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   BVerwG, 28.04.1988 - 2 C 51.87   

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https://dejure.org/1988,2715
BVerwG, 28.04.1988 - 2 C 51.87 (https://dejure.org/1988,2715)
BVerwG, Entscheidung vom 28.04.1988 - 2 C 51.87 (https://dejure.org/1988,2715)
BVerwG, Entscheidung vom 28. April 1988 - 2 C 51.87 (https://dejure.org/1988,2715)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Richter - Besoldung - Grundgehalt - Absenkung - Vorzeitiger Ruhestand - Spätere Wiederberufung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1990, 88 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.10.1987 - 2 A 8/87
    Auszug aus BVerwG, 28.04.1988 - 2 C 51.87
    unter Aufhebung des Urteils des Verwaltungsgerichts Mainz vom 10. Dezember 1986 - 7 K 50/86 - und des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 14. Oktober 1987 - 2 A 8/87 - den Beklagten unter Abänderung des Bescheids vom 24. Februar 1986 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 16. April 1986 zu verurteilen, ihm vom 10. September 1985 an das volle Grundgehalt nach Besoldungsgruppe R 1 zu zahlen.
  • BVerfG, 06.10.1983 - 2 BvL 22/80

    Verfassungsmäßigkeit der Techniker-Zulage für Soldaten

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1988 - 2 C 51.87
    Nach ständiger Rechtsprechung kommt dem Gesetzgeber bei der Regelung der Beamtenbesoldung ein verhältnismäßig weiter Gestaltungsspielraum zu (vgl. u.a. BVerfGE 8, 1 ; 26, 141 ; 56, 87 ; 64, 367 ; 65, 141 ; Urteil des Senats vom 13. November 1986 - BVerwG 2 A 2.85 - ), innerhalb dessen sehr unterschiedliche Gestaltungen rechtlich möglich und allein politisch zu verantworten sind.
  • BVerfG, 04.02.1981 - 2 BvR 570/76

    Verfassungswidrigkeit der Überleitung herausgehobener Richterämter in das neue

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1988 - 2 C 51.87
    Nur wenn der Kläger ein demgegenüber herausgehobenes Richteramt in einer höheren Besoldungsgruppe als R 1 innehätte oder über die Dienstbezüge nach der Besoldungsgruppe R 1 hinaus zumindest noch eine Amtszulage bezöge, befände er sich nicht mehr in einem "Eingangsamt der Besoldungsgruppe R 1" (vgl. auch BVerfGE 56, 146 ).
  • BVerfG, 05.07.1983 - 2 BvR 460/80

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des baden-württembergischen Besoldungsrechts

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1988 - 2 C 51.87
    Nach ständiger Rechtsprechung kommt dem Gesetzgeber bei der Regelung der Beamtenbesoldung ein verhältnismäßig weiter Gestaltungsspielraum zu (vgl. u.a. BVerfGE 8, 1 ; 26, 141 ; 56, 87 ; 64, 367 ; 65, 141 ; Urteil des Senats vom 13. November 1986 - BVerwG 2 A 2.85 - ), innerhalb dessen sehr unterschiedliche Gestaltungen rechtlich möglich und allein politisch zu verantworten sind.
  • BVerfG, 20.01.1981 - 2 BvR 993/77

    Verfassungsmäßigkeit des Bayerischen Anpassungsgesetzes zum Zweiten

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1988 - 2 C 51.87
    Nach ständiger Rechtsprechung kommt dem Gesetzgeber bei der Regelung der Beamtenbesoldung ein verhältnismäßig weiter Gestaltungsspielraum zu (vgl. u.a. BVerfGE 8, 1 ; 26, 141 ; 56, 87 ; 64, 367 ; 65, 141 ; Urteil des Senats vom 13. November 1986 - BVerwG 2 A 2.85 - ), innerhalb dessen sehr unterschiedliche Gestaltungen rechtlich möglich und allein politisch zu verantworten sind.
  • BVerfG, 15.01.1985 - 2 BvR 1148/84

    Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen Besoldungsvorschriften des

