Rechtsprechung
BVerwG, 25.01.2005 - 2 C 48.03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
GG Art. 33 Abs. 2 und 5; BeamtVG § 14 Abs. 3, § 85 Abs. 5
Vorzeitiger Eintritt in den Ruhestand; Versorgungsabschlag; Leistungsprinzip; "überlange" Dienstzeit; maximal erreichbares Ruhegehalt; Versorgungsabschlag bei Beamten mit "überlanger" Dienstzeit. - Bundesverwaltungsgericht
GG Art. 33 Abs. 2 und 5
"überlange" Dienstzeit; Abschlag; Beamtenversorgung; Beamter; Dienstzeit; Höchstsatz; Leistungsprinzip; Leistungsprinzip; Maximum; Minderung; Ruhegehalt; Ruhegehaltssatz; Ruhestandsbeamter; Versorgung; Versorgungsabschlag; Versorgungsabschlag; Versorgungsabschlag bei ... - Wolters Kluwer
Anspruch Versorgungsbezüge ohne Minderung durch einen Versorgungsabschlag; Anspruch des Beamten auf angemessene Alimentation; Verkürzung der Versorgungsbezüge bei Eintritt in den Ruhestand vor Beendigung des 63. Lebensjahres; Ausgleich der längeren Bezugsdauer der ...
- Judicialis
GG Art. 33 Abs. 2; ; GG Art. 33 Abs. 5; ; BeamtVG § 14 Abs. 3; ; BeamtVG § 85 Abs. 5
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit des Versorgungsabschlags bei überlanger Dienstzeit
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Neustadt, 12.05.2003 - 6 K 2588/02
- OVG Rheinland-Pfalz, 19.09.2003 - 2 A 11048/03
- BVerwG, 25.01.2005 - 2 C 48.03
Papierfundstellen
- NVwZ 2005, 1082
- DÖV 2005, 781
Wird zitiert von ... (50) Neu Zitiert selbst (12)
- BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82
Beamtenversorgung
Auszug aus BVerwG, 25.01.2005 - 2 C 48.03
Art. 33 Abs. 5 GG schützt nur den Kernbestand der Strukturprinzipien des Berufsbeamtentums, die allgemein oder doch überwiegend während eines längeren, traditionsbildenden Zeitraums mindestens unter der Reichsverfassung von Weimar als verbindlich anerkannt und gewahrt worden sind (vgl. BVerfGE 46, 97 ; 58, 68 ; 76, 256 ).Wegen des engen Zusammenhangs zwischen Besoldung und Versorgung bleibt auf Grund des Leistungsprinzips zum einen die in der Beförderung eines Beamten liegende Anerkennung seiner Leistung nicht auf die Zeit des aktiven Dienstes beschränkt, sondern wirkt in den Ruhestand hinein: Das Ruhegehalt wird auf das Amt bezogen, das der Versorgungsempfänger zuletzt bekleidet hat, so dass sich auf diese Weise die Qualität der Leistung des Beamten günstig auf die Höhe seiner Versorgungsbezüge auswirkt (BVerfGE 76, 256 ).
Zwar ist der Dienstherr verpflichtet, die Versorgungsbezüge des Beamten auf der Grundlage der Dienstbezüge des von dem Beamten zuletzt innegehabten Amtes zu berechnen (vgl. BVerfGE 11, 203 ; 14, 30 ; 61, 43 ; 76, 256 ), soweit er nicht günstiger zu stellen ist.
Zum anderen verlangt das Leistungsprinzip, dass sich die Länge der aktiven Dienstzeit in der Höhe der Versorgungsbezüge niederschlägt (BVerfGE 76, 256 ).
Die Begrenzung der Versorgungsbezüge auf einen Höchstsatz, der unter dem für das zuletzt innegehabte Amt vorgesehenen Besoldungsniveau liegt und auch durch weitere Dienstzeiten nicht erhöht werden kann, ist verfassungsrechtlich zulässig (vgl. BVerfGE 76, 256 ).
Zwischen dem Beamten, der länger gearbeitet hat, als die maximal berücksichtigungsfähige ruhegehaltfähige Dienstzeit beträgt, und dem Beamten, der nur im Umfang dieser Zeit tätig gewesen ist, bestehen in Anbetracht der Geltung des Höchstsatzes für beide keine Unterschiede, die eine differenzierende Behandlung bei der Anwendung des Versorgungsabschlags gebieten (BVerfGE 76, 256 ).
