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Rechtsprechung
   BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 50.78   

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BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 50.78 (https://dejure.org/1980,525)
BVerwG, Entscheidung vom 31.01.1980 - 2 C 50.78 (https://dejure.org/1980,525)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Januar 1980 - 2 C 50.78 (https://dejure.org/1980,525)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verschweigen einer strafgerichtlichen Verurteilung im Rahmen eines Probebeamtenverhältnisses - Rücknahme der Ernennung zum Beamten auf Probe wegen arglistiger Täuschung - Beeinträchtigung der Entschließungsfreiheit der Ernennungsbehörde durch unlauteres Verhalten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 59, 366
  • NJW 1980, 1864
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 12.05.1966 - II C 116.65

    Rücknahme einer Ernennung wegen nachträglicher Feststellung strafgerichtlicher

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 50.78
    Ferner hat es entschieden, daß selbst eine Tilgung des Strafvermerks nach § 4 Abs. 4 StTilgG die Dienstbehörde nicht dazu verpflichtet, die getilgte Verurteilung eines Beamten als ungeschehen zu behandeln (BVerwGE 12, 42 [43 f.]; Urteil vom 12. Mai 1966 - BVerwG 2 C 116.65 - [DÖD 1966, 193, 194]).

    Jedenfalls kommt in allen genannten Urteilen der dem Wortlaut und dem Sinn des Gesetzes zu entnehmende Grundgedanke der Vorschrift zum Ausdruck, daß für die Rücknahme einer Ernennung die Umstände maßgeblich sind und bleiben, die zum Zeitpunkt der Ernennung bestanden und diese in einer Weise beeinflußt haben, daß sie an einem unheilbaren Fehler leidet; späteres Wohlverhalten des Beamten in der Zeit nach der Ernennung ist unerheblich (vgl. - zu § 12 Abs. 1 Nr. 2 BBG - Urteil vom 12. Mai 1966 - BVerwG 2 C 116.65 - [a.a.O.]).

    Auch soweit das beklagte Land die Rücknahme der Ernennung des Klägers auf diesen selbständig neben § 14 Abs. 1 Nr. 1 LBG stehenden (vgl. BVerwGE 13, 156 [159]; 22, 248 [251]; Urteil vom 12. Mai 1966 - BVerwG 2 C 116.65 - [DÖD 1966, 193, 195]) gesetzlichen Tatbestand gestützt hat, ist sie nicht deshalb rechtswidrig, weil die rechtskräftige Verurteilung des Klägers zu einer Strafe nach deren Tilgung bzw. nach Eintritt der Tilgungsreife nicht mehr zu seinem Nachteil berücksichtigt werden darf.

    Indes kommt es auch hier nur auf die zur Zeit der Ernennung bestehenden Umstände an (vgl. Urteil vom 12. Mai 1966 - BVerwG 2 C 116.65 - [DÖD 1966, 193, 194]).

    Ob eine Tat zur "Unwürdigkeit" im Sinne des § 14 Abs. 1 Nr. 2 LBG führt, ist eine von den Verwaltungsgerichten in vollem Umfang nachzuprüfende Rechtsfrage; der Einstellungsbehörde ist insoweit kein Beurteilungsspielraum eingeräumt (BVerwGE 15, 128 [130, 132]; Urteil vom 17. Juli 1963 - BVerwG 6 C 162.60 - [DÖD 1963, 215]; Urteil vom 12. Mai 1966 - BVerwG 2 C 116.65 - [DÖD 1966, 193, 194]).

  • BVerwG, 08.02.1961 - VI C 81.58
    Auszug aus BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 50.78
    Nach der Entscheidung BVerwGE 12, 42 ff. sei die Behörde, der die Verurteilung eines Beamten durch freiwillige Offenbarung bekanntgeworden sei, durch § 4 Abs. 4 des früher geltenden Straftilgungsgesetzes allerdings nicht gehindert gewesen, das Beamtenverhältnis für nichtig zu erklären; denn durch die Tilgung eines Verurteilungsvermerks im Strafregister sei die Strafe selbst nicht aus der Welt geschafft worden, und die Behörde dürfe auch ihre aus einer beigezogenen Akte erlangte Kenntnis von einer getilgten Vorstrafe des Beamten verwerten.

