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   BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 31.78   

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BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 31.78 (https://dejure.org/1980,2266)
BVerwG, Entscheidung vom 22.05.1980 - 2 C 31.78 (https://dejure.org/1980,2266)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Mai 1980 - 2 C 31.78 (https://dejure.org/1980,2266)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtigkeit einer Beamtenernennung wegen mangelnder Mitwirkung des Landespersonalausschusses - Voraussetzungen für die Heilung der Nichtigkeit einer Beamtenernennung - Anforderungen an den Erwerb der Befähigung als Laufbahnbewerber des höheren Schuldienstes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 11.06.1969 - VI C 61.65

    Besoldungsansprüche eines Beamten

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 31.78
    Nach den Vorschriften über Laufbahnbewerber kann daher in das Beamtenverhältnis auf Probe oder auf Lebenszeit nur berufen werden, wer nach Erfüllung der für die Laufbahn geforderten Vorbildung die Befähigung für die Laufbahn in der dafür vorgeschriebenen Weise, im Regelfall durch Vorbereitungsdienst und Laufbahnprüfung, erworben hat (vgl. BVerwGE 32, 148 [152]).
  • BVerwG, 29.05.1973 - II C 6.72

    Kostenerstattung einer Fachausbildung als Anästhesiearzt eines Bundeswehrsoldaten

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 31.78
    Die Gesetzesmaterialien, die zur Stütze eines bereits aus dem objektiven Gesetzesinhalt abgeleiteten Ergebnisses oder zur Behebung von Zweifeln bei der Auslegung nicht eindeutiger Vorschriften herangezogen werden können (BVerfGE 11, 126 [130 f.];Urteil vom 27. September 1968 - BVerwG 6 C 14.66 - [Buchholz 232 § 109 BBG Nr. 17] und BVerwGE 42, 233 [BVerwG 29.03.1973 - II C 6/72] [236]) und die auszuwerten auch das Revisionsgericht befugt ist (BVerwGE 36, 192 [214]; 52, 84 [89]), bestätigen die Richtigkeit der Auffassung, daß die objektive Gesetzeslage darüber entscheidet, ob ein Beamter Laufbahnbewerber oder anderer Bewerber ist.
  • BVerwG, 11.02.1977 - VI C 135.74

    Erstattung der Kosten eines Studiums oder einer Fachausbildung eines

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 31.78
    Die Gesetzesmaterialien, die zur Stütze eines bereits aus dem objektiven Gesetzesinhalt abgeleiteten Ergebnisses oder zur Behebung von Zweifeln bei der Auslegung nicht eindeutiger Vorschriften herangezogen werden können (BVerfGE 11, 126 [130 f.];Urteil vom 27. September 1968 - BVerwG 6 C 14.66 - [Buchholz 232 § 109 BBG Nr. 17] und BVerwGE 42, 233 [BVerwG 29.03.1973 - II C 6/72] [236]) und die auszuwerten auch das Revisionsgericht befugt ist (BVerwGE 36, 192 [214]; 52, 84 [89]), bestätigen die Richtigkeit der Auffassung, daß die objektive Gesetzeslage darüber entscheidet, ob ein Beamter Laufbahnbewerber oder anderer Bewerber ist.
  • BVerwG, 28.10.1970 - VI C 48.68

    Höherbewertung eines Dienstpostens - Verletzung von beamtenrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 31.78
    Die Gesetzesmaterialien, die zur Stütze eines bereits aus dem objektiven Gesetzesinhalt abgeleiteten Ergebnisses oder zur Behebung von Zweifeln bei der Auslegung nicht eindeutiger Vorschriften herangezogen werden können (BVerfGE 11, 126 [130 f.];Urteil vom 27. September 1968 - BVerwG 6 C 14.66 - [Buchholz 232 § 109 BBG Nr. 17] und BVerwGE 42, 233 [BVerwG 29.03.1973 - II C 6/72] [236]) und die auszuwerten auch das Revisionsgericht befugt ist (BVerwGE 36, 192 [214]; 52, 84 [89]), bestätigen die Richtigkeit der Auffassung, daß die objektive Gesetzeslage darüber entscheidet, ob ein Beamter Laufbahnbewerber oder anderer Bewerber ist.
  • BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59

