Rechtsprechung
   BVerwG, 25.11.2004 - 2 C 46.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4830
BVerwG, 25.11.2004 - 2 C 46.03 (https://dejure.org/2004,4830)
BVerwG, Entscheidung vom 25.11.2004 - 2 C 46.03 (https://dejure.org/2004,4830)
BVerwG, Entscheidung vom 25. November 2004 - 2 C 46.03 (https://dejure.org/2004,4830)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,4830) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Personalanpassungsgesetz 2001 § 1; VwGO § 42 Abs. 2
    Anspruch auf fehlerfreie Ermessenausübung; Antrag; Belange der Bundeswehr; Berufssoldat; dienstliche Interessen; Einverständnis zur Versetzung in den Ruhestand; Ermessen; Gleichheitssatz; Klagebefugnis; Personalanpassungsgesetz; Personalstruktur; Personalstrukturmodell; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    Personalanpassungsgesetz 2001 § 1
    Anspruch auf fehlerfreie Ermessenausübung; Antrag; Belange der Bundeswehr; Berufssoldat; Einverständnis zur Versetzung in den Ruhestand; Ermessen; Gleichheitssatz; Klagebefugnis; Personalanpassungsgesetz; Personalstruktur; Personalstrukturmodell; Ruhestand; ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Berufssoldaten auf Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand nach dem Personalanpassungsgesetz; Subjektives öffentliches Recht auf vorzeitige Versetzung in den Ruhestand; Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung; Gerichtliche Überprüfbarkeit von ...

  • Judicialis

    Personalanpassungsgesetz 2001 § 1; ; VwGO § 42 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Anspruch des Berufssoldaten auf vorzeitige Versetzung in den Ruhestand nach Personalanpassungsgesetz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 488 (Ls.)
  • DÖV 2005, 696
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 22.01.2003 - 6 C 18.02

    Klagebefugnis; Alarmreserve; Ausplanung; Begründung; Einberufungsbescheid;

    Auszug aus BVerwG, 25.11.2004 - 2 C 46.03
    Das reicht nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aus, um die Voraussetzungen des § 42 Abs. 2 VwGO zu erfüllen (vgl. Urteil vom 22. Januar 2003 - BVerwG 6 C 18.02 - Buchholz 448.0 § 48 WPflG Nr. 3 ).

    Er kann jedoch nicht zur Nachprüfung des Verwaltungsgerichts stellen, ob die Beklagte die Ziele des jeweils geltenden Personalstrukturmodells mit zutreffenden Mitteln angestrebt, erreicht oder verfehlt hat (vgl. Urteil vom 22. Januar 2003 - BVerwG 6 C 18.02 - Buchholz 448.0 § 48 WPflG Nr. 3 ).

  • BVerwG, 21.10.1986 - 1 C 44.84

    Ausländerrecht - Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Bekenntnis zur

    Auszug aus BVerwG, 25.11.2004 - 2 C 46.03
    Infolgedessen kann sich der Kläger nicht auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts berufen, dass ein Antragserfordernis in der Regel auf die Existenz subjektiver Rechte hindeutet (vgl. Urteil vom 21. Oktober 1986 - BVerwG 1 C 44.84 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 29 , insoweit in BVerwGE 75, 86 nicht abgedruckt).
  • BVerwG, 11.01.1994 - 1 A 72.89

    Wahrung der Versichertenbelange bei Genehmigung der Bestandsübertragung

    Auszug aus BVerwG, 25.11.2004 - 2 C 46.03
    Denn es steht nicht fest, dass die beantragte Statusänderung den Kläger unter keinem denkbaren Gesichtspunkt in seinen Rechten verletzen könnte (vgl. Urteil vom 11. Januar 1994 - BVerwG 1 A 72.89 - BVerwGE 95, 25 ).
  • BVerwG, 31.01.2008 - 2 C 31.06

    Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung; Antrag; Anwesenheit;

