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BVerwG, 08.07.1994 - 2 C 4.93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Beamtenbesoldung - Erschwerniszulage - Dienst zu ungünstigen Zeiten - Aufwandsentschädigung - Mitabgeltung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 20.09.1991 - 15 K 232/90
- VGH Baden-Württemberg, 23.06.1992 - 4 S 3027/91
- BVerwG, 08.07.1994 - 2 C 4.93
Papierfundstellen
- BVerwGE 96, 227
- NVwZ 1996, 78
- DVBl 1995, 196
- DVBl 1995, 197
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 08.07.1994 - 2 C 3.93
Beamtenbesoldung - Aufwandsentschädigung - PflichtgemäßesErmessen des Dienstherrn
Auszug aus BVerwG, 08.07.1994 - 2 C 4.93
Die Frage, ob die Fliegeraufwandsentschädigung selbst in dem gewährten Umfange durch § 17 BBesG gerechtfertigt ist, bedarf keiner Entscheidung; sie ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens (vgl. hierzu Urteil vom 8. Juli 1994 - BVerwGE 96, 224, ferner Urteil vom 10. März 1994 - BVerwGE 95, 208, wonach landesrechtliche Regelungen über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen über die Abgeltung des Aufwandes hinaus keine den Bezügen des aktiven Beamten vergleichbare Alimentation (Besoldung) vorsehen dürfen). - BVerwG, 29.06.1979 - 6 B 37.79
Nichtzulassungsbeschwerde - Beschränkung eines Zuwendungsanspruchs für Beamte …
Auszug aus BVerwG, 08.07.1994 - 2 C 4.93
Denn im Gegensatz zur Erschwerniszulage gehört die Aufwandsentschädigung nach Maßgabe des § 17 BBesG nicht zur Besoldung im Sinne des § 1 Abs. 1 und Abs. 2 BBesG, d. h., eine Aufwandsentschädigung kann neben den Dienstbezügen gewährt werden (vgl. Beschluß vom 29. Juni 1979 - BVerwG 6 B 37.79 - (Buchholz 235 § 17 Nr. 1)), wenn - wie § 17 BBesG es vorsieht - aus dienstlicher Veranlassung Aufwendungen entstehen, deren Übernahme dem Beamten nicht zugemutet werden kann, und der Haushaltsplan Mittel dafür zur Verfügung stellt. - BVerwG, 10.03.1994 - 2 C 11.93
Soldatenversorgung - Verwendungseinkommen - Kapitalabfindung - Beamtenrecht - …
Auszug aus BVerwG, 08.07.1994 - 2 C 4.93
Die Frage, ob die Fliegeraufwandsentschädigung selbst in dem gewährten Umfange durch § 17 BBesG gerechtfertigt ist, bedarf keiner Entscheidung; sie ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens (vgl. hierzu Urteil vom 8. Juli 1994 - BVerwGE 96, 224, ferner Urteil vom 10. März 1994 - BVerwGE 95, 208, wonach landesrechtliche Regelungen über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen über die Abgeltung des Aufwandes hinaus keine den Bezügen des aktiven Beamten vergleichbare Alimentation (Besoldung) vorsehen dürfen).