Dem Gesetzgeber ist es möglich, Normen, die in erheblichem Umfang an in der Vergangenheit liegende Tatbestände anknüpfen, zu erlassen und unter Änderung der künftigen Rechtsfolgen dieser Tatbestände auf veränderte Gegebenheiten mit einer Änderung seines Normenwerkes zu reagieren und durch eine solche Änderung bestimmte soziale Gegebenheiten zu beeinflussen (vgl. BVerfGE 76, 256 m.w.N.).
Sie müssen deshalb auch damit rechnen, dass sich ihre Gesamtversorgung ändern kann (BVerfGE 76, 256 ).
- BVerwG, 19.02.2004 - 2 C 20.03
Dienstunfähigkeit; Erwerbseinkommen, Anrechnung von; …
Auszug aus BVerwG, 25.01.2005 - 2 C 48.03
Der Versorgungsabschlag ist auch dann mit Verfassungsrecht vereinbar, wenn die individuelle Lebensdienstzeit des Beamten länger ist als die für den Höchstruhegehaltssatz erforderliche Dienstzeit (Fortführung von BVerwG, Urteile vom 19. Februar 2004 - BVerwG 2 C 12.03 - Buchholz 239.1 § 14 BeamtVG Nr. 7 und - BVerwG 2 C 20.03 - BVerwGE 120, 154).Der Gesetzgeber hielt bei den Beamten, die auf eigenen Antrag bereits vor Vollendung des 65. Lebensjahres in den Ruhestand treten, eine Minderung des Ruhegehalts für erforderlich, um die längere Bezugsdauer der Versorgung auszugleichen (vgl. Urteile vom 19. Februar 2004 - BVerwG 2 C 12.03 - und - BVerwG 2 C 20.03 - BVerwGE 120, 154, jeweils m.w.N.).
- BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvL 7/60
Beförderungsschnitt
Auszug aus BVerwG, 25.01.2005 - 2 C 48.03
Diese Vorschrift bindet den Gesetzgeber bei der inhaltlichen Gestaltung des Beamtenrechts an die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums (vgl. z.B. BVerfGE 8, 1 ; 11, 203 ).Zwar ist der Dienstherr verpflichtet, die Versorgungsbezüge des Beamten auf der Grundlage der Dienstbezüge des von dem Beamten zuletzt innegehabten Amtes zu berechnen (vgl. BVerfGE 11, 203 ; 14, 30 ; 61, 43 ; 76, 256 ), soweit er nicht günstiger zu stellen ist.
- BVerwG, 19.02.2004 - 2 C 12.03
Dienstunfähigkeit; Versorgungsabschlag.
Auszug aus BVerwG, 25.01.2005 - 2 C 48.03
Der Versorgungsabschlag ist auch dann mit Verfassungsrecht vereinbar, wenn die individuelle Lebensdienstzeit des Beamten länger ist als die für den Höchstruhegehaltssatz erforderliche Dienstzeit (Fortführung von BVerwG, Urteile vom 19. Februar 2004 - BVerwG 2 C 12.03 - Buchholz 239.1 § 14 BeamtVG Nr. 7 und - BVerwG 2 C 20.03 - BVerwGE 120, 154).Der Gesetzgeber hielt bei den Beamten, die auf eigenen Antrag bereits vor Vollendung des 65. Lebensjahres in den Ruhestand treten, eine Minderung des Ruhegehalts für erforderlich, um die längere Bezugsdauer der Versorgung auszugleichen (vgl. Urteile vom 19. Februar 2004 - BVerwG 2 C 12.03 - und - BVerwG 2 C 20.03 - BVerwGE 120, 154, jeweils m.w.N.).
- BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83
Beamtenrecht - Ruhestand - Vertrauensschutz - Regelungsänderung - Eintritt in den …
Auszug aus BVerwG, 25.01.2005 - 2 C 48.03
Eine weitere Einschränkung erfährt das Leistungsprinzip durch das Lebenszeitprinzip, das ebenfalls zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums nach Art. 33 Abs. 5 GG gehört (vgl. BVerfGE 9, 268 ; 71, 255 ).Das Lebenszeitprinzip erfordert allerdings nicht, dass der Beamte bis zu seinem Tod Dienst verrichtet, sondern findet seine Schranke in der Dienstunfähigkeit und der vom Gesetzgeber - nicht notwendigerweise einheitlich für alle Beamten - festzusetzenden gesetzlichen Altersgrenze (BVerfGE 71, 255 ).
