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   BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 48.10   

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https://dejure.org/2011,8494
BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 48.10 (https://dejure.org/2011,8494)
BVerwG, Entscheidung vom 28.04.2011 - 2 C 48.10 (https://dejure.org/2011,8494)
BVerwG, Entscheidung vom 28. April 2011 - 2 C 48.10 (https://dejure.org/2011,8494)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • Wolters Kluwer

    Beamter hat Anspruch auf eine Zulage in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen dem Grundgehalt zweier Besoldungsgruppen aufgrund der Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben; Anspruch eines Beamten auf eine Zulage in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen zwei Besoldungsgruppen ...

  • rewis.io
  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBesG § 46 Abs. 1
    Beamter hat Anspruch auf eine Zulage in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen dem Grundgehalt zweier Besoldungsgruppen aufgrund der Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben; Anspruch eines Beamten auf eine Zulage in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen zwei Besoldungsgruppen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Verwendungszulage auch bei auf Dauer angelegter Wahrnehmung der Aufgaben eines höherwertigen Amtes

  • wiesekollegen.de (Kurzinformation)

    Verwendungszulage bei dauerhafter Übertragung höherwertiger Aufgaben

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mehr Geld für Beamte - Anspruch auf Zulage bei Wahrnehmung der Aufgaben eines höherwertigen Amtes

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verwendungszulage bei dauerhafter Vertretung eines höherwertigen Amtes

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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 28.04.2005 - 2 C 29.04

    Amt; Planstelle; Vakanzvertretung; Verhinderungsvertretung; Verwendungszulage.

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 48.10
    Die Zulage soll aus bereitstehenden Haushaltsmitteln bestritten werden (vgl. BTDrucks 13/3994 S. 72; ferner Urteil vom 28. April 2005 - BVerwG 2 C 29.04 - Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 3 S. 11 und Beschluss vom 23. Juni 2005 - BVerwG 2 B 106.04 - Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 4).

    Dagegen wird in den Fällen der Verhinderungsvertretung eine Zulage nicht gewährt, weil die Haushaltsmittel bereits für die Besoldung des an der Dienstausübung gehinderten Stelleninhabers benötigt werden (vgl. Urteil vom 28. April 2005 a.a.O. S. 11 f.).

    Der Normzweck des § 46 Abs. 1 BBesG bestätigt die Anknüpfung an den Grundsatz der funktionsgerechten Besoldung: Die Notwendigkeit, in den Fällen der Vakanzvertretung eine Zulage zu gewähren, d.h. die durch Ausweisung der Planstelle bereitgestellten Mittel auszugeben, soll den Dienstherrn anhalten, Stellen im Einklang mit der Ämterordnung des Besoldungsgesetzes zu besetzen (Urteil vom 28. April 2005 a.a.O. S. 11 und Beschluss vom 23. Juni 2005 a.a.O. S. 14 f.).

    Die Gesetzesfassung gründet auf einem Vorschlag des Vermittlungsausschusses, der damit "erhebliche" - nicht nur - "verfassungsrechtliche Bedenken" des Bundesrates aufgriff (BTDrucks 13/3994 S. 72 und 13/6825 S. 5; vgl. zum Ganzen auch Urteil vom 28. April 2005 a.a.O. S. 10 f.).

  • BVerwG, 23.06.2005 - 2 B 106.04

    Besoldungsgruppe; Dienstposten; Höherwertiges Amt; Zulage.

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 48.10
    Die Zulage soll aus bereitstehenden Haushaltsmitteln bestritten werden (vgl. BTDrucks 13/3994 S. 72; ferner Urteil vom 28. April 2005 - BVerwG 2 C 29.04 - Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 3 S. 11 und Beschluss vom 23. Juni 2005 - BVerwG 2 B 106.04 - Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 4).

