Weitere Entscheidungen unten: OVG Saarland, 11.04.2012 | AG Berlin-Mitte, 22.03.2011

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   OVG Saarland, 29.03.2012 - 2 C 252/10   

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OVG Saarland, 29.03.2012 - 2 C 252/10 (https://dejure.org/2012,3891)
OVG Saarland, Entscheidung vom 29.03.2012 - 2 C 252/10 (https://dejure.org/2012,3891)
OVG Saarland, Entscheidung vom 29. März 2012 - 2 C 252/10 (https://dejure.org/2012,3891)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung für die Verneinung des Rechtsschutzbedürfnisses zur Durchführung eines Normenkontrollverfahrens; Grundsätze zur Ausrichtung des bei der Aufstellung von Bauleitplänen einzuhaltenden Verfahrens nach dem jeweiligen Landesrecht

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzung für die Verneinung des Rechtsschutzbedürfnisses zur Durchführung eines Normenkontrollverfahrens; Grundsätze zur Ausrichtung des bei der Aufstellung von Bauleitplänen einzuhaltenden Verfahrens nach dem jeweiligen Landesrecht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kann ein Nachbar eine Normenkontrolle einleiten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (28)

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus OVG Saarland, 29.03.2012 - 2 C 252/10
    Die Antragsbefugnis erfordert seit der zum 1.1.1997 in Kraft getretenen Prozessrechtsreform in Anlehnung an den Wortlaut des § 42 Abs. 2 VwGO die Geltendmachung einer eigenen Rechtsverletzung.(vgl. hierzu allgemein OVG des Saarlandes, Urteil vom 27.3.2001 - 2 N 9/99 -, SKZ 2001, 201, Leitsatz Nr. 53) Liegen - wie hier - die Grundstücke der Antragsteller eines Normenkontrollverfahrens nicht im Geltungsbereich des von ihnen angegriffenen Bebauungsplans, so kann das in § 1 Abs. 7 BauGB 2004 normierte Abwägungsgebot auch den Eigentümern von in der Nachbarschaft des Plangebiets gelegenen Grundstücken oder "Anwohnern" eigentumsrechtlichen Drittschutz gegenüber planbedingten Beeinträchtigungen vermitteln, die in adäquat kausalem Zusammenhang mit der Planung stehen und die mehr als nur geringfügig sind.(vgl. dazu grundlegend BVerwG, Urteil vom 24.9.1998 - 4 CN 2.98 -, BRS 60 Nr. 46, sowie Urteil vom 21.3.2002 - 4 CN 14.00 -, BRS 65 Nr. 17) Dazu gehört insbesondere ein abwägungsbeachtliches Interesse des Betroffenen, von nachteiligen Auswirkungen einer durch planerische Entscheidung ermöglichten potentiell störträchtigen Nutzung verschont zu bleiben.(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Urteile vom 14.4.2004 - 1 N 7/03 - und vom 22.11.2007 - 2 N 7/06 -, SKZ 2008, 34, dort zu der umgekehrten Konstellation des Normenkontrollantrags eines Emittenten außerhalb des Planbereichs) Ein Antragsteller muss daher hinreichend substantiiert Tatsachen vortragen, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass er durch die Festsetzungen des Bebauungsplans beziehungsweise durch deren Umsetzung in seinem Recht auf ordnungsgemäße Abwägung seiner Belange verletzt wird.

    Das setzt voraus, dass er einen eigenen Belang als verletzt benennt, der in der Abwägung von der Gemeinde zu beachten war.(vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 10.3.1998 - 4 CN 6.97 -, BRS 60 Nr. 44, und vom 24.9.1998 - 4 CN 2.98 -, BRS 60 Nr. 46, ebenso Beschluss vom 13.11.2006 - 4 BN 18.06 -, BRS 70 Nr. 58 ) Gelingt ihm das, ist seine Rechtsverletzung "möglich" im Verständnis von § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO.

