Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 09.11.2006

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   BVerwG, 24.05.2007 - 2 C 25.06   

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BVerwG, 24.05.2007 - 2 C 25.06 (https://dejure.org/2007,2978)
BVerwG, Entscheidung vom 24.05.2007 - 2 C 25.06 (https://dejure.org/2007,2978)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Mai 2007 - 2 C 25.06 (https://dejure.org/2007,2978)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    BDG §§ 5, 13, 58, 60 Abs. 2
    Aberkennung des Ruhegehalts; "anerkannte Milderungsgründe"; Beeinträchtigung des Vertrauens; Bemessungskriterien; Deutsche Bundespost; Diebstahl; Disziplinarbefugnis; Disziplinarklage; Disziplinarmaßnahme; Entfernung aus dem Dienstverhältnis; Milderungsgründe; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    BDG §§ 5, 13, 58, 60 Abs. 2
    Aberkennung des Ruhegehalts; Beamter; Beeinträchtigung des Vertrauens; Bemessungskriterien; Deutsche Bundespost; Deutsche Bundespost; Diebstahl; Dienstvergehen; Disziplinarbefugnis; Disziplinarbefugnis; Disziplinarklage; Disziplinarmaßnahme; Disziplinarmaßnahme; ...

  • Wolters Kluwer

    Anzulegender Maßstab bei der Bestimmung der erforderlichen Disziplinarmaßnahme gegen einen bei der Deutschen Post AG beschäftigten Bundesbeamten; Beamtenrechtliche Ahndung eines Zugriffsdelikts; Schwere des Dienstvergehen als maßgebliches Bemessungskriterium für die ...

  • Judicialis

    BDG § 5; ; BDG § 13; ; BDG § 58; ; BDG § 60 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BDG § 5 § 13 § 58 § 60 Abs. 2
    Beamtendisziplinarrecht - Aberkennung des Ruhegehalts; "anerkannte Milderungsgründe"; Beeinträchtigung des Vertrauens; Bemessungskriterien; Deutsche Bundespost; Diebstahl; Disziplinarbefugnis; Disziplinarklage; Disziplinarmaßnahme; Entfernung aus dem Dienstverhältnis; ...

  • rechtsportal.de

    BDG § 5 § 13 § 58 § 60 Abs. 2
    Beamtendisziplinarrecht - Aberkennung des Ruhegehalts; "anerkannte Milderungsgründe"; Beeinträchtigung des Vertrauens; Bemessungskriterien; Deutsche Bundespost; Diebstahl; Disziplinarbefugnis; Disziplinarklage; Disziplinarmaßnahme; Entfernung aus dem Dienstverhältnis; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2007 - 2 C 25.06
    Das Gewicht entlastender Gesichtspunkte muss umso größer sein, je schwerer das Zugriffsdelikt aufgrund der Höhe des Schadens, der Anzahl und Häufigkeit der Zugriffshandlungen, der Begehung von "Begleitdelikten" und anderer belastender Gesichtspunkte im Einzelnen wiegt (wie Senatsurteile vom 3. Mai 2007 - BVerwG 2 C 30.05 und BVerwG 2 C 9.06 -).

    Den Bedeutungsgehalt dieser gesetzlichen Begriffe hat der Senat in dem Urteil vom 20. Oktober 2005 - BVerwG 2 C 12.04 - (BVerwGE 124, 252 ; vgl. auch Urteil vom 3. Mai 2007 - BVerwG 2 C 9.06 - zur Veröffentlichung vorgesehen) näher dargelegt.

    Unter der Geltung der Bemessungsvorgaben gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 bis 4 BDG ist es jedoch nicht mehr möglich, diese Milderungsgründe als abschließenden Kanon der bei Zugriffsdelikten allein beachtlichen Entlastungsgründe anzusehen (vgl. Urteile vom 20. Oktober 2005 - BVerwG 2 C 12.04 - a.a.O. S. 262 und vom 3. Mai 2007 - BVerwG 2 C 9.06 -).