    Der Normzweck des § 46 Abs. 1 BBesG bestätigt die Anknüpfung an den Grundsatz der funktionsgerechten Besoldung: Die Notwendigkeit, in den Fällen der Vakanzvertretung eine Zulage zu gewähren, d.h. die durch Ausweisung der Planstelle bereitgestellten Mittel auszugeben, soll den Dienstherrn anhalten, Stellen im Einklang mit der Ämterordnung des Besoldungsgesetzes zu besetzen (Urteil vom 28. April 2005 a.a.O. S. 11 und Beschluss vom 23. Juni 2005 a.a.O. S. 14 f.).

  • BVerwG, 30.10.2002 - 2 C 24.01

    Auslandsverwendungszuschlag; Anrechnung von VN-Tagegeldern auf den -;

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 48.10
    Der Ausschluss von Verzugszinsen in § 3 Abs. 6 BBesG umfasst als spezialgesetzlich abweichende Regelung nicht zugleich den Anspruch auf Prozesszinsen (Urteil vom 30. Oktober 2002 - BVerwG 2 C 24.01 - Buchholz 240 § 58a BBesG Nr. 1 S. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.01.1989 - 2 C 42.86

    Beamter - Ruhestand - Versorgungsbezüge - Übertragenes Amt - Zweijahresfrist -

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 48.10
    § 46 Abs. 1 BBesG liegt insoweit die Vorstellung zugrunde, dass ein Dienstherr nur einem Beamten die Wahrnehmung der Aufgaben eines höherwertigen Amtes überträgt, dem das entsprechende Statusamt im Wege der Beförderung verliehen werden kann (vgl. Urteile vom 27. September 1968 - BVerwG 6 C 14.66 - Buchholz 232 § 109 BBG Nr. 17 S. 46 und vom 19. Januar 1989 - BVerwG 2 C 42.86 - BVerwGE 81, 175 = Buchholz 239.1 § 5 BeamtVG Nr. 5 S. 9).
  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 48.02

    Kommissarischen Wahrnehmung der Aufgaben eines Konrektors durch Lehrerin im

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 48.10
    Der Beamte soll die ihm übertragenen, einem höheren Statusamt zugeordneten Aufgaben erfüllen, bis sie einem Beamten mit funktionsgerechtem höheren Statusamt übertragen werden (Beschluss vom 21. August 2003 - BVerwG 2 C 48.02 - Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 1 S. 1 f.).
  • BVerwG, 07.04.2005 - 2 C 8.04

    Zulage für die Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben; Wahrnehmung über einen

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 48.10
    Sie kommt erst in Betracht, wenn einer Beförderung des Beamten in das höherwertige Amt keine laufbahnrechtlichen Hindernisse mehr entgegenstehen (sog. "Beförderungsreife", Urteil vom 7. April 2005 - BVerwG 2 C 8.04 - Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 2 S. 7; vgl. bereits BTDrucks 13/3994 S. 43).
  • BVerwG, 25.11.2004 - 2 C 17.03

    Ausschreibung eines Dienstpostens - Auswahlverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 48.10
    Dies ist der Fall, wenn ein Beamter mit dem entsprechenden Statusamt in die freie Planstelle eingewiesen und ihm die Stelle, d.h. das Amt im konkret-funktionellen Sinne (Dienstposten) übertragen wird (vgl. Urteile vom 23. September 2004 - BVerwG 2 C 27.03 - BVerwGE 122, 53 = Buchholz 239.1 § 36 BeamtVG Nr. 2 S. 3 und vom 25. November 2004 - BVerwG 2 C 17.03 - BVerwGE 122, 237 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 31 S. 23).
  • BVerfG, 03.07.1985 - 2 BvL 16/82

    Schulleiter

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 48.10
    Sie korreliert mit dem Prinzip der Übertragung aller einer Laufbahn zugeordneten Ämter auf Lebenszeit, dem Leistungsprinzip und dem Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Juli 1985 - 2 BvL 16/82 - BVerfGE 70, 251 ).
  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 27.03

    Dienstunfähigkeit; Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 48.10
    Dies ist der Fall, wenn ein Beamter mit dem entsprechenden Statusamt in die freie Planstelle eingewiesen und ihm die Stelle, d.h. das Amt im konkret-funktionellen Sinne (Dienstposten) übertragen wird (vgl. Urteile vom 23. September 2004 - BVerwG 2 C 27.03 - BVerwGE 122, 53 = Buchholz 239.1 § 36 BeamtVG Nr. 2 S. 3 und vom 25. November 2004 - BVerwG 2 C 17.03 - BVerwGE 122, 237 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 31 S. 23).
  • BVerwG, 18.09.2008 - 2 C 8.07

    Abstrakt-funktionelles Amt; Amt im statusrechtlichen Sinne; amtsangemessene

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 48.10
    Ihnen sollen Funktionsämter, d.h. Aufgabenbereiche, übertragen werden, deren Wertigkeit ihrem Statusamt entspricht (vgl. Urteile vom 22. Juni 2006 - BVerwG 2 C 26.05 - BVerwGE 126, 182 = Buchholz 11 Art. 143b GG Nr. 3, jeweils Rn. 10 ff. und vom 18. September 2008 - BVerwG 2 C 8.07 - BVerwGE 132, 31 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 98, jeweils Rn. 15 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.06.2006 - 2 C 26.05

    Bei einem Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost beschäftigter Beamter;

  • BVerwG, 22.03.2007 - 2 C 10.06

    Beamtin, Rektorin einer Grundschule, Führungserprobung, Divergenz zwischen

  • BVerwG, 27.09.1968 - VI C 14.66

    Versorgungsansprüche eines Beamten - Berechnung ruhegehaltsfähiger Dienstbezüge

  • OVG Saarland, 06.04.2011 - 1 A 19/11

    Keine Zulage für Beamte, die jahrelang die Aufgaben eines im Vergleich zu ihrem

    Sollte das Bundesverwaltungsgericht in seinen für den 28.4.2011 angekündigten Urteilen in Sachen 2 C 30/09, 2 C 27/10 und 2 C 48/10 seine bisherige Rechtsprechung dergestalt ändern, dass damit dieses Urteil unvereinbar wäre, hat der Kläger die Möglichkeit, unter Hinweis auf eine solche Divergenz gegen die Nichtzulassung der Revision vorzugehen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2011 - 1 L 60/11

    Verwendungszulage nach § 46 BBesG - zum Begriff der vorübergehend

    Bestätigung der Senatsrechtsprechung (insbes. Beschluss vom 14.12.2009 - 1 L 83/09 -) zum Tatbestandsmerkmal "vorübergehend vertretungsweise" i. S. d. § 46 Abs. 1 BBesG durch Urteile des BVerwG vom 28.04.2011 (- 2 C 30.09, 2 C 27.10, 2 C 48.10 - juris).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinen jüngsten vom Verwaltungsgericht noch nicht berücksichtigten Urteilen vom 28. April 2011 (- 2 C 30.09, 2 C 27.10, 2 C 48.10 -, juris) die bisherige Rechtsauffassung des Senats bestätigt, indem es unter Bezugnahme auf seinen auch vom Senat für maßgeblich erachteten Beschluss vom 21. August 2003 (- 2 C 48.02 -, Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 1) das Tatbestandsmerkmal "vorübergehend vertretungsweise" erneut dahingehend definiert, dass der Beamte "die ihm übertragenen, einem höheren Statusamt zugeordneten Aufgaben erfüllen (soll), bis sie einem Beamten mit funktionsgerechtem höheren Statusamt übertragen werden".

  • VG Saarlouis, 23.09.2014 - 2 K 1856/12

    Weitergewährung der Verwendungszulage bei Wegfall der höherwertigen Funktion

    Das Bundesverwaltungsgericht habe in seiner Entscheidung vom 28.04.2011 -2 C 48.10- nunmehr festgestellt, dass ein Beamter, der dauerhaft einen höheren Dienstposten bekleide, auch die entsprechende Besoldung erhalten müsse.

    Das Bundesverwaltungsgericht habe mit Urteil vom 28.04.2011 -2 C 48.10- entschieden, dass bei Vorliegen der haushalts- und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen auch dann ein Anspruch auf Zahlung der Zulage bestehe, wenn die Übertragung des höherwertigen Amtes auf Dauer erfolgt sei.

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