- BVerwG, 23.04.1998 - 2 C 2.98
Ruhegehaltssatz, Übergangsregelung 1992;; Versorgungsabschlag bei …
Auszug aus BVerwG, 25.01.2005 - 2 C 48.03
Bis zu dem leistungsauslösenden Ereignis hat der Beamte keine gefestigte versorgungsrechtliche Position erlangt (…BVerwG, Urteile vom 19. Februar 2004, jeweils a.a.O. sowie Urteil vom 23. April 1998 - BVerwG 2 C 2.98 - ). - BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58
Bremer Personalvertretung
- BVerfG, 27.02.1962 - 2 BvR 510/60
Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung des Ausgleichsanspruchs im BPolG
Auszug aus BVerwG, 25.01.2005 - 2 C 48.03
Zwar ist der Dienstherr verpflichtet, die Versorgungsbezüge des Beamten auf der Grundlage der Dienstbezüge des von dem Beamten zuletzt innegehabten Amtes zu berechnen (vgl. BVerfGE 11, 203 ; 14, 30 ; 61, 43 ; 76, 256 ), soweit er nicht günstiger zu stellen ist. - BVerfG, 11.10.1977 - 2 BvR 407/76
Witwengeld
Auszug aus BVerwG, 25.01.2005 - 2 C 48.03
Art. 33 Abs. 5 GG schützt nur den Kernbestand der Strukturprinzipien des Berufsbeamtentums, die allgemein oder doch überwiegend während eines längeren, traditionsbildenden Zeitraums mindestens unter der Reichsverfassung von Weimar als verbindlich anerkannt und gewahrt worden sind (vgl. BVerfGE 46, 97 ; 58, 68 ; 76, 256 ). - BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1067/80
Verfassungsmäßigkeit der Beihilfeverordnung Baden-Württemberg
Auszug aus BVerwG, 25.01.2005 - 2 C 48.03
Art. 33 Abs. 5 GG schützt nur den Kernbestand der Strukturprinzipien des Berufsbeamtentums, die allgemein oder doch überwiegend während eines längeren, traditionsbildenden Zeitraums mindestens unter der Reichsverfassung von Weimar als verbindlich anerkannt und gewahrt worden sind (vgl. BVerfGE 46, 97 ; 58, 68 ; 76, 256 ). - BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52
Teuerungszulage
- BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvL 14/78
Verfassungswidirgkeit des § 5 Abs. 3 BeamtVG
- BVerfG, 20.06.2006 - 2 BvR 361/03
Versorgungsabschlag bei vorzeitiger Versetzung eines Beamten in den Ruhestand …
Durch sie wird der Gesetzgeber nicht daran gehindert, dem Zusammenspiel von Alimentation und dienstlicher Hingabe dadurch Rechnung zu tragen, dass er einem vorzeitigen Ausscheiden des Beamten - und damit einem Ungleichgewicht zwischen Alimentierung und Dienstleistung (vgl. BVerwG, ZBR 2006, S. 166 ) - durch eine Verminderung des Ruhegehalts Rechnung trägt.Der Grundsatz der amtsangemessenen Versorgung fordert lediglich, dass die an ein höherwertiges Amt anknüpfenden Ruhestandsbezüge bei ansonsten gleich gelagerten Voraussetzungen ein höheres Niveau erreichen müssen (vgl. BVerwG, ZBR 2006, S. 166 ).
- BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 49.13
Begrenzte Dienstfähigkeit; Besoldung; Dienstbezüge; Aufzehrungsregelung; …
Er darf der bei zu attraktiver Besoldung nicht fernliegenden Gefahr einer Fehlsteuerung im Bereich der begrenzten Dienstfähigkeit durch missbräuchliches Erwirken des Status als begrenzt dienstfähiger Beamter begegnen (…vgl. zu der Funktion des Versorgungsabschlags, Anreize für eine vorzeitige Pensionierung und den Anstieg der damit verbundenen Finanzierungslasten zu verringern: BVerwG, Urteile vom 19. Februar 2004 - 2 C 20.03 - BVerwGE 120, 154 , vom 19. Februar 2004 - 2 C 12.03 - Buchholz 239.1 § 14 BeamtVG Nr. 7 Rn. 18 und vom 25. Januar 2005 - 2 C 48.03 - Buchholz 239.1 § 14 BeamtVG Nr. 9 Rn. 20). - VG Ansbach, 12.05.2009 - AN 1 K 08 .00795
Anerkennung von Studienzeiten; Versorgungsabschlag bei einem schwerbehinderten; …
Gegen die Kürzung der Versorgungsbezüge in dieser Höhe bestehen keine (verfassungs)-rechtlichen Bedenken (vgl. BVerwG vom 25.1.2005 - 2 C 48/03, NVwZ 2005, 1082; vom 19.2.2004 - 2 C 12.03, Buchholz 239.1 § 14 BeamtVG Nr. 7 und vom 19.2.2004 -2 C 20.03, NVwZ 2004, 1361, jeweils m.w.N.; BayVGH vom 1.3.2005 - 3 B 03.498).Der Versorgungsabschlag bewirkt nicht, dass ein Teil der aktiven Dienstzeit bei der Festsetzung der Versorgungsbezüge unberücksichtigt bleibt, sondern besteht in einer Verminderung des - nach Maßgabe der ruhegehaltfähigen Dienstzeit und der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge errechneten - Gesamtbetrages um einen bestimmten Vomhundertsatz, wogegen keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen (BVerwG vom 25.1.2005, a.a.O.).
Vielmehr liegt es in der Zielsetzung des Versorgungsabschlags, unabhängig von solchen individuellen Bedingungen allein die längere Dauer des Bezuges von Versorgungsleistungen jedenfalls dann auszugleichen, wenn die Gründe für den vorzeitigen Ruhestand nicht aus der Sphäre des Dienstherrn herrühren (BVerwG vom 25.1.2005, a.a.O.).
Tritt der Beamte vorzeitig in den Ruhestand, so ist eine Verringerung der Versorgungsbezüge in proportionalem Verhältnis zu der Zeit bis zum Erreichen der Altersgrenze jedenfalls dann verfassungsrechtlich zulässig, wenn die Versetzung in den Ruhestand auf Gründen beruht, die von einer Dienstbeschädigung unabhängig sind (BVerwG vom 25.1.2005, a.a.O.).
Eine derartige weitergehende Differenzierung war und ist verfassungsrechtlich auch deshalb nicht geboten, weil - wie bereits dargelegt - der Versorgungsabschlag unabhängig individueller Bedingungen (z. B. Schwerbehinderung) allein die längere Dauer des Bezuges von Versorgungsleistungen jedenfalls dann ausgleichen soll, wenn die Gründe für den vorzeitigen Ruhestand nicht aus der Sphäre des Dienstherrn herrühren (BVerwG vom 25.1.2005, a.a.O.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2024 - 1 A 642/22 vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Januar 2005 - 2 C 48.03 -, juris; vom 19. Februar 2004- 2 C 20.03 -, juris.
vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 2005 - 2 C 48.03 -, juris, Rn. 10; BT-Drs.
vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Februar 2004- 2 C 20.03 -, juris, Rn. 22, und vom 25. Januar 2005 - 2 C 48.03 -, juris, Rn. 12; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 20. Juni 2006 - 2 BvR 361/03 -, juris, Rn. 14 ff.
vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Februar 2004- 2 C 20.03 -, juris, Rn. 27; vom 25. Januar 2005 - 2 C 48.03 -, juris, Rn. 20 BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 20. Juni 2006 - 2 BvR 361/03 -, juris, Rn. 19 und 23.