    Hingegen kann der Senat über die Disziplinarklage dann abschließend entscheiden, wenn das Berufungsurteil alle wesentlichen bemessungsrelevanten Gesichtspunkte enthält (vgl. Urteil vom 3. Mai 2007 - BVerwG 2 C 9.06 -).

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2007 - 2 C 25.06
    Den Bedeutungsgehalt dieser gesetzlichen Begriffe hat der Senat in dem Urteil vom 20. Oktober 2005 - BVerwG 2 C 12.04 - (BVerwGE 124, 252 ; vgl. auch Urteil vom 3. Mai 2007 - BVerwG 2 C 9.06 - zur Veröffentlichung vorgesehen) näher dargelegt.

    Nach dem Urteil des Senats vom 20. Oktober 2005 (a.a.O. ) gelten die Bemessungsvorgaben gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 bis 4 BDG auch für die Fallgruppe der Zugriffsdelikte, d.h. für die Veruntreuung dienstlich anvertrauter Gelder und Güter.

    Unter der Geltung der Bemessungsvorgaben gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 bis 4 BDG ist es jedoch nicht mehr möglich, diese Milderungsgründe als abschließenden Kanon der bei Zugriffsdelikten allein beachtlichen Entlastungsgründe anzusehen (vgl. Urteile vom 20. Oktober 2005 - BVerwG 2 C 12.04 - a.a.O. S. 262 und vom 3. Mai 2007 - BVerwG 2 C 9.06 -).

  • BVerwG, 23.11.2006 - 1 D 1.06

    Absehen von der Untersuchung; notwendiger Inhalt der Anschuldigungsschrift;

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2007 - 2 C 25.06
    Zum anderen gebietet der Grundsatz der Gleichbehandlung gemäß Art. 3 Abs. 1 GG, dass ein Beamter, der nach Begehung eines zur Auflösung des Beamtenverhältnisses führenden Dienstvergehens in den Ruhestand tritt, nicht besser gestellt wird als ein Beamter, der bis zum Abschluss des Disziplinarverfahrens im aktiven Dienst verbleibt (Urteil vom 23. November 2006 - BVerwG 1 D 1.06 - Rn. 28, ZBR 2007, 94 ; Beschluss vom 13. Oktober 2005 - BVerwG 2 B 19.05 - a.a.O., m.w.N.).

    Dabei können die vom Disziplinarsenat des Bundesverwaltungsgerichts für bestimmte Fallgruppen herausgearbeiteten Regeleinstufungen von Bedeutung sein (vgl. zum innerdienstlichen Betrug Urteil vom 4. Mai 2006 - BVerwG 1 D 13.05 - juris Rn. 29; zum Fernbleiben vom Dienst Urteil vom 12. Oktober 2006 - BVerwG 1 D 2.05 - juris Rn. 51; zur Vorteilsannahme Urteil vom 23. November 2006 - BVerwG 1 D 1.06 - a.a.O.).

  • BVerwG, 13.10.2005 - 2 B 19.05

    Aberkennung des Ruhegehaltes; Verstoß gegen das Verbot der Vorteilsannahme in

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2007 - 2 C 25.06
    Danach ist Gegenstand der disziplinarrechtlichen Betrachtung und Wertung die Frage, welche Disziplinarmaßnahme in Ansehung der gesamten Persönlichkeit des Beamten geboten ist, um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und die Integrität des Berufsbeamtentums möglichst ungeschmälert aufrechtzuerhalten (Beschlüsse vom 6. Juli 1984 - BVerwG 1 DB 21.84 - BVerwGE 76, 176 und vom 13. Oktober 2005 - BVerwG 2 B 19.05 - Buchholz 235.1 § 15 BDG Nr. 2; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 9. August 2006 - 2 BvR 1003/05 - DVBl 2006, 1372 ; Kammerbeschluss vom 19. Februar 2003 - 2 BvR 1413/01 - NVwZ 2003, 1504).