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1988 - 2 C 51.87
    Gemäß § 19 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG) i.d.F. des Art. 30 Nr. 1 des Haushaltsbegleitgesetzes 1984 vom 22. Dezember 1983 (BGBl. I S. 1532) und des Art. 3 Nr. 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1984 (BGBl. I S. 1710) erhalten Richter, für die nach dem 31. Dezember 1983 Anspruch auf Dienstbezüge aus einem Eingangsamt der Besoldungsgruppe R 1 entsteht, für die Dauer von vier Jahren nach Entstehung des Anspruchs Grundgehaltssätze in Höhe von 90 v.H. der Grundgehälter der Besoldungsgruppe R 1 (zur Verfassungsmäßigkeit der Absenkung der Eingangsbesoldung durch § 19 a BBesG vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 13. November 1986 - BVerwG 2 A 2.86 - ; Beschluß des Vorprüfungsausschusses des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Januar 1985 - 2 BvR 1148/84 - <DVBl. 1985, 520>).
  • BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 343/66

    Richterbesoldung I

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1988 - 2 C 51.87
    Nach ständiger Rechtsprechung kommt dem Gesetzgeber bei der Regelung der Beamtenbesoldung ein verhältnismäßig weiter Gestaltungsspielraum zu (vgl. u.a. BVerfGE 8, 1 ; 26, 141 ; 56, 87 ; 64, 367 ; 65, 141 ; Urteil des Senats vom 13. November 1986 - BVerwG 2 A 2.85 - ), innerhalb dessen sehr unterschiedliche Gestaltungen rechtlich möglich und allein politisch zu verantworten sind.
  • BVerwG, 13.11.1986 - 2 A 2.85

    Senkung der Eingangsbesoldung - Beamtenanwärter - Gehobener Dienst -

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1988 - 2 C 51.87
    Nach ständiger Rechtsprechung kommt dem Gesetzgeber bei der Regelung der Beamtenbesoldung ein verhältnismäßig weiter Gestaltungsspielraum zu (vgl. u.a. BVerfGE 8, 1 ; 26, 141 ; 56, 87 ; 64, 367 ; 65, 141 ; Urteil des Senats vom 13. November 1986 - BVerwG 2 A 2.85 - ), innerhalb dessen sehr unterschiedliche Gestaltungen rechtlich möglich und allein politisch zu verantworten sind.
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52

    Teuerungszulage

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1988 - 2 C 51.87
    Nach ständiger Rechtsprechung kommt dem Gesetzgeber bei der Regelung der Beamtenbesoldung ein verhältnismäßig weiter Gestaltungsspielraum zu (vgl. u.a. BVerfGE 8, 1 ; 26, 141 ; 56, 87 ; 64, 367 ; 65, 141 ; Urteil des Senats vom 13. November 1986 - BVerwG 2 A 2.85 - ), innerhalb dessen sehr unterschiedliche Gestaltungen rechtlich möglich und allein politisch zu verantworten sind.
  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 10.88

    Beamtenbesoldung - Absenkung des Grundgehalts - Vorzeitige Versetzung in

    Die Absenkung des Grundgehalts gemäß § 19 a Abs. 1 Satz 1 BBesG erstreckt sich auch auf Beamte, für die nach vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand und späterer Wiederberufung in das aktive Dienstverhältnis nach dem 31. Dezember 1983 erneut Anspruch auf Dienstbezüge aus einem Eingangsamt der Besoldungsgruppe A 12 entsteht (wie Urteil des Senats vom 28. April 1988 - BVerwG 2 C 51.87 -).

    Die Nichtberücksichtigung reaktivierter Beamter in der genannten Ausnahmeregelung ist verfassungsgemäß (vgl. hierzu das den Beteiligten bekannte Urteil des erkennenden Senats vom 28. April 1988 - BVerwG 2 C 51.87 -).

    Diese Ausnahmeregelungen des § 19 a Abs. 1 Satz 2 BBesG sind infolge des klar umrissenen Personenkreises nicht erweiternd auslegungsfähig in dem Sinne, daß eine Zeit der Zurruhesetzung der "Beurlaubung" gleichgesetzt werden könnte (vgl. Urteil vom 28. April 1988 - BVerwG 2 C 51.87).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2012 - 3 A 1167/09

    Grundsätze zur Ruhegehaltfähigkeit und Anrechenbarkeit von sog. Vordienstzeiten

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 2. Juni 2001 - 2 BvR 571/00 -, DVBl. 2001, 1667, und vom 19. Januar 1989 - 2 BvR 378/88 -, juris; BVerwG, Urteil vom 28. April 1988 - 2 C 51.87 -, DÖD 1989, 33.
  • OVG Niedersachsen, 28.04.1999 - 2 L 620/97

    Beitrittsgebiet; Ruhegehaltfähige Dienstzeit; Anerkennung einer Dienstzeit;

    Nach ständiger Rechtsprechung kommt dem