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   BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 33.80   

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BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 33.80 (https://dejure.org/1982,377)
BVerwG, Entscheidung vom 29.04.1982 - 2 C 33.80 (https://dejure.org/1982,377)
BVerwG, Entscheidung vom 29. April 1982 - 2 C 33.80 (https://dejure.org/1982,377)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Kosten der Gerichtsvollzieher - Rückzahlung bzw. Verrechnung von Schreibauslagen für Abschriften von Pfändungsprotokollen und Pfändungsabstandsprotokollen - Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten - Erlass eines Justizverwaltungsakts - Streitigkeit aus dem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 65, 260
  • NJW 1983, 896
  • NVwZ 1983, 285 (Ls.)
  • DVBl 1982, 1183
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 26.80

    Gerichtsvollzieher - Aufgaben - Vollstreckungsauftrag - Justizkassensache

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 33.80
    § 154 GVG überläßt es den Landesjustizverwaltungen lediglich, die Dienst- und Geschäftsverhältnisse der Gerichtsvollzieher bei den Landesgerichten zu regeln und bestätigt damit die originäre Organisationszuständigkeit auf der Landesebene im Bereich des bundesrechtlich geregelten Gerichtsverfahrens (vgl.Urteil vom 29. April 1982 - BVerwG 2 C 26.80 - [zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen]).

    Eine Einschränkung der Weisungsbefugnis des Dienstherrn ergibt sich im vorliegenden Fall auch nicht aus der Art der dem Kläger übertragenen Aufgaben als Gerichtsvollzieher, d.h. aus dem seinem statusrechtlichen Amt als Gerichtsvollzieher folgenden abstrakt funktionellen Amt, das der Beklagte unter Hinweis auf § 154 GVG in der bundeseinheitlich vereinbarten Gerichtsvollzieherordnung - GVO - und in der Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher - GVGA - geregelt hat, und auch nicht aus seinem konkreten Aufgabenbereich (vgl. auch hierzu das angeführteUrteil vom 29. April 1982 - BVerwG 2 C 26.80 -).

  • BVerwG, 22.05.1974 - VIII C 17.73
    Auszug aus BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 33.80
    Mit der Rüge der unvorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts kann zwar auch die unrichtige Anwendung des Geschäftsverteilungsplanes gerügt werden, wenn und soweit die unrichtige Anwendung des Geschäftsverteilungsplanes zugleich eine Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter enthält (BVerwGE 20, 39 [41];Urteil vom 26. April 1974 - BVerwG 7 C 77.72 - [Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 11] undvom 22. Mai 1974 - BVerwG 8 C 17.73 - BGH, Beschluß vom 9. MÄrz 1976 - X ZB 17/74 - [NJW 1976, 1688]).

    Beruhte die Annahme der Zuständigkeit lediglich auf einem Verfahrensirrtum (error in procedendo), so ist Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht verletzt (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts; u.a. BVerfGE 29, 43 [BVerfG 23.06.1970 - 2 BvL 4/70] [48]; Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 26. April 1974 - BVerwG 7 C 77.72 - [a.a.O.] undvom 22. Mai 1974 - BVerwG 8 C 17.73 -).

  • BVerwG, 26.04.1974 - VII C 77.72

    Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts - Verstoß gegen den

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 33.80
    Mit der Rüge der unvorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts kann zwar auch die unrichtige Anwendung des Geschäftsverteilungsplanes gerügt werden, wenn und soweit die unrichtige Anwendung des Geschäftsverteilungsplanes zugleich eine Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter enthält (BVerwGE 20, 39 [41];Urteil vom 26. April 1974 - BVerwG 7 C 77.72 - [Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 11] undvom 22. Mai 1974 - BVerwG 8 C 17.73 - BGH, Beschluß vom 9. MÄrz 1976 - X ZB 17/74 - [NJW 1976, 1688]).

    Beruhte die Annahme der Zuständigkeit lediglich auf einem Verfahrensirrtum (error in procedendo), so ist Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht verletzt (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts; u.a. BVerfGE 29, 43 [BVerfG 23.06.1970 - 2 BvL 4/70] [48]; Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 26. April 1974 - BVerwG 7 C 77.72 - [a.a.O.] undvom 22. Mai 1974 - BVerwG 8 C 17.73 -).

