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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.10.2008 - 2 C 48.07   

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https://dejure.org/2008,1639
BVerwG, 30.10.2008 - 2 C 48.07 (https://dejure.org/2008,1639)
BVerwG, Entscheidung vom 30.10.2008 - 2 C 48.07 (https://dejure.org/2008,1639)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Oktober 2008 - 2 C 48.07 (https://dejure.org/2008,1639)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    GG Art. 3 Abs. 2, Art. 6 Abs. 1, Art. 33 Abs. 5; RhPLBG § 87a Abs. 1 Satz 5, § 80a Abs. 3 Satz 2
    Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen; Übergang zur Vollzeitbeschäftigung; Leitbild der Hauptberuflichkeit; Zumutbarkeit; entgegenstehende dienstliche Belange; Interdependenz; maßgeblicher Zeitpunkt; mittelbare Diskriminierung; Zurückverweisung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 3 Abs. 2, Art. 6 Abs. 1, Art. 33 Abs. 5
    Alimentation; Arbeitszeit; Aufstockung; Beamtenverhältnis; Beamter; Diskriminierung; Erhöhung; Familie; Fehlen; Interdependenz; Kinder; Leitbild der Hauptberuflichkeit; Planstelle; Rückkehr; Teilzeitbeschäftigung; Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen; ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anspruch des Beamten auf Rückkehr zur Vollzeitbeschäftigung wegen Unzumutbarkeit der aus familiären Gründen gewährten Teilzeitbeschäftigung nach Veränderung der familiären Verhältnisse - Abhängigkeit solcher der Rückkehr zur Vollzeitbeschäftigung entgegenstehenden ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 2; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; GG Art. 33 Abs. 5; ; RhPLBG § 87a Abs. 1 S. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenrecht: Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen; Übergang zur Vollzeitbeschäftigung; Leitbild der Hauptberuflichkeit; Zumutbarkeit; entgegenstehende dienstliche Belange; Interdependenz; maßgeblicher Zeitpunkt; mittelbare Diskriminierung; Zurückverweisung.

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Teilzeitbeschäftigung: In diesen Fällen ist dem Beamten die Fortsetzung unzumutbar

  • dbb.de PDF, S. 26 (Leitsatz)

    Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen - Übergang zur Vollzeitbeschäftigung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 132, 243
  • NVwZ 2009, 468
  • FamRZ 2009, 504
  • DVBl 2009, 600
  • NZA-RR 2009, 281
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 3/02

    Antragslose Teilzeitbeschäftigung von Beamten verfassungswidrig

    Auszug aus BVerwG, 30.10.2008 - 2 C 48.07
    Sie verlangt ein Nettoeinkommen, das dem Beamten und seiner Familie wirtschaftliche Sicherheit gewährleistet und ihm einen seinem Amt angemessenen Lebensstandard sichert, der über die Befriedigung der Grundbedürfnisse hinausgeht (BVerfG, Beschluss vom 19. September 2007 - 2 BvF 3/02 - BVerfGE 119, 247 ).

    Das Unterschreiten dieses Einkommensniveaus bei der Teilzeitbeschäftigung wird nur deshalb gebilligt, weil auf Seiten des Beamten eine wirtschaftliche Situation angenommen wird, die ihm den Verzicht auf einen Teil seiner Bezüge ermöglicht und keine unzulässige Einflussnahme auf seine Amtsführung durch Dritte befürchten lässt (BVerfG, Beschluss vom 19. September 2007 a.a.O. S. 271).

    Zum Kernbestand der von Art. 33 Abs. 5 GG gewährleisteten Strukturprinzipien gehören der Grundsatz der Hauptberuflichkeit und - korrespondierend damit - das Alimentationsprinzip (BVerfG, Beschluss vom 19. September 2007 a.a.O. S. 263 ff.).

    Sie erscheint nur dann nicht gefährdet, wenn der Beamte selbst der Auffassung ist, auf einen Teil der Bezüge verzichten zu können, ohne sich dadurch in eine wirtschaftliche Lage zu begeben, die ihn unzulässiger Einflussnahme Dritter in besonderer Weise zugänglich macht (BVerfG, Beschluss vom 19. September 2007 a.a.O. S. 269 f.).

  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

    Auszug aus BVerwG, 30.10.2008 - 2 C 48.07
    Für die Frage eines Verschuldens der Beklagten wird es dabei vorrangig darauf ankommen, ob der angefochtene Bescheid auf eine Rechtsprechung gestützt werden konnte, die ihre rechtlich verfehlte Annahme einer vom AlimentationsgrundSatz losgelösten Beurteilung der finanziellen Zumutbarkeit vertretbar erscheinen ließ (vgl. Urteil vom 17. August 2005 - BVerwG 2 C 37.04 - BVerwGE 124, 99 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 32).

