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   BVerwG, 12.06.1975 - II C 45.73   

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BVerwG, 12.06.1975 - II C 45.73 (https://dejure.org/1975,1277)
BVerwG, Entscheidung vom 12.06.1975 - II C 45.73 (https://dejure.org/1975,1277)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Juni 1975 - II C 45.73 (https://dejure.org/1975,1277)
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Wird zitiert von ... (26)

  • BVerwG, 26.11.2013 - 2 C 17.12

    Erwerbseinkommen; Kalenderjahr; Jahressonderzahlung; Rückforderung; Ruhen;

    Maßgeblich für diese Abgrenzung ist nicht der Zeitpunkt der Auszahlung, sondern der Zeitraum, für den die betreffende Leistung eine Vergütung darstellt (Urteil vom 12. Juni 1975 - BVerwG 2 C 45.73 - Buchholz 238.41 § 53 SVG Nr. 1 S. 3 sowie Beschluss vom 31. März 2000 - BVerwG 2 B 67.99 - juris Rn. 5 = Buchholz 239.1 § 53 BeamtVG Nr. 10).

    Ist die Zahlung dagegen nicht für den Auszahlungsmonat bestimmt, sondern eine zusätzliche, auf das gesamte Kalenderjahr abgestellte Vergütung, kann die Leistung für jeden Monat auch nur mit dem Teilbetrag berücksichtigt werden, der auf diesen Monat entfällt (Urteile vom 12. Juni 1975 a.a.O. S. 4 und vom 31. Mai 2012 a.a.O. Rn. 20).

  • OVG Niedersachsen, 10.02.2015 - 5 LB 134/14

    Anrechnung; Erwerbseinkommen; Härtefallregelung; Verwendungseinkommen;

    Dessen Urteil vom 12. Juni 1975 (BVerwG 2 C 45.73) lasse sich für den Streitfall nichts entnehmen, und auch dessen Urteil vom 31. Mai 2012 (BVerwG 2 C 18.10) betreffe eine mit dem Streitfall nicht vergleichbare Konstellation.

    Ob es sich um ein im Monat des Zuflusses oder aber um ein aufgeteilt auf Monate (ggf. des Kalenderjahres) zu berücksichtigendes Einkommen handelt, richtet sich vielmehr danach, für welchen Zeitraum das Einkommen bestimmt ist, mag dies im Einzelfall für den Versorgungsempfänger zu einer Besserstellung führen oder nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.6.1975 - BVerwG 2 C 45.73 -, Buchholz 238.41 § 53 SVG Nr. 1, S. 3f.; Beschluss vom 31.3.2000 - BVerwG 2 B 67.99 -, juris Rn. 5; Urteil vom 31.5.2012, a. a. O., Rn. 21; Nds. OVG, Urteil vom 7.5.2013 - 5 LC 202/12 -, juris Rn. 29; ebenso VGH Ba.-Wü., Urteil vom 20.7.2010 - 4 S 1524/09 -, juris Rn. 24; Bay. VGH, Beschluss vom 3.2.2014 - 14 ZB 11.251 -, juris Rn. 13).

    Soll durch eine Einmalzahlung etwa die in einem bestimmten Zeitraum erbrachte Arbeitsleistung honoriert werden, ist das Einkommen auf diesen Zeitraum monatsbezogen anzurechnen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.6.1975, a. a. O., S. 4; Urteil vom 31.5.2012, a. a. O., Rn. 19f.; vgl. auch Nds. OVG, Urteil vom 7.5.2013, a. a. O., Rn. 30ff.; Bay. VGH, Beschluss vom 3.2.2014, a. a. O., Rn. 14); handelt es sich dagegen um eine Einmalzahlung, die keinem bestimmten Zeitraum eindeutig zuzuordnen ist, erfolgt ihre Berücksichtigung anteilig für das Kalenderjahr, in dem sie zugeflossen ist, also mit jeweils einem Zwölftel (vgl. etwa VGH Ba.-Wü., Urteil vom 20.7.2010, a. a. O., Rn. 29ff. in Bezug auf eine Abfindung).

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach Einmalzahlungen, die vom Arbeitgeber für mehrere Monate bestimmt worden sind, auf diesen Zeitraum monatsbezogen anteilig umzulegen sind (BVerwG, Urteil vom 12.6.1975, a. a. O., S. 3f.; Urteil vom 31.5.2012, a. a. O., Rn. 19ff.).