  • BVerwG, 13.04.1978 - 2 C 7.75

    Allgemeine Leistungsklagen - Vorverfahren - Widerspruchsverfahren - Gerichtszweig

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 33.80
    Wie u.a. der erkennende Senatim Urteil vom 13. April 1978 - BVerwG 2 C 7.75 - (Buchholz 238.4 § 31 SG Nr. 11) ausgeführt hat, ist es seit langem als gesicherter allgemeiner Grundsatz anzusehen, daß, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, dem Gericht eines jeden Gerichtszweiges die Inzidentprüfungskompetenz auch in bezug auf rechtswegfremde Vortragen zusteht, sofern die an sich zuständigen Gerichte über diese Frage noch nicht rechtskräftig entschieden haben.
  • BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58

    Bremer Personalvertretung

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 33.80
    Gemäß Art. 64 Abs. 2 Satz 2 BayBG, der die zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gehörende Gehorsamspflicht (BVerfGE 9, 268 [BVerfG 27.04.1959 - 2 BvF 2/58] [286]) konkretisiert, ist der Beamte verpflichtet, die dienstlichen Anordnungen seiner Vorgesetzten auszuführen und ihre allgemeinen Richtlinien zu befolgen; dies gilt nicht, soweit der Beamte nach besonderen gesetzlichen Vorschriften an Weisungen nicht gebunden und nur dem Gesetz unterworfen ist.
  • BGH, 09.03.1976 - X ZB 17/74

    Fall der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung im Sinne von § 41 p Abs. 3 Nr. 1 PatG

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 33.80
    Mit der Rüge der unvorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts kann zwar auch die unrichtige Anwendung des Geschäftsverteilungsplanes gerügt werden, wenn und soweit die unrichtige Anwendung des Geschäftsverteilungsplanes zugleich eine Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter enthält (BVerwGE 20, 39 [41];Urteil vom 26. April 1974 - BVerwG 7 C 77.72 - [Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 11] undvom 22. Mai 1974 - BVerwG 8 C 17.73 - BGH, Beschluß vom 9. MÄrz 1976 - X ZB 17/74 - [NJW 1976, 1688]).
  • BVerwG, 12.02.1981 - 2 C 42.78

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Klageabweisung - Unbegründete Klage -

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 33.80
    Sie beschränkt sich nicht auf eine innerbehördliche, die dienstliche Verrichtung des Klägers betreffende Maßnahme ohne unmittelbare Außenwirkung (vgl. BVerwGE 60, 144 [146 f.];Urteil vom 12. Februar 1981 - BVerwG 2 C 42.78 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 21]).
  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 33.80
    Sie beschränkt sich nicht auf eine innerbehördliche, die dienstliche Verrichtung des Klägers betreffende Maßnahme ohne unmittelbare Außenwirkung (vgl. BVerwGE 60, 144 [146 f.];Urteil vom 12. Februar 1981 - BVerwG 2 C 42.78 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 21]).
  • BVerwG, 25.11.1964 - V C 60.63

    Unvorschriftsmäßige Besetzung eines Gerichts - Verletzung des Anspruchs auf den

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 33.80
    Mit der Rüge der unvorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts kann zwar auch die unrichtige Anwendung des Geschäftsverteilungsplanes gerügt werden, wenn und soweit die unrichtige Anwendung des Geschäftsverteilungsplanes zugleich eine Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter enthält (BVerwGE 20, 39 [41];Urteil vom 26. April 1974 - BVerwG 7 C 77.72 - [Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 11] undvom 22. Mai 1974 - BVerwG 8 C 17.73 - BGH, Beschluß vom 9. MÄrz 1976 - X ZB 17/74 - [NJW 1976, 1688]).
  • BVerfG, 23.06.1970 - 2 BvL 4/70

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage bezüglich vorkonstitutionellen Rechts

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 33.80
    Beruhte die Annahme der Zuständigkeit lediglich auf einem Verfahrensirrtum (error in procedendo), so ist Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht verletzt (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts; u.a. BVerfGE 29, 43 [BVerfG 23.06.1970 - 2 BvL 4/70] [48]; Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 26. April 1974 - BVerwG 7 C 77.72 - [a.a.O.] undvom 22. Mai 1974 - BVerwG 8 C 17.73 -).
  • RG, 21.06.1933 - V 392/32

    1. Haftet der Staat dem geschädigten Zeitungsverlag auf Schadensersatz, wenn die

  • RG, 10.10.1934 - V 194/34

    1. Schließt der preußische Gerichtsvollzieher, wenn er gepfändete Sachen

  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 62.85

    Studiendirektorstelle - Art. 33 Abs. 2 GG, rechtswidrige Beamtenernennung ist

    Ebenso ist der zugeordnete Dienstposten nicht mehr frei, weil der Ernannte einen Rechtsanspruch auf ein seinem statusrechtlichen Amt entsprechendes abstrakt und konkret funktionelles Amt (Dienstposten) hat (BVerwGE 60, 144 [BVerwG 22.05.1980 - 2 C 30/78]; 65, 270 [BVerwG 29.04.1982 - 2 C 33/80]; 69, 208 ), der ihm auf Grund seiner Ernennung rechtmäßig übertragen worden ist.
  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 41.89

    Beamtenrecht - Änderung des Aufgabenbereiches - Ermessen des Dienstherrn

    Zwar hat der Beamte einen Anspruch auf Übertragung eines seinem Amt im statusrechtlichen und abstrakt-funktionellen Sinne entsprechenden Amts im konkret-funktionellen Sinne, d.h. eines amtsgemäßen Aufgabenbereichs (vgl. BVerwGE 49, 64 [BVerwG 11.07.1975 - VI C 44/72]; 60, 144 [BVerwG 21.05.1980 - 8 C 13/79]; 65, 270 [BVerwG 29.04.1982 - 2 C 33/80]; 87, 310 [BVerwG 21.01.1991 - 3 N 1/88]).
  • BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 41.80

    Gerichtsvollzieher - Versetzung innerhalb Behörde - Abordnung innerhalb Behörde -

    Er handelt bei der ihm zugewiesenen Zwangsvollstreckung selbständig (vgl. im einzelnen hierzu Urteil vom 29. April 1982 - BVerwG 2 C 33.80 - [zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt]).

    Es erscheint jedoch angezeigt, in diesem Zusammenhang auf die Ausführungen hinzuweisen, die der erkennende Senat in seinen Urteilen vom 29. April 1982 - BVerwG 2 C 26.80, 2 C 33.80 und 2 C 43.80 - zur Auslegung des § 154 GVG gemacht hat: Hiernach enthält diese Vorschrift im Hinblick auf die in Art. 74 Nr. 1 und Art. 75 Nr. 1 GG bestimmte Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen keine dienstrechtliche Regelung und auch keine Ermächtigung der Landesjustizverwaltungen hierzu; sie überläßt es den Justizverwaltungen lediglich, die Dienst- und Geschäftsverhältnisse der Gerichtsvollzieher zu regeln, und bestätigt damit die originäre Organisationsbefugnis auf der Landesebene im Bereich des bundesrechtlich geregelten Gerichtsverfahrens.

  • BVerwG, 27.02.1992 - 2 C 45.89

    Beamtenrecht - Sinnbeschäftigung - Dienstunfähigkeit - Ruhestand

    Zutreffend ist das Berufungsgericht in materiellrechtlicher Hinsicht von dem von Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung vertretenen Grundsatz ausgegangen, daß der Beamte einen Anspruch darauf hat, "amtsgemäß", d.h. entsprechend seinem Amt im statusrechtlichen und abstrakt-funktionellen Sinn beschäftigt zu werden (vgl. BVerwGE 49, 64 [BVerwG 11.07.1975 - VI C 44/72]; 60, 144 [BVerwG 21.05.1980 - 8 C 13/79]; 65, 270 [BVerwG 29.04.1982 - 2 C 33/80]; 69, 208 ; 87, 310 und Urteil vom 28. November 1991 - BVerwG 2 C 41.89 - ); es hat daraus aber nicht die für den vorliegenden Fall gebotenen rechtlichen Schlußfolgerungen gezogen.

