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   BVerwG, 11.02.1982 - 2 C 33.79   

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https://dejure.org/1982,492
BVerwG, 11.02.1982 - 2 C 33.79 (https://dejure.org/1982,492)
BVerwG, Entscheidung vom 11.02.1982 - 2 C 33.79 (https://dejure.org/1982,492)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Februar 1982 - 2 C 33.79 (https://dejure.org/1982,492)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Dienstliche Beurteilung - Feststellung der Rechtswidrigkeit - Eintritt in Ruhestand

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (68)

  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 31.01

    Dienstliche Beurteilung; Eignung; Befähigung; Zweitbeurteiler;

    So verhält es sich, wenn der beurteilte Beamte in den Ruhestand getreten (vgl. Urteil vom 11. Februar 1982 - BVerwG 2 C 33.79 - Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 21 S. 18 m.w.N.), bestandskräftig aus dem Beamtenverhältnis entlassen worden ist (vgl. Urteil vom 13. Juni 1985 - BVerwG 2 C 6.83 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 149 S. 50) oder bis zum Eintritt in den Ruhestand nicht mehr befördert werden darf (vgl. Urteil vom 28. August 1986, a.a.O. S. 16).
  • BVerwG, 15.11.1984 - 2 C 56.81

    Rechtsschutzinteresse für Fortsetzungsfeststellungsklage bei verspäteter

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Urteil vom 28. April 1967 - BVerwG 4 C 163.65 - ; Urteil vom 23. Juni 1967 - BVerwG 7 C 36.63 - ; Urteil vom 11. Oktober 1968 - BVerwG 7 C 139.65 - und Urteile des erkennenden Senats vom 28. April 1977 - BVerwG 2 C 71.73 - und vom 11. Februar 1982 - BVerwG 2 C 33.79 - ).

    Ein dem Dienstherrn zuzurechnendes Verschulden kann den für die Ablehnung der Anträge der Klägerin verantwortlichen Bediensteten hier schon deshalb nicht vorgehalten werden, weil sowohl das Verwaltungsgericht als auch das Berufungsgericht die ablehnenden Bescheide als rechtmäßig angesehen haben; denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Verschulden eines Beamten regelmäßig zu verneinen, wenn ein mit mehreren Rechtskundigen besetztes Kollegialgericht das Verhalten des Beamten als rechtmäßig gewertet hat (vgl. u.a. Urteile des erkennenden Senats vom 28. April 1977 - BVerwG 2 C 71.73 - und vom 11. Februar 1982 - BVerwG 2 C 33.79 - jeweils mit weiteren Nachweisen; Beschlüsse vom 22. September 1975 - BVerwG 7 B 12.75 - , vom 15. Oktober 1980 - BVerwG 2 B 31.80 - und vom 8. September 1982 - BVerwG 2 B 45.80 -).

    Im übrigen ist auch ein Rehabilitationsinteresse, das nur daraus hergeleitet werden könnte, daß die streitige Einstellungspraxis des Beklagten die Klägerin unabhängig von ihrem Berufsleben als Beamtin in ihren Rechten verletzt habe (vgl. Urteil vom 11. Februar 1982 - BVerwG 2 C 33.79 - ), etwa durch Ehrverletzung oder Verletzung der Menschenwürde (vgl. BVerwGE 26, 161 ; Beschluß vom 15. November 1979 - BVerwG 2 B 66.79 - ), nicht gegeben.

  • BVerwG, 13.06.1985 - 2 C 56.82

    Studienreferendarin - Rückzahlungsanspruch nach § 12 Abs. 2 BBesG, § 820 BGB bei

    Daß der Beklagte, der für einen geordneten Fortgang der Ausbildung verantwortlich war, zur gleichen Rechtsansicht gelangte und danach handelte, könnte ihm, wenn diese sich nachträglich als unrichtig erwiese, nicht als Verschulden zur Last gelegt werden (vgl. dazu Urteile vom 15. Dezember 1972 - BVerwG 4 C 18.71 - , vom 28. April 1977 - BVerwG 2 C 71.73 - und vom 11. Februar 1982 - BVerwG 2 C 33.79 - sowie Beschluß vom 10. Juli 1979 - BVerwG 6 B 73.78 - <ZBR 1979, 374>).
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