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   BVerwG, 08.07.1994 - 2 C 4.93   

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BVerwG, 08.07.1994 - 2 C 4.93 (https://dejure.org/1994,1894)
BVerwG, Entscheidung vom 08.07.1994 - 2 C 4.93 (https://dejure.org/1994,1894)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Juli 1994 - 2 C 4.93 (https://dejure.org/1994,1894)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beamtenbesoldung - Erschwerniszulage - Dienst zu ungünstigen Zeiten - Aufwandsentschädigung - Mitabgeltung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBesG § 47 Abs. 1, § 17; EZulV §§ 2, 6

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 96, 227
  • NVwZ 1996, 78
  • DVBl 1995, 196
  • DVBl 1995, 197
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 08.07.1994 - 2 C 3.93

    Beamtenbesoldung - Aufwandsentschädigung - PflichtgemäßesErmessen des Dienstherrn

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1994 - 2 C 4.93
    Die Frage, ob die Fliegeraufwandsentschädigung selbst in dem gewährten Umfange durch § 17 BBesG gerechtfertigt ist, bedarf keiner Entscheidung; sie ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens (vgl. hierzu Urteil vom 8. Juli 1994 - BVerwGE 96, 224, ferner Urteil vom 10. März 1994 - BVerwGE 95, 208, wonach landesrechtliche Regelungen über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen über die Abgeltung des Aufwandes hinaus keine den Bezügen des aktiven Beamten vergleichbare Alimentation (Besoldung) vorsehen dürfen).
  • BVerwG, 29.06.1979 - 6 B 37.79

    Nichtzulassungsbeschwerde - Beschränkung eines Zuwendungsanspruchs für Beamte

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1994 - 2 C 4.93
    Denn im Gegensatz zur Erschwerniszulage gehört die Aufwandsentschädigung nach Maßgabe des § 17 BBesG nicht zur Besoldung im Sinne des § 1 Abs. 1 und Abs. 2 BBesG, d. h., eine Aufwandsentschädigung kann neben den Dienstbezügen gewährt werden (vgl. Beschluß vom 29. Juni 1979 - BVerwG 6 B 37.79 - (Buchholz 235 § 17 Nr. 1)), wenn - wie § 17 BBesG es vorsieht - aus dienstlicher Veranlassung Aufwendungen entstehen, deren Übernahme dem Beamten nicht zugemutet werden kann, und der Haushaltsplan Mittel dafür zur Verfügung stellt.
  • BVerwG, 10.03.1994 - 2 C 11.93

    Soldatenversorgung - Verwendungseinkommen - Kapitalabfindung - Beamtenrecht -

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1994 - 2 C 4.93
    Die Frage, ob die Fliegeraufwandsentschädigung selbst in dem gewährten Umfange durch § 17 BBesG gerechtfertigt ist, bedarf keiner Entscheidung; sie ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens (vgl. hierzu Urteil vom 8. Juli 1994 - BVerwGE 96, 224, ferner Urteil vom 10. März 1994 - BVerwGE 95, 208, wonach landesrechtliche Regelungen über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen über die Abgeltung des Aufwandes hinaus keine den Bezügen des aktiven Beamten vergleichbare Alimentation (Besoldung) vorsehen dürfen).
  • BVerwG, 13.09.2001 - 2 C 34.00

    Erschwerniszulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten; Weitergewährung der - an vom

    Im Gegensatz zur Aufwandsentschädigung nach Maßgabe des § 17 BBesG gehört die Erschwerniszulage (Dienst in ungünstigen Zeiten) zur Besoldung im Sinne des § 1 Abs. 1 und Abs. 2 BBesG (vgl. Urteil vom 8. Juli 1994 - BVerwG 2 C 4.93 - Buchholz 240 § 17 BBesG Nr. 6 S. 6).
  • BVerwG, 13.07.2000 - 2 C 30.99

    Aufwandsentschädigung, beamtenrechtliche; Weitergewährung einer - während des

    Unerhebliche Aufwendungen haben außer Betracht zu bleiben (vgl. Urteile vom 13. September 1984 - BVerwG 2 C 68.81 - ; vom 8. Juli 1994 - BVerwG 2 C 3.93 - ; vom 8. Juli 1994 - BVerwG 2 C 4.93 -
  • BAG, 20.05.2010 - 6 AZR 976/08

