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   AG Hechingen, 28.06.2012 - 2 C 416/11   

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AG Hechingen, 28.06.2012 - 2 C 416/11 (https://dejure.org/2012,32974)
AG Hechingen, Entscheidung vom 28.06.2012 - 2 C 416/11 (https://dejure.org/2012,32974)
AG Hechingen, Entscheidung vom 28. Juni 2012 - 2 C 416/11 (https://dejure.org/2012,32974)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Versicherung muss frühzeitig verweisen - Hinweis nach getroffener Reparaturentscheidung ist hinfällig

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • LG Berlin, 18.07.2011 - 43 S 41/11

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Anforderungen an eine Verweisung auf eine

    Auszug aus AG Hechingen, 28.06.2012 - 2 C 416/11
    Ein solcher Verweis müsse zu einem Zeitpunkt erfolgen, zu dem der Geschädigte seine Dispositionsentscheidung noch nicht getroffen habe, ob und wie er die Schadensbehebung durchführt (LG Berlin 43 S 41/11).

    Das Gericht argumentiert, dem Geschädigten müsse vorgeworfen werden können, "zum Zeitpunkt seiner Disposition schuldhaft von unzutreffenden Grundlagen, hier insbesondere zur Höhe der Reparaturkosten, ausgegangen zu sein" (LG Berlin 43 S 41/11).

  • BGH, 05.05.1994 - III ZR 98/93

    Erledigung einer Stufenklage nach Erteilung der Auskunft

    Auszug aus AG Hechingen, 28.06.2012 - 2 C 416/11
    In diesem Zusammenhang ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Auskunftserteilung für die Zahlungsklage kein erledigendes Ereignis darstellt (vgl. BGH NJW 1994, 2895).
  • OLG Braunschweig, 27.07.2010 - 7 U 51/08

    Verweis eines Versicherers auf eine gleichwertige, kostengünstigere Reparatur

    Auszug aus AG Hechingen, 28.06.2012 - 2 C 416/11
    Nur "in diesem Fall kann er sich darauf berufen, er habe auf die Richtigkeit des zuvor eingeholten Sachverständigengutachtens vertraut" (OLG Braunschweig 7 U 51/08).
  • OLG Hamm, 09.09.2008 - 9 U 73/08

    Abschleppen; Betrieb; Unfall

    Auszug aus AG Hechingen, 28.06.2012 - 2 C 416/11
    Daher gelten grundsätzlich die gleichen Grundsätze für die Abrechnung nach tatsächlicher Reparatur wie bei fiktiver Abrechnung (BGH 154, 397?f; BGH NJW-RR 09, 1031 m.w.N.).
  • LG Krefeld, 18.03.2010 - 3 S 30/09

    Abrechnung von fiktiven Reparaturkosten entsprechend einem

    Auszug aus AG Hechingen, 28.06.2012 - 2 C 416/11
    Auch das LG Krefeld scheint davon auszugehen, dass der Verweis vor der Dispositionsentscheidung des Geschädigten erfolgen muss (LG Krefeld 3 S 30/09).
  • LG Hechingen, 19.09.2008 - 3 S 11/08

    Fiktive Schadensabrechnung nach Verkehrsunfall: Zugrundelegung der Stundensätze

    Auszug aus AG Hechingen, 28.06.2012 - 2 C 416/11
    Auch das LG Hechingen tendiert in diese Richtung, wenn es schreibt, "[d]ie "Porsche-Entscheidung des BGH [...] schließt bei fiktiver Schadensberechnung einen Verweis auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit nur dann aus, wenn der Verweis erst nachträglich und ohne vorherigen Hinweis erfolgt und der Geschädigte diese Möglichkeit bei Vornahme seiner Schadensberechnung somit nicht kannte, eine Marktforschungspflicht trifft ihn nicht; anderenfalls muss er sich aber darauf einlassen" (LG Hechingen 3 S 11/08).
  • BGH, 23.02.2010 - VI ZR 91/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Verweis des Geschädigten auf eine günstigere

