Rechtsprechung
BVerwG, 25.04.2013 - 2 C 39.11 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
GG Art. 3 Abs. 1; BBesG §§ 42, 53; BBesO A/B Vorbem. Nr. 9
Aufgabenbetrauung; Auslandsvertretung; Auslandszuschlag; Ermittlungsunterstützende Tätigkeit; Polizeizulage; Schusswaffengebrauch; Stellenzulage; Typisierung; Unmittelbarer Zwang; Vollzugspolizeiliche Aufgabe; Zollverbindungsbeamter; Zollverwaltung. - openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
GG Art. 3 Abs. 1
Aufgabenbetrauung; Auslandsvertretung; Auslandszuschlag; Ermittlungsunterstützende Tätigkeit; Polizeizulage; Schusswaffengebrauch; Stellenzulage; Typisierung; Unmittelbarer Zwang; Vollzugspolizeiliche Aufgabe; Zollverbindungsbeamter; Zollverwaltung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 42 Abs 1 S 1 BBesG, § 42 Abs 3 S 1 BBesG, Vorbem 9 Abs 1 S 1 BBesO A/B
Gewährung der Polizeizulage während der Auslandsverwendung; Zollverbindungsbeamter - Wolters Kluwer
Gewährung der Polizeizulage gegenüber Zollverbindungsbeamten an einer deutschen Auslandsvertretung
- rewis.io
Gewährung der Polizeizulage während der Auslandsverwendung; Zollverbindungsbeamter
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gewährung der Polizeizulage gegenüber Zollverbindungsbeamten an einer deutschen Auslandsvertretung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Zollverbindungsbeamte an einer deutschen Auslandsvertretung
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 11.02.2009 - RN 1 K 08.1026
- VGH Bayern, 03.03.2011 - 14 B 10.361
- BVerwG, 04.05.2011 - 2 C 39.11
- BVerwG, 25.04.2013 - 2 C 39.11
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2013, 700
- DÖV 2013, 779
Wird zitiert von ... (17)
- OVG Sachsen-Anhalt, 28.06.2017 - 1 L 1/16
Gewährung einer Stellenzulage (Polizeizulage)
Diese sog. Polizeizulage wird für die Besonderheiten des Polizeivollzugsdienstes gewährt, die durch das amtsangemessene Grundgehalt nicht erfasst werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. April 2013 - 2 C 39.11 -, juris Rn. 7 f., …und vom 26. Juni 2014 - 5 C 28.13 -, juris Rn. 14).Der Gesetzgeber geht hier typisierend und pauschalierend davon aus, dass diese Dienstposten eine vollzugspolizeiliche Prägung aufweisen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. April 2013, a. a. O. Rn. 10).
Soweit die Polizeizulage nach der letzten Alternative der Nr. 9 Abs. 1 Satz 1 der Vorbemerkungen Beamten der Zollverwaltung gewährt wird, die mit vollzugspolizeilichen Aufgaben betraut sind, setzt der Zulagentatbestand dagegen einen individuell-konkreten Funktionsbezug voraus; die Zulagenberechtigung ist dabei an die vollzugspolizeiliche Prägung der konkreten Verwendung des einzelnen Beamten geknüpft (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. April 2013, a. a. O. Rn. 11, 21).
Dass dieser Konkretisierung ihrerseits eine Generalisierung und Typisierung zugrunde liegt, ist bei Regelungen des Besoldungsrechts unvermeidlich und vor dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG zulässig, sofern sich für die Gesamtregelung ein vernünftiger Grund anführen lässt (…vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Dezember 2008 - 2 BvR 380/08 -, juris Rn. 9; BVerwG, Urteil vom 25. April 2013, a. a. O. Rn. 19;… Beschluss vom 24. Januar 2017 - 2 B 78.15 -, juris Rn. 11).