  • VGH Bayern, 03.02.2014 - 14 ZB 11.251

    Ruhensregelung; Berücksichtigung erfolgsabhängiger Sonderzahlungen;

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach beim Zusammentreffen von Versorgungsbezügen und Erwerbseinkommen - insbesondere bei Einmalzahlungen - jeweils darauf abzustellen ist, für welchen Zeitraum das Einkommen bestimmt ist (vgl. BVerwG, U.v. 12.6.1975 - II C 45.73 - DÖD 1976, 114 zu § 53 SVG a.F.; B.v. 31.3.2000 - 2 B 67.99 - Buchholz 239.1 § 53 BeamtVG Nr. 10 zu dem insoweit gleichlautenden § 53 BeamtVG; U.v. 31.5.2012 - 2 C 18.10 - IÖD 2012, 212 Rn. 21).

    Entscheidend ist danach, ob die Sonderzahlung eine zusätzliche Vergütung gerade für die im Monat ihrer Auszahlung erbrachte Dienstleistung oder eine zusätzliche, auf das ganze Kalenderjahr abgestellte Vergütung ist (vgl. BVerwG, U.v. 12.6.1975 a.a.O.).

    Denn nachträgliche Modifizierungen sind der Ruhensregelung immanent (BVerwG, U.v. 12.6.1975 - II C 45.73 - DÖD 1976, 114 zu § 53 SVG a.F.).

  • OVG Niedersachsen, 07.05.2013 - 5 LC 202/12

    Richten der Anrechnung des Erwerbseinkommens auf die Versorgungsbezüge in vollem

    Sollen in einem bestimmten Zeitraum erbrachte Arbeitsleistungen honoriert werden, ist das Einkommen auf diesen Zeitraum monatsbezogen anteilig umzulegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.5.2012 - BVerwG 2 C 18.10 -, juris Rn. 19 f.; ebenso bezogen auf § 53 SVG in abweichenden Fassungen bereits BVerwG, Beschluss vom 31.3.2000 - BVerwG 2 B 67.99 -, juris Rn. 5; Urteil vom 12.6.1975 - BVerwG 2 C 45.73 -, DÖD 1976, 114).

    Das gilt unabhängig davon, ob die jeweilige Art und Weise der Anrechnung den Versorgungsempfänger begünstigt oder belastet (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.6.1975, a. a. O., DÖD 1976, 114 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2010 - 4 S 1524/09

    Rückforderung von Versorgungsbezügen - zur Berücksichtigung und Berechnung einer

    Allerdings hat die Rechtsprechung anerkannt, dass beim Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen jeweils darauf abzustellen ist, für welchen Zeitraum das Verwendungseinkommen bestimmt ist, mag dies im Einzelfall für den Versorgungsberechtigten zu einer Besserstellung führen oder nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.06.1975 - 2 C 45.73 -, Buchholz 238.41 § 53 Nr. 1 zu § 53 SVG a.F. und Beschluss vom 31.03.2000 - 2 B 67.99 -, Buchholz 239.1 § 53 BeamtVG Nr. 10 - zu § 53 BeamtVG a.F. -).
  • BVerwG, 08.06.2017 - 2 C 46.16

    Arbeitslosengeld; Billigkeitsentscheidung; Durchsetzung des Anspruchs auf

    Dabei ist für die Beurteilung des dem Versorgungsberechtigten zufließenden Einkommens maßgeblich, auf welchen Zeitraum die jeweilige Zahlung bezogen ist (BVerwG, Urteile vom 12. Juni 1975 - 2 C 45.73 - Buchholz 238.41 § 53 SVG Nr. 1 S. 3, vom 31. Mai 2012 - 2 C 18.10 - Buchholz 449.4 § 53 SVG Nr. 1 Rn. 20 und vom 26. November 2013 - 2 C 17.12 - Buchholz 239.1 § 53 BeamtVG Nr. 27 Rn. 12 f.).
  • BVerwG, 31.03.2000 - 2 B 67.99

    Vermeidung einer Doppelalimentierung aus öffentlichen Mitteln als Zweck der

    Wie der erkennende Senat bereits im Urteil vom 12. Juni 1975 - BVerwG 2 C 45.73 - (Buchholz 238.41 § 53 Nr. 1) zum im wesentlichen gleichlautenden § 53 Soldatenversorgungsgesetz (SVG) entschieden hat, besteht der Zweck der Ruhensregelung darin, einer Doppelalimentierung aus öffentlichen Mitteln entgegenzuwirken.
  • VG Göttingen, 24.06.2004 - 3 A 3449/02

    Anrechnungsvorschrift; Dienstunfähigkeit; Entreicherung; Erwerbseinkommen;

    Zwar ist der Antragstellerin mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts darin zuzustimmen, dass beim Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen grundsätzlich jeweils darauf abzustellen ist, für welchen Zeitraum das Erwerbseinkommen bestimmt ist, mag dies im Einzelfall für den Versorgungsberechtigten zu einer Besserstellung führen oder auch nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.03.2000 - 2 B 67.99 -, Buchholz 239.1 § 53 BeamtVG Nr. 10; Urteil vom 12.06.1975 - 2 C 45.73 -, Buchholz 238.41 § 53 SVG Nr. 1).