    Demgegenüber wird sich die Beklagte nicht mit Erfolg auf die sogenannte Kollegialgerichtsregel berufen können; denn im vorliegenden Fall fehlt es an der hierfür maßgebenden Anwendungsvoraussetzung, dass die Gerichte den Sachverhalt sorgfältig und erschöpfend gewürdigt haben (Urteil vom 17. August 2005 a.a.O. S. 106 f.).

  • BVerfG, 18.06.2008 - 2 BvL 6/07

    Regelung über Versorgungsabschlag für teilzeitbeschäftigte Beamte nichtig

    Auszug aus BVerwG, 30.10.2008 - 2 C 48.07
    Auch bei Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen wird die Besoldung deshalb nicht zur bloßen Gegenleistung für die während der ermäßigten Arbeitszeit erbrachten Dienstleistungen; sie behält auch hier ihren sich aus Art. 33 Abs. 5 GG ergebenden Alimentierungscharakter (BVerfG, Urteil vom 18. Juni 2008 - 2 BvL 6/07 - NVwZ 2008, 987 ; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 23. September 2004 - BVerwG 2 C 61.03 - BVerwGE 122, 65 = Buchholz 240 § 6 BBesG Nr. 23).

    Zugunsten des Beamten sind nicht zuletzt die Verfassungsgebote, auf die Beseitigung geschlechtsspezifischer Nachteile hinzuwirken (Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG, vgl. BVerfG, Urteil vom 18. Juni 2008 a.a.O. S. 988) sowie Ehe und Familie zu schützen (Art. 6 Abs. 1 GG), und das an die Mitgliedstaaten gerichtete gemeinschaftsrechtliche Gebot, ihre Rechtsvorschriften dem Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen anzupassen, zu beachten.

  • BVerwG, 13.08.2008 - 2 C 41.07

    Haushaltssicherungskonzept; zwingende dienstliche Gründe; Wiederberufung eines

    Auszug aus BVerwG, 30.10.2008 - 2 C 48.07
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats erschließt sich der Bedeutungsgehalt unbestimmter Rechtsbegriffe wie etwa "dienstlicher Belang", "öffentliches Interesse" oder "dienstlicher Grund" aus der Zweckbestimmung und Zielsetzung der jeweiligen gesetzlichen Regelung sowie aus dem systematischen Zusammenhang, in den der Begriff hineingestellt ist (Urteile vom 29. April 2004 - BVerwG 2 C 21.03 - BVerwGE 120, 382 = Buchholz 237.95 § 88a SHLBG Nr. 1, vom 30. März 2006 - BVerwG 2 C 23.05 - Buchholz 236.2 § 76c DRiG Nr. 1 und vom 13. August 2008 - BVerwG 2 C 41.07 - [...], zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Dies wird allenfalls bei Dienstherrn mit einem kleinen Personalbestand in Betracht kommen (vgl. Urteil vom 13. August 2008 a.a.O.).

  • BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 21.03

    Altersteilzeit, Blockmodell; dringende dienstliche Belange; Ermessen;

    Auszug aus BVerwG, 30.10.2008 - 2 C 48.07
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats erschließt sich der Bedeutungsgehalt unbestimmter Rechtsbegriffe wie etwa "dienstlicher Belang", "öffentliches Interesse" oder "dienstlicher Grund" aus der Zweckbestimmung und Zielsetzung der jeweiligen gesetzlichen Regelung sowie aus dem systematischen Zusammenhang, in den der Begriff hineingestellt ist (Urteile vom 29. April 2004 - BVerwG 2 C 21.03 - BVerwGE 120, 382 = Buchholz 237.95 § 88a SHLBG Nr. 1, vom 30. März 2006 - BVerwG 2 C 23.05 - Buchholz 236.2 § 76c DRiG Nr. 1 und vom 13. August 2008 - BVerwG 2 C 41.07 - [...], zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 61.03

    Arbeitszeit; Ausgleichsmaßnahmen; außerunterrichtliche Verpflichtungen;

    Auszug aus BVerwG, 30.10.2008 - 2 C 48.07
    Auch bei Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen wird die Besoldung deshalb nicht zur bloßen Gegenleistung für die während der ermäßigten Arbeitszeit erbrachten Dienstleistungen; sie behält auch hier ihren sich aus Art. 33 Abs. 5 GG ergebenden Alimentierungscharakter (BVerfG, Urteil vom 18. Juni 2008 - 2 BvL 6/07 - NVwZ 2008, 987 ; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 23. September 2004 - BVerwG 2 C 61.03 - BVerwGE 122, 65 = Buchholz 240 § 6 BBesG Nr. 23).
  • BVerwG, 06.07.1989 - 2 C 52.87