    Zwar deutet ein solches Erfordernis in der Regel auf subjektive Rechte hin (vgl. Urteil vom 21. Oktober 1986 - BVerwG 1 C 44.84 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 29 S. 64 f., insoweit in BVerwGE 75, 86 nicht abgedruckt; vgl. auch Urteil vom 25. November 2004 - BVerwG 2 C 46.03 - Buchholz 236.1 § 44 SG Nr. 8 S. 3).
  • VG München, 27.01.2013 - M 21 E 14.56

    Kein Anspruch eines Berufssoldaten, nach den Bestimmungen des SKPersStruktAnpG

    Das reicht nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aus, um die Voraussetzungen des § 42 Abs. 2 VwGO zu erfüllen (zur vergleichbaren Rechtslage hinsichtlich des Personalanpassungsgesetzes: BVerwG v. 25.11.2004, Az. 2 C 46/03).

    Der Ermessenscharakter ergibt sich auch aus der zahlenmäßigen Begrenzung der Zurruhesetzungen, die nicht einzuhalten wäre, wenn alle interessierten Soldaten, die die subjektiven Voraussetzungen erfüllen, einen Anspruch auf vorzeitige Versetzung in den Ruhestand hätten (zur vergleichbaren Rechtslage hinsichtlich des Personalanpassungsgesetzes: BVerwG v. 25.11.2004, Az. 2 C 46/03).

    Ebenso wie bereits beim PersAnpassG (vgl. BVerwG v. 25.11.2004 a.a.O.) hat sich die Antragsgegnerin bei ihrer Entscheidung nach § 2 SKPersStruktAnpG allein an den Belangen der Bundeswehr, mithin ausschließlich an eigenen Interessen, zu orientieren.

    Infolgedessen kann sich der Antragsteller nicht auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts berufen, wonach ein Antragserfordernis in der Regel auf die Existenz subjektiver Rechte hindeutet (ebenso zur vergleichbaren Rechtslage hinsichtlich des PersAnpassG: BVerwG v. 25.11.2004 a.a.O.).

    Auch insoweit gelten die für das PersAnpassG vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG v. 25.11.2004 a.a.O., Rn. 25 bei juris) entwickelten Grundsätze ebenso für § 2 SKPersStruktAnpG: Zur Kontrolle über die Ermessensausübung sind die Verwaltungsgerichte nur insoweit befugt, wie die Klage- bzw. Antragsbefugnis des Antragstellers reicht, denn nur insoweit unterliegt das Verhalten der Antragsgegnerin einer materiellen Nachprüfung.

  • BVerwG, 13.10.2021 - 2 C 6.20

    Gewährung einer Auslandsverpflichtungsprämie

    Mit dem Wort "kann" wird der Behörde regelmäßig - so auch hier - auf der Rechtsfolgenseite ein Ermessen eingeräumt (BVerwG, Urteil vom 25. November 2004 - 2 C 46.03 - Buchholz 236.1 § 44 SG Nr. 8 S. 3).

    Der einzelne Polizeibeamte kann nicht zur Nachprüfung stellen, ob die Beklagte die Ziele der jeweiligen internationalen Verpflichtung mit zutreffenden Mitteln anstrebt, erreicht oder verfehlt hat (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 25. November 2004 - 2 C 46.03 - Buchholz 236.1 § 44 SG Nr. 8 S. 4).

  • VG Köln, 05.11.2014 - 23 K 5744/13

    Anspruch eines Berufssoldaten auf einer vorzeitige Versetzung in den Ruhestand

    Zur vergleichbaren Rechtslage hinsichtlich des Personalanpassungsgesetzes siehe BVerwG, Urteil vom 25. November 2004 - 2 C 46.03 -.

    So auch zur vergleichbaren Rechtslage nach dem PersAnpassG BVerwG, Urteil vom 25. November 2004 - 2 C 46.03 -, und zum aktuellen Recht VG München, Beschluss vom 27. Januar 2013 - M 21 E 14.56 -.

    vgl. zu den zum PersAnpassG entwickelten Grundsätzen BVerwG, Urteil vom 25. November 2004 - 2 C 46.03 - zur Vergleichbarkeit der Regelungen des PersAnpassG und des SKPersStruktAnpG vgl. BVerwG, Beschluss vom 06. März 2014 - 1 WB 9/14 -, vgl. im Übrigen VG München, Beschluss vom 27. Januar 2013 - M 21 E 14.56 - und VG Schleswig-Holstein, Urteil vom 14. März 2014 - 12 A 187/13 -.

