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   AG Büdingen, 07.04.2014 - 2 C 359/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,10489
AG Büdingen, 07.04.2014 - 2 C 359/12 (https://dejure.org/2014,10489)
AG Büdingen, Entscheidung vom 07.04.2014 - 2 C 359/12 (https://dejure.org/2014,10489)
AG Büdingen, Entscheidung vom 07. April 2014 - 2 C 359/12 (https://dejure.org/2014,10489)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Entscheidung zur Zumutbarkeit eines Versammlungsortes einer Wohnungseigentümerversammlung.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidung zur Zumutbarkeit eines Versammlungsortes einer Wohnungseigentümerversammlung.

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Eigentümerversammlung in Wohnung des Verwalters bei Streitigkeiten nicht zulässig; §§ 23 Abs. 2, 27 Abs. 3 und 5, 28, 46 Abs. 1 WEG

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Ungültigkeit eines WEG-Beschlusses wegen Unzumutbarkeit des Tagungsorts für einzelnen Eigentümer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Versammlung in der Wohnung des Verwalters?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Unzumutbare Wohnungseigentümerversammlung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Zumutbarkeit des Ortes einer Wohnungseigentümerversammlung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Eigentümerversammlung in Verwalterwohnung kann unzumutbar sein

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Eigentümerversammlung in Verwalterwohnung kann unzumutbar sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unzumutbare Wohnungseigentümerversammlung

  • presseportal.de (Kurzinformation)

    Der falsche Ort - Eigentümerversammlung in der Wohnung des umstrittenen Verwalters unzumutbar

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Eigentümerversammlung in der Wohnung des Verwalters? (IMR 2014, 341)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 08.11.2012 - C-469/11

    Evropaïki Dynamiki / Kommission - Rechtsmittel - Schadensersatzklage - Ablehnung

    Auszug aus AG Büdingen, 07.04.2014 - 2 C 359/12
    In 2011 veranlasste sie, dass diese GmbH gegenüber der Klägerin Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft aus Abrechnungen für die Jahre 2009 und 2010 gerichtlich geltend machte (Amtsgericht Büdingen, AZ: 1a C 469/11).

    Nach dem unstreitigen Sachverhalt kann es sich hierbei jedoch nur um die Kosten des Verfahrens beim Amtsgericht Büdingen unter dem AZ 1a C 469/11 handeln.

  • BGH, 08.07.2011 - V ZR 34/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Nachreichen der aktuellen Eigentümerliste im

    Auszug aus AG Büdingen, 07.04.2014 - 2 C 359/12
    Hat ein Wohnungseigentümer die Anfechtungsklage an den Verwalter als Zustellungsvertreter der übrigen Wohnungseigentümer zugestellt, so kann die fehlende Angabe der Namen und Anschriften bisher nicht genannter Wohnungseigentümer sogar noch im Berufungsrechtszug nachgeholt werden mit der Folge, dass der Mangel der Zulässigkeit der Klage geheilt wird ( vgl. BGH, Urt.v. 08.07.2011, V ZR 34/11 ).
  • LG Itzehoe, 09.09.2008 - 11 S 6/08

    Wohnungseigentümerbeschluss: Erforderlichkeit der Übersendung aller

    Auszug aus AG Büdingen, 07.04.2014 - 2 C 359/12
    Es ist insoweit eine Selbstverständlichkeit, dass jedem Wohnungseigentümern zur Vorbereitung der Beschlussfassung nach § 28 Abs. 5 WEG der Gesamtplan bzw. die Gesamtabrechnung sowie mindestens der Einzelplan bzw. die Einzelabrechnung für sein Wohnungseigentum mit der Einladung zur Mitgliederversammlung zu übersenden ist ( vgl. Bassenge in: Palandt, Kommentar zum BGB, § 28 WEG, Rdnr. 3; LG Itzehoe in: ZWE 2008, 445 ).
  • BGH, 07.03.2002 - V ZB 24/01

    Stimmrecht des mit einem Nießbrauch belasteten Wohnungseigentümers

    Auszug aus AG Büdingen, 07.04.2014 - 2 C 359/12
    Damit allen Wohnungseigentümern die Teilnahme ermöglicht und nicht erschwert wird, muss der Ort der Eigentümerversammlung verkehrsüblich zu erreichen und den Wohnungseigentümern zumutbar sein ( vgl. BGH in: NJW 2002, 1647 ff. Rdnr. 29 ).
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