgl. BVerwGE 61, 200 [201 f.]).

    Bewährungsbeurteilung frei bewegen kann, überschritten (vgl. BVerwGE 61, 200 [209]; 62, 267 [271 f.]).

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