- BVerwG, 27.03.2014 - 2 C 50.11
Begrenzte Dienstfähigkeit; Besoldung; Dienstbezüge; Gesetzesvorbehalt; …
Er darf der nicht fernliegenden Gefahr einer Fehlsteuerung im Bereich der begrenzten Dienstfähigkeit durch zu attraktive Besoldung begegnen (vgl. zu der Funktion des Versorgungsabschlags, Anreize für eine vorzeitige Pensionierung und den Anstieg der damit verbundenen Finanzierungslasten zu verringern: Urteile vom 19. Februar 2004 - BVerwG 2 C 20.03 - BVerwGE 120, 154 = Buchholz 239.1 § 14 BeamtVG Nr. 8 S. 16…, vom 19. Februar 2004 - BVerwG 2 C 12.03 - Buchholz 239.1 § 14 BeamtVG Nr. 7 Rn. 18 und vom 25. Januar 2005 - BVerwG 2 C 48.03 - Buchholz 239.1 § 14 BeamtVG Nr. 9 Rn. 20). - OVG Sachsen-Anhalt, 25.04.2007 - 1 L 453/05
Die "Kürzung" des so genannten Weihnachtsgeldes ist für das Jahr 2003 rechtmäßig
Bis zu dem - hier fehlenden - leistungsauslösenden Ereignis hat der Beamte bzw. Richter keine gefestigte rechtliche Position erlangt; eine Anwartschaft beschränkt sich vielmehr auf die künftige amtsangemessene Alimentation (vgl.: BVerwG, Urteil vom 25. Januar 2005 - Az.: 2 C 48.03 -, Buchholz 239.1 § 14 BeamtVG Nr. 9 [m. w. N.]).Sie müssen deshalb auch damit rechnen, dass sich ihre Gesamtbesoldung ändern kann (so ausdrücklich: BVerfG; Urteil vom 27. September 2005 - Az.: 2 BvR 1387/02 -, NVwZ 2005, 1294; BVerwG, Urteil vom 25. Januar 2005 - Az.: 2 C 48.03 -, Buchholz 239.1 § 14 BeamtVG Nr. 9 [m. w. N.]).
- VGH Hessen, 06.01.2009 - 1 A 1246/08
Versorgungsabschlag; vorzeitige Versetzung in den Ruhestand wegen …
Denn wie bereits das Bundesverfassungsgericht zu der früheren Fassung von § 14 Abs. 3 i. V. m. § 85 Abs. 5 BeamtVG (Beschluss vom 20.06.2006 - 2 BvR 361/03 - DVBl. 2006, 1241 = NVwZ 2006, 1280) und das Bundesverwaltungsgericht zu der seit 1. Januar 2001 geltenden aktuellen Fassung von § 14 Abs. 3 BeamtVG i. V. m. der Übergangsregelung des § 69d Abs. 3 BeamtVG (Urteile vom 19.02.2004 - 2 C 12.03 und 2 C 20.03 -, fortgeführt mit Urteil vom 25.01.2005 - 2 C 48.03 -) festgestellt haben, steht der Versorgungsabschlag bei vorzeitigem Eintritt in den Ruhestand mit Verfassungsrecht in Einklang.Die Einführung des Versorgungsabschlages ist deshalb selbst für diejenigen Beamten gerechtfertigt, die eine ruhegehaltfähige Dienstzeit erreicht haben, die über den für den Höchstruhegehaltssatz erforderlichen Zeitraum hinausgeht (BVerwG, Urteil vom 25.01.2005 - 2 C 48.03 - DÖV 2005, 781 = NVwZ 2005, 1082).
Der Versorgungsabschlag will und darf unabhängig von individueller Vorwerfbarkeit - wie sie bei einer Straf- oder Disziplinarmaßnahme zu berücksichtigen wäre - die längere Bezugsdauer von Versorgungsleistungen ausgleichen, solange die Gründe für den vorzeitigen Ruhestand nicht aus der Sphäre des Dienstherrn herrühren (BVerwG, Urteil vom 25. Januar 2005, 2 C 48.03).
- BVerwG, 24.11.2011 - 2 C 57.09
Ruhegehalt; Versorgungsbezüge; Mitglied der Bundesregierung; Bundesminister; …
Als solche muss sie amtsbezogen und amtsangemessen sein (BVerfG…, Beschluss vom 30. September 1987 a.a.O. S. 324; BVerwG, Urteile vom 19. Februar 2004 - BVerwG 2 C 20.03 - BVerwGE 120, 154 , vom 25. Januar 2005 - BVerwG 2 C 48.03 - Buchholz 239.1 § 14 BeamtVG Nr. 9 und vom 27. Januar 2005 - BVerwG 2 C 39.03 - Buchholz 239.1 § 53 BeamtVG Nr. 13). - OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2009 - 1 A 281/07
Voraussetzungen des Anspruchs auf unmittelbare Zahlung einer Sonderzuwendung; …
BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Juli 1999 - 2 BvR 544/97 -, ZBR 1999, 381, und juris Rn. 3, und Beschluss vom 30. September 1987 - 2 BvR 933/82 -, BVerfGE 76, 256 (310), und juris Rn. 107; BVerwG, Urteile vom 25. Januar 2005 - 2 C 48.03 -, ZBR 2006, 166 (168), und juris Rn. 22, und vom 19. Februar 2004 - 2 C 12.03 -, ZBR 2004, 253 (255), und juris Rn. 19.BVerwG, Urteil vom 25. Januar 2005 - 2 C 48.03 -, ZBR 2006, 166 (168), und juris Rn. 20.
