Rechtsprechung
AG Hechingen, 28.06.2012 - 2 C 416/11 |
Besprechungen u.ä.
- vogel.de (Entscheidungsbesprechung)
Versicherung muss frühzeitig verweisen - Hinweis nach getroffener Reparaturentscheidung ist hinfällig
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 14.05.2013 - VI ZR 320/12
Fiktive Schadensabrechnung nach Verkehrsunfall: Verweisung auf günstigere …
Die Möglichkeit, erst im Prozess auf freie Werkstätten zu verweisen, wird von anderen abgelehnt, wobei u.a. darauf abgestellt wird, der Verweis müsse in dem Zeitpunkt bekannt sein, in dem der Geschädigte gewöhnlich seine Dispositionsentscheidung treffe, also zeitnah nach dem Unfall (vgl. LG Kiel…, Urteil vom 25. November 2011 - 1 S 37/11, juris Rn. 23 ff.; LG Frankenthal…, Urteil vom 7. März 2012 - 2 S 180/11, juris Rn. 7 ff.; AG Hechingen, Urteil vom 28. Juni 2012 - 2 C 416/11, juris Rn. 16 ff.; vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. Juni 2008 - I-1 U 246/07, DAR 2008, 523, 525; Nugel, jurisPR-VerkR 18/2008 Anm. 1). - AG Flensburg, 08.01.2013 - 62 C 131/12
Schadensersatzprozess nach Kfz-Unfall: Abrechnung von Reparaturkosten auf …
Die Rechtswirkung des § 254 Abs. 2 BGB wird - jedenfalls im Fall der fiktiven Schadensberechnung - nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Beklagte erstmals im Prozess auf eine günstigere Werkstatt verweist (so auch LG Hamburg, B. v. 17.04.2012, 302 S 84/11, Tz. 4 (juris);… AG Nordhorn, Urt. v 19.06.2012, 3 C 1596/11, Tz. 28, 30 (juris) m.w.N.; a.A. AG Hechingen, Urt. v. 28.06.2012, 2 C 416/11, Tz. 16 ff. (juris) m.w.N.).Soweit Teile der Rspr. darin eine schützenswerte Disposition erblicken, dass der Geschädigte ein Kostenrisiko eingehe, da er nach Mitteilung der günstigeren Werkstatt die Klage zurücknehmen und insoweit die Kosten tragen müsse (vgl. AG Hechingen, Urt. v. 28.06.2012, 2 C 416/11, Tz. 30 (juris)), überzeugt dies nicht.
Die Freiheit der Wahl der Restitutionsart wird nicht beeinträchtigt (a.A.: AG Hechingen, Urt. v. 28.06.2012, 2 C 416/11, Tz. 29 (juris).
- AG Köln, 21.01.2016 - 274 C 200/15 Für die entsprechende Darlegung genügt es, wenn der Geschädigte darlegt, dass in der Werkstatt, in die er das verunfallte Kfz verbracht hätte, und in der Region, in der das Auto repariert werden soll, typischerweise solche Aufschläge erhoben werden (AG Hechingen vom 21.06.2012 - 2 C 416/11, juris Rn. 37).
- AG Waiblingen, 03.07.2013 - 9 C 521/13
Keine Verweisung im Rechtsstreit!
Grundsätzlich kann ein Geschädigter, der Eigentümer eines Fahrzeugs ist, welches älter als · 3 Jahre ist, auf eine günstigere und technisch gleichwertige Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne weiteres zugänglichen freien Fachwerkstatt verwiesen werden (vgl. AG Hechingen, Urteil vom 28.06.2012, AZ.: 2 C 416/11 ).Wenn ein Reparaturauftrag erteilt ist, kann der Geschädigte in der Regel keinen Einfluss mehr auf die Kosten, die entstehen werden nehmen, ·sodass damit auch die Verpflichtung .zur Schadensminderung enden muss (vgl. AG Hechingen, Urteil vom 28.06.2012, Az.: 2 C 416/11 ).
Andernfalls würde der fiktiv Abrechnende schlechter gestellt, als derjenige, der sein Fahrzeug tatsächlich reparieren lässt, die Dispositionsentscheidung des Geschädigten wäre hierdurch beeinträchtigt (vgl. AG Hechingen, Urteil vom 28.06.2012, Az.: 2 C 416/11).
- AG Flensburg, 17.11.2012 - 62 C 131/12
Erstattungsfähigkeit von erforderlichen Kfz-Reparaturkosten im Sinne des § 249 …
Die Rechtswirkung des § 254 Abs. 2 BGB wird - jedenfalls im Fall der fiktiven Schadensberechnung - nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Beklagte erstmals im Prozess auf eine günstigere Werkstatt verweist (so auch LG Hamburg, B. v. 17.04.2012, 302 S 84/11, Tz. 4 ([...]);… AG Nordhorn, Urt. v 19.06.2012, 3 C 1596/11, Tz. 28, 30 ([...]) m.w.N.; a.A. AG Hechingen, Urt. v. 28.06.2012, 2 C 416/11, Tz. 16 ff. ([...]) m.w.N.).Soweit Teile der Rspr. darin eine schützenswerte Disposition erblicken, dass der Geschädigte ein Kostenrisiko eingehe, da er nach Mitteilung der günstigeren Werkstatt die Klage zurücknehmen und insoweit die Kosten tragen müsse (vgl. AG Hechingen, Urt. v. 28.06.2012, 2 C 416/11, Tz. 30 ([...])), überzeugt dies nicht.
Die Freiheit der Wahl der Restitutionsart wird nicht beeinträchtigt (a.A.: AG Hechingen, Urt. v. 28.06.2012, 2 C 416/11, Tz. 29 ([...]).
- AG Bonn, 18.05.2018 - 111 C 25/18
Beilackierung, Verbringungskosten und UPE-Aufschläge
Es genügt, wenn der Geschädigte darlegt, dass in der Werkstatt, in die er das verunfallte Fahrzeug gebracht hätte, und in der Region, in der das Auto repariert werden sollte, typischerweise solche Aufschläge erhoben werden (LG Köln, NJOZ 2017, 66; AG Hechingen, Urt. v. 21.6.2012, 2 C 416/11). - AG Bad Urach, 17.10.2018 - 1 C 265/18
Verkehrsunfall - Verbringungskosten auch bei fiktiver Abrechnung erstattungsfähig
Im Übrigen beruft sich das AG Darmstadt in dem Urteil auf eine Entscheidung des AG Hechingen (Az. 2 C 416/11), das sich aber nur allgemein mit der Ersatzfähigkeit fiktiver Verbringungskosten beschäftigt und zudem - wie das hier erkennende Gericht - der Entscheidung das Gutachten eines örtlichen Sachverständigen zugrunde gelegt hat. - AG Mönchengladbach, 25.08.2017 - 11 C 108/16
Haftung bei Engstelle, Verbringungskosten und Beilackierung
entsprechende Darlegung genügt es, wenn der Geschädigte darlegt, dass in der Werkstatt, in die er das verunfallte Kfz verbracht hätte, und in der Region, in der das Auto repariert werden soll, typischerweise solche Aufschläge erhoben werden (AG Hechingen, Urt. v. 21.6.2012 - 2 C 416/11, BeckRS 2016, 20997).