    Durch die Rücknahme der Ernennung soll die Entschließungsfreiheit wiederhergestellt und dem berufspolitischen Interesse an der Reinhaltung des Berufsbeamtentums von Personen, die durch unlauteres Verhalten die Entschließungsfreiheit der Ernennungsbehörde eingeschränkt haben, Rechnung getragen werden (vgl. BVerwGE 12, 42 [45]; 16, 340 [342]; 31, 1 [4]).

    Ferner hat es entschieden, daß selbst eine Tilgung des Strafvermerks nach § 4 Abs. 4 StTilgG die Dienstbehörde nicht dazu verpflichtet, die getilgte Verurteilung eines Beamten als ungeschehen zu behandeln (BVerwGE 12, 42 [43 f.]; Urteil vom 12. Mai 1966 - BVerwG 2 C 116.65 - [DÖD 1966, 193, 194]).

  • BVerwG, 17.07.1963 - VI C 162.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 50.78
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits entschieden, daß ein nach der Verurteilung gewährter Straferlaß der Rücknahme der Ernennung nicht entgegensteht (BVerwGE 11, 61 [65]; Urteil vom 17. Juli 1963 - BVerwG 6 C 162.60 - [Buchholz 232 § 12 BBG Nr. 7 = DÖD 1963, 215, 216]).

    Ob eine Tat zur "Unwürdigkeit" im Sinne des § 14 Abs. 1 Nr. 2 LBG führt, ist eine von den Verwaltungsgerichten in vollem Umfang nachzuprüfende Rechtsfrage; der Einstellungsbehörde ist insoweit kein Beurteilungsspielraum eingeräumt (BVerwGE 15, 128 [130, 132]; Urteil vom 17. Juli 1963 - BVerwG 6 C 162.60 - [DÖD 1963, 215]; Urteil vom 12. Mai 1966 - BVerwG 2 C 116.65 - [DÖD 1966, 193, 194]).

    Bei seiner erneuten Entscheidung wird das Berufungsgericht insoweit auch zu berücksichtigen haben, daß je nach der Dienststellung, die der Beamte einnimmt, die begangene Tat als mehr oder weniger verwerflich erscheinen kann, so daß die Unwürdigkeit trotz gleicher strafrechtlicher Beurteilung zu bejahen oder zu verneinen sein kann (BVerwGE 15 128 [131]; Urteil vom 17. Juli 1963 - BVerwG 6 C 162.60 - [a.a.O.]; vgl. auch Fürst, GKÖD I, K § 12 Rz 18 f. mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 08.11.1962 - II C 180.60

    Anwendbarkeit des § 12 Abs. 1 Nr. 2 Bundesbeamtengesetz (BBG) auf einen

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 50.78
    Ob eine Tat zur "Unwürdigkeit" im Sinne des § 14 Abs. 1 Nr. 2 LBG führt, ist eine von den Verwaltungsgerichten in vollem Umfang nachzuprüfende Rechtsfrage; der Einstellungsbehörde ist insoweit kein Beurteilungsspielraum eingeräumt (BVerwGE 15, 128 [130, 132]; Urteil vom 17. Juli 1963 - BVerwG 6 C 162.60 - [DÖD 1963, 215]; Urteil vom 12. Mai 1966 - BVerwG 2 C 116.65 - [DÖD 1966, 193, 194]).