    Nach der zuvor genannten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(vgl. hierzu insbesondere BVerwG, Urteil vom 24.9.1998 - 4 CN 2.98 -, BRS 60 Nr. 46, ) "verbietet" sich eine prozessuale Handhabung des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO, die im Ergebnis dazu führt, dass eine "an sich gebotene Sachprüfung" als Frage der Zulässigkeit des Antrags zu behandelt wird.

  • VG Berlin, 15.03.2012 - 5 K 285.11

    Teilnahme der Gleichstellungsbeauftragten an Bewerbungsgesprächen für

    Auszug aus OVG Saarland, 29.03.2012 - 2 C 252/10
    Das Verwaltungsgericht hat in beiden Verfahren auf Antrag der Beteiligten das Ruhen im Hinblick auf das vorliegende Normenkontrollverfahren angeordnet.(vgl. VG des Saarlandes, Beschlüsse vom 1.6.2011 - 5 K 285/11 bzw. 5 K 286/11 -) Der Antragsteller zu 3) hat ebenfalls Widerspruch gegen die Genehmigung erhoben, über den nach Aktenlage noch nicht entschieden wurde.

    Wegen der Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakten dieses Verfahrens, der Verfahren VG 5 K 285/11 und 5 K 286/11 sowie der zugehörigen Verwaltungsunterlagen (je 2 Ordner Planaufstellungs- und Genehmigungsunterlagen) Bezug genommen.

  • BVerwG, 27.10.2010 - 4 CN 4.09

    Bebauungsplan; Auslegung; Einwendungen; Normenkontrollverfahren; Präklusion;

    Auszug aus OVG Saarland, 29.03.2012 - 2 C 252/10
    Die Formulierung entspricht vom Wortlaut her der Vorgabe in § 3 Abs. 2 BauGB.(vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 27.10.2010 - 4 CN 4.09 -, BRS 76 Nr. 62, wo die Frage bejaht allerdings auch darauf hingewiesen wird, dass die Gemeinden "gut beraten" seien, die im Endeffekt maßgebliche Formulierung des § 47 Abs. 2a VwGO zu verwenden).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.2009 - 2 A 10098/09

    Grundsatzentscheidung zur Befangenheit von Gemeinderatsmitgliedern

    Auszug aus OVG Saarland, 29.03.2012 - 2 C 252/10
    Nach der Formulierung ("kann") ist weder eine positive Feststellung des Vorliegens eines Vor- oder Nachteils noch eine direkte Kausalität zwischen der Ratsentscheidung und den möglichen vor- oder nachteiligen Folgen(vgl. dazu OVG Koblenz, Urteil vom 24.6.2009 - 2 A 10098/09 -, LKRZ 2009, 343, VGH Mannheim, Urteil vom 30.4.2004 - 8 S 1374/03 -, BRS 67 Nr. 26) notwendig.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.2011 - 1 C 10737/10

    Mitwirkungsverbot eines Gemeinderatsmitglieds bei Bauleitplanung

    Auszug aus OVG Saarland, 29.03.2012 - 2 C 252/10
    Ob für Planaußenlieger der von den Antragstellern angeführten neueren Rechtsprechung des OVG C-Stadt zu § 22 GemO RP,(vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 24.3.2011 - 1 C 10737/10 -, BauR 2011, 1293) wonach mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Antragsbefugnis in Normenkontrollverfahren der durch das Mitwirkungsverbot zu vermeidende "Anschein" stets bereits dann anzunehmen sein soll, wenn das Ratsmitglied oder - wie im vorliegenden Fall - der Angehörige irgendeinen zu berücksichtigenden Belang in die durch den Gemeinderat zu treffende Abwägungsentscheidung (§ 1 Abs. 7 BauGB) einbringen kann, zu folgen ist, erscheint in dieser Allgemeinheit zweifelhaft, bedarf indes keiner abschließenden Entscheidung.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.2004 - 8 S 1374/03