  • VG Oldenburg, 22.10.2014 - 6 A 4893/13

    Berufssoldat; Ermessen; Ruhestand

    Das reicht für die Klagebefugnis aus (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 25. November 2004 - 2 C 46.03 -, zitiert nach juris, zu § 1 des Gesetzes zur Anpassung der Personalstärke der Streitkräfte - PersAnpassG).

    Der Ermessenscharakter ergibt sich auch aus der zahlenmäßigen Begrenzung der Zurruhesetzungen, die nicht einzuhalten wäre, wenn alle interessierten Soldaten, die die subjektiven Voraussetzungen erfüllen, einen Anspruch auf vorzeitige Versetzung in den Ruhestand hätten (zur vergleichbaren Rechtslage hinsichtlich des PersAnpassG: BVerwG, Urteil vom 25. November 2004 - 2 C 46.03 -, a.a.O.).

    Auch insoweit gelten die für das PersAnpassG vom Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 25. November 2004 - 2 C 46.03 -, a.a.O.) entwickelten Grundsätze für § 2 SKPersStruktAnpG: Zur Kontrolle über die Ermessensausübung sind die Verwaltungsgerichte nur insoweit befugt, wie die Klagebefugnis des Klägers reicht, denn nur insoweit unterliegt das Verhalten der Beklagten einer materiell-rechtlichen Nachprüfung.

  • BVerwG, 13.10.2021 - 2 C 1.21

    Gewährung einer Auslandsverpflichtungsprämie für Entsendungen von Polizeibeamten

    Mit dem Wort "kann" wird der Behörde regelmäßig - so auch hier - auf der Rechtsfolgenseite ein Ermessen eingeräumt (BVerwG, Urteil vom 25. November 2004 - 2 C 46.03 - Buchholz 236.1 § 44 SG Nr. 8 S. 3).

    Der einzelne Polizeibeamte kann nicht zur Nachprüfung stellen, ob die Beklagte die Ziele der jeweiligen internationalen Verpflichtung mit zutreffenden Mitteln anstrebt, erreicht oder verfehlt hat (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 25. November 2004 - 2 C 46.03 - Buchholz 236.1 § 44 SG Nr. 8 S. 4).

  • VGH Bayern, 03.12.2013 - 6 ZB 13.122

    Soldatenrecht; Versetzung in den Ruhestand nach Personalanpassungsgesetz;

    Private Interessen der Soldaten daran, vorzeitig in den Ruhestand zu treten, sind nicht zu berücksichtigen (BVerwG, U.v. 25.11.2004 - 2 C 46.03 - juris Rn. 20).

    Die Beklagte war demgemäß nicht verpflichtet, die persönlichen Interessen des Klägers in ihre Ermessenserwägungen einzubeziehen, geschweige denn, ihnen zu entsprechen (BVerwG, U.v. 25.11.2004 - 2 C 46.03 - juris Rn. 27).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2016 - 1 A 1681/14

    Versetzung von Soldaten in den vorzeitigen Ruhestand; Ermessensfehlerfreie

    vgl. - zum Teil noch zum PersAnpassG - BVerwG, Urteil vom 25. November 2004 - 2 C 46.03 -, DÖD 2005, 247 = juris, Rn. 18 ff.; BayVGH, Beschluss vom 3. Dezember 2013- 6 ZB 13.122 -, juris, Rn. 9; Schl.-Holst.

    vgl. - auch hier zum Teil noch zum PersAnpassG - BVerwG, Urteil vom 25. November 2004 - 2 C 46.03 -, DÖD 2005, 247 = juris, Rn. 25; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 11. März 2015 - 10 A 11001/14.OVG -, n.v. (UA, Seite 3); VG München, Beschlüsse vom 27. Januar 2013- M 21 E 14.56 -, NZWehrr 2014, 213 = juris, Rn. 28, und vom 2. Juli 2014 - M 21 K 13.2357 -, juris, Rn. 6 f. (in der letztgenannten Entscheidung allerdings nicht überzeugend, soweit die Auffassung vertreten wird, dass bei der Willkürprüfung Fragen des personellen Bedarfs "streitentscheidend mit unter die Lupe zu nehmen" seien; VG Oldenburg, Urteil vom 22. Oktober 2014 - 6 A 4893/13 -, juris, Rn. 24.