    Beamtenrecht - Teilzeitbeschäftigung - Mangelnde Wahlmöglichkeit

    Auszug aus BVerwG, 30.10.2008 - 2 C 48.07
    Sie lässt sich prinzipiell nicht aufteilen und trägt der Struktur des Beamtenverhältnisses als eines einheitlichen Dienstverhältnisses Rechnung (Urteile vom 6. Juli 1989 - BVerwG 2 C 52.87 - BVerwGE 82, 196 = Buchholz 237.8 § 80a RhPLBG Nr. 1 und vom 2. März 2000 - BVerwG 2 C 1.99 - BVerwGE 110, 363 = Buchholz 237.5 § 85c HeLBG Nr. 1).
  • BVerwG, 02.03.2000 - 2 C 1.99

    Keine Zwangsteilzeitbeschäftigung für Beamte

    Auszug aus BVerwG, 30.10.2008 - 2 C 48.07
    Sie lässt sich prinzipiell nicht aufteilen und trägt der Struktur des Beamtenverhältnisses als eines einheitlichen Dienstverhältnisses Rechnung (Urteile vom 6. Juli 1989 - BVerwG 2 C 52.87 - BVerwGE 82, 196 = Buchholz 237.8 § 80a RhPLBG Nr. 1 und vom 2. März 2000 - BVerwG 2 C 1.99 - BVerwGE 110, 363 = Buchholz 237.5 § 85c HeLBG Nr. 1).
  • BVerwG, 30.03.2006 - 2 C 23.05

    Richterliche Unabhängigkeit; Teilzeitbeschäftigung; Sabbatjahrmodell; zwingende

    Auszug aus BVerwG, 30.10.2008 - 2 C 48.07
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats erschließt sich der Bedeutungsgehalt unbestimmter Rechtsbegriffe wie etwa "dienstlicher Belang", "öffentliches Interesse" oder "dienstlicher Grund" aus der Zweckbestimmung und Zielsetzung der jeweiligen gesetzlichen Regelung sowie aus dem systematischen Zusammenhang, in den der Begriff hineingestellt ist (Urteile vom 29. April 2004 - BVerwG 2 C 21.03 - BVerwGE 120, 382 = Buchholz 237.95 § 88a SHLBG Nr. 1, vom 30. März 2006 - BVerwG 2 C 23.05 - Buchholz 236.2 § 76c DRiG Nr. 1 und vom 13. August 2008 - BVerwG 2 C 41.07 - [...], zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BVerwG, 16.10.2008 - 2 C 15.07

    Altersteilzeit; Änderung der Teilzeitbeschäftigung; Arbeitsphase; Arbeitszeit;

    Auszug aus BVerwG, 30.10.2008 - 2 C 48.07
    Dem entspricht, dass auch der in Teilzeit beschäftigte Beamte im Falle einer Dienstunfähigkeit nicht seinen Anspruch auf Besoldung verliert und das einheitliche Rechtsregime unabhängig davon gilt, ob die Arbeitszeit wöchentlich oder blockweise ermäßigt ist (Urteil vom 16. Oktober 2008 - BVerwG 2 C 15.07 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BVerwG, 24.02.2011 - 2 C 50.09

    Wiederaufgreifen im weiteren Sinne; Wiederaufnahme nach Ermessen;

    Ist bestandskräftig eine Teilzeitbeschäftigung angeordnet, so kann der Beschäftigungsumfang durch entsprechenden Antrag wieder auf vollzeitige Beschäftigung geändert werden, wenn und sobald die Voraussetzungen für den Wechsel von Teilzeit auf Vollzeit vorliegen (im Anschluss an Urteil vom 30. Oktober 2008 - BVerwG 2 C 48.07 - BVerwGE 132, 243 = Buchholz 237.8 § 80a RhPLBG Nr. 2).

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann der Beschäftigungsumfang durch entsprechenden Antrag jederzeit wieder auf vollzeitige Beschäftigung geändert werden, sofern die Voraussetzungen für den Wechsel von Teilzeit auf Vollzeit vorliegen (vgl. Urteil vom 30. Oktober 2008 - BVerwG 2 C 48.07 - BVerwGE 132, 243 = Buchholz 237.8 § 80a RhPLBG Nr. 2).

    Da die Änderung zugelassen werden "soll", wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind, kann nicht jeder dienstliche Belang die Ablehnung rechtfertigen, sondern nur ein solcher, dem gegenüber die schutzwürdigen Interessen des Beamten nachzuordnen sind (vgl. Urteil vom 30. Oktober 2008 a.a.O. Rn. 14).

    Sobald sich dem Dienstherrn die Möglichkeit eröffnet, auf den Antrag des Beamten haushaltsrechtlich zu reagieren, können nur noch schwerwiegende Beeinträchtigungen des Dienstbetriebs dem Übergang zur Vollzeitbeschäftigung entgegenstehen (vgl. Urteil vom 30. Oktober 2008 a.a.O. Rn. 15).

