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   BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 42.79   

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BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 42.79 (https://dejure.org/1981,49)
BVerwG, Entscheidung vom 07.05.1981 - 2 C 42.79 (https://dejure.org/1981,49)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Mai 1981 - 2 C 42.79 (https://dejure.org/1981,49)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Höherer Auswärtiger Dienst - Auswahl von Bewerbern - Begründung eines Verwaltungsaktes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1982, 198
  • DÖV 1982, 76
 
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Wird zitiert von ... (200)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 03.10.1979 - 2 B 24.78

    Nichtzulassung einer Revision - Übernahme eines Beamtenbewerbers in ein

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 42.79
    Dem pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherrn ist es auch überlassen, welchen (sachlichen) Umständen er bei seiner Auswahlentscheidung das größere Gewicht beimißt (u.a. Urteil vom 8. Juli 1969 - BVerwG 2 C 125.65 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 26] und Beschluß vom 20. November 1978 - BVerwG 2 B 19.78 - [Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 26]) und in welcher Weise er den Grundsatz des gleichen Zugangs zu jedem öffentlichen Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung verwirklicht, sofern nur das Prinzip selbst nicht in Frage gestellt ist (Beschluß vom 28. August 1959 - BVerwG 6 B 16.59 - und vom 3. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 24.78 - [Buchholz 237.1 Art. 12 BayBG Nr. 2]).

    Eine Auswahl unter mehreren Bewerbern zum Vorbereitungsdienst für den höheren Auswärtigen Dienst, bei der unter Berücksichtigung der gebotenen, im besonderen Maße auch die Persönlichkeitsbeurteilung umfassenden Eignungsbeurteilung aus sachgerechten Erwägungen von einem starr durchgeführten Platzziffersystem abgewichen wird, ist mit dem Verfassungsgrundsatz des gleichen Zugangs zu öffentlichen Ämtern vereinbar (vgl. Beschluß vom 3. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 24.78 - [a.a.O.]).

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 42.79
    Zutreffend haben die Vorinstanzen ausgeführt, daß weder Art. 33 Abs. 2 GG noch die zu seiner Konkretisierung ergangenen beamtenrechtlichen Vorschriften des Bundes und der Länder einen Anspruch auf Übernahme in ein öffentliches Amt gewähren (vgl. BVerfGE 39, 334 [354]; BVerwGE 2, 151 [153]; 28, 155 [160 f.]).

    Anderenfalls wäre eine Überprüfung der Entscheidung praktisch unmöglich (vgl. hierzu BVerfGE 39, 334 [354]; BVerwGE 22, 215 [217]; 38, 191 [194]).

  • BVerwG, 29.04.1971 - II C 20.69

    Verwaltungsrechtsweg bei Antrag auf Zulassung zum Auswahlwettbewerb für den

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 42.79
    Die Verwaltungsvorschriften sind mithin nach den allgemeinen Grundsätzen auszulegen, die für die Auslegung von Willenserklärungen Geltung haben (vgl. insbesondere Urteil vom 29. April 1971 - BVerwG 2 C 20.69 - [Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 8] zur APOAD in der Fassung vom 17. März 1961 - GMBl. 1961 S. 246 - BVerwGE 52, 193 [199]).

    Das von der Beklagten angeführte Urteil vom 29. April 1971 - BVerwG 2 C 20.69 - (a.a.O.) betrifft keinen vergleichbaren Sachverhalt, weil jener Kläger überhaupt nicht am Auswahl-Wettbewerb teilgenommen hatte und damit auch nicht der Platzziffer nach schon in eine engere Auswahl kam.

  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 967/78

    Regellehrverpflichtungen, Rechtsgrundlage, KMK-Vereinbarung über

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 42.79
    Die von der Revision angeführten in BVerfGE 54, 173 (197) abgedruckten Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts zur gerichtlichen Nachprüfbarkeit der Höhe von Lehrverpflichtungen sind nicht einschlägig und nicht geeignet, den vom Kläger geltend gemachten Anspruch nach einer noch detaillierteren Begründung zu stützen.
  • BVerwG, 15.06.1971 - II C 17.70
    Auszug aus BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 42.79
    Anderenfalls wäre eine Überprüfung der Entscheidung praktisch unmöglich (vgl. hierzu BVerfGE 39, 334 [354]; BVerwGE 22, 215 [217]; 38, 191 [194]).
  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 42.79
    Bezeichnet im Sinne dieser Vorschrift ist ein Verfahrensmangel nur dann, wenn die Beweismittel, deren Heranziehung sich dem Berufungsgericht aufgedrängt hat oder hätte aufdrängen müssen, bezeichnet werden, also zum Beispiel die Zeugen, Sachverständigen und Urkunden genannt werden und angegeben wird, inwiefern das Urteil im einzelnen auf der unterbliebenen Beweiserhebung beruht oder beruhen kann (BVerwGE 31, 212 [217]; ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 29.09.1960 - II C 79.59