- BVerwG, 13.09.2001 - 2 C 34.00
Erschwerniszulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten; Weitergewährung der - an vom …
Im Gegensatz zur Aufwandsentschädigung nach Maßgabe des § 17 BBesG gehört die Erschwerniszulage (Dienst in ungünstigen Zeiten) zur Besoldung im Sinne des § 1 Abs. 1 und Abs. 2 BBesG (vgl. Urteil vom 8. Juli 1994 - BVerwG 2 C 4.93 - Buchholz 240 § 17 BBesG Nr. 6 S. 6). - BVerwG, 13.07.2000 - 2 C 30.99
Aufwandsentschädigung, beamtenrechtliche; Weitergewährung einer - während des …
Unerhebliche Aufwendungen haben außer Betracht zu bleiben (vgl. Urteile vom 13. September 1984 - BVerwG 2 C 68.81 - ; vom 8. Juli 1994 - BVerwG 2 C 3.93 - ; vom 8. Juli 1994 - BVerwG 2 C 4.93 -- BAG, 20.05.2010 - 6 AZR 976/08
Unterricht am Abendgymnasium - Erschwerniszuschlag
Der in dieser Vorschrift geregelte Ausschluss der Zulage bezweckt, Doppelleistungen zu vermeiden (BVerwG 8. Juli 1994 - 2 C 4/93 - BVerwGE 96, 227, 230).- BVerwG, 25.08.2011 - 2 C 43.10
Aufwendungsanspruch; Fürsorgepflicht; Kammerbeiträge; Psychologischer …
Eine Aufwandsentschädigung wird neben den Dienstbezügen gewährt, wobei sie der Dienstherr nach den Maßstäben des § 3 Abs. 1 LBesG RP festlegen kann (vgl. zur wortgleichen Vorschrift des § 17 BBesG: Urteil vom 8. Juli 1994 - BVerwG 2 C 4.93 - BVerwGE 96, 227 = Buchholz 240 § 17 BBesG Nr. 6 S. 6). - BVerwG, 22.08.1995 - 2 B 80.95
Darlegung der Divergenz eines Urteils von einer Entscheidung des …
Vielmehr sind die im vorliegenden Falle aufgeworfenen Rechtsfragen durch die weiteren Urteile des Senats vom 8. Juli 1994 - BVerwG 2 C 4.93 und BVerwG 2 C 23.93 - geklärt.In den bereits bezeichneten Urteilen vom 8. Juli 1994 - BVerwG 2 C 4.93 und BVerwG 2 C 23.93 - ist der beschließende Senat davon ausgegangen, daß § 6 Satz 2 Halbs. 2 EZulV im Einklang mit den Vorschriften des Grundgesetzes steht, ohne daß dies weiterer Ausführungen bedurfte.
- BVerwG, 13.07.2000 - 2 C 29.99
Aufwandsentschädigung, beamtenrechtliche; Weitergewährung einer - während des …
Unerhebliche Aufwendungen haben außer Betracht zu bleiben (vgl. Urteile vom 13. September 1984 - BVerwG 2 C 68.81 - ; vom 8. Juli 1994 - BVerwG 2 C 3.93 - ; vom 8. Juli 1994 - BVerwG 2 C 4.93 -- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2006 - 6 A 2345/04
Anspruch auf Gewährung einer Zulage für geleistete Dienste zu ungünstigen Zeiten …
Nach dieser Vorschrift, die durch die Ermächtigungsgrundlage des § 47 Satz 1 des BBesG gedeckt und auch sonst mit höherrangigem Recht vereinbar ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Juli 1994 - 2 C 4/93 -, in: BVerwGE 96, 227, entfällt oder verringert sich die Zulage, soweit der Dienst zu ungünstigen Zeiten auf andere Weise als mit abgegolten oder ausgeglichen gilt.- BVerwG, 08.07.1994 - 2 C 23.93
Anspruch auf Gewährung einer Erschwerniszulage - Abgeltung der Erschwerniszulage …
Die Regelung in § 6 Satz 2 Halbs. 2 EZulV, wonach die Erschwerniszulage (Dienst zu ungünstigen Zeiten) entfällt oder sich verringert, soweit diese Erschwernis durch eine Aufwandsentschädigung (§ 17 BBesG) als mit abgegolten gilt, ist von der Ermächtigungsgrundlage des § 47 Satz 1 BBesG gedeckt (wie Urteil vom 8. Juli 1994 - BVerwG 2 C 4.93 -).- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.1996 - 6 A 3526/94
Gewährung einer besoldungsrechtlichen Aufwandsentschädigung während der Teilnahme …
vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 8. Juli 1994 - 2 C 4.93 -, Zeitschrift für Beamtenrecht 1994, 342.- OVG Sachsen, 18.12.2000 - 2 B 59/98
Wie § 1 Abs. 2 und 3 BBesG zu entnehmen ist, gehört eine Aufwandsentschädigung indes nicht zur Besoldung (vgl. BVerwG, Urt. v. 8.7.1994, BVerwGE 96, 227 [230]).- VG Berlin, 24.04.1995 - 28 A 177.92
Anspruch auf Gewährung von Bewegungsgeld
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2006 - 6 A 2345/04
- BAG, 20.05.2010 - 6 AZR 976/08
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