    Bei seiner erneuten Entscheidung wird das Berufungsgericht insoweit auch zu berücksichtigen haben, daß je nach der Dienststellung, die der Beamte einnimmt, die begangene Tat als mehr oder weniger verwerflich erscheinen kann, so daß die Unwürdigkeit trotz gleicher strafrechtlicher Beurteilung zu bejahen oder zu verneinen sein kann (BVerwGE 15 128 [131]; Urteil vom 17. Juli 1963 - BVerwG 6 C 162.60 - [a.a.O.]; vgl. auch Fürst, GKÖD I, K § 12 Rz 18 f. mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 08.11.1961 - VI C 120.59
    Auszug aus BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 50.78
    Auch soweit das beklagte Land die Rücknahme der Ernennung des Klägers auf diesen selbständig neben § 14 Abs. 1 Nr. 1 LBG stehenden (vgl. BVerwGE 13, 156 [159]; 22, 248 [251]; Urteil vom 12. Mai 1966 - BVerwG 2 C 116.65 - [DÖD 1966, 193, 195]) gesetzlichen Tatbestand gestützt hat, ist sie nicht deshalb rechtswidrig, weil die rechtskräftige Verurteilung des Klägers zu einer Strafe nach deren Tilgung bzw. nach Eintritt der Tilgungsreife nicht mehr zu seinem Nachteil berücksichtigt werden darf.

    Für den Tatbestand einer Täuschung im Sinne des § 14 Abs. 1 Nr. 1 LBG genügt zwar schon das vom Berufungsgericht festgestellte Verschweigen der Verurteilung und Bestrafung im Personalbogen vom 19. Mai 1971 (vgl. BVerwGE 13, 156 [158]; Urteil vom 11. März 1965 - BVerwG 2 C 47.62 - [Buchholz 232 § 12 BBG Nr. 11]).

  • BVerwG, 14.11.1969 - VI C 10.66

    Rücknahme einer Ernennung zum Beamten wegen arglistiger Täuschung über die

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 50.78
    Der Beamtenbewerber ist zur Offenbarung auch solcher für die Willensbildung der Ernennungsbehörde erheblichen Umstände verpflichtet, die ihn selbst belasten (vgl. Urteil vom 14. November 1969 - BVerwG 6 C 10.66 - [ZBR 1970, 87, 88]).

    Hingegen hat das Berufungsgericht zur "inneren Tatseite", d.h. in bezug auf das Bewußtsein des Klägers, eine für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe erhebliche Täuschung zu begehen (vgl. hierzu Urteil vom 14. November 1969 - BVerwG 6 C 10.66 - [a.a.O.] mit weiteren Nachweisen), keine ausreichenden tatsächlichen Feststellungen getroffen.

  • BVerwG, 25.10.1968 - VI C 95.67

    Rücknahme der Ernennung eines Beamten wegen arglistiger Täuschung -

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 50.78
    Durch die Rücknahme der Ernennung soll die Entschließungsfreiheit wiederhergestellt und dem berufspolitischen Interesse an der Reinhaltung des Berufsbeamtentums von Personen, die durch unlauteres Verhalten die Entschließungsfreiheit der Ernennungsbehörde eingeschränkt haben, Rechnung getragen werden (vgl. BVerwGE 12, 42 [45]; 16, 340 [342]; 31, 1 [4]).
  • BVerwG, 12.09.1963 - II C 195.61

    Rücknahme einer Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit wegen arglistiger Täuschung

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 50.78
    Durch die Rücknahme der Ernennung soll die Entschließungsfreiheit wiederhergestellt und dem berufspolitischen Interesse an der Reinhaltung des Berufsbeamtentums von Personen, die durch unlauteres Verhalten die Entschließungsfreiheit der Ernennungsbehörde eingeschränkt haben, Rechnung getragen werden (vgl. BVerwGE 12, 42 [45]; 16, 340 [342]; 31, 1 [4]).
  • BVerwG, 06.07.1960 - VI C 193.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 50.78
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits entschieden, daß ein nach der Verurteilung gewährter Straferlaß der Rücknahme der Ernennung nicht entgegensteht (BVerwGE 11, 61 [65]; Urteil vom 17. Juli 1963 - BVerwG 6 C 162.60 - [Buchholz 232 § 12 BBG Nr. 7 = DÖD 1963, 215, 216]).
  • BVerwG, 20.10.1965 - VI C 63.64
    Auszug aus BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 50.78
    Auch soweit das beklagte Land die Rücknahme der Ernennung des Klägers auf diesen selbständig neben § 14 Abs. 1 Nr. 1 LBG stehenden (vgl. BVerwGE 13, 156 [159]; 22, 248 [251]; Urteil vom 12. Mai 1966 - BVerwG 2 C 116.65 - [DÖD 1966, 193, 195]) gesetzlichen Tatbestand gestützt hat, ist sie nicht deshalb rechtswidrig, weil die rechtskräftige Verurteilung des Klägers zu einer Strafe nach deren Tilgung bzw. nach Eintritt der Tilgungsreife nicht mehr zu seinem Nachteil berücksichtigt werden darf.
  • BVerwG, 11.03.1965 - II C 47.62