    Nachkonstitutioneller Bestätigungswille

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 31.78
    Die Gesetzesmaterialien, die zur Stütze eines bereits aus dem objektiven Gesetzesinhalt abgeleiteten Ergebnisses oder zur Behebung von Zweifeln bei der Auslegung nicht eindeutiger Vorschriften herangezogen werden können (BVerfGE 11, 126 [130 f.];Urteil vom 27. September 1968 - BVerwG 6 C 14.66 - [Buchholz 232 § 109 BBG Nr. 17] und BVerwGE 42, 233 [BVerwG 29.03.1973 - II C 6/72] [236]) und die auszuwerten auch das Revisionsgericht befugt ist (BVerwGE 36, 192 [214]; 52, 84 [89]), bestätigen die Richtigkeit der Auffassung, daß die objektive Gesetzeslage darüber entscheidet, ob ein Beamter Laufbahnbewerber oder anderer Bewerber ist.
  • BVerwG, 27.09.1968 - VI C 14.66

    Versorgungsansprüche eines Beamten - Berechnung ruhegehaltsfähiger Dienstbezüge

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 31.78
    Die Gesetzesmaterialien, die zur Stütze eines bereits aus dem objektiven Gesetzesinhalt abgeleiteten Ergebnisses oder zur Behebung von Zweifeln bei der Auslegung nicht eindeutiger Vorschriften herangezogen werden können (BVerfGE 11, 126 [130 f.];Urteil vom 27. September 1968 - BVerwG 6 C 14.66 - [Buchholz 232 § 109 BBG Nr. 17] und BVerwGE 42, 233 [BVerwG 29.03.1973 - II C 6/72] [236]) und die auszuwerten auch das Revisionsgericht befugt ist (BVerwGE 36, 192 [214]; 52, 84 [89]), bestätigen die Richtigkeit der Auffassung, daß die objektive Gesetzeslage darüber entscheidet, ob ein Beamter Laufbahnbewerber oder anderer Bewerber ist.
  • VG Bayreuth, 24.10.2014 - B 5 K 14.245

    Rücknahme einer beamtenrechtlichen Ernennung wegen fehlender Zustimmung des

    aaa) Bei der Klärung der Frage, ob jemand als anderer Bewerber i.S.d. Art. 4 Abs. 2 Satz 3 LlbG gilt, ist im Regelfall auf die objektive Rechtslage und nicht auf die subjektiven Vorstellungen der Ernennungsbehörde oder des Bewerbers abzustellen (Zängl in Weiss/ Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, Stand Dezember 2010, § 4 LlbG Rn. 7; BVerwG, U.v. 22.5.1980 - 2 C 31.78 - ZBR 1981, 225).

    Dieses Ziel wäre nicht erreichbar, wenn unklare und nur schwer zu ermittelnde subjektive Vorstellungen des Dienstherrn darüber, ob ein Beamter als Laufbahnbewerber oder als anderer Bewerber eingestellt worden ist, für die Anwendbarkeit des § 12 Abs. 1 Nr. 4 BeamtStG ausschlaggebend wären (BVerwG, U.v. 22.5.1980 a.a.O.).

    Deshalb ist die Klägerin als andere Bewerberin der 3. QE anzusehen, da nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts jeder Bewerber, der die Einstellungsvoraussetzungen als Regelbewerber nicht erfüllt, anderer Bewerber ist (vgl. BVerwG, U.v. 22.5.1980 a.a.O.).

    Dieser darf - auch aus Gründen der Rechtsklarheit und mit Rücksicht auf die Formenstrenge im Beamtenernennungsrecht sowie nicht zuletzt im Hinblick auf sein vorangehendes Verhalten bei der Ernennung - die Rücknahme des Beamtenverhältnisses durch Verwaltungsakt nicht vor einer Entschließung des LPA aussprechen (BVerwG, U.v. 22.5.1980 a.a.O.).

  • BVerwG, 11.06.1985 - 2 C 12.83

    Beamtenrecht - Ernennung - Anderer Bewerber - Rücknahme - Laufbahnbewerber -

    Die Rücknahmegründe des § 14 Abs. 1 Nr. 1 LBG und des § 14 Abs. 2 LBG schließen sich nicht aus, sondern stehen selbständig nebeneinander (vgl. hierzu Urteil vom 22. Mai 1980 - BVerwG 2 C 31.78 - ).

    Wie sich im einzelnen aus den Urteilen des erkennenden Senats vom 22. Mai 1980 - BVerwG 2 C 31.78 - (a.a.O.) und - BVerwG 2 C 32.79 - (Buchholz 237.6 § 18 LBG Niedersachsen Nr. 2) zu der entsprechenden Rechtslage in Niedersachsen (dort führt die fehlende Mitwirkung zur Nichtigkeit der Ernennung) ergibt, betrifft diese Vorschrift auch die Ernennung eines anderen Bewerbers ohne die gesetzlich vorgeschriebene Mitwirkung des Landespersonalausschusses, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob die Ernennungsbehörde die Einstellungsvoraussetzungen eines Laufbahnbewerbers als erfüllt ansah.