    Mit dem statusrechtlichen Amt und dessen Zuordnung zu einer bestimmten Besoldungsgruppe in Verbindung mit der Relation zu anderen Ämtern und deren Zuordnung zu den verschiedenen Besoldungsgruppen sowie der laufbahnrechtlichen Einordnung wird abstrakt Inhalt, Bedeutung, Umfang und Verantwortung und damit die Wertigkeit des Amtes zum Ausdruck gebracht (vgl. BVerwGE 49, 64 [BVerwG 11.07.1975 - VI C 44/72]; 60, 144 [BVerwG 21.05.1980 - 8 C 13/79]; 65, 253 [BVerwG 27.04.1982 - 9 C 308/81]; 65, 270 [BVerwG 29.04.1982 - 2 C 33/80]; 69, 24 [BVerwG 14.02.1984 - 1 C 81/78]; 87, 310 [BVerwG 21.01.1991 - 3 N 1/88]sowie Urteil vom 28. November 1991 - BVerwG 2 C 41.89 -).

  • BVerwG, 14.02.1983 - 2 B 20.82

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Befugnis des Dienstherrn des

    Die unter I. der Beschwerdeschrift bezeichnete Frage, "ob der Dienstherr des Gerichtsvollziehers befugt ist, Weisungen für Vollstreckungshandlungen zu erteilen, soweit diese Vollstreckungshandlungen rechtlich durch die Vollstreckungsgerichte überprüft werden können", ist durch das den Beteiligten bekannte Urteil des beschließenden Senats vom 29. April 1982 - BVerwG 2 C 33.80 - (DVBl. 1982, 1183; zur Veröffentlichung in der Entscheidungsssammlung bestimmt) geklärt.

    Aus dem angeführten Urteil vom 29. April 1982 - BVerwG 2 C 33.80 - (a.a.O.) ergibt sich, daß auch die im einzelnen unter II. 1. bis 3. der Beschwerdeschrift erläuterte Frage, "ob § 11 Gerichtsvollzieherkostengesetz (GVKostG) Rechtsgrundlage für die Rückforderung angeblich zuviel gezahlter Gebühren sein kann", nicht rechtsgrundsätzlich in dem dargelegten Sinne ist.

    In diesem Zusammenhang heißt es in dem den Beteiligten ebenfalls bekannten Urteil vom 29. April 1982 - BVerwG 2 C 43.80 - (DVBl. 1982, 1188; zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt) in Anknüpfung und nach teilweiser Wiedergabe des bereits mehrfach erwähnten Urteils vom gleichen Tage - BVerwG 2 C 33.80 -:.

    Eine sich aus diesen Gründen ergebende Beschränkung des finanziellen Risikos des Gerichtsvollziehers kann z.B. gerechtfertigt sein, wenn die Auslegung einer Rechtsvorschrift oder ihre Anwendbarkeit im konkreten Einzelfall nicht ganz eindeutig ist, keine herrschende Rechtsauffassung besteht und keine generellen Weisungen des Dienstherrn vorliegen (wie z.B. hinsichtlich des - allerdings anders gelagerten - Falles von Schreibauslagen; vgl. Urteil vom 29. April 1982 - BVerwG 2 C 33.80 - [zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt]).

    Es kann offenbleiben, inwieweit die rechtlichen Erwägungen des Berufungsgerichts uneingeschränkt mit den Ausführungen des beschließenden Senats in dem Urteil vom 29. April 1982 (a.a.O.) im Einklang stehen.

  • BVerwG, 14.02.1983 - 2 B 24.82

    Befugnis des Dienstherrn eines Gerichtsvollziehers zur Erteilung von Weisungen

    Die unter I. der Beschwerdeschrift bezeichnete Frage, "ob der Dienstherr des Gerichtsvollziehers befugt ist, Weisungen für Vollstreckungshandlungen zu erteilen, soweit diese Vollstreckungshandlungen rechtlich durch die Vollstreckungsgerichte überprüft werden können", ist durch das den Beteiligten bekannte Urteil des beschließenden Senats vom 29. April 1982 - BVerwG 2 C 33.80 - (DVBl. 1982, 1183; zur Veröffentlichung in der Entscheidungsssammlung bestimmt) geklärt.

    Aus dem angeführten Urteil vom 29. April 1982 - BVerwG 2 C 33.80 - (a.a.O.) ergibt sich, daß auch die im einzelnen unter II. 1. bis 3. der Beschwerdeschrift erläuterte Frage, "ob § 11 Gerichtsvollzieherkostengesetz (GVKostG) Rechtsgrundlage für die Rückforderung angeblich zuviel gezahlter Gebühren sein kann", nicht rechtsgrundsätzlich in dem dargelegten Sinne ist.