    Rechtsmittel

  • VG Göttingen, 20.08.2019 - 3 B 130/19

    Absehen; Arglistige Täuschung; Auskunft; Auskunftsrecht; Beamtenverhältnis auf

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Beziehung der Beteiligten durch besondere Treuepflichten geprägt ist (allgemeine Auffassung in der Rechtsprechung, vgl. BVerwG, Urteil vom 31.01.1980 - 2 C 50/78 - und Urteil vom 18.09.1985 - 2 C 30.84 - OVG NRW, Beschluss vom 19.05.2016 - 1 B 63/16 - Sächs. OVG, Beschluss vom 20.07.2011 - 2 B 45/11 - Nds. OVG, Beschluss vom 04.02.2009 - 5 LA 479/07 - VG Halle, Beschluss vom 18.02.2019 - 5 B 159/18 - VG München, Urteil vom 19.10.2018 - M 21 K 18.922 - VG Schleswig, Beschluss vom 22.02.2018 - 12 B 12/18 - VG Augsburg, Urteil vom 26.10.2017 - Au 2 K 17.600 - VG Minden, Beschluss vom 04.11.2013 - 4 L 639/13 -, m.w.N., alle juris).
  • BVerwG, 25.01.2001 - 2 C 43.99

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Tätigkeit für das MfS, Befristung der

    Sie dient vielmehr auch der Reinhaltung des öffentlichen Dienstes von Personen, die diese Entschließungsfreiheit durch unlauteres Verhalten beeinträchtigt haben (stRspr; vgl. u. a. Urteil vom 31. Januar 1980 - BVerwG 2 C 50.78 - BVerwGE 59, 366 [369] m. w. N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2006 - 5 B 15.03

    Klagen gegen Rücknahme der Einbürgerung erfolgreich

    Auch der Umstand, dass § 48 VwVfG keine Frist für eine Rücknehmbarkeit enthält und es dem in § 48 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 VwVfG geregelten allgemeinen Rechtsgedanken entspricht, dass der arglistig Handelnde keinen Vertrauensschutz genießt, ändert nichts daran, dass eine Rücknahme der erschlichenen Einbürgerung mit zunehmendem Zeitverlauf zumindest unverhältnismäßig werden kann (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 31. Januar 1980 - 2 C 50.78 -, BVerwGE 59, 366, 370 f.) und es deswegen entsprechend geboten sein kann, trotz fehlenden Vertrauensschutzes von einer Rücknahme abzusehen.

    Gleiches ist im Übrigen im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geboten, der schon für sich genommen bei der Rücknahme einer lange Zeit zurückliegenden Einbürgerung erheblich werden kann (s. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 1980 - 2 C 50.78 -, BVerwGE 59, 366, 371) und der auch unabhängig von etwaigen Vertrauensschutzgesichtspunkten, zu denen sich der angefochtene Bescheid des Beklagten insoweit allein verhält, zu beachten ist.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2006 - 5 B 1.05

    Rücknahme einer erschlichenen Einbürgerung

    Auch der Umstand, dass § 48 VwVfG keine Frist für eine Rücknehmbarkeit enthält und es dem in § 48 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 VwVfG geregelten allgemeinen Rechtsgedanken entspricht, dass der arglistig Handelnde keinen Vertrauensschutz genießt, ändert nichts daran, dass eine Rücknahme der erschlichenen Einbürgerung mit zunehmendem Zeitverlauf zumindest unverhältnismäßig werden kann (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 31. Januar 1980 - 2 C 50.78 -, BVerwGE 59, 366, 370 f.) und es deswegen entsprechend geboten sein kann, trotz fehlenden Vertrauensschutzes von einer Rücknahme abzusehen.