  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 49.13

    Begrenzte Dienstfähigkeit; Besoldung; Dienstbezüge; Aufzehrungsregelung;

    Vom Ausnahmefall der substantiellen Verbesserung seiner gesundheitlichen Situation abgesehen, kann er anders als der teilzeitbeschäftigte Beamte auch nicht - ggf. sogar vorzeitig - zur Vollzeit und damit zur vollen Besoldung zurückkehren (vgl. zur Rechtslage bei in Teilzeit beschäftigten Beamten: § 91 Abs. 3 Satz 2, 92 Abs. 4 Satz 1 BBG; BVerwG, Urteile vom 16. Oktober 2008 - 2 C 20.07 - NVwZ 2009, S. 470 Rn. 23 ff. und vom 30. Oktober 2008 - 2 C 48.07 - BVerwGE 132, 243 Rn. 7 ff., Beschlüsse vom 8. Mai 2013 - 2 B 5.13 - NVwZ 2013, 953 Rn. 8 ff. und 17 ff. und vom 23. April 2015 - 2 B 69.14 - juris Rn. 7 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 17.07.2012 - 5 LB 448/11

    Anspruch auf Nachzahlung der Besoldungsdifferenz bei Verpflichtung zur

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann der Beschäftigungsumfang durch entsprechenden Antrag jederzeit wieder auf vollzeitige Beschäftigung geändert werden, sofern die Voraussetzungen für den Wechsel von Teilzeit auf Vollzeit vorliegen (vgl. Urteil vom 30. Oktober 2008 - BVerwG 2 C 48.07 - BVerwGE 132, 243 = Buchholz 237.8 § 80a RhPLBG Nr. 2).

    Da die Änderung zugelassen werden "soll", wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind, kann nicht jeder dienstliche Belang die Ablehnung rechtfertigen, sondern nur ein solcher, dem gegenüber die schutzwürdigen Interessen des Beamten nachzuordnen sind (vgl. Urteil vom 30. Oktober 2008 a.a.O. Rn. 14).

    Sobald sich dem Dienstherrn die Möglichkeit eröffnet, auf den Antrag des Beamten haushaltsrechtlich zu reagieren, können nur noch schwerwiegende Beeinträchtigungen des Dienstbetriebs dem Übergang zur Vollzeitbeschäftigung entgegenstehen (vgl. Urteil vom 30. Oktober 2008 a.a.O. Rn. 15).

    Das Fehlen einer Planstelle im Haushaltsplan ist zwar grundsätzlich als dienstlicher Belang im Sinne des § 80 a Abs. 3 Satz 2 NBG a. F. anzuerkennen, der dem sofortigen Übergang zur Vollzeitbeschäftigung entgegensteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.2.2011, a. a. O., Rn 22; Urteil vom 30.10.2008 - BVerwG 2 C 48.07 -, juris Rn 10).

    Bei diesen rechtspolitischen Erwägungen der Funktionsvorgängerin der Beklagten hat es sich nicht um im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 24.2.2011 und 30.10.2008, a. a. O.) beachtliche haushaltsrechtliche Belange gehandelt, die es rechtfertigten, trotz des Vorhandenseins von Planstellen das Begehren der klagenden Lehrkraft - der gegenüber aufgrund der verfassungswidrigen Regelung des seinerzeitigen § 80 b NBG a. F. (vgl. die Nichtigerklärung durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19.9.2007 - 2 BvF 3/02 -, juris) eine Teilzeitbeschäftigung verfügt worden war - auf Übergang zur Vollzeitbeschäftigung unter Berufung auf haushaltsrechtliche Erwägungen abzulehnen.

  • BVerwG, 17.06.2010 - 2 C 86.08

    Teilzeitbeamter; Beamtenernennung; Umwandlung in ein Lebenszeitbeamtenverhältnis;

    Denn nur dann kann davon ausgegangen werden, dass beim Beamten eine wirtschaftliche Situation vorliegt, die ihm den Verzicht auf einen Teil seiner Bezüge ermöglicht und keine unzulässige Einflussnahme auf seine Amtsführung durch Dritte befürchten lässt (BVerfG, Beschluss vom 19. September 2007, a.a.O., Beschluss vom 18. Juni 2008 - 2 BvL 6/07 - NVwZ 2008, 987 ; vgl. auch BVerwG, Urteile vom 23. September 2004 - BVerwG 2 C 61.03 - BVerwGE 122, 65 = Buchholz 240 § 6 BBesG Nr. 23 und vom 30. Oktober 2008 - BVerwG 2 C 48.07 - BVerwGE 132, 243 = Buchholz 237.8 § 80a RhPLBG Nr. 2).
  • VG Cottbus, 17.03.2011 - 5 L 280/10

    Verwaltungsgericht verpflichtet das Land Brandenburg, die vorzeitige Rückkehr

    Die beiden unbestimmten Rechtsbegriffe der Unzumutbarkeit einerseits und des Entgegenstehens zwingender dienstlicher Belange andererseits, die beide der vollen gerichtlichen Prüfung unterliegen (vgl. i.E. zur im Grundsatz vergleichbaren Vorschrift des § 87 a Abs. 1 S. 5, § 80 a Abs. 3 S. 2 des rheinland-pfälzischen Landesbeamtengesetzes: BVerwG, Urteil v. 30. Oktober 2008 - 2 C 48.07 - [...] ), erfassen die bei der Entscheidung beachtlichen gegenläufigen Interessen des Beamten einerseits und des Dienstherrn andererseits.