    Zum anderen gebietet der Grundsatz der Gleichbehandlung gemäß Art. 3 Abs. 1 GG, dass ein Beamter, der nach Begehung eines zur Auflösung des Beamtenverhältnisses führenden Dienstvergehens in den Ruhestand tritt, nicht besser gestellt wird als ein Beamter, der bis zum Abschluss des Disziplinarverfahrens im aktiven Dienst verbleibt (Urteil vom 23. November 2006 - BVerwG 1 D 1.06 - Rn. 28, ZBR 2007, 94 ; Beschluss vom 13. Oktober 2005 - BVerwG 2 B 19.05 - a.a.O., m.w.N.).

  • BVerwG, 17.05.2006 - 2 B 15.06

    Klärungsbedürftigkeit der Aberkennung des Ruhegehalts eines Beamten wegen eines

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2007 - 2 C 25.06
    Der Beklagte unterliegt der Nachversicherung; ob er über die Dienstunfähigkeit hinaus auch erwerbsunfähig ist, ist offen und bedarf in diesem Verfahren keiner Klärung, weil die sich aus der Aberkennung des Ruhegehalts ergebenden wirtschaftlichen Folgen sozialrechtlich und nicht disziplinarrechtlich gelöst werden müssen (vgl. Beschluss vom 17. Mai 2006 - BVerwG 2 B 15.06 - Buchholz 235.1 § 12 BDG Nr. 1 m.w.N.).
  • BVerwG, 06.07.1994 - 11 C 12.93

    Anforderungen an die Koppelung der Einbürgerung an die Rückzahlung von

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2007 - 2 C 25.06
    Das Revisionsgericht hat bei der Anwendung des revisiblen Rechts auf den festgestellten Sachverhalt (§ 137 Abs. 2 VwGO, § 69 BDG) grundsätzlich dieselben Befugnisse und Entscheidungsmöglichkeiten, die das Berufungsgericht im Falle einer Zurückverweisung hätte (Urteil vom 6. Juli 1994 - BVerwG 11 C 12.93 - Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 271).
  • BVerwG, 06.07.1984 - 1 DB 21.84

    Verwirkung - Verzicht - Disziplinärer Verfolgungsanspruch - Ausschluss

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2007 - 2 C 25.06
    Danach ist Gegenstand der disziplinarrechtlichen Betrachtung und Wertung die Frage, welche Disziplinarmaßnahme in Ansehung der gesamten Persönlichkeit des Beamten geboten ist, um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und die Integrität des Berufsbeamtentums möglichst ungeschmälert aufrechtzuerhalten (Beschlüsse vom 6. Juli 1984 - BVerwG 1 DB 21.84 - BVerwGE 76, 176 und vom 13. Oktober 2005 - BVerwG 2 B 19.05 - Buchholz 235.1 § 15 BDG Nr. 2; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 9. August 2006 - 2 BvR 1003/05 - DVBl 2006, 1372 ; Kammerbeschluss vom 19. Februar 2003 - 2 BvR 1413/01 - NVwZ 2003, 1504).
  • BVerwG, 20.08.1996 - 1 D 80.95

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei außerdienstlichen alkoholbedingten

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2007 - 2 C 25.06
    Die bei der Deutschen Post AG beschäftigten Bundesbeamten unterliegen hinsichtlich ihrer beruflichen Tätigkeit den Regeln über den beamtenrechtlichen Dienst und damit dem Disziplinarrecht (Urteil vom 20. August 1996 - BVerwG 1 D 80.95 - BVerwGE 103, 375 ).
  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 30.05

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2007 - 2 C 25.06
    Das Gewicht entlastender Gesichtspunkte muss umso größer sein, je schwerer das Zugriffsdelikt aufgrund der Höhe des Schadens, der Anzahl und Häufigkeit der Zugriffshandlungen, der Begehung von "Begleitdelikten" und anderer belastender Gesichtspunkte im Einzelnen wiegt (wie Senatsurteile vom 3. Mai 2007 - BVerwG 2 C 30.05 und BVerwG 2 C 9.06 -).
  • BVerfG, 09.08.2006 - 2 BvR 1003/05

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Kriminalbeamten wegen begangener Straftaten