    Gleiches ist im Übrigen im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geboten, der schon für sich genommen bei der Rücknahme einer lange Zeit zurückliegenden Einbürgerung erheblich werden kann (s. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 1980 - 2 C 50.78 -, BVerwGE 59, 366, 371) und der auch unabhängig von etwaigen Vertrauensschutzgesichtspunkten, zu denen sich der angefochtene Bescheid des Beklagten insoweit im Wesentlichen allein verhält, zu beachten ist.  .

  • BAG, 24.04.1997 - 2 AZR 241/96

    Kündigung eines nach Rücknahme der Beamtenernennung wiederaufgelebten

    Bei der Rücknahme der Ernennung handelt es sich um einen einseitig gestaltenden Verwaltungsakt (BVerwGE 13, 156; 16, 340; 59, 366; Schütz, aaO, § 13 LBG NW Rz 6; Scheerbarth/Höffken/Bauschke/Schmidt, Beamtenrecht, 6. Aufl., § 12 BBG Anm. V 4 c).
  • VG Würzburg, 28.06.2019 - W 1 S 19.703

    Keine Pflicht zur Angabe von bereits getilgten Verurteilungen bei Einstellung als

    Dieses spezialgesetzliche Verschweigensrecht gilt auch anlässlich einer Bewerbung um Übernahme in ein Beamtenverhältnis (vgl. BVerwG, U.v. 31.1.1980 - 2 C 50.78 - juris).
  • VG Augsburg, 26.10.2017 - Au 2 K 17.600

    Keine arglistige Täuschung bei gegebenem Verschweigensrecht

    Dieses spezialgesetzliche Verschweigensrecht gilt auch anlässlich einer Bewerbung um Übernahme in ein Beamtenverhältnis (BVerwG, U.v. 31.1.1980 - 2 C 50.78 - BVerwGE 59, 366 zur früheren Fassung der Vorschrift).
  • BVerwG, 25.03.2010 - 2 B 115.09

    Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision; Entlassung aus dem

    weil höchst zweifelhaft sei, ob der vom Berufungsgericht herangezogene Leitsatz des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 31. Januar 1980 (BVerwG 2 C 50.78 - BVerwGE 59, 366 = Buchholz 237.0 § 14 BaWüLBG Nr. 1) überhaupt auf Fallkonstellationen dieser Art anwendbar sei.
  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 40/92

    Amtsenthebung eines Anwaltsnotars wegen Herbeiführung seiner Bestellung durch

    Dieser ist auf die Wiederherstellung der Entscheidungsfreiheit der Ernennungsbehörde und auf die Befreiung des Berufsbeamtentums (bzw. hier des Notaramtes) von Personen gerichtet, die durch unlauteres Verhalten die Entschließungsfreiheit eingeschränkt haben (BVerwGE 12, 42, 45; 16, 340, 342; 31, 1, 4; BVerwG, Urteil vom 31. Januar 1980 - BVerwG 2 C 50/78 = RiA 1980, 196, 197; Schütz aaO, Rdnr. 3).
  • VG Berlin, 27.01.2023 - 5 L 771.22

    Rücknahme einer Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit: Voraussetzungen einer

    Weiter ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass der Dienstherr berechtigt ist, den Bewerber für ein Beamtenverhältnis nach Vorstrafen und Ermittlungsverfahren zu fragen und der Bewerber auf Nachfrage zur Auskunft auch über solche für die Willensbildung der Ernennungsbehörde erheblichen Umstände verpflichtet ist, die ihn selbst belasten (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 1980 - 2 C 50/78 -, juris Rn. 19).
  • BVerwG, 18.12.1995 - 2 WDB 5.95