    Auszug aus AG Hechingen, 28.06.2012 - 2 C 416/11
    Allerdings ist Hintergrund der Notwendigkeit des Verweis nicht allein die Kenntnis über eine billigere Alternative, sondern vor allem die Vergleichbarkeit der Qualität (vgl. exemplarisch BGH NJW 2010, 2118 m.w.N.).
  • LG Hamburg, 17.04.2012 - 302 S 84/11
    Auszug aus AG Hechingen, 28.06.2012 - 2 C 416/11
    Die Ermittlung der für diese Reparatur anfallenden Kosten kann mangels ihrer Durchführung jederzeit, auch noch im Prozess erfolgen." (LG Hamburg 302 S 84/11).
  • BGH, 20.10.2009 - VI ZR 53/09

    Zur Höhe der Stundensätze im Rahmen der Reparaturkostenabrechnung nach einem

    Auszug aus AG Hechingen, 28.06.2012 - 2 C 416/11
    Der Geschädigte tut im Reparaturfall dem Gebot zur Wirtschaftlichkeit im Allgemeinen Genüge und bewegt sich in den für die Schadensbehebung nach § 249 II 1 BGB gezogenen Grenzen, wenn er der Schadensabrechnung die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zu Grunde legt, die ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat" (BGH NJW 2010, 606 ff.).
  • BGH, 14.05.2013 - VI ZR 320/12

    Fiktive Schadensabrechnung nach Verkehrsunfall: Verweisung auf günstigere

    Die Möglichkeit, erst im Prozess auf freie Werkstätten zu verweisen, wird von anderen abgelehnt, wobei u.a. darauf abgestellt wird, der Verweis müsse in dem Zeitpunkt bekannt sein, in dem der Geschädigte gewöhnlich seine Dispositionsentscheidung treffe, also zeitnah nach dem Unfall (vgl. LG Kiel, Urteil vom 25. November 2011 - 1 S 37/11, juris Rn. 23 ff.; LG Frankenthal, Urteil vom 7. März 2012 - 2 S 180/11, juris Rn. 7 ff.; AG Hechingen, Urteil vom 28. Juni 2012 - 2 C 416/11, juris Rn. 16 ff.; vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. Juni 2008 - I-1 U 246/07, DAR 2008, 523, 525; Nugel, jurisPR-VerkR 18/2008 Anm. 1).
  • AG Flensburg, 08.01.2013 - 62 C 131/12

    Schadensersatzprozess nach Kfz-Unfall: Abrechnung von Reparaturkosten auf

    Die Rechtswirkung des § 254 Abs. 2 BGB wird - jedenfalls im Fall der fiktiven Schadensberechnung - nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Beklagte erstmals im Prozess auf eine günstigere Werkstatt verweist (so auch LG Hamburg, B. v. 17.04.2012, 302 S 84/11, Tz. 4 (juris); AG Nordhorn, Urt. v 19.06.2012, 3 C 1596/11, Tz. 28, 30 (juris) m.w.N.; a.A. AG Hechingen, Urt. v. 28.06.2012, 2 C 416/11, Tz. 16 ff. (juris) m.w.N.).

    Soweit Teile der Rspr. darin eine schützenswerte Disposition erblicken, dass der Geschädigte ein Kostenrisiko eingehe, da er nach Mitteilung der günstigeren Werkstatt die Klage zurücknehmen und insoweit die Kosten tragen müsse (vgl. AG Hechingen, Urt. v. 28.06.2012, 2 C 416/11, Tz. 30 (juris)), überzeugt dies nicht.

    Die Freiheit der Wahl der Restitutionsart wird nicht beeinträchtigt (a.A.: AG Hechingen, Urt. v. 28.06.2012, 2 C 416/11, Tz. 29 (juris).

  • AG Waiblingen, 03.07.2013 - 9 C 521/13

    Keine Verweisung im Rechtsstreit!

    Grundsätzlich kann ein Geschädigter, der Eigentümer eines Fahrzeugs ist, welches älter als · 3 Jahre ist, auf eine günstigere und technisch gleichwertige Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne weiteres zugänglichen freien Fachwerkstatt verwiesen werden (vgl. AG Hechingen, Urteil vom 28.06.2012, AZ.: 2 C 416/11 ).