    Nach den Vorschriften über Laufbahnbewerber kann in das Beamtenverhältnis auf Probe oder - wie im vorliegenden Falle - in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit nur berufen werden, wer nach Erfüllung der für die Laufbahn geforderten Vorbildung die Befähigung für die Laufbahn in der dafür vorgeschriebenen Weise, im Regelfall durch Vorbereitungsdienst und Laufbahnprüfung, erworben hat (BVerwGE 32, 148 [BVerwG 11.06.1969 - VI C 61/65]; Urteil vom 22. Mai 1980 - BVerwG 2 C 31.78 - ; §§ 6 Abs. 1 Nr. 3, 8 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a), 20 ff. LBG; §§ 3, 11 ff. der Verordnung der Landesregierung über die Laufbahnen der Beamten und Richter im Land Baden-Württemberg in der Fassung vom 15. Februar 1971 u.a. (geändert durch Verordnung vom 9. Juli 1974 ).

    Besondere Rechtsvorschriften in diesem Sinne sind nur andere Vorschriften als Laufbahnvorschriften (vgl. auch hierzu die Urteile vom 22. Mai 1980 - BVerwG 2 C 31.78 - und - BVerwG 2 C 32.79 - ).

    Der erkennende Senat hat in den bereits mehrfach angeführten Entscheidungen vom 22. Mai 1980 - BVerwG 2 C 31.78 - und - BVerwG 2 C 32.78 - die Frage, ob nach dem Sinn und Zweck der auf Grund der Ermächtigung des § 10 BRRG erlassenen landesrechtlichen Regelungen die dort vorgesehenen Sanktionen auch eintreten, wenn der Landespersonalausschuß die Befähigung des anderen Bewerbers nicht feststellen kann, weil ein anderer Bewerber in die Laufbahn nicht eingestellt, bzw. nicht zum Beamten auf Lebenszeit ernannt werden darf, ausdrücklich offengelassen.

    Sie soll u.a. verhindern, daß eine zwar fehlerhafte, aber grundsätzlich heilbare Ernennung eines anderen Bewerbers ohne Einschaltung des Landespersonalausschusses zurückgenommen wird, dem es grundsätzlich obliegt, den Schwebezustand zu beenden (vgl. auch hierzu Urteile vom 22. Mai 1980 - BVerwG 2 C 31.78 - und - BVerwG 2 C 32.79 - ).

  • BVerwG, 23.04.2015 - 2 C 35.13

    Beamter; Einstellung; Anstellung; Ernennung; Nichtigkeit; Feststellung der

    Anderer Bewerber im Sinne des § 10 NBG a.F. ist jeder Bewerber, der nicht Laufbahnbewerber ist (BVerwG, Urteile vom 22. Mai 1980 - 2 C 31.78 - Buchholz 237.6 § 18 LBG Niedersachsen Nr. 1 S. 5 und vom 11. Juni 1985 - 2 C 12.83 - BVerwGE 71, 330 ).

    Maßgeblich ist mit Blick auf den dargelegten Normzweck nicht die Kenntnis der Beteiligten von der Notwendigkeit der Mitwirkung des Landespersonalausschusses, sondern allein, ob nach dem objektiv gegebenen Sachverhalt bei zutreffender rechtlicher Würdigung eine Ernennung nur unter Mitwirkung des Landespersonalausschusses zulässig ist (zur Maßgeblichkeit der objektiven Rechtslage: BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1980 - 2 C 31.78 - Buchholz 237.6 § 18 LBG Niedersachsen Nr. 1).

  • VG Hannover, 29.09.2010 - 2 A 3612/08

    Analoge Anwendung; anderer Bewerber; Anstellung; Ernennung;

    Die von der Beklagten zur Stützung ihrer gegenteiligen Ansicht zitierte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 22.05.1980, 2 C 31/78) habe eine Einstellung und nicht eine Anstellung betroffen und sei deshalb für ihren Fall nicht einschlägig.

    Deshalb ist sie als andere Bewerberin anzusehen, denn jeder Bewerber, der die Einstellungsvoraussetzungen als Laufbahnbewerber nicht erfüllt, ist ein anderer Bewerber (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.05.1980, 2 C 31/78, ZBR 1981, 225f., juris Rn. 28).