    Recht der Soldaten: Arglistige Täuschung über Stasi-Mitarbeit durch

  • OVG Sachsen, 23.07.2012 - 2 A 443/10

    Zulassungsverfahren, Rücknahme einer Ernennung einer Beamtin, arglistige

  • VG München, 13.11.2012 - M 21 K 10.3378

    Entlassung eines Soldaten auf Zeit aus der Bundeswehr; arglistige Täuschung bei

  • VG Saarlouis, 13.07.2021 - 2 L 575/21

    Ernennung als Soldat auf zeit, arglistige Täuschung, Verschweigen von

  • OVG Sachsen, 29.06.2011 - 2 A 440/09

    Zulassung der Berufung, Entlassung aus der Bundeswehr, Soldat, IM, MfS

  • BAG, 26.06.1997 - 8 AZR 369/96
  • VG Augsburg, 01.04.2016 - Au 2 S 15.1767

    Keine Entlassung eines Soldaten auf Zeit wegen arglistiger Täuschung bei nicht in

  • VGH Bayern, 12.12.2011 - 6 C 11.2100

    Soldatenrecht; Prozesskostenhilfe; hinreichende Erfolgsaussicht; Entlassung aus

  • VG Freiburg, 23.10.2002 - 2 K 218/01

    Verwertungsverbot von Straftaten bei Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis

  • BVerwG, 10.07.2000 - 2 WDB 5.00

    Verhältnis von Entlassungsverfahren nach § 46 Abs. 2 Nr. 2 Soldatengesetz (SG)

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Rechtsprechung
   BVerwG, 01.06.1979 - 2 C 50.78   

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https://dejure.org/1979,1761
BVerwG, 01.06.1979 - 2 C 50.78 (https://dejure.org/1979,1761)
BVerwG, Entscheidung vom 01.06.1979 - 2 C 50.78 (https://dejure.org/1979,1761)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Juni 1979 - 2 C 50.78 (https://dejure.org/1979,1761)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Sorgfaltspflicht bei Auswahl und Überwachung der mit der Führung des Terminbuchs und Fristenbuchs beauftragten Bürokraft - Stichproben von der korrekten Führung des Terminbuches und Fristenbuches

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 26.11.1974 - II B 77.73

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Verschulden des Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus BVerwG, 01.06.1979 - 2 C 50.78
    (vgl. u.a. Beschlüsse vom 16. November 1961 - BVerwG 4 ER 403.61 - [BVerwGE 13, 181] und vom 26. November 1974 - BVerwG 2 B 77.73 - [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 80]).

    Die Bevollmächtigten des Beklagten haben ihre Sorgfaltspflicht bei Auswahl und Überwachung der mit der Führung des Termin- und Fristenbuchs beauftragten Bürovorsteherin nicht verletzt (vgl. dazu Beschlüsse vom 27. Oktober 1961 - BVerwG 6 B 2. und 7.61 - [BVerwGE 13, 141, 145 f.] und vom 26. November 1974 - BVerwG 2 B 77.73 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 28.04.1967 - IV C 100.66

    Rechtsmittelfrist als eine für die gerichtliche Überprüfung besonders wichtige

    Auszug aus BVerwG, 01.06.1979 - 2 C 50.78
    Unter diesen Voraussetzungen durften die Bevollmächtigten des Beklagten, da sie sich, wie glaubhaft gemacht ist, im übrigen auch durch regelmäßige Stichproben von der korrekten Führung des Termin- und Fristenbuches überzeugten, die Berechnung, Eintragung und Überwachung der in einem Anwaltsbüro zu beachtenden Fristen ihrer Bürovorsteherin überlassen (vgl. Urteil vom 28. April 1967 - BVerwG 4 C 100.66 - [BVerwGE 27, 36]).
  • BVerwG, 30.03.1978 - 5 C 21.77