- VG Ansbach, 05.04.2016 - AN 1 K 15.00638
Verringerung des Ruhegehaltes durch Versorgungsabschlag
Gegen die Kürzung der Versorgungsbezüge in dieser Höhe bestehen nach gefestigter Rechtsprechung zu der in § 14 Abs. 3 BeamtVG bundesrechtlich getroffenen Vorläuferregelung keine (verfassungs-)rechtlichen Bedenken (vgl. BVerfG vom 20. Juni 2006 - 2 BvR 361/03, DVBl 2006, 1046 ff; BVerwG vom 25.1.2005 - 2 C 48/03, NVwZ 2005, 1082; vom 19.2.2004 - 2 C 12.03, Buchholz 239.1 § 14 BeamtVG Nr. 7 und vom 19.2.2004 -2 C 20.03, NVwZ 2004, 1361, jeweils m. w. N.; BayVGH vom 1.3.2005 - 3 B 03.498).Somit ist der Versorgungsabschlag auch dann mit Verfassungsrecht und insbesondere mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar, wenn, wie im Falle des Klägers, die individuelle Lebensdienstzeit des Beamten länger ist als die für den Höchstruhegehaltsatz erforderliche Dienstzeit (vgl. BVerwG vom 25.1.2005, a. a. O.).
Vielmehr liegt es in der Zielsetzung des Versorgungsabschlags, unabhängig von solchen individuellen Bedingungen allein die längere Dauer des Bezuges von Versorgungsleistungen jedenfalls dann auszugleichen, wenn die Gründe für den vorzeitigen Ruhestand nicht aus der Sphäre des Dienstherrn herrühren (vgl. BVerwG vom 25.1.2005, a. a. O.).
Tritt der Beamte vorzeitig in den Ruhestand, so ist eine Verringerung der Versorgungsbezüge in proportionalem Verhältnis zu der Zeit bis zum Erreichen der Altersgrenze jedenfalls dann verfassungsrechtlich zulässig, wenn die Versetzung in den Ruhestand auf Gründen beruht, die von einer Dienstbeschädigung unabhängig sind (BVerwG vom 25.1.2005, a. a. O.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2007 - 1 A 3416/03
Anwendung eines Versorgungsabschlags auf Pensionszahlungen eines Richters; …
- VG Saarlouis, 13.11.2007 - 3 K 374/06
Beamtenrecht; Versorgungsabschlag bei vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2009 - 1 A 3531/06
Voraussetzungen des Anspruchs auf unmittelbare Zahlung einer Sonderzuwendung; …
- OLG München, 04.07.2006 - 25 U 4354/05
Rechtmäßigkeit von Versorgungsabschlägen einer Zusatzversorgung im öffentlichen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2009 - 1 A 3530/06
Voraussetzungen des Anspruchs auf unmittelbare Zahlung einer Sonderzuwendung; …
- BSG, 23.08.2005 - B 4 RA 28/03 R
Altersrente für Frauen - Minderung des Zugangsfaktors - Verfassungsmäßigkeit
- OLG München, 04.07.2006 - 5 U 4354/05
Zulässigkeit einer Abschlagsregelung des Versicherungsträgers einer …
- VG Schleswig, 06.03.2018 - 12 A 57/18
Vorgezogener Ruhestand; Verminderung der beamtenrechtlichen Ruhestandbezüge
- VGH Baden-Württemberg, 02.04.2009 - 4 S 2477/08
Versorgungsabschlag; Versetzung eines (schwer-)behinderten Beamten in den …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2010 - 1 A 3049/06
- OVG Sachsen-Anhalt, 01.07.2009 - 1 L 28/09
Zur Verfassungskonformität von § 14a BeamtVG in der Fassung des DNeuG vom 5. …
- OVG Sachsen-Anhalt, 27.05.2009 - 1 L 47/09
Zur Verminderung des Ruhegehaltes gemäß § 14 Abs. 3 BeamtVG bei vorangegangener …
- OLG Stuttgart, 23.01.2007 - 16 UF 266/06
Versorgungsausgleich: Berücksichtigung von Abschlägen wegen vorzeitigen Eintritts …
- OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2009 - 1 L 101/08