Daher kann der Gesetzgeber eine Stellenzulage für Beamtengruppen gewähren, die bei Organisationseinheiten tätig sind, die typischerweise mit vollzugspolizeilich geprägten Tätigkeitsfeldern befasst sind, ohne dass diejenigen Beamten von der Zulage ausgenommen werden müssen, deren konkreter Aufgaben- und Tätigkeitsbereich nicht vollzugspolizeilich geprägt ist (…vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Dezember 2008, a. a. O. Rn 11; BVerwG, Urteil vom 25. April 2013, a. a. O. Rn. 20).
Diese Beamten sind dem von der allgemeinen Ämterbewertung nicht erfassten typischen Erfordernis vollzugspolizeilicher Tätigkeit, dass die Beamten in schwierigen Situationen unter physischer und psychischer Belastung schnell und eigenverantwortlich einschneidende Maßnahmen treffen und bereit sein müssen, in Erfüllung der übertragenen Aufgaben notfalls Leben und Gesundheit einzusetzen (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. März 2009, a. a. O., vom 25. April 2013, a. a. O. Rn. 16, …und vom 26. Juni 2014, a. a. O.), unterschiedslos nicht ausgesetzt.
- OVG Sachsen-Anhalt, 10.08.2017 - 1 L 76/16
Keine Zulagenberechtigung im Rahmen einer Wiedereingliederungsmaßnahme
Diese sog. Polizeizulage wird für die Besonderheiten des Polizeivollzugsdienstes gewährt, die durch das amtsangemessene Grundgehalt nicht erfasst werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. April 2013 - 2 C 39.11 -, juris Rn. 7 f., …und vom 26. Juni 2014 - 5 C 28.13 -, juris Rn. 14).Der Gesetzgeber geht hier typisierend und pauschalierend davon aus, dass diese Dienstposten eine vollzugspolizeiliche Prägung aufweisen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. April 2013, a. a. O. Rn. 10).
Soweit die Polizeizulage nach der letzten Alternative der Nr. 9 Abs. 1 Satz 1 der Vorbemerkungen Beamten der Zollverwaltung gewährt wird, die mit vollzugspolizeilichen Aufgaben betraut sind, setzt der Zulagentatbestand dagegen einen individuell-konkreten Funktionsbezug voraus; die Zulagenberechtigung ist dabei an die vollzugspolizeiliche Prägung der konkreten Verwendung des einzelnen Beamten geknüpft (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. April 2013, a. a. O. Rn. 11, 21).
Dass dieser Konkretisierung ihrerseits eine Generalisierung und Typisierung zugrunde liegt, ist bei Regelungen des Besoldungsrechts unvermeidlich und vor dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG zulässig, sofern sich für die Gesamtregelung ein vernünftiger Grund anführen lässt (…vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Dezember 2008 - 2 BvR 380/08 -, juris Rn. 9; BVerwG, Urteil vom 25. April 2013, a. a. O. Rn. 19;… Beschluss vom 24. Januar 2017 - 2 B 78.15 -, juris Rn. 11).
Daher kann der Gesetzgeber eine Stellenzulage für Beamtengruppen gewähren, die bei Organisationseinheiten tätig sind, die typischerweise mit vollzugspolizeilich geprägten Tätigkeitsfeldern befasst sind, ohne dass diejenigen Beamten von der Zulage ausgenommen werden müssen, deren konkreter Aufgaben- und Tätigkeitsbereich nicht vollzugspolizeilich geprägt ist (…vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Dezember 2008, a. a. O. Rn 11; BVerwG, Urteil vom 25. April 2013, a. a. O. Rn. 20).
Diese Beamten sind dem von der allgemeinen Ämterbewertung nicht erfassten typischen Erfordernis vollzugspolizeilicher Tätigkeit, dass die Beamten in schwierigen Situationen unter physischer und psychischer Belastung schnell und eigenverantwortlich einschneidende Maßnahmen treffen und bereit sein müssen, in Erfüllung der übertragenen Aufgaben notfalls Leben und Gesundheit einzusetzen (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. März 2009, a. a. O., vom 25. April 2013, a. a. O. Rn. 16, …und vom 26. Juni 2014, a. a. O.), unterschiedslos nicht ausgesetzt.