    Unterricht am Abendgymnasium - Erschwerniszuschlag

    Der in dieser Vorschrift geregelte Ausschluss der Zulage bezweckt, Doppelleistungen zu vermeiden (BVerwG 8. Juli 1994 - 2 C 4/93 - BVerwGE 96, 227, 230).
  • BVerwG, 25.08.2011 - 2 C 43.10

    Aufwendungsanspruch; Fürsorgepflicht; Kammerbeiträge; Psychologischer

    Eine Aufwandsentschädigung wird neben den Dienstbezügen gewährt, wobei sie der Dienstherr nach den Maßstäben des § 3 Abs. 1 LBesG RP festlegen kann (vgl. zur wortgleichen Vorschrift des § 17 BBesG: Urteil vom 8. Juli 1994 - BVerwG 2 C 4.93 - BVerwGE 96, 227 = Buchholz 240 § 17 BBesG Nr. 6 S. 6).
  • BVerwG, 22.08.1995 - 2 B 80.95

    Darlegung der Divergenz eines Urteils von einer Entscheidung des

    Vielmehr sind die im vorliegenden Falle aufgeworfenen Rechtsfragen durch die weiteren Urteile des Senats vom 8. Juli 1994 - BVerwG 2 C 4.93 und BVerwG 2 C 23.93 - geklärt.

    In den bereits bezeichneten Urteilen vom 8. Juli 1994 - BVerwG 2 C 4.93 und BVerwG 2 C 23.93 - ist der beschließende Senat davon ausgegangen, daß § 6 Satz 2 Halbs. 2 EZulV im Einklang mit den Vorschriften des Grundgesetzes steht, ohne daß dies weiterer Ausführungen bedurfte.

  • BVerwG, 13.07.2000 - 2 C 29.99

    Aufwandsentschädigung, beamtenrechtliche; Weitergewährung einer - während des

    Unerhebliche Aufwendungen haben außer Betracht zu bleiben (vgl. Urteile vom 13. September 1984 - BVerwG 2 C 68.81 - ; vom 8. Juli 1994 - BVerwG 2 C 3.93 - ; vom 8. Juli 1994 - BVerwG 2 C 4.93 -
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2006 - 6 A 2345/04

    Anspruch auf Gewährung einer Zulage für geleistete Dienste zu ungünstigen Zeiten

    Nach dieser Vorschrift, die durch die Ermächtigungsgrundlage des § 47 Satz 1 des BBesG gedeckt und auch sonst mit höherrangigem Recht vereinbar ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Juli 1994 - 2 C 4/93 -, in: BVerwGE 96, 227, entfällt oder verringert sich die Zulage, soweit der Dienst zu ungünstigen Zeiten auf andere Weise als mit abgegolten oder ausgeglichen gilt.
  • BVerwG, 08.07.1994 - 2 C 23.93

    Anspruch auf Gewährung einer Erschwerniszulage - Abgeltung der Erschwerniszulage

    Die Regelung in § 6 Satz 2 Halbs. 2 EZulV, wonach die Erschwerniszulage (Dienst zu ungünstigen Zeiten) entfällt oder sich verringert, soweit diese Erschwernis durch eine Aufwandsentschädigung (§ 17 BBesG) als mit abgegolten gilt, ist von der Ermächtigungsgrundlage des § 47 Satz 1 BBesG gedeckt (wie Urteil vom 8. Juli 1994 - BVerwG 2 C 4.93 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.1996 - 6 A 3526/94

    Gewährung einer besoldungsrechtlichen Aufwandsentschädigung während der Teilnahme

    vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 8. Juli 1994 - 2 C 4.93 -, Zeitschrift für Beamtenrecht 1994, 342.
  • OVG Sachsen, 18.12.2000 - 2 B 59/98
    Wie § 1 Abs. 2 und 3 BBesG zu entnehmen ist, gehört eine Aufwandsentschädigung indes nicht zur Besoldung (vgl. BVerwG, Urt. v. 8.7.1994, BVerwGE 96, 227 [230]).
  • VG Berlin, 24.04.1995 - 28 A 177.92

    Anspruch auf Gewährung von Bewegungsgeld

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