    Ob hieraus folgt, dass keines der beiden Tatbestandselemente isoliert betrachtet werden darf, sondern vielmehr eine Abwägung der entgegenstehenden Interessen des Beamten und des Dienstherrn im konkreten Fall vorzunehmen ist (so BVerwG, Urteil v. 30. Oktober 2008 - 2 C 48.07 - [...] ), erscheint zweifelhaft.

    Des weiteren ist hier der Wegfall eines mit der Urlaubsbeantragung bzw. -gewährung von Gesetzes wegen verbundenen Zwecks wie auch die Veränderung von mit den Bewilligungsvoraussetzungen in Zusammenhang stehenden Umstände von Bedeutung (vgl. für den Fall einer Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen: BVerwG, Urteil v. 30. Oktober 2008 - 2 C 48.07 - [...]; zur Änderung einer Teilzeitbeschäftigung vgl. BVerwG, Urteil v. 16. Oktober 2008 - 2 C 15.07 - [...] ).

    Zum Kernbestand der von Art. 33 Abs. 5 GG gewährleisteten Strukturprinzipien gehören der Grundsatz der Hauptberuflichkeit und -korrespondierend damit - das Alimentationsprinzip ( BVerfG, Beschluss v. 19. September 2007 - 2 BvF 3/02 - [...]; BVerwG, Urteil v. 30. Oktober 2008 - 2 C 48.07 - [...]. ).

    Sie lässt sich prinzipiell nicht aufteilen und trägt der Struktur des Beamtenverhältnisses als eines einheitlichen Dienstverhältnisses Rechnung ( BVerwG, Urteil v. 6. Juli 1989 2 C 52.87 - [...]; BVerwG, Urteil v. 2. März 2000 - 2 C 1.99 - [...]; BVerwG, Urteil v. 30. Oktober 2008 - 2 C 48.07 - [...] ).

    Ist hiernach die Fortsetzung des Urlaubs unzumutbar und liegen vor allem keine zwingenden dienstlichen Belange vor, die einer vorzeitigen Rückkehr entgegenstehen, so kann sich ein anderes Ergebnis auch dann nicht ergeben, wenn man mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Oktober 2008 (- 2 C 48.07 - [...]) die beiden Tatbestandsmerkmale des § 80 Abs. 1 S. 6 LBG nicht jeweils für sich genommen, sondern ungeachtet der oben angeführten Bedenken im Rahmen einer einheitlichen Abwägungsentscheidung prüfen würde.

  • BVerwG, 25.06.2009 - 2 C 68.08

    Deutsche Telekom AG; erneute Berufung in das Beamtenverhältnis; Reaktivierung;

    Dies wird in aller Regel nur bei Dienstherren mit einem geringen Personalbestand in Betracht kommen (Urteil vom 13. August 2008 a.a.O. Rn. 13 und vom 30. Oktober 2008 - BVerwG 2 C 48.07 - Buchholz 237.8 § 80a RhPLBG Nr. 2 Rn. 15).
  • BVerwG, 27.03.2014 - 2 C 50.11

    Begrenzte Dienstfähigkeit; Besoldung; Dienstbezüge; Gesetzesvorbehalt;

    Vom Ausnahmefall der substantiellen Verbesserung seiner gesundheitlichen Situation abgesehen, kann er anders als der teilzeitbeschäftigte Beamte auch nicht - ggf. sogar vorzeitig - zur Vollzeit und damit zur vollen Besoldung zurückkehren (vgl. nur § 91 Abs. 3 Satz 2, 92 Abs. 4 Satz 1 BBG; Urteile vom 16. Oktober 2008 - BVerwG 2 C 20.07 - NVwZ 2009, S. 470 Rn. 23 ff. und vom 30. Oktober 2008 - BVerwG 2 C 48.07 - BVerwGE 132, 243 Rn. 7 ff.).
  • OVG Thüringen, 07.11.2012 - 2 KO 49/10

    Zur antragslosen, unfreiwilligen Teilzeitbeschäftigung bei verbeamteten Lehrern

    Je beachtlicher die Gründe sind, die für die Unzumutbarkeit einer Fortsetzung der Teilzeitbeschäftigung sprechen, desto mehr Gewicht muss den einer Änderung entgegenstehenden Belangen zukommen, wenn der Antrag auf Rückkehr zur Vollzeit abgelehnt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2008 - 2 C 48/07 - BVerwGE 132, 243; Urteil vom 24. Februar 2011 - 2 C 50/09 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 58).