    Befangenheit bei Beschlussfassung über Bebauungsplan; Zulässigkeit der Planung

    Auszug aus OVG Saarland, 29.03.2012 - 2 C 252/10
    Nach der Formulierung ("kann") ist weder eine positive Feststellung des Vorliegens eines Vor- oder Nachteils noch eine direkte Kausalität zwischen der Ratsentscheidung und den möglichen vor- oder nachteiligen Folgen(vgl. dazu OVG Koblenz, Urteil vom 24.6.2009 - 2 A 10098/09 -, LKRZ 2009, 343, VGH Mannheim, Urteil vom 30.4.2004 - 8 S 1374/03 -, BRS 67 Nr. 26) notwendig.
  • BVerwG, 02.09.1983 - 4 N 1.83

    Feststellung der Ungültigkeit einer während eines Normenkontrollverfahrens außer

    Auszug aus OVG Saarland, 29.03.2012 - 2 C 252/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts lässt sich das durch die Antragsbefugnis indizierte Rechtsschutzinteresse für das Normenkontrollbegehren ferner nicht allein unter Verweis auf die Anhängigkeit eines Rechtsstreits verneinen, der die Anfechtung der für ein Bauvorhaben erteilten Genehmigung durch den Antragsteller betrifft.(vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 2.9.1983 - 4 N 1.83 -, BRS 40 Nr. 99) Das Rechtsschutzinteresse ist vorliegend insbesondere entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin auch nicht deswegen entfallen, weil die Beigeladene inzwischen unter Ausnutzung der nachträglichen Sofortvollzugsanordnung des Landesamts für Umwelt und Arbeitsschutz vom 22.9.2010 (wohl) mit der Verwirklichung des Bauvorhabens begonnen hat und die Antragsteller diesbezüglich keine Aussetzungsanträge gestellt haben.
  • BVerwG, 15.04.1988 - 4 N 4.87

    Gültiger Bebauungsplan nach rechtswidrigem Aufstellungsbeschluss

    Auszug aus OVG Saarland, 29.03.2012 - 2 C 252/10
    Soweit das Bundesrecht keine Regelungen enthält, richtet sich das bei der Aufstellung von Bauleitplänen einzuhaltende Verfahren nach dem jeweiligen Landesrecht.(vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 15.4.1988 - 4 N 4.87 -, BRS 48 Nr. 21) Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sind daher ergänzend zu den Bestimmungen des Baugesetzbuchs auch einschlägige Vorschriften des saarländischen Kommunalrechts, hier insbesondere das Mitwirkungsverbot für Ratsmitglieder wegen Befangenheit (§ 27 Abs. 1 KSVG), zu beachten.
  • BVerwG, 09.02.1989 - 4 NB 1.89

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren zur Vorbereitung eines Verfahrens

    Auszug aus OVG Saarland, 29.03.2012 - 2 C 252/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ungeachtet des Umstands, dass die Unwirksamkeitserklärung hinsichtlich des Bebauungsplans die Wirksamkeit einer auf seiner Grundlage erteilten Einzelgenehmigung gemäß den §§ 47 Abs. 5 Satz 3, 183 VwGO nicht berührt, mit Blick auf die (theoretische) Möglichkeit der Rücknahme rechtswidriger Verwaltungsakte (§ 48 VwVfG/SVwVfG) selbst bei Eintritt der Bestandskraft der Genehmigung das Rechtsschutzbedürfnis für den Normenkontrollantrag erst dann zu verneinen, wenn das vom Antragsteller bekämpfte Bauvorhaben zusätzlich auch noch ausgeführt ist.(vgl. BVerwG, Beschluss vom 9.2.1989 - 4 NB 1.89 -, BRS 49 Nr. 37, anders bereits bei nur teilweiser Planverwirklichung einzelner Bauvorhaben Urteil vom 28.4.1999 - 4 CN 5.99 -, BRS 62 Nr. 47, und Beschluss vom 8.2.1999 - 4 BN 55.98 -, NVwZ 2000, 194, dazu auch OVG Lüneburg, Urteil vom 25.10.2010 - 1 KN 343/07 -, BauR 2011, 646 = BRS 76 Nr. 65, wo im Wesentlichen auf die Erteilung einer - für den Antragsteller unanfechtbaren - Baugenehmigung als "Verwirklichung" des Vorhabens abgestellt und die Prognose einer Rücknahme durch die Baugenehmigungsbehörde angestellt wird) Beides ist hier nicht gegeben.
  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung;