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2007 - 2 C 25.06
    Danach ist Gegenstand der disziplinarrechtlichen Betrachtung und Wertung die Frage, welche Disziplinarmaßnahme in Ansehung der gesamten Persönlichkeit des Beamten geboten ist, um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und die Integrität des Berufsbeamtentums möglichst ungeschmälert aufrechtzuerhalten (Beschlüsse vom 6. Juli 1984 - BVerwG 1 DB 21.84 - BVerwGE 76, 176 und vom 13. Oktober 2005 - BVerwG 2 B 19.05 - Buchholz 235.1 § 15 BDG Nr. 2; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 9. August 2006 - 2 BvR 1003/05 - DVBl 2006, 1372 ; Kammerbeschluss vom 19. Februar 2003 - 2 BvR 1413/01 - NVwZ 2003, 1504).
  • BVerfG, 19.02.2003 - 2 BvR 1413/01

    Verletzung des Schuldprinzips durch Aberkennung des Ruhegehalts eines

  • BVerwG, 04.05.2006 - 1 D 13.05

    Technischer Fernmeldeobersekretär; Abordnung in die neuen Bundesländer; Vorlage

  • BVerwG, 12.10.2006 - 1 D 2.05

    Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst; Nachweis der Dienstfähigkeit; Vorrang der

  • BVerwG, 24.05.2007 - 2 C 28.06

    Anwendbarkeit der Regeln über den beamtenrechtlichen Dienst und des

  • BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 38.10

    Disziplinarklage; Zugriffsdelikt; Bemessung der Disziplinarmaßnahme;

    Liegen in einem Disziplinarverfahren zur Ahndung eines Zugriffsdelikts Umstände vor, die für sich genommen nicht genügen, einen anerkannten Milderungsgrund zu erfüllen, muss ernsthaft ermittelt und geprüft werden, ob diese Umstände in ihrer Gesamtheit dem Gewicht eines anerkannten Milderungsgrundes vergleichbar sind (im Anschluss an Urteile vom 3. Mai 2007 - BVerwG 2 C 9.06 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 3 und vom 24. Mai 2007 - BVerwG 2 C 25.06 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 4).

    Zum anderen erfassen sie ein tätiges Abrücken von der Tat, insbesondere durch die freiwillige Wiedergutmachung des Schadens oder die Offenbarung des Fehlverhaltens jeweils vor drohender Entdeckung (Urteil vom 24. Mai 2007 - BVerwG 2 C 25.06 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 4).

    Selbst wenn keiner der vorrangig zu prüfenden anerkannten Milderungsgründe vorliegt, können entlastende Umstände gegeben sein, deren Gewicht in ihrer Gesamtheit dem Gewicht der anerkannten Milderungsgründe vergleichbar ist (Urteile vom 20. Oktober 2005 a.a.O. S. 260 f., vom 3. Mai 2007 - BVerwG 2 C 9.06 - a.a.O. Rn. 20 f. und vom 24. Mai 2007 a.a.O. Rn. 22).

    Denn eine Zumessungsentscheidung, die vor dem im Disziplinarverfahren geltenden Schuldprinzip und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Bestand haben soll, setzt voraus, dass die gegen den Beamten ausgesprochene Disziplinarmaßnahme unter Berücksichtigung aller be- und entlastenden Umstände des Einzelfalls in einem gerechten Verhältnis zur Schwere des Dienstvergehens und zum Verschulden des Beamten steht (Urteile vom 20. Oktober 2005 a.a.O., vom 3. Mai 2007 a.a.O. und vom 24. Mai 2007 a.a.O. Rn. 22; vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Dezember 2004 - 2 BvR 52/02 - NJW 2005, 1344 m.w.N.).

    Im umgekehrten Fall eines weniger schwer wiegenden - etwa die Geringfügigkeitsgrenze nur unwesentlich überschreitenden - Zugriffsdelikts kann ein geringeres Gewicht der Entlastungsgründe ausreichen (Urteile vom 24. Mai 2007 a.a.O und vom 29. Mai 2008 a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 16.04.2021 - 6 LD 4/19

    Beweisbarkeit mehrerer Ereignisse zur Begründung der Entfernung eine

    Zu diesen Milderungsgründen gehören besondere Konfliktsituationen (Handeln in einer wirtschaftlichen Notlage, in einer psychischen Ausnahmesituation oder in einer besonderen Versuchungssituation) und Verhaltensweisen mit noch günstigen Persönlichkeitsprognosen (freiwillige Wiedergutmachung des Schadens oder Offenbarung des Fehlverhaltens vor Tatentdeckung, Zugriff auf geringwertige Gelder oder Güter; vgl. BVerwG, Urteil vom 20.10.2005, a. a. O., Urteil vom 24.5.2007 - BVerwG 2 C 25.06 -, juris; Urteil vom 29.5.2008, a. a. O.).