    Bezugsgröße ist dabei die Differenz zur amtsangemessenen Alimentation (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2008 - 2 C 48/07 - BVerwGE 132, 243).

    Bei Dienstherren mit einem großen Personalbestand kann sich die Situation aber dann gleichermaßen darstellen, wenn eine große Anzahl von Beamten gleichzeitig eine Rückkehr zur Vollzeitbeschäftigung verlangt (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2011 - 2 C 50/09 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 58; vgl. auch Urteil vom 30. Oktober 2008 - 2 C 48/07 - BVerwGE 132, 243).

  • BVerwG, 08.05.2013 - 2 B 5.13

    Hauptberuflichkeit; amtsangemessene Alimentation; Vollzeitbeschäftigung;

    Daraus folgt, dass teilzeitbeschäftigten Beamten jedenfalls dann Vollzeitbeschäftigung ermöglicht werden soll, wenn ansonsten eine amtsangemessene Lebensführung, wie sie durch die volle Alimentation gewährleistet wird, in Frage stehen könnte (Urteil vom 30. Oktober 2008 - BVerwG 2 C 48.07 - BVerwGE 132, 243 Rn. 12 f. = Buchholz 237.8 § 80a RhPLBG Nr. 2).

    Der Bedeutungsgehalt dieser Bestimmung ist durch das Urteil des Senats vom 30. Oktober 2008 (a.a.O.) geklärt:.

  • OVG Thüringen, 07.12.2012 - 2 KO 907/10

    Antragslose Teilzeitbeschäftigung bei verbeamteten Lehrern in Thüringen;

    Je beachtlicher die Gründe sind, die für die Unzumutbarkeit einer Fortsetzung der Teilzeitbeschäftigung sprechen, desto mehr Gewicht muss den einer Änderung entgegenstehenden Belangen zukommen, wenn der Antrag auf Rückkehr zur Vollzeit abgelehnt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2008 - 2 C 48/07 - BVerwGE 132, 243; Urteil vom 24. Februar 2011 - 2 C 50/09 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 58).

    Bezugsgröße ist dabei die Differenz zur amtsangemessenen Alimentation (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2008 - 2 C 48/07 - BVerwGE 132, 243).

    Bei Dienstherren mit einem großen Personalbestand kann sich die Situation aber dann gleichermaßen darstellen, wenn eine große Anzahl von Beamten gleichzeitig eine Rückkehr zur Vollzeitbeschäftigung verlangt (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2011 - 2 C 50/09 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 58; vgl. auch Urteil vom 30. Oktober 2008 - 2 C 48/07 - BVerwGE 132, 243).