- VG Ansbach, 19.07.2022 - AN 16 K 18.1888
Bundesbeamtenrecht, Stellenzulage (Polizeizulage) für Zollbeamtin, Betrauung mit …
Für Nichtwaffenträger scheide nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 25.04.2013 - 2 C 39.11) ein Polizeizulageanspruch daher von vornherein aus.Die Beklagte verstehe das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. April 2013, Az. 2 C 39/11 dahingehend, dass diese Befugnis "conditio sine qua non" für den Anspruch von Zollbeamten auf die Polizeizulage nach der seinerzeit geltenden Vormerkung Nr. 9 sei.
Maßgeblich für die "Betrauung" war dabei der Aufgabenkreis des Dienstpostens, auf dem der Beamte eingesetzt ist (…vgl. OVG NRW, U.v. 11.7.2011 - 1 A 1990/10 - juris Rn. 28; BVerwG, U.v. 25.4.2013 - 2 C 39/11 - juris Rn. 12).
Den Begriff der vollzugspolizeilichen Aufgaben hat das Bundesverwaltungsgericht anhand von Wortlaut, Entstehungsgeschichte und Zweck von Nr. 9 Abs. 1 Satz 1 der Vorbemerkungen zu den Besoldungsordnungen A und B des BBesG ausgelegt und geurteilt, dass prägendes Charakteristikum vollzugspolizeilicher Tätigkeit, das sie von anderen Bereichen unterscheide, die hoheitliche Befugnis zum unmittelbaren Eingriff in die Rechtspositionen der Bürger, die nötigenfalls durch die Anwendung unmittelbaren Zwangs bis hin zum Schusswaffengebrauch durchgesetzt werden kann, sei (BVerwG, U.v. 25.4.2013 - 2 C 39/11 - juris Rn. 17).
Zu den von der allgemeinen Ämterbewertung nicht erfassten Besonderheiten vollzugspolizeilicher Tätigkeit gehöre typischerweise das Erfordernis, dass die Beamten in schwierigen Situationen unter physischer und psychischer Belastung schnell und eigenverantwortlich einschneidende Maßnahmen treffen und bereit sein müssen, in Erfüllung der übertragenen Aufgaben notfalls Leben und Gesundheit einzusetzen (BVerwG, U.v. 25.4.2013 - 2 C 39/11 - juris Rn. 14 - 16).
Nach der Rechtsprechung (vgl. BVerwG, U.v. 25.4.2013 - 2 C 39/11 - juris Rn. 17) ist die Möglichkeit des Schusswaffengebrauchs als äußerstes Mittel unmittelbaren Zwangs zwar prägendes Charakteristikum für vollzugspolizeiliche Tätigkeit, jedoch nicht als notwendige Bedingung ("conditio sine qua non") zu verstehen.
- BVerwG, 26.06.2014 - 5 C 28.13
Reisekostenrecht; Reisekostenvergütung; Reisekostenerstattung; Erstattung der …
Mit einer derartigen Zulage sollen zusätzliche Anforderungen eines Dienstpostens abgegolten werden, die nicht bereits von der allgemeinen Ämterbewertung erfasst sind (Urteil vom 25. April 2013 - BVerwG 2 C 39.11 - ZBR 2013, 304 Rn. 7 m.w.N.). - VG München, 28.02.2014 - M 21 K 12.817
Anspruch einer Zollbeamtin auf Polizeizulage (hier verneint); Begriff der …
Für die Beamten der Zollverwaltung hängt die Zulagengewährung nach der für den streitgegenständlichen Zeitraum geltenden Fassung der Nr. 9 der Vorbemerkungen BBesO A/B davon ab, dass diese tatsächlich mit vollzugspolizeilichen Aufgaben betraut worden sind (vgl. - auch unter Bezugnahme auf die rechtshistorische Entwicklung: BVerwG v. 25.04.2013, Az. 2 C 39.11; OVG Münster v. 11.07.2011, Az. 1 A 1990/10; OVG Münster v. 11.07.2011, Az. 1 A 2179/10).Zur Begründung stützt sich das erkennende Gericht auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, das in diversen Entscheidungen vom 25. April 2013 (Az: 2 C 39.11, 2 C 53.11, 2 C 54.11, 2 C 55.11, 2 C 56.11 und 2 C 57.11) in Anwendung grammatischer, teleologischer und historischer Auslegungsmethodik hierzu explizit Stellung genommen hat.