    Wenn ein Reparaturauftrag erteilt ist, kann der Geschädigte in der Regel keinen Einfluss mehr auf die Kosten, die entstehen werden nehmen, ·sodass damit auch die Verpflichtung .zur Schadensminderung enden muss (vgl. AG Hechingen, Urteil vom 28.06.2012, Az.: 2 C 416/11 ).

    Andernfalls würde der fiktiv Abrechnende schlechter gestellt, als derjenige, der sein Fahrzeug tatsächlich reparieren lässt, die Dispositionsentscheidung des Geschädigten wäre hierdurch beeinträchtigt (vgl. AG Hechingen, Urteil vom 28.06.2012, Az.: 2 C 416/11).

  • AG Flensburg, 17.11.2012 - 62 C 131/12

    Erstattungsfähigkeit von erforderlichen Kfz-Reparaturkosten im Sinne des § 249

    Die Rechtswirkung des § 254 Abs. 2 BGB wird - jedenfalls im Fall der fiktiven Schadensberechnung - nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Beklagte erstmals im Prozess auf eine günstigere Werkstatt verweist (so auch LG Hamburg, B. v. 17.04.2012, 302 S 84/11, Tz. 4 ([...]); AG Nordhorn, Urt. v 19.06.2012, 3 C 1596/11, Tz. 28, 30 ([...]) m.w.N.; a.A. AG Hechingen, Urt. v. 28.06.2012, 2 C 416/11, Tz. 16 ff. ([...]) m.w.N.).

    Soweit Teile der Rspr. darin eine schützenswerte Disposition erblicken, dass der Geschädigte ein Kostenrisiko eingehe, da er nach Mitteilung der günstigeren Werkstatt die Klage zurücknehmen und insoweit die Kosten tragen müsse (vgl. AG Hechingen, Urt. v. 28.06.2012, 2 C 416/11, Tz. 30 ([...])), überzeugt dies nicht.

    Die Freiheit der Wahl der Restitutionsart wird nicht beeinträchtigt (a.A.: AG Hechingen, Urt. v. 28.06.2012, 2 C 416/11, Tz. 29 ([...]).

  • AG Köln, 21.01.2016 - 274 C 200/15
    Für die entsprechende Darlegung genügt es, wenn der Geschädigte darlegt, dass in der Werkstatt, in die er das verunfallte Kfz verbracht hätte, und in der Region, in der das Auto repariert werden soll, typischerweise solche Aufschläge erhoben werden (AG Hechingen vom 21.06.2012 - 2 C 416/11, juris Rn. 37).
  • AG Bonn, 18.05.2018 - 111 C 25/18

    Beilackierung, Verbringungskosten und UPE-Aufschläge

    Es genügt, wenn der Geschädigte darlegt, dass in der Werkstatt, in die er das verunfallte Fahrzeug gebracht hätte, und in der Region, in der das Auto repariert werden sollte, typischerweise solche Aufschläge erhoben werden (LG Köln, NJOZ 2017, 66; AG Hechingen, Urt. v. 21.6.2012, 2 C 416/11).
  • AG Bad Urach, 17.10.2018 - 1 C 265/18

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Erstattungsfähigkeit von Verbringungskosten bei

    Im Übrigen beruft sich das AG Darmstadt in dem Urteil auf eine Entscheidung des AG Hechingen (Az. 2 C 416/11), das sich aber nur allgemein mit der Ersatzfähigkeit fiktiver Verbringungskosten beschäftigt und zudem - wie das hier erkennende Gericht - der Entscheidung das Gutachten eines örtlichen Sachverständigen zugrunde gelegt hat.
  • AG Mönchengladbach, 25.08.2017 - 11 C 108/16

    Haftung bei Engstelle, Verbringungskosten und Beilackierung

    entsprechende Darlegung genügt es, wenn der Geschädigte darlegt, dass in der Werkstatt, in die er das verunfallte Kfz verbracht hätte, und in der Region, in der das Auto repariert werden soll, typischerweise solche Aufschläge erhoben werden (AG Hechingen, Urt. v. 21.6.2012 - 2 C 416/11, BeckRS 2016, 20997).
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