  • BVerwG, 23.04.2015 - 2 B 69.14

    Alimentationsprinzip, Altersteilzeit, Änderung, Blockmodell, Freistellung,

  • OVG Niedersachsen, 17.07.2012 - 5 LB 446/11

    Verpflichtung zur besoldungsrechtlichen rückwirkenden Gleichstellung einer

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.12.2021 - 14 LB 1/21

    Entfernung aus dem Dienst

  • BVerwG, 27.04.2016 - 2 B 117.15

    Abordnung; Aufgabenbereich; ausgelaufenes Recht; Ausgleichszulage; dienstlicher

  • BVerwG, 08.05.2013 - 2 B 34.13

    Anspruch eines Lehrers auf Rücknahme der bestandskräftigen Teilzeitanordnung und

  • BVerwG, 08.05.2013 - 2 B 32.13

    Anspruch eines Lehrers auf Rücknahme der Teilzeitanordnung der

  • BVerwG, 08.05.2013 - 2 B 24.13

    Teilzeitbeschäftigung von Beamten nur mit deren Einverständnis; Anpassung eines

  • BVerwG, 08.05.2013 - 2 B 29.13

    Teilzeitbeschäftigung von Beamten nur mit deren Einverständnis; Anpassung eines

  • BVerwG, 08.05.2013 - 2 B 26.13

    Teilzeitbeschäftigung von Beamten nur mit deren Einverständnis; Anpassung eines

  • BVerwG, 08.05.2013 - 2 B 33.13

    Teilzeitbeschäftigung von Beamten nur mit deren Einverständnis; Anpassung eines

  • BVerwG, 08.05.2013 - 2 B 25.13

    Anspruch eines Lehrers auf Rücknahme der Teilzeitanordnung und auf

  • BVerwG, 17.06.2010 - 2 C 1.09

    Herbeiführung einer beabsichtigten Rechtsfolge durch Aushändigung einer

  • BVerwG, 08.05.2013 - 2 B 27.13

    Teilzeitbeschäftigung von Beamten nur mit deren Einverständnis; Anpassung eines

  • BVerwG, 08.05.2013 - 2 B 28.13

    Teilzeitbeschäftigung von Beamten nur mit deren Einverständnis; Anpassung eines

  • BVerwG, 08.05.2013 - 2 B 30.13

    Teilzeitbeschäftigung von Beamten nur mit deren Einverständnis; Anpassung eines

  • BVerwG, 08.05.2013 - 2 B 31.13

    Anspruch eines Lehrers auf Rücknahme der Teilzeitanordnung und auf

  • VGH Bayern, 27.11.2014 - 6 ZB 14.1549

    Bundesbeamtenrecht; familienbedingte Teilzeit; langfristige Erkrankung; Antrag

  • BVerwG, 17.06.2010 - 2 C 3.09

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung einer Teilzeitbeschäftigung in der

  • BVerwG, 17.06.2010 - 2 C 2.09

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung einer Teilzeitbeschäftigung in der

  • BVerwG, 17.06.2010 - 2 C 9.09

    Aufhebung einer auf Lebenszeit ernannten Teilzeitanordnung ohne Beamtenstatus im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2010 - 6 A 3354/07

    Anforderungen an die Darlegung eines Antrags auf Zulassung der Berufung bei

  • BVerwG, 25.06.2009 - 2 C 74.08

    Gewährung der Berufung in das Beamtenverhältnis einer Fernmeldeobersekretärin

  • BVerwG, 17.06.2010 - 2 C 4.09

    Herbeiführung einer beabsichtigten Rechtsfolge durch Aushändigung einer

  • BVerwG, 17.06.2010 - 2 C 5.09

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung einer Teilzeitbeschäftigung in der

  • BVerwG, 17.06.2010 - 2 C 7.09

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung einer Teilzeitbeschäftigung in der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2010 - 6 A 3354/07

    Anspruch eines Polizeikommissars auf Bewilligung einer Teilzeitbeschäftigung;

  • BVerwG, 17.06.2010 - 2 C 6.09

    Herbeiführung einer beabsichtigten Rechtsfolge durch Aushändigung einer

  • VG Göttingen, 01.02.2011 - 3 B 1/11

    Hinausschieben des Eintritts eines Universitätsprofessors in den Ruhestand

  • VG Gelsenkirchen, 19.08.2009 - 1 K 3760/07

    Altersteilzeit; Teilzeit, Blockmodell; Verwaltungsvorschriften;

  • VG Karlsruhe, 31.01.2011 - 1 K 3585/10
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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.10.2009 - 2 C 48.07 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3266
BVerwG, 07.10.2009 - 2 C 48.07 (1) (https://dejure.org/2009,3266)
BVerwG, Entscheidung vom 07.10.2009 - 2 C 48.07 (1) (https://dejure.org/2009,3266)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Oktober 2009 - 2 C 48.07 (1) (https://dejure.org/2009,3266)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    GKG § 52 Abs. 1; § 52 Abs. 5; § 52 Abs. 6; RhPLBG § 87a Abs. 1 Satz 5; § 80a Abs. 3 Satz 2
    Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen; Rückkehr zur Vollzeitbeschäftigung; Teilstatus; Schadenersatzanspruch; Streitwert.

  • Bundesverwaltungsgericht

    GKG § 52 Abs. 1; § 52 Abs. 5; § 52 Abs. 6
    Alimentation; Arbeitszeit; Aufstockung; Beamtenverhältnis; Beamter; Diskriminierung; Erhöhung; Familie; Fehlen; Interdependenz; Kinder; Leitbild der Hauptberuflichkeit; Planstelle; Rückkehr; Teilzeitbeschäftigung; Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen; ...

  • Wolters Kluwer

    Streitwert für beamtenrechtliche Statusstreitigkeiten bei Übergang von einer Teilzeitbeschäftigung auf eine Vollzeitbeschäftigung (oder umgekehrt)

  • Judicialis

    GKG § 52 Abs. 1; ; GKG § 52 Abs. 5; ; GKG § 52 Abs. 6; ; RhPLBG § 87a Abs. 1 Satz 5; ; RhPLBG § 80a Abs. 3 Satz 2

  • rechtsportal.de

    GKG § 52 Abs. 1; GKG § 52 Abs. 6
    Streitwert für beamtenrechtliche Statusstreitigkeiten bei Übergang von einer Teilzeitbeschäftigung auf eine Vollzeitbeschäftigung (oder umgekehrt)

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Teilzeitbeschäftigung: Anspruch des Beamten auf Rückkehr zur Vollzeitbeschäftigung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 127
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 13.09.1999 - 2 B 53.99