Exemplarisch heißt es bei BVerwG v. 25.04.2013, Az. 2 C 39.11, Rn. 13 bis 17 bei juris:.
Insofern hat das Bundesverwaltungsgericht in seinen Entscheidungen vom 25. April 2013 (a.a.O. - hier zitiert nach Az. 2 C 39.11, Rn. 20, 21 bei juris) ausgeführt:.
Die Entscheidung darüber, für welche Funktion und in welcher Höhe eine Amts- bzw. Stellenzulage gewährt werden kann, obliegt gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 2 Nr. 4 BBesG dem Gesetzgeber sowie nach Maßgabe einer den Vorgaben aus Art. 80 Abs. 1 GG entsprechenden gesetzlichen Ermächtigung dem Verordnungsgeber (BVerwG v. 25.04.2013, Az. 2 C 39.11; BayVGH v. 03.03.2011, Az. 14 B 10.361).
- OVG Schleswig-Holstein, 22.06.2017 - 2 LB 7/17
Polizeizulage für Zollbeamte aus dem Bereich Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Es ist aus Gründen der Gleichbehandlung nicht zwingend geboten, diejenigen Beamten des Polizeivollzugsdienstes von der Zulagengewährung auszunehmen, die angesichts des konkreten Zuschnitts ihres Dienstpostens nicht mit hoheitlichen Eingriffsbefugnissen ausgestattet sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. April 2013 - 2 C 39.11 -, juris Rn. 20 f.).Hierzu muss er hoheitliche Maßnahmen im Verhältnis zum Bürger treffen und erforderlichenfalls auch unmittelbaren Zwang bis hin zum Schusswaffengebrauch ausüben dürfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. April 2013 - 2 C 39.11 -, juris Rn. 12 und 17, und - 2 C 54.11 - juris Rn. 16 und 21).
Es lag vielmehr ein ausreichender Sachgrund dafür vor, die Zulagenberechtigung für Zollbeamte an die vollzugspolizeiliche Prägung der konkreten Verwendung des einzelnen Beamten zu knüpfen (BVerwG, Urteil vom 25. April 2013 - 2 C 39.11 -, juris Rn. 20 f. zur Vorgängerregelung).
Es verstößt insbesondere nicht gegen den Gleichheitssatz, dass auch Beamten ohne vollzugspolizeiliche Befugnisse die Zulage gewährt wird, nur weil sie in einem bestimmten Bereich eingesetzt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. April 2013 - 2 C 39.11 -, juris Rn. 20).
- BVerwG, 26.06.2014 - 2 C 28.13 Mit einer derartigen Zulage sollen zusätzliche Anforderungen eines Dienstpostens abgegolten werden, die nicht bereits von der allgemeinen Ämterbewertung erfasst sind (Urteil vom 25. April 2013 - BVerwG 2 C 39.11 - ZBR 2013, 304 Rn. 7 m.w.N.).