    Auszug aus OVG Saarland, 29.03.2012 - 2 C 252/10
    Das setzt voraus, dass er einen eigenen Belang als verletzt benennt, der in der Abwägung von der Gemeinde zu beachten war.(vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 10.3.1998 - 4 CN 6.97 -, BRS 60 Nr. 44, und vom 24.9.1998 - 4 CN 2.98 -, BRS 60 Nr. 46, ebenso Beschluss vom 13.11.2006 - 4 BN 18.06 -, BRS 70 Nr. 58 ) Gelingt ihm das, ist seine Rechtsverletzung "möglich" im Verständnis von § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO.
  • BVerwG, 17.09.1998 - 4 CN 1.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Nachteil;

  • BVerwG, 08.02.1999 - 4 BN 55.98

    Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren

  • BVerwG, 28.04.1999 - 4 CN 5.99

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Bebauungsplan; teilweise

  • BVerwG, 21.10.1999 - 4 CN 1.98

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Mieter; Wohngebiet; Wohnruhe;

  • BVerwG, 22.08.2000 - 4 BN 38.00

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Eigentumsverletzung; Grundeigentum;

  • BVerwG, 23.04.2002 - 4 CN 3.01

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Rechtsschutzinteresse; tatsächlicher Vorteil.

  • BVerwG, 30.04.2004 - 4 CN 1.03

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; abwägungserheblicher Belang; Einbeziehung eines

  • BVerwG, 13.11.2006 - 4 BN 18.06

    Windenergienutzung; Regionalplan; Eignungsgebiet; Zielfestlegung;

  • BVerwG, 18.11.2010 - 4 CN 3.10

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Normenkontrollantrag; Einwendungen; Präklusion;

  • OVG Niedersachsen, 25.10.2010 - 1 KN 343/07

    Baurecht: Normenkontrollantrag eines Nachbarn gegen einen vorhabenbezogenen

  • OVG Saarland, 30.08.2001 - 2 N 1/00

    Mitwirkung von Gemeinderatsmitglieder in sie selbst betreffenden Angelegenheiten;

  • OVG Saarland, 22.11.2007 - 2 N 7/06

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan - Antragsbefugnis und Rechtsschutzinteresse -

  • OVG Saarland, 25.11.2010 - 2 C 379/09

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Innenentwicklung; Erforderlichkeit; Eignung

  • OVG Saarland, 23.05.2011 - 2 C 505/09

    Unwirksamkeit eines Bebauungsplans wegen Unterschreitens des wasserrechtlich

  • OVG Saarland, 20.10.2011 - 2 C 510/09

    Normenkontrollantrag eines Kiesabbau-Unternehmens gegen Bebauungsplan, der

  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2010 - 3 S 3064/07

    Beschlussfassung über einen Bebauungsplan: Befangenheit und Sitzungsunterlagen

  • OVG Saarland, 27.03.2001 - 2 N 9/99

    Möglichkeit einer Rechtsverletzung im Normenkontrollverfahren; Gerichtliche

  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 CN 14.00

    Bauleitplanung; Vorhaben- und Erschließungsplan; Abwägungsgebot; Eigentumsschutz;

  • OVG Saarland, 19.03.2015 - 2 C 382/13

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan - Schießsportzentrum

    Auf einen Normenkontrollantrag unter anderem der Antragsteller hatte der Senat bereits im März 2012 den im Mai 2009 vom Gemeinderat der Antragsgegnerin beschlossenen Bebauungsplan "Scheuerhof" wegen der Mitwirkung eines befangenen Ratsmitglieds bei der Beschlussfassung für unwirksam erklärt.(vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 29.3.2012 - 2 C 252/10 -, BRS 79 Nr. 56).