    Bei der prognostischen Frage, ob gegenüber einem Beamten aufgrund eines schweren Dienstvergehens ein endgültiger Vertrauensverlust eingetreten ist, gehören zur Prognosebasis außerdem alle für diese Einschätzung bedeutsamen belastenden und entlastenden Ermessensgesichtspunkte, die in eine Gesamtwürdigung einzubeziehen sind (BVerwG, Urteil vom 20.10.2005, a. a. O.; Urteil vom 24.5.2007, a. a. O.; Urteil vom 29.5.2008, a. a. O.; Beschluss vom 20.12.2013 - BVerwG 2 B 35.13 -, juris).

  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 63.11

    Kollegendiebstahl; Geringwertigkeit; Vorbelastung; Verwertungsverbot;

    Vielmehr gilt die Regelung des § 60 Abs. 2 Satz 2 BDG, die den Verwaltungsgerichten die Befugnis zur Bestimmung der erforderlichen Disziplinarmaßnahme überträgt, gemäß § 70 Abs. 1, § 65 Abs. 1 Satz 1 BDG auch für das Revisionsverfahren (Urteile vom 3. Mai 2007 - BVerwG 2 C 9.06 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 3 Rn. 26, vom 24. Mai 2007 - BVerwG 2 C 25.06 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 4 Rn. 27 und vom 29. Mai 2008 - BVerwG 2 C 59.07 - Buchholz 235.1 § 70 BDG Nr. 3 Rn. 25).

    Ansonsten muss es gemäß § 144 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 VwGO, § 70 Abs. 2 BDG aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen werden (Urteile vom 3. Mai 2007 - BVerwG 2 C 9.06 - a.a.O. Rn. 27, vom 24. Mai 2007 a.a.O. Rn. 28 und vom 29. Mai 2008 a.a.O. Rn. 26).

    Je schwerwiegender das Dienstvergehen oder die mit ihm einhergehende Vertrauensbeeinträchtigung ist, umso gewichtiger müssen die sich aus dem Persönlichkeitsbild ergebenden mildernden Umstände sein, um gleichwohl eine andere Maßnahme zu rechtfertigen (stRspr; Urteile vom 20. Oktober 2005 a.a.O. S. 261 ff. bzw. S. 7 ff., vom 3. Mai 2007 - BVerwG 2 C 9.06 - a.a.O. Rn. 21 ff.; vom 24. Mai 2007 - BVerwG 2 C 25.06 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 4 Rn. 22 und vom 28. Februar 2013 a.a.O. Rn. 40; zuletzt Urteile vom 28. Februar 2013 - BVerwG 2 C 3.12 - a.a.O. Rn. 33 und - BVerwG 2 C 62.11 - a.a.O. Rn. 46).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.11.2006 - 2 B 50.06 (2 C 25.06)   

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https://dejure.org/2006,21734
BVerwG, 09.11.2006 - 2 B 50.06 (2 C 25.06) (https://dejure.org/2006,21734)
BVerwG, Entscheidung vom 09.11.2006 - 2 B 50.06 (2 C 25.06) (https://dejure.org/2006,21734)
BVerwG, Entscheidung vom 09. November 2006 - 2 B 50.06 (2 C 25.06) (https://dejure.org/2006,21734)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Auszug aus BVerwG, 09.11.2006 - 2 B 50.06
    Das angegriffene Urteil des Oberverwaltungsgerichts weicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Oktober 2005 BVerwG 2 C 12.04 BVerwGE 124, 252 ab und beruht auf dieser Abweichung (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).
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