  • BVerwG, 27.08.2009 - 2 C 26.08

    Antrag auf Entlassung; Aushändigung; Ausschuss; Bestätigung eines

    Die Vorschrift dient dem Schutz des Beamten, der nicht rechtlos gelassen werden soll, wenn sich, unter Umständen erst nach langer Zeit, herausstellt, dass seine Ernennung nichtig war (vgl. Urteile vom 22. Mai 1980 - BVerwG 2 C 31.78 und BVerwG 2 C 32.79 - Buchholz 237.6 § 18 LBG Niedersachsen Nr. 1 S. 8 und Nr. 2 S. 14).
  • VG München, 02.08.2023 - M 5 K 20.3287

    Rücknahme von Ernennungen, Verkürzte Beförderungsfrist, Dienstherrenwechsel,

    Dieser darf - auch aus Gründen der Rechtsklarheit und mit Rücksicht auf die Formenstrenge im Beamtenernennungsrecht sowie nicht zuletzt im Hinblick auf sein vorangehendes Verhalten bei der Ernennung - die Rücknahme des Beamtenverhältnisses durch Verwaltungsakt nicht vor einer Entschließung des LPA aussprechen (BVerwG, U.v. 22.5.1980 - 2 C 31/78 - ZBR 1981, 225, juris, insb. Rn. 41).

    Der Dienstherr darf - auch aus Gründen der Rechtsklarheit und mit Rücksicht auf die Formenstrenge im Beamtenernennungsrecht sowie nicht zuletzt im Hinblick auf sein vorangehendes Verhalten bei der Ernennung - eine Ernennung nach § 12 Abs. 1 Nr. 4 BeamtStG erst zurücknehmen, wenn der LPA eine nachträgliche Zustimmung abgelehnt hat (vgl. BVerwG, U.v. 22.5.1980 - 2 C 31/78 - ZBR 1981, 225, juris Rn. 41; VG Bayreuth, U.v. 24.10.2014 - B 5 K 14.245 - juris Rn. 50).

    Er hat auch nicht zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Zustimmung im jeweiligen Einzelfall vorliegen oder ob nach der Praxis des LPA mit einer nachträglichen Zustimmung zu rechnen ist oder nicht (vgl. BVerwG, U.v. 22.5.1980 - 2 C 31/78 - ZBR 1981, 225, juris, insb. Rn. 41).

  • VG Weimar, 26.10.1999 - 4 K 323/97

    Recht der Landesbeamten; Recht der Landesbeamten; Beförderung; Beteiligung des

    Eingehalten ist auch die weitere verfahrensrechtliche Voraussetzung, wonach dem Landespersonalausschuss vor Erlass des Bescheides über die Nichtigkeitsfeststellung Gelegenheit zu geben ist, über die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung hinsichtlich der Beförderung des Klägers zu entscheiden (vgl. zu diesem Erfordernis etwa BVerwG, Urteile vom 22. Mai 1980, ZBR 1981, 67, 69 und ZBR 1981, 225, 226).

    Rechtlich unbedenklich ist es auch, wenn - wie hier - beide Entscheidungen, also die Nichtigerklärung der Ernennung und das Verbot der Weiterführung der Dienstgeschäfte, in derselben Verfügung enthalten sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. Mai 1980, ZBR 1981, 67, 69 und ZBR 1981, 225, 226 sowie die Beschlüsse der Kammer vom 15. Januar 1998, 4 E 1307/97.We und 4 E 1308/97.We sowie Urteil vom 3. August 1999, 4 K 2032/97.We ).

  • BVerwG, 14.10.1986 - 2 B 103.86

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bei einem von mehreren

    Von der Möglichkeit eines derartigen feststellenden Verwaltungsaktes ist übrigens der Senat z.B. im Urteil vom 22. Mai 1980 - BVerwG 2 C 31.78 - (Buchholz 237.6 § 18 Nr. 1 = RiA 1981, 39) ausgegangen.
  • BVerwG, 01.12.1986 - 2 B 103.86a

    Rechtsaufsichtliche Überprüfung der Einhaltung gesunder Gemeindefinanzen nach §

    Von der Möglichkeit eines derartigen feststellenden Verwaltungsaktes ist übrigens der Senat z.B. im Urteil vom 22. Mai 1980 - BVerwG 2 C 31.78 - (Buchholz 237.6 § 18 Nr. 1 = RiA 1981, 39) ausgegangen.
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