    Wegen der Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakten dieses Verfahrens (bisher 2 Bände), der Verfahren OVG 2 C 252/10 (2 Bände), VG 5 K 405/12 und OVG 2 A 450/13 (3 Bände), VG 5 K 1219/13 und OVG 2 A 10/14, sowie der zugehörigen Verwaltungsunterlagen Bezug genommen.

    In seinem Urteil vom März 2012(vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 29.3.2012 - 2 C 252/10 -, BRS 79 Nr. 56) hat der Senat unter Verweis auf die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts insoweit geltenden großzügigen Maßstäbe(vgl. hierzu insbesondere BVerwG, Urteil vom 24.9.1998 - 4 CN 2.98 -, BRS 60 Nr. 46, , wonach sich eine prozessuale Handhabung des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO in diesem Punkt verbietet, die im Ergebnis dazu führt, dass eine "an sich gebotene Sachprüfung" als Frage der Zulässigkeit des Antrags behandelt wird) und die Einbeziehung seines Anwesens beziehungsweise dieses Bereichs der Ortslage von Nohn in die "Schallimmissionsprognose II (Februar 2009)" auch die Antragsbefugnis des Antragstellers zu 2) bejaht, obwohl dessen Wohnanwesen Z. 16a etwa 1, 7 km vom Plangebiet entfernt liegt.

    Ein die Unwirksamkeit des Bebauungsplans "Scheuerhof" bewirkender Rechtsverstoß ergibt sich, anders als bei dem ursprünglichen Satzungsbeschluss vom 26.5.2009, ferner nicht - mehr - aus den bei der Aufstellung von Bebauungsplänen als gemeindliche Satzungen (§ 10 Abs. 1 BauGB) ergänzend zu den einschlägigen Vorschriften des Baugesetzbuchs zu beachtenden Bestimmungen des saarländischen Kommunalrechts,(vgl. dazu allgemein BVerwG, Beschluss vom 15.4.1988 - 4 N 4.87 -, BRS 48 Nr. 21) hier insbesondere aus dem Mitwirkungsverbot für Ratsmitglieder wegen Befangenheit (§ 27 Abs. 6 Satz 1 KSVG).(vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 29.3.2012 - 2 C 252/10 -, BRS 79 Nr. 56) Für die eigene Einschätzung des inzwischen selbst dem Gemeinderat angehörenden Antragstellers zu 2) hinsichtlich seiner subjektiven Betroffenheit (§ 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO) ist in dem Zusammenhang allerdings sehr erhellend, dass dieser bei der Sitzung am 9.5.2012 ausdrücklich seine eigene Befangenheit verneint hat und ausweislich der Sitzungsniederschrift nur durch entsprechenden Beschluss des Plenums daran gehindert werden konnte, an der Abstimmung teilzunehmen.

  • OVG Saarland, 24.06.2014 - 2 A 450/13

    Verlängerung immissionsschutzrechtlicher Betriebserlaubnis für Schießsportanlage

    Auf einen Normenkontrollantrag - unter anderem - des Klägers hat der Senat im März 2012 den im Mai 2009 zur Legalisierung des umfangreichen Projekts der Beigeladenen vom Gemeinderat von C-Stadt beschlossenen Bebauungsplan "Scheuerhof - Europäisches Zukunftsforum Jagd im internationalen Schießsport Leistungszentrum Saarschleife (ISS)" (im Folgenden: "Scheuerhof") für unwirksam erklärt.(vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 29.3.2012 - 2 C 252/10 -, BRS 79 Nr. 56) Daraufhin wurde der Bebauungsplan von der Gemeindevertretung im Mai 2012 erneut als Satzung beschlossen und im Juli 2012 wiederum öffentlich bekannt gemacht.

    Ohne dass es hierauf letztlich ankommen könnte, ist auch nicht nachvollziehbar, inwiefern sich die Situation dadurch geändert haben sollte, dass - wie der Kläger meint - im Verlauf einer rechtlichen Erörterung in der mündlichen Verhandlung im März 2012 im Verfahren 2 C 252/10 seitens des Normenkontrollgerichts zum Ausdruck gebracht worden sein sollte, dass über den die Unwirksamkeit des Bebauungsplans bewirkenden Verfahrensfehler hinaus "ansonsten keine Verletzung von bauplanungsrechtlichen oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften" durch den Plangeber gesehen werde.