    Streitwert in beamtenrechtlichen Streitigkeiten wegen eines sog. Teilstatus; -,

    Auszug aus BVerwG, 07.10.2009 - 2 C 48.07
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 13. September 1999 - BVerwG 2 B 53.99 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 106) gehören Ansprüche auf erhöhte Besoldung, Versorgung oder Zulagen, erhöhtes Unfallruhegehalt und Unfallausgleich sowie Anrechnungs- und Ruhensbeträge (zu diesen modifizierend: Beschluss vom 27. August 2009 - BVerwG 2 C 25.08 -, zur Veröffentlichung bestimmt) zu den als Teilstatus bezeichneten Rechtspositionen, die im Gerichtskostengesetz nicht speziell geregelt sind.
  • BVerwG, 27.08.2009 - 2 C 25.08

    Ruhensvorschriften; Vorteilsausgleich; Übergangsvorschrift; Vertrauensschutz;

    Auszug aus BVerwG, 07.10.2009 - 2 C 48.07
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 13. September 1999 - BVerwG 2 B 53.99 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 106) gehören Ansprüche auf erhöhte Besoldung, Versorgung oder Zulagen, erhöhtes Unfallruhegehalt und Unfallausgleich sowie Anrechnungs- und Ruhensbeträge (zu diesen modifizierend: Beschluss vom 27. August 2009 - BVerwG 2 C 25.08 -, zur Veröffentlichung bestimmt) zu den als Teilstatus bezeichneten Rechtspositionen, die im Gerichtskostengesetz nicht speziell geregelt sind.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2020 - 6 B 925/20

    Kein Anspruch auf vorzeitige Beendigung eines Sabbatjahrs wegen der

    BVerwG, Beschlüsse vom 7. Oktober 2009 - 2 C 48.07 -, ZBR 2010, 313 = juris, sowie auch vom 8. Mai 2013 - 2 B 5.13 -, Rn. 22; OVG NRW, Beschlüsse vom 18. Januar 2018 - 6 E 360/16 -, juris Rn. 3, vom 16. Juni 2011, NWVBl 2012, 142 = juris Rn. 22, vom 31. Mai 2011 - 6 E 424/11 -, NVwZ-RR 2011, 879 = juris Rn. 2, und vom 31. Januar 2010 - 6 A 3354/07 -, juris Rn. 20; Bay. VGH, Beschluss vom 1. Dezember 2016 - 6 ZB 16.494 -, juris Rn. 22; Thür.

    BVerwG, Beschluss vom 7. Oktober 2009 - 2 C 48.07 -, a. a. O. Rn. 4.

    BVerwG, Beschlüsse vom 7. Oktober 2009 - 2 C 48.07 -, ZBR 2010, 313 = juris, sowie auch vom 8. Mai 2013 - 2 B 5.13 -, Rn. 22; OVG NRW, Beschlüsse vom 18. Januar 2018 - 6 E 360/16 -, juris Rn. 3, vom 16. Juni 2011, NWVBl 2012, 142 = juris Rn. 22, vom 31. Mai 2011 - 6 E 424/11 -, NVwZ-RR 2011, 879 = juris Rn. 2, und vom 31. Januar 2010 - 6 A 3354/07 -, juris Rn. 20; Bay. VGH, Beschluss vom 1. Dezember 2016 - 6 ZB 16.494 -, juris Rn. 22; Thür.

    BVerwG, Beschluss vom 7. Oktober 2009 - 2 C 48.07 -, a. a. O. Rn. 4.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2023 - 6 A 2619/21

    Ablehnung der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe; Zweifel an der

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23.12.2015 - 2 B 40.14 -, PersV 2016, 338 = juris Rn. 5 und 59, und vom 7.10.2009 - 2 C 48.07 -, NVwZ-RR 2010, 127 = juris Rn. 4; OVG NRW, Beschlüsse vom 14.4.2022 - 6 E 162/22 -, IÖD 2022, 203 = juris Rn. 5, vom 31.1.2020 - 6 A 1829/16 -, juris Rn. 191, und vom 2.12.2014 - 6 E 583/14 -, juris Rn. 8.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2020 - 6 B 957/20

    Kein Anspruch auf vorzeitige Beendigung eines Sabbatjahrs wegen der

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 7. Oktober 2009 - 2 C 48.07 -, ZBR 2010, 313 = juris, sowie auch vom 8. Mai 2013 - 2 B 5.13 -, Rn. 22; OVG NRW, Beschlüsse vom 18. Januar 2018 - 6 E 360/16 -, juris Rn. 3, vom 16. Juni 2011, NWVBl 2012, 142 = juris Rn. 22, vom 31. Mai 2011 - 6 E 424/11 -, NVwZ-RR 2011, 879 = juris Rn. 2, und vom 31. Januar 2010 - 6 A 3354/07 -, juris Rn. 20; Bay. VGH, Beschluss vom 1. Dezember 2016 - 6 ZB 16.494 -, juris Rn. 22; Thür.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Oktober 2009 - 2 C 48.07 -, a. a. O. Rn. 4.

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