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 42.79
    Die im Rahmen der Ermessensentscheidung vorzunehmende Beurteilung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ist ein Akt wertender Erkenntnis, der vom Gericht nur beschränkt darauf zu überprüfen ist, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff verkannt, der Beurteilung einen unrichtigen Tatbestand zugrunde gelegt, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt hat (u.a. BVerwGE 11, 139 [140]; Beschluß vom 24. Juni 1971 - BVerwG 7 CB 82.70 - [Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 4]).
  • BVerwG, 24.03.1977 - 2 C 14.75

    Verwaltungsvorschrift - Rechtsnorm - Ausbildungsordnung - Prüfungsordnung -

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 42.79
    Die Verwaltungsvorschriften sind mithin nach den allgemeinen Grundsätzen auszulegen, die für die Auslegung von Willenserklärungen Geltung haben (vgl. insbesondere Urteil vom 29. April 1971 - BVerwG 2 C 20.69 - [Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 8] zur APOAD in der Fassung vom 17. März 1961 - GMBl. 1961 S. 246 - BVerwGE 52, 193 [199]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.1980 - 18 A 1211/79
    Auszug aus BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 42.79
    § 45 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 VwVfG ist nicht anwendbar (vgl. im übrigen OVG Lüneburg, Urteil vom 2. Oktober 1979 - I OVG A 40/79 - [DVBl. 1980, 885]; OVG Münster, Urteil vom 28. Oktober 1980 - 18 A 1211/79 - [NJW 1981, 936]).
  • BVerwG, 21.06.1955 - I C 166.53

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft in Bayern - Möglichkeiten zur Einschränkung des

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 42.79
    Zutreffend haben die Vorinstanzen ausgeführt, daß weder Art. 33 Abs. 2 GG noch die zu seiner Konkretisierung ergangenen beamtenrechtlichen Vorschriften des Bundes und der Länder einen Anspruch auf Übernahme in ein öffentliches Amt gewähren (vgl. BVerfGE 39, 334 [354]; BVerwGE 2, 151 [153]; 28, 155 [160 f.]).
  • BVerwG, 14.10.1965 - II C 3.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 28.08.1959 - VI B 16.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
  • BVerwG, 20.11.1978 - 2 B 19.78

    Erfahrungssätze - Revisibilität

  • BVerwG, 26.10.1967 - II C 22.65

    Umfang der Fürsorgepflicht gegenüber Beamten - Erfordernis der Ernennung für die

  • BVerwG, 08.07.1969 - II C 125.65

    Der schwerbeschädigte Beamte kann aus SchwBG § 12 Abs 1 nur das Recht auf

  • BVerwG, 24.06.1971 - VII CB 82.70

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 26.05.1971 - VI C 57.68

    Wegfall von Voraussetzungen einer notwendigen Beiladung im Revisionsverfahren -

  • BVerwG, 17.10.1967 - VI C 41.65

    Anspruch einer Witwe auf Witwengeld bei der Heirat eines pensionierten Beamten -

  • BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 23.03

    Ausgewogene Altersstrukturen; Bewährungszeit; Leistungsgrundsatz;

    Die Gewichtung der einzelnen Gesichtspunkte obliegt der - gerichtlich nur eingeschränkt nachprüfbaren - Beurteilung des Dienstherrn (BVerwG, Urteile vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 42.79 - Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 19 und vom 16. August 2001 - BVerwG 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58 ).
  • BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 31.06

    Verwendungsentscheidung; militärische Verwendung; Beurteilungsspielraum;

    Nur bei im Wesentlichen gleicher Eignung ist im Rahmen sachgerechter Erwägungen darüber zu befinden, welchen sonstigen sachlichen Gesichtspunkten er entscheidendes Gewicht beimessen will, sofern dadurch das Gebot der Auswahl nach Eignung, Befähigung und Leistung nicht in Frage gestellt wird (vgl. Beschluss vom 24. Juni 2003 - BVerwG 1 WB 1.03 - m.w.N.; ferner Urteil vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 42.79 - Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 19).
  • BVerwG, 27.09.2007 - 2 C 21.06

    Abwägung; Ämterpatronage; Amtsperiode; Anrechnung; Anreizfunktion; Anspruch auf

    Auch ohne diese Regelung gilt, dass die Führungsposition nur dem Bestqualifizierten übertragen werden darf (wobei es Sache des Dienstherrn bleibt, das entsprechende Anforderungsprofil festzulegen, vgl. Urteile vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 42.79 - Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 19 und vom 16. August 2001 - BVerwG 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58 ).
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