    Schon das zeigt übrigens, dass der im Verlängerungsantrag der Beigeladenen vom 17.8.2012 unter der Nr. 1 enthaltene Hinweis auf den Lauf der Frist für die Stellung eines neuerlichen Normenkontrollantrags (§ 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO) sicher nicht nur - mit den Worten des Klägers - "heiße Luft" war und dass auch der Hinweis auf den "rechtskräftigen" Abschluss des Normenkontrollverfahrens 2 C 252/10 bei Stellung des Verlängerungsantrags der Beigeladenen im August 2012 neben der Sache ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.2014 - 3 S 1505/13

    Wählbarkeit überwiegend körperlich tätiger Arbeitnehmer der Gemeinde zum

    59 b) Nach dem Wortlaut des § 18 Abs. 6 Satz 1 GemO tritt die in dieser Vorschrift genannte Rechtsfolge unabhängig davon ein, ob es zur Mehrheits-bildung rechnerisch auf die Stimme des Betroffenen angekommen ist (Aker/Hafner/Notheis, GemO und GemHVO Bad.-Württ., 2013, § 18 GemO Rn. 32; Kunze/Bronner/Katz, GemO für Bad.-Württ., Stand Dez. 2012, § 18 Rn. 25; Gern, Kommunalrecht Bad.-Württ., 9. Aufl., 2005, Rn. 237; OVG Saarl., Urt. v. 29.3.2012 - 2 C 252/10 - juris für eine vergleichbare Regelung des saarl. Landesrechts; ausdrücklich anders Art. 49 Abs. 4 GemO Bayern).
  • OVG Saarland, 07.02.2019 - 2 C 629/17

    Normenkontrolle: großflächiges Einzelhandelsprojekt; interkommunales

    Weitere formelle Fehler und Mängel des Aufstellungsverfahrens sind - auch was das ergänzende Landesrecht anbelangt(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Urteile vom 29.3.2012 - 2 C 252/10 -, BRS 79 Nr. 56 (Schießsportzentrum, Beschlussfassung im Rat), und vom 22.11.2007 - 2 N 7/06, BRS 71 Nr. 37 (Ausfertigung und Bekanntmachung)) - weder vorgetragen noch sonst ersichtlich.
  • VG Saarlouis, 12.10.2018 - 3 K 1206/17

    Die Überprüfung eines kommunalen Mitwirkungsverbots im Rahmen eines

    Da der § 27 KSVG "private" Interessenkonflikte ausschließen soll, die auf einer persönlichen oder sachlichen Beziehung zum Beratungsgegenstand und zur Beschlussfassung beruhen, und damit das Vertrauen der Bürger in eine saubere Kommunalverwaltung stärken soll, ist die Möglichkeit eines unmittelbaren Vorteils oder Nachteils zu bejahen, wenn ein ehrenamtlich Tätiger in Bezug auf den Beratungs- oder Entscheidungsgegenstand das genannte "Sonderinteresse" hat, das durch die Beratung oder Beschlussfassung direkt berührt wird und wenn dies zu einer Interessenkollision führen kann, die die Besorgnis rechtfertigt, der ehrenamtlich Tätige werde seine Entscheidung nicht am Wohl der Allgemeinheit orientieren(vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 29.03.2012 -2 C 252/10-, Rn.38 juris).

    Vielmehr ist beim Erlass von abstrakt-generellen Regelungen im gemeindlichen Bereich, mit Ausnahme des Bebauungsplanbeschlusses(vgl. hierzu OVG des Saarlandes, Urteil vom 29.03.2012 -2 C 252/10-, a.a.O), anerkannt, dass dabei nur Gruppeninteressen betroffen sind und daher ein Mitwirkungsverbot trotz "Interessenstreits" nach § 27 Abs. 3 KSVG nicht gilt(vgl. insoweit zur wesensgleichen Regelung der sächs. GemO Sächsisches OVG, Urteil vom 21.03.2014 -5 C 27/12-, zit. nach juris, Rn. 40).