    In diesem Zusammenhang heißt es in dem den Beteiligten ebenfalls bekannten Urteil vom 29. April 1982 - BVerwG 2 C 43.80 - (DVBl. 1982, 1188; zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt) in Anknüpfung und nach teilweiser Wiedergabe des bereits mehrfach erwähnten Urteils vom gleichen Tage - BVerwG 2 C 33.80 -:.

    Eine sich aus diesen Gründen ergebende Beschränkung des finanziellen Risikos des Gerichtsvollziehers kann z.B. gerechtfertigt sein, wenn die Auslegung einer Rechtsvorschrift oder ihre Anwendbarkeit im konkreten Einzelfall nicht ganz eindeutig ist, keine herrschende Rechtsauffassung besteht und keine generellen Weisungen des Dienstherrn vorliegen (wie z.B. hinsichtlich des - allerdings anders gelagerten - Falles von Schreibauslagen; vgl. Urteil vom 29. April 1982 - BVerwG 2 C 33.80 - [zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt]).

    Es kann offenbleiben, inwieweit die rechtlichen Erwägungen des Berufungsgerichts uneingeschränkt mit den Ausführungen des beschließenden Senats in dem Urteil vom 29. April 1982 (a.a.O.) im Einklang stehen.

  • BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 4.87

    Beamtenrechtliche Konkurrentenklage - Ernennung eines Mitbewerbers -

    Ebenso ist der ausgeschriebene Beförderungsdienstposten nicht mehr frei, weil der Ernannte einen Rechtsanspruch auf ein seinem statusrechtlichen Amt entsprechendes abstrakt und konkret funktionelles Amt (Dienstposten) hat (BVerwGE 60, 144 [BVerwG 22.05.1980 - 2 C 30/78]; 65, 270 [BVerwG 29.04.1982 - 2 C 33/80]; 69, 208 ), der ihm auf Grund seiner Ernennung rechtmäßig übertragen worden ist.
  • VG Trier, 06.02.2014 - 3 K 1129/13

    Gerichtsvollzieher aus dem Dienst entfernt

    Entsprechend der Art der ihm übertragenen Aufgaben, die im Interesse einer zweckmäßigen und effektiven Erledigung der Vollstreckungsaufträge eine gewisse Flexibilität erfordern, ermöglichen die Vorschriften der Gerichtsvollzieherordnung - GVO - und der Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher - GVGA - dem Gerichtsvollzieher, seine Tätigkeit weitgehend eigenverantwortlich und selbständig auszuüben (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 1982, 2 C 33/80, Bay. VGH Beschluss vom 15. Januar 2009, 3 ZB 08.818; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. Juni 2009 - 4 B 52.08 - Juris -).
  • OLG Stuttgart, 18.04.2016 - 8 W 483/15

    Gerichtsvollzieherkosten: Persönliche Zustellung einer Ladung zur Abgabe der

    Der Gerichtsvollzieher übt die staatliche Zwangsgewalt unter eigener Verantwortung als selbständiges Organ der Rechtspflege aus (BVerwGE 65, 260; BGHZ 93, 287).
  • VG Karlsruhe, 01.04.2010 - DL 13 K 1892/09

    Entfernung aus dem Dienst bei einem Gerichtsvollzieher, der dienstlich

    Denn diesem ist als hoheitlich handelndem Organ der Zwangsvollstreckung (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.04.1982 - 2 C 33/80 -, NJW 83, 897; BGH, Beschl. v. 29.01.2009 - III ZR 115/08 -, NJW 09, 1086; Baumbach u.a., ZPO, 68. Auflage, § 753 Rn. 3) eine besonders verantwortungsvolle Aufgabe übertragen, die er in weitem Umfang eigenverantwortlich und selbständig ausübt, mit der Folge, dass dem Dienstherrn nur eine vergleichsweise eingeschränkte Kontrolle seiner Tätigkeit möglich ist.