- VG München, 25.03.2014 - M 21 E 13.5890
Bundesbeamtenrecht; Konkurrentenstreit; konstitutives und deskriptives …
Was eine herausgehobene Funktion im Sinne des § 42 Abs. 1 Satz 1 BBesG ist, hat der Gesetz- und Verordnungsgebergeber daher in den einzelnen Zulagevorschriften normativ abschließend entschieden (…BVerwG v. 16.04.2007, Az. 2 B 25/07, Rn. 9 bei juris;… BVerwG v. 26.03.2009, Az. 2 C 1.08, Rn. 11 bei juris = ZBR 2009, 305 f.; BVerwG v. 25.04.2013, Az. 2 C 39.11, Rn. 7, 8 bei juris = ZBR 2013, 304 f.;… OVG Nordrhein-Westfalen v. 30.05.2011, Az. 1 A 2825/09, Rn. 29, 30 bei juris;… BayVGH v. 03.03.2011, Az. 14 B 10.361, Rn. 23 bei juris; VG München v. 28.02.2014, Az. M 21 K 12.817). - VGH Bayern, 14.05.2018 - 14 B 16.2427
Zum Tatbestandsmerkmal des Wegfalls einer Stellenzulage
Der Gesetzgeber geht hier typisierend und pauschalierend davon aus, dass diese Dienstposten eine Prägung im Sinne der Stellenzulage aufweisen (BVerwG, U.v. 25.4.2013 - 2 C 39.11 - ZBR 2013, 304 Rn. 10 m.w.N.).(2) Wird im Zulagentatbestand dagegen auf die konkrete Aufgabenbetrauung und Verwendung abgestellt, setzt der Zulagentatbestand somit einen individuell-konkreten Funktionsbezug voraus, ist der Aufgabenkreis des jeweiligen Dienstpostens maßgeblich (vgl. BVerwG, U.v. 25.4.2013 - 2 C 39.11 - ZBR 2013, 304 Rn. 12 m.w.N.).
- BVerwG, 26.06.2014 - 5 C 29.13
Keine Reisekostenerstattung für Fahndungsfahrten der Autobahnpolizei
Mit einer derartigen Zulage sollen zusätzliche Anforderungen eines Dienstpostens abgegolten werden, die nicht bereits von der allgemeinen Ämterbewertung erfasst sind (Urteil vom 25. April 2013 - BVerwG 2 C 39.11 - ZBR 2013, 304 Rn. 7 m.w.N.). - BVerwG, 08.02.2018 - 2 B 62.17
Gewährung einer sog. Polizeizulage als Stellenzulage eines Zollamtmanns wegen …
- BVerwG, 26.06.2014 - 5 C 30.13
Keine Reisekostenerstattung für Fahndungsfahrten der Autobahnpolizei
- BVerwG, 08.02.2018 - 2 B 60.17
Gewährung einer sog. Polizeizulage als Stellenzulage eines Zollbetriebsinspektors …
- BVerwG, 08.02.2018 - 2 B 61.17
Gewährung einer sog. Polizeizulage als Stellenzulage eines Zollhauptsekretärs …
- BVerwG, 26.06.2014 - 5 C 31.13
Keine Reisekostenerstattung für Fahndungsfahrten der Autobahnpolizei
- VG Berlin, 11.11.2022 - 26 K 4.22
- OVG Sachsen, 28.03.2019 - 2 A 929/18
Erschwerniszulage; Gleichbehandlungsgrundsatz; Polizeireiterstaffel
Rechtsprechung
BVerwG, 04.05.2011 - 2 C 39.11 |
Volltextveröffentlichung
- Bundesverwaltungsgericht
Aufgabenbetrauung; Auslandsvertretung; Auslandszuschlag; Ermittlungsunterstützende Tätigkeit; Polizeizulage; Schusswaffengebrauch; Stellenzulage; Typisierung; Unmittelbarer Zwang; Vollzugspolizeiliche Aufgabe; Zollverbindungsbeamter; Zollverwaltung
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 11.02.2009 - RN 1 K 08.1026
- VGH Bayern, 03.03.2011 - 14 B 10.361
- BVerwG, 04.05.2011 - 2 C 39.11
- BVerwG, 25.04.2013 - 2 C 39.11