    Dies wird besonders deutlich, wenn eine jährliche Sonderzuwendung ausschließlich auf den Zahlungsmonat angerechnet wird und deshalb aufgrund der Anrechnungsvorschriften zum größten Teil wieder verloren geht (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.06.1975, aaO., S. 6).

  • VG Augsburg, 08.05.2014 - Au 2 K 13.1638

    Soldatenversorgungsrecht; Rückforderung von Bezügen; Ruhensregelung;

    Entscheidend ist danach, ob das Urlaubsentgelt eine zusätzliche Vergütung gerade für die im Monat seiner Auszahlung erbrachte Dienstleistung oder eine zusätzliche, auf das ganze Kalenderjahr abgestellte Vergütung ist (vgl. BVerwG, U.v. 12.6.1975 - II C 45.73 - DÖD 1976, 114).

    Dies ist im Einzelfall nach objektiven Kriterien festzustellen, wobei bei der Anwendung der Ruhensregelung ein im Verwendungsverhältnis gewährtes Urlaubsgeld, wenn es für einen mehrere Monate umfassenden Zeitraum gezahlt wird, jeweils mit dem auf einen Monat entfallenden Teilbetrag einzusetzen ist (vgl. BVerwG, U.v. 12.6.1975 - II C 45.73 - DÖD 1976, 114).

  • VG München, 25.04.2012 - M 21 K 11.1591

    Zuflussprinzip

    In diesen Fällen seien nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juni 1975 (Az. II C 45.73) jeweils für gleiche Zeiträume gewährte Leistungen zu vergleichen, möge dies im Einzelfall für den Versorgungsberechtigten zu einer Besserstellung führen oder nicht.

    Mit dieser Gleichstellung zeitverzögert nachgeholter (ggf. auch vorgezogener) Monatsbezüge gegenüber zeitgerecht zugeflossenen Monatsbezügen erschöpfen sich die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juni 1975 (a.a.O.) und 31. März 2000 (a.a.O.).

  • BVerwG, 03.11.1976 - VI C 45.74

    Versorgungsansprüche eines Soldaten - Ausschluss einer doppelten Alimentierung -

  • OVG Saarland, 16.09.2009 - 1 A 435/08

    Anrechnung von im vorzeitigen Ruhestand erzieltem Erwerbseinkommen

  • VG Arnsberg, 14.08.2020 - 13 K 2223/18
  • BVerwG, 06.08.1976 - 8 B 61.75

    Abgrenzung des Begriffs der jüdischen öffentlichen Einrichtung zum deutschen

  • VG Karlsruhe, 28.04.2009 - 5 K 3572/07

    Beamtenversorgung; Ruhensberechnung hinsichtlich arbeitsrechtlicher Abfindung

  • VGH Bayern, 26.06.2009 - 3 ZB 08.2200

    Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten; monatliche Berechnung des

  • BVerwG, 05.03.1982 - 6 B 5.82

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei Vorlage einer bestimmten

  • VG Kassel, 24.05.2016 - 1 K 81/16

    Anrechnung von Einkünften im Rahmen der Flüchtlingsbetreuung auf das Ruhegehalt

  • VG Karlsruhe, 17.02.2010 - 8 K 1755/09

    Soldatenversorgung - Anrechnung eines Erwerbseinkommens, Zuflussprinzip

  • BVerwG, 29.08.1980 - 6 B 67.80

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VG Gießen, 30.03.2006 - 5 E 1435/05

    Berücksichtigung einer Abfindung bei der Ruhensberechnung

  • BVerwG, 08.07.1979 - 6 B 26.78

    Höhe von Übergangsgebührnissen für einen früheren Soldaten auf Zeit gemäß § 53

  • VG Schleswig, 21.01.2021 - 12 A 102/19

    Versorgung

  • VG Regensburg, 29.08.2012 - RO 1 K 12.354

    Zur Anwendung von § 53 Abs. 5 SVG bei privaten Erwerbseinkünften in Form von

  • VG Augsburg, 20.12.2010 - Au 2 K 10.321

    Anrechnung von Erwerbseinkommen auf die Versorgungsbezüge eines Berufssoldaten im

  • VG Augsburg, 04.04.2011 - Au 2 K 10.4

    Anrechnung von Erwerbseinkommen auf die Versorgungsbezüge eines Berufssoldaten im

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