  • VG München, 02.07.2014 - M 21 K 13.2357

    Verweisung an das Bundesverwaltungsgericht wegen sachlicher / instanzieller

    Ebenso wie bereits beim vormaligen Personalanpassungsgesetz vom 20.12.2001 (vgl.: BVerwG v. 25.11.2004, Az. 2 C 46/03; BayVGH v. 03.12.2013, Az. 6 ZB 13.122) hat sich die Beklagte bei ihrer Entscheidung nach § 2 SKPersStruktAnpG zwar allein an den Belangen der Bundeswehr zu orientieren (vgl. auch BT-Drs. 17/9340 v. 18.04.2012, S. 23 ff., S. 30), sodass private / subjektive Interessen der Soldaten daran, vorzeitig in den Ruhestand zu treten, nicht zu berücksichtigen sind.

    Nach den für das vergleichbare Personalanpassungsgesetz vom 20.12.2001 vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG v. 25.11.2004 a.a.O., Rn. 25 bei juris) entwickelten Grundsätzen, die auf § 2 SKPersStruktAnpG zu übertragen sind, sind die Verwaltungsgerichte allerdings zur Kontrolle über die Ermessensausübung in Fällen der vorliegenden Art insoweit berufen, als der Kläger geltend macht, die Beklagte habe über seinen Antrag unter Verletzung des Gleichheitssatzes nach sachlich unzulässigen, willkürlichen Gesichtspunkten entschieden.

  • VG München, 21.07.2020 - M 21b K 18.2319

    Kein subjektiver Anspruch eines Soldaten auf vorzeitige Zurruhesetzung

    Private Interessen des Soldaten, vorzeitig in den Ruhestand zu treten, sind nicht zu berücksichtigen (BVerwG, U.v. 25.11.2004 - 2 C 46.03 - juris Rn. 20).

    Er kann jedoch nicht gerichtlich überprüfen lassen, ob die Beklagte die Ziele des jeweils geltenden Personalstrukturmodels mit zutreffenden Mitteln anstrebt, erreicht oder verfehlt hat (BVerwG, U.v. 25.11.2004 - 2 C 46.03 - juris Rn. 25).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.2020 - 4 S 2773/19

    Gewährung einer Auslandsverpflichtungsprämie; Ermessensausübung ausschließlich im

  • VG Karlsruhe, 01.02.2022 - 12 K 1082/21

    Herabsetzung so genannter Freihaltungspauschalen

  • BVerwG, 30.08.2019 - 1 WB 24.18

    Rechtsstreit um die Gewährung von Urlaub unter Fortfall der Geld- und Sachbezüge

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2017 - 1 A 111/16

    Beschränkung der gerichtlichen Kontrolle einer willkürfreien Verteilung

  • VG Ansbach, 11.08.2023 - AN 16 K 22.01830

    Heranziehung zu weiteren Dienstleistungen für die Bundeswehr, ernstliche

  • VGH Bayern, 12.02.2018 - 6 CE 18.73

    Keine vorläufige Zurruhesetzung eines Soldaten

  • VG Karlsruhe, 29.01.2015 - 9 K 923/13

    Dienstzeitverlängerung bei Zeitsoldat wegen Elternzeit

  • VG Schleswig, 14.03.2014 - 12 A 187/13

    Subjektives Recht auf Versetzung in den Ruhestand nach dem Gesetz zur Anpassung

  • VG Köln, 19.07.2013 - 9 K 4126/11

    Anspruch auf vorzeitige Versetzung in den Ruhestand als Offizier mit

  • VG Frankfurt/Main, 23.03.2009 - 9 K 1846/08

    Versetzung in den Ruhestand

  • VG Köln, 21.04.2020 - 23 K 8404/18
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht