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   BVerwG, 24.11.2011 - 2 C 50.10   

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BVerwG, 24.11.2011 - 2 C 50.10 (https://dejure.org/2011,1279)
BVerwG, Entscheidung vom 24.11.2011 - 2 C 50.10 (https://dejure.org/2011,1279)
BVerwG, Entscheidung vom 24. November 2011 - 2 C 50.10 (https://dejure.org/2011,1279)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    GG Art. 74 Abs. 1 Nr. 27; BRRG § 128; EingliederungsG NW §§ 1, 9, 11 bis 21
    Überleitung; Übergang; kraft Gesetzes; Kommunalisierung; Versorgungsverwaltung; Versorgungsamt; Zuordnungsplan; Gemeinsamer Senat

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 74 Abs. 1 Nr. 27
    Gemeinsamer Senat; Kommunalisierung; Versorgungsamt; Versorgungsverwaltung; Zuordnungsplan; kraft Gesetzes; Übergang; Überleitung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 VersÄmtEinglG NW 2007, § 9 VersÄmtEinglG NW 2007, § 11 bis 21 VersÄmtEinglG NW 2007, Art 74 Abs 1 Nr 27 GG, § 128 BRRG
    Keine Überleitung der Landesbeamten in Nordrhein-Westfalen durch Gesetz; Beamte der Versorgungsverwaltung

  • Wolters Kluwer

    Überleitung der bei den aufgelösten nordrhein-westfälischen Versorgungsämtern beschäftigten Landesbeamten in den Dienst kommunaler Körperschaften durch das Eingliederungsgesetz

  • rewis.io

    Keine Überleitung der Landesbeamten in Nordrhein-Westfalen durch Gesetz; Beamte der Versorgungsverwaltung

  • ra.de
  • rewis.io

    Keine Überleitung der Landesbeamten in Nordrhein-Westfalen durch Gesetz; Beamte der Versorgungsverwaltung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überleitung der bei den aufgelösten nordrhein-westfälischen Versorgungsämtern beschäftigten Landesbeamten in den Dienst kommunaler Körperschaften durch das Eingliederungsgesetz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Keine Überleitung der Landesbeamten in Nordrhein-Westfalen durch Gesetz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überleitung von Landesbeamten in der Versorgungsverwaltung und Umweltverwaltung in Nordrhein-Westfalen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2012, 646
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 14.07.2010 - 10 AZR 182/09

    Personalgestellung durch Landesgesetz

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2011 - 2 C 50.10
    Schließlich bedarf es auch keiner Anrufung des Gemeinsamen Senats im Hinblick auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Juli 2010 - 10 AZR 182/09 - (AP GG Art. 12 Nr. 143) zur Überleitung der nordrhein-westfälischen Tarifbeschäftigten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2010 - 6 A 3249/08

    Klagen von Beamten der früheren Versorgungsämter und der Umweltverwaltung gegen

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2011 - 2 C 50.10
    Minden OVG für das Land Nordrhein-Westfalen - 07.09.2010 - AZ: OVG 6 A 3249/08.
  • BVerwG, 27.11.2014 - 2 C 24.13

    Anordnungsbefugnis; Auslegung; Befolgungspflicht; Beleihung; Bestimmtheit;

    Enthält eine Bestimmung die für ihre Anwendung notwendigen Regelungen nicht und kann die für einen Vollzug unverzichtbare Vollständigkeit auch nicht im Wege der Auslegung gewonnen werden, kann sie jedenfalls keine disziplinarmaßnahmenbewehrte Befolgungspflicht für Beamte auslösen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 2011 - 2 C 50.10 - Buchholz 230 § 128 BRRG Nr. 9 Rn. 7 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2016 - 1 A 68/14

    Anspruch auf Fahrtkostenerstattung und einen Verpflegungszuschuss auf der

    Das Bundesverwaltungsgericht wies die Revision des Beklagten im Verfahren des Klägers mit Urteil vom 24. November 2011 - 2 C 50.10 - zurück.

    Dies steht - soweit die Übernahme kraft Gesetzes betroffen ist - zwischen den Beteiligten aufgrund des rechtskräftigen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. November 2011 - 2 C 50.10 - fest.

    Dies habe auch das Bundesverwaltungsgericht in seinem den Kläger betreffenden Urteil vom 24. November 2011 - 2 C 50.10 - und den in den Parallelverfahren ergangenen Urteilen vom gleichen Tag ausgeführt.

    Nicht nachvollziehbar ist die Behauptung des Beklagten, das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem den Kläger betreffenden Urteil vom 24. November 2011 - 2 C 50.10 - und den in den Parallelverfahren ergangenen Urteilen ausgeführt, bei einer Übernahme von Beamten auf der Grundlage der §§ 128, 129 BRRG sei ein Schwebezustand gesetzlich gewollt und eine (vorsorgliche) Abordnung sei daher (auch) im vorliegenden Fall nicht erforderlich.

    Weiter heißt es in den genannten Entscheidungen: "In den Fällen der Anfechtung von Verwaltungsakten hätte die Wahrnehmung der versorgungsrechtlichen Aufgaben bei dem neuen Dienstherrn durch Abordnungen sichergestellt werden können , wie dies auch geschehen ist." vgl. BVerwG, Urteile vom 24. November 2011- 2 C 50.10 und etwa 2 C 66.10 -, juris, jeweils Rn. 11 (Hervorhebung hier).

    vgl. BVerwG, Urteile vom 24. November 2011- 2 C 50.10 und 2 C 66.10 -, juris, jeweils Rn. 13 f.

    Der Kläger hat sich sowohl mit einem auf die Gewährung von Eilrechtsschutz gerichteten Verfahren (Verwaltungsgericht Minden - 4 L 690/07 - sowie nachfolgend Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen - 6 B 32/08 -) als auch mit dem Klageverfahren, das rechtskräftig zu seinen Gunsten mit dem bereits genannten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. November 2011 - 2 C 50.10 - abgeschlossen wurde, gegen die Annahme des Beklagten gewandt, er sei infolge gesetzlicher Überleitung mit Wirkung vom 1. Januar 2008 aus seinem Dienst ausgeschieden.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2016 - 1 A 67/14

    Gewährung von Trennungsentschädigung eines Beamten bei täglicher Rückkehr zum

    Weiter heißt es in den genannten Entscheidungen: "In den Fällen der Anfechtung von Verwaltungsakten hätte die Wahrnehmung der versorgungsrechtlichen Aufgaben bei dem neuen Dienstherrn durch Abordnungen sichergestellt werden können , wie dies auch geschehen ist." vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 2011- 2 C 66.10 -, juris, Rn. 11, und etwa das vollständig dokumentierte Urteil vom gleichen Tag- 2 C 50.10 -, DÖD 2012, 223 = juris, Rn. 11 (Hervorhebung hier).

    vgl. BVerwG, Urteile vom 24. November 2011- 2 C 66.10 und 2 C 50.10 -, juris, jeweils Rn. 13 f.

  • BVerwG, 30.01.2014 - 2 C 27.12

    Ausgleichszulage; Besitzstandswahrung; dienstherrenübergreifende Versetzung;

    Dieser Übertritt fand nicht unmittelbar kraft Gesetzes statt, weil § 3 Abs. 1 und 4 RVOrgRefÜG die für eine gesetzliche Überleitung maßgeblichen Fragen, wie etwa den Zeitpunkt und das verliehene Amt, nicht abschließend normieren (Urteil vom 24. November 2011 - BVerwG 2 C 50.10 - Buchholz 230 § 128 BRRG Nr. 9 Rn. 12).
  • BVerwG, 24.11.2011 - 2 C 53.10

    Überleitung; Übergang; kraft Gesetzes; Kommunalisierung; Umweltverwaltung;

    Die bei den nordrhein-westfälischen Bezirksregierungen mit Aufgaben der Umweltverwaltung betrauten Landesbeamten sind nicht durch das Personalfolgengesetz (GV. NRW 2007, 662) in den Dienst kommunaler Körperschaften übergeleitet worden, sondern im Landesdienst geblieben (vgl. für die nordrhein-westfälische Versorgungsverwaltung das Senatsurteil vom 24. November 2011 - BVerwG 2 C 50.10).

    Hierzu hätte aber Anlass bestanden, da die Bezirksregierungen als die bisherigen Beschäftigungsbehörden - anders als die Versorgungsämter bei der Kommunalisierung der Versorgungsverwaltung, vgl. das Urteil des Senats vom 24. November 2011 (BVerwG 2 C 50.10, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung Buchholz vorgesehen) - fortbestanden und viele Beamte neben zur Kommunalisierung vorgesehenen Aufgaben auch andere, in der Zuständigkeit der Bezirksregierungen bleibende Aufgaben wahrnahmen mit der Folge, dass deshalb nur ein Teil der von § 2 Abs. 1 PersonalfolgenG erfassten Beamten auch tatsächlich auf eine Kommune übergehen sollte.

  • BVerwG, 30.01.2014 - 2 C 12.13

    Anspruch auf Gewährung einer Zulage zum Ausgleich einer Verringerung der

    Dieser Übertritt fand nicht unmittelbar kraft Gesetzes statt, weil § 3 Abs. 1 und 4 RVOrgRefÜG die für eine gesetzliche Überleitung maßgeblichen Fragen, wie etwa den Zeitpunkt und das verliehene Amt, nicht abschließend normieren (Urteil vom 24. November 2011 - BVerwG 2 C 50.10 - Buchholz 230 § 128 BRRG Nr. 9 Rn. 12).
  • BVerwG, 24.11.2011 - 2 C 70.10

    Keine Überleitung der Landesbeamten in Nordrhein-Westfalen durch Gesetz

    Hierzu hätte aber Anlass bestanden, da die Bezirksregierungen als die bisherigen Beschäftigungsbehörden - anders als die Versorgungsämter bei der Kommunalisierung der Versorgungsverwaltung (vgl. das Urteil des Senats vom 24. November 2011 - BVerwG 2 C 50.10 - zur Veröffentlichung in Buchholz vorgesehen) - fortbestanden und viele Beamte neben zur Kommunalisierung vorgesehenen Aufgaben auch andere, in der Zuständigkeit der Bezirksregierungen bleibende Aufgaben wahrnahmen mit der Folge, dass deshalb nur ein Teil der von § 2 Abs. 1 PersonalfolgenG erfassten Beamten auch tatsächlich auf eine Kommune übergehen sollte.
  • VGH Bayern, 08.07.2014 - 3 BV 09.3138

    Die Ausgleichszulage aus § 4 Abs. 3 Satz 3 RVOrgRefÜG i.V.m. § 13 Abs. 1 BBesG

    Dieser Übertritt fand - entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts - allerdings nicht unmittelbar kraft Gesetzes statt, weil § 3 Abs. 1 und Abs. 4 RVOrgRefÜG die für eine gesetzliche Überleitung maßgeblichen Fragen, wie etwa den Zeitpunkt und das verliehene Amt, nicht abschließend normieren (BVerwG U.v. 24.11.2011 - 2 C 50.10 - Buchholz 230 § 128 BRRG Nr. 9).
  • BVerwG, 24.02.2011 - 2 C 69.10

    Voraussetzungen für die wirksame Überleitung eines Landesbeamten auf eine

    Hierzu hätte aber Anlass bestanden, da die Bezirksregierungen als die bisherigen Beschäftigungsbehörden - anders als die Versorgungsämter bei der Kommunalisierung der Versorgungsverwaltung (vgl. das Urteil des Senats vom 24. November 2011 - BVerwG 2 C 50.10 - zur Veröffentlichung in Buchholz vorgesehen) - fortbestanden und viele Beamte neben zur Kommunalisierung vorgesehenen Aufgaben auch andere, in der Zuständigkeit der Bezirksregierungen bleibende Aufgaben wahrnahmen mit der Folge, dass deshalb nur ein Teil der von § 2 Abs. 1 PersonalfolgenG erfassten Beamten auch tatsächlich auf eine Kommune übergehen sollte.
  • BVerwG, 24.11.2011 - 2 C 57.10

    Voraussetzungen für die wirksame Überleitung eines Landesbeamten auf eine

    Hierzu hätte aber Anlass bestanden, da die Bezirksregierungen als die bisherigen Beschäftigungsbehörden - anders als die Versorgungsämter bei der Kommunalisierung der Versorgungsverwaltung (vgl. das Urteil des Senats vom 24. November 2011 - BVerwG 2 C 50.10 - zur Veröffentlichung in Buchholz vorgesehen) - fortbestanden und viele Beamte neben zur Kommunalisierung vorgesehenen Aufgaben auch andere, in der Zuständigkeit der Bezirksregierungen bleibende Aufgaben wahrnahmen mit der Folge, dass deshalb nur ein Teil der von § 2 Abs. 1 PersonalfolgenG erfassten Beamten auch tatsächlich auf eine Kommune übergehen sollte.
  • BVerwG, 24.11.2011 - 2 C 63.10

    Voraussetzungen für die wirksame Überleitung eines Landesbeamten auf eine

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2019 - 1 A 2231/16

    Schadensersatz Dienstherrenwechsel Auflösung der Versorgungsämter in NRW

  • VG Minden, 21.11.2013 - 4 K 3025/12

    Fortgewährung von Auslagenersatz nach einem fehlgeschlagenen Dienstherrenwechsel

  • VG Münster, 28.02.2017 - 5 K 1019/14

    Treu und Glaube; Schadensersatz; Trennungsentscheidung; Beamter; Überleitung;

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