  • VGH Bayern, 14.10.2013 - 1 ZB 12.1976

    Keine Befangenheit eines gewerblichen Mieters bei Abstimmung über

    Hinzu kommt, dass gerade in Gemeinden mit überschaubarer Einwohnerzahl eine zu weite Ausdehnung der kommunalrechtlichen Mitwirkungsverbote gegen Bundesrecht verstoßen würde, wenn damit im Ergebnis die Wahrnehmung der kommunalen Planungshoheit nach § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB blockiert oder weitgehend eingeschränkt würde (vgl. OVG Saarl, U.v. 29.3.2012 - 2 C 252/10 - juris Rn. 38).
  • OVG Saarland, 11.10.2012 - 2 B 276/12

    Vorläufige Außervollzugsetzung von Bebauungsplänen im Rahmen eines

    Bei Rechtsbehelfen von Umweltvereinigungen nach § 2 UmwRG ist bei der Beurteilung der Begründetheit des Normenkontrollantrags die spezielle - über das allgemeine Einwendungserfordernis des § 47 Abs. 2a VwGO auf der Ebene der Zulässigkeit [vgl. hierzu OVG des Saarlandes, Urteil vom 29.3.2012 - 2 C 252/10 -, SKZ 2012, 113] hinausgehende - Präklusionsregelung in § 2 Abs. 3 UmwRG zu beachten.
  • OVG Saarland, 24.06.2014 - 2 A 10/14

    Keine isolierte Anfechtung eines Verlängerungsbescheids nach § 18 Abs. 3 BImSchG

    Auf einen Normenkontrollantrag - unter anderem - des Klägers hat der Senat im März 2012 den im Mai 2009 zur Legalisierung des umfangreichen Projekts der Beigeladenen vom Gemeinderat von C-Stadt beschlossenen Bebauungsplan "Scheuerhof - Europäisches Zukunftsforum Jagd im internationalen Schießsport Leistungszentrum Saarschleife (ISS)" (im Folgenden: "Scheuerhof") für unwirksam erklärt.(vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 29.3.2012 - 2 C 252/10 -, BRS 79 Nr. 56) Daraufhin wurde der Bebauungsplan von der Gemeindevertretung im Mai 2012 erneut als Satzung beschlossen und im Juli 2012 wiederum öffentlich bekannt gemacht.
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OVG Saarland, 11.04.2012 - 2 C 252/10 (https://dejure.org/2012,12519)
OVG Saarland, Entscheidung vom 11.04.2012 - 2 C 252/10 (https://dejure.org/2012,12519)
OVG Saarland, Entscheidung vom 11. April 2012 - 2 C 252/10 (https://dejure.org/2012,12519)
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   AG Berlin-Mitte, 22.03.2011 - 2 C 252/10   

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https://dejure.org/2011,70945
AG Berlin-Mitte, 22.03.2011 - 2 C 252/10 (https://dejure.org/2011,70945)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 22.03.2011 - 2 C 252/10 (https://dejure.org/2011,70945)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 22. März 2011 - 2 C 252/10 (https://dejure.org/2011,70945)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Berlin, 09.12.2011 - 63 S 220/11

    Anspruch eines Vermieters gegen den Mieter auf Zustimmung zu einer Mieterhöhung

    Die Berufung der Klägerin gegen das am 22.03.2011 verkündete Urteil des Amtsgerichts Mitte - 2 C 252/10 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • LG Berlin, 17.07.2015 - 63 S 220/11

    Mieterhöhungsverlangen bei Wohnraummiete: Begründung mit dem Berliner Mietspiegel

    Auf die Berufung der Klägerin wird das am 22. März 2011 verkündete Urteil des Amtsgerichts Mitte - 2 C 252/10 - abgeändert und neu gefasst:.
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