    Entsprechend der Art der ihm übertragenen Aufgaben, die im Interesse einer zweckmäßigen und effektiven Erledigung der Vollstreckungsaufträge eine gewisse Flexibilität erfordern, ermöglichen die Vorschriften der Gerichtsvollzieherordnung - GVO - und der Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher - GVGA - dem Gerichtsvollzieher, seine Tätigkeit weitgehend eigenverantwortlich und selbständig auszuüben (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.04.1982, a.a.O.; Bay. VGH, Beschl. v. 15.01.2009 - 3 ZB 08.818 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 15.06.2009 - 4 B 52.08 -, juris).

  • OVG Sachsen, 18.06.2013 - 2 A 80/13

    Versetzung, Abordnung, dienstliche Gründe, Gerichtsvollzieher

  • OVG Niedersachsen, 29.10.1996 - 5 L 2279/95

    Weisungsgebundenheit der Gerichtsvollzieher; Beanstandung; Bezirksrevisor;

  • OLG Stuttgart, 18.04.2016 - 8 W 63/16

    Gerichtsvollzieherkosten: Persönliche Zustellung einer Ladung zur Abgabe der

  • VGH Bayern, 30.10.2002 - 3 CS 02.2420
  • VGH Bayern, 10.10.2022 - 10 B 22.798

    Rechtswidrige polizeiliche Maßnahme zur Unterstützung der Vollstreckung von

  • BVerwG, 12.03.1990 - 6 P 32.87

    Mitbestimmungstatbestand der nicht nur vorübergehenden Übertragung von

  • BVerwG, 31.01.1983 - 2 B 18.82

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für das

  • BVerwG, 31.01.1983 - 2 B 17.82

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für das

  • BVerwG, 20.07.1992 - 7 B 186.91

    Wasserrecht - Heilquelle - Anerkennung - Heilbad

  • VGH Baden-Württemberg, 02.08.1994 - 4 S 2610/93

    Kein Kostenvorschußanspruch des Gerichtsvollziehers bei Aufträgen von Behörden,

  • OLG Frankfurt, 18.04.2016 - 8 W 63/16

    Umfang der vom Gerichtsvollzieher für die Ladung zur Vermögensauskunft in Ansatz

  • VGH Baden-Württemberg, 15.06.1993 - 4 S 2505/91

    Kein allgemeiner Anspruch auf Gewährung eines Vorschusses für den

  • VG Karlsruhe, 21.03.1991 - 14 K 10131/91

    Dienstaufsichtliche Weisung gegenüber einem Gerichtsvollzieher; Erhebung von

  • VG Trier, 28.06.2016 - 3 K 286/16

    Disziplinarverfahren; Entfernung eines Gerichtsvollziehers aus dem Dienst wegen

  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.1995 - 4 S 93/93

    Regelung der Sachkosten in der GVGebAntV BW (F: 1991-12-06) unbedenklich

  • BVerwG, 14.09.1989 - 2 CB 54.86

    Verteilung der Bewertung von Arbeiten auf mehrere Prüfer - Gebot der

  • OLG Frankfurt, 09.08.2017 - 18 W 15/16

    Zur Beschwerdebefugnis des Gerichtsvollziehers im Kostenansatzverfahren nach § 5

  • OVG Niedersachsen, 22.03.2006 - 2 LC 906/04

    Anspruch eines Gerichtsvollziehers auf Übernahme von Schäden am eigenen PKW

  • VG Leipzig, 06.09.2005 - 5 K 1069/05

    Vergaberechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte

  • VGH Bayern, 28.08.2006 - 3 B 02.3257

    Dienstanweisung gegenüber Gerichtsvollziehern; Durchführungsbestimmungen zum

  • BVerwG, 17.07.1996 - 3 B 40.96

    Klage auf Rückgabe von ehemals volkseigenen Grundstücken der Deutschen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.06.2009 - 4 B 53.08

    Gerichtsvollzieher: Verwaltungsgerichtliche Kontrolle dienstlicher Weisungen

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    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung

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    Vergaberechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte

  • VGH Bayern, 15.01.2009 - 3 ZB 08.818

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  • VGH Bayern, 28.08.2006 - 3 B 03.31

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  • VG Freiburg, 20.09.2004 - 1 K 2012/02

    Feststellungsklage des Gerichtsvollziehers gegenüber einer Anweisung des

  • VG Dresden, 11.04.2013 - 11 K 316/11

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  • BVerwG, 14.02.1983 - 2 B 19.82

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  • VGH Bayern, 21.05.2003 - 3 CE 03.1009
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