Zum Wegfall der Sonderzahlungen ("Weihnachtsgeld") an Beamte und Richter für das …
- OVG Thüringen, 29.10.2009 - 2 KO 334/06
Besoldung und Versorgung; Kürzung des sog. Urlaubs- und Weihnachtsgeldes in …
- VG München, 09.09.2020 - M 12 K 19.4789
Voraussetzungen des abschlagsfreien vorzeitigen Ruhestandes bei Lehrkräften
- OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2009 - 1 L 104/08
Zum Wegfall der Sonderzahlungen ("Weihnachtsgeld") an Beamte und Richter für das …
- VGH Bayern, 18.12.2013 - 3 ZB 10.2991
Ruhestandsbeamtin; Dienstunfähigkeit; Versorgungsabschlag; Altersteilzeit; …
- OVG Niedersachsen, 01.11.2011 - 5 LC 207/09
Verfassungsmäßigkeit des einem begrenzt dienstfähigen Beamten nach § 1 Abs. 2 S. …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2007 - 21 A 2664/05
Erwerbseinkommen aus einem Gewerbebetrieb eines in Ruhestand versetzten Beamten …
- VG Ansbach, 15.03.2016 - AN 1 K 15.02574
Versorgungsabschlag bei einer schwerbehinderten Lehrerin, die Altersteilzeit im …
- VG Augsburg, 12.03.2018 - Au 2 K 17.162
Festsetzung von Versorgungsbezügen
- VG Aachen, 30.03.2017 - 1 K 1905/15
Abzug; Alter; Ausbildung; Beamte; Diskriminierung; Festsetzung; Höchstgrenze; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2012 - 3 A 555/10
Festsetzung der Versorgungsbezüge eines Beamten ohne Berücksichtigung eines …
- VG Gelsenkirchen, 28.11.2006 - 12 K 4670/03
Versorgungsabschlag, Dienstunfähigkeit, Dienstunfall, Berufserkrankung, …
- VGH Bayern, 30.11.2017 - 3 ZB 14.2559
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag - Verhältnis von Pflichtbeitragszeiten in …
- VG Düsseldorf, 08.02.2010 - 23 K 3553/08
PEMG NRW Versorgungsabschlag vorgezogene Zurruhesetzung Verfassungsmäßigkeit …
- VG Augsburg, 23.10.2014 - Au 2 K 13.1804
Recht der Landesbeamten; ruhegehaltsfähige Dienstzeit; Versorgungabschlag
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2011 - 1 A 362/09
Anspruch auf Festsetzung von Versorgungsbezügen unter Zugrundelegung des …
- VG Düsseldorf, 07.06.2010 - 23 K 7659/08
Zwangseinstellungsteilzeit ruhegehaltfähige Dienstzeit Bestandskraft …
- VG Kassel, 01.04.2019 - 1 K 2462/15
Vertrauensschutz bei Versorgungsabschlag
- VG Bayreuth, 30.06.2015 - B 5 K 14.324
Versorgungsabschlag; Ruhestandsversetzung wegen Dienstunfähigkeit; …
- VG Düsseldorf, 30.06.2008 - 23 K 723/08
Versorgungsabschlag Dienstunfähigkeit Verfassungsmäßigkeit Bundessozialgericht
- VG Düsseldorf, 06.05.2008 - 23 K 6261/06
Widerspruch gegen die Festsetzung des Versorgungsabschlags - Anrecht auf …
- VG Düsseldorf, 05.01.2010 - 23 K 2804/08
Besoldung bei angefochtener Zurruhesetzung Versorgungsabschlag Dienstunfähigkeit …
- VG Düsseldorf, 27.08.2008 - 13 K 2275/08
Verfassungsmäßigkeit der Regelung zum Versorgungsabschlag in § 14 Abs. 3 Gesetz …
- VG Augsburg, 25.02.2016 - Au 2 K 15.1160
Unzulässige Feststellungsklage zum künftigen Witwenunterhalt
- VG Augsburg, 21.02.2011 - Au 2 K 10.393
Verfahrensfortführung durch den Rechtsnachfolger bei Tod - Bindung der …
- VG Düsseldorf, 29.12.2010 - 23 K 5444/10
Versorgungsabschlag Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit vorzeitige …
- VG Darmstadt, 30.11.2007 - 5 E 1605/06
Aufnahme in den Begünstigtenkreis des BEDBPStruktG; keine Übertragung der …