    Versäumung der Revisionsbegründungsfrist wegen Nichteintragung der Frist -

    Auszug aus BVerwG, 01.06.1979 - 2 C 50.78
    Der Senat setzt sich damit nicht in Widerspruch zu der Entscheidung des 5. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. März 1978 - BVerwG 5 C 21.77 - (Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 101).
  • BVerwG, 16.11.1961 - IV ER 403.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 01.06.1979 - 2 C 50.78
    (vgl. u.a. Beschlüsse vom 16. November 1961 - BVerwG 4 ER 403.61 - [BVerwGE 13, 181] und vom 26. November 1974 - BVerwG 2 B 77.73 - [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 80]).
  • BVerwG, 27.10.1961 - VI B 2.61
    Auszug aus BVerwG, 01.06.1979 - 2 C 50.78
    Die Bevollmächtigten des Beklagten haben ihre Sorgfaltspflicht bei Auswahl und Überwachung der mit der Führung des Termin- und Fristenbuchs beauftragten Bürovorsteherin nicht verletzt (vgl. dazu Beschlüsse vom 27. Oktober 1961 - BVerwG 6 B 2. und 7.61 - [BVerwGE 13, 141, 145 f.] und vom 26. November 1974 - BVerwG 2 B 77.73 - [a.a.O.]).
  • BVerwG, 16.07.1980 - 6 B 63.79

    Berechnung einer einmonatigen Frist einer Nichtzulassungsbeschwerde - Antrag auf

    Das Verschulden dieser Personen gilt nicht als Verschulden des Beteiligten (vgl. Urteile vom 9. November 1967 - BVerwG 8 C 62.67 - [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 46] und vom 21. Januar 1972 - BVerwG 4 C 40.70 - [Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 23]; Beschlüsse vom 26. November 1974 - BVerwG 2 B 77.73 - [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 80] und vom 1. Juni 1979 - BVerwG 2 C 50.78 - [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 107]).
  • BVerwG, 08.11.1983 - 9 C 86.83

    Antrag auf Asyl - Gefahr einer politischen Verfolgung - Pakistanischer

    Denn spätestens bei Abfassung der Revisionsbegründungsschrift, die das Datum vom 26. April 1983 trägt, hätte der Prozeßbevollmächtigte des Klägers angesichts der an seine Sorgfaltspflicht als Prozeßbevollmächtigter in einem Revisionsverfahren gestellten gesteigerten Anforderungen wissen müssen, daß die Revisionsbegründungsfrist bereits mit Ablauf des 11. April 1983 verstrichen war (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. März 1978 - BVerwG 5 C 21.77 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 101 und vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 7 C 24.79 - a.a.O. Nr. 112; Beschlüsse vom 1. Juni 1979 - BVerwG 2 C 50.78 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 107 und vom 5. März 1982 - BVerwG 8 C 159.81 - a.a.O. Nr. 122).
  • BVerwG, 07.01.1987 - 8 B 116.86

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Allerdings darf ein Rechtsanwalt die Berechnung der üblichen Fristen in Rechtsmittelsachen, die in seiner Praxis häufig vorkommen und deren Berechnung keine rechtlichen Schwierigkeiten macht, gut ausgebildetem und sorgfältig überwachtem Büropersonal überlassen (vgl. Urteil vom 28. April 1967 - BVerwG IV C 100.66 - BVerwGE 27, 36 [BVerwG 28.04.1967 - IV C 100/66]; Beschluß vom 1. Juni 1979 - BVerwG 2 C 50.78 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 107 S. 51 ; BGH, Urteil vom 9. Mai 1980 - I ZR 89/79 - VersR 1980, 865 m.weit.Nachw.).
  • BVerwG, 25.09.1984 - 5 B 162.83

    Versäumung der Frist für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muß sich eine säumige Partei nur ein Verschulden ihrer Prozeßbevollmächtigten, nicht aber auch ein solches der - Hilfspersonen dieser Bevollmächtigten zurechnen lassen (vgl. u.a. Beschlüsse vom 26. November 1974 - BVerwG 2 B 77.73 - [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 80] und vom 1. Juni 1979 - BVerwG 2 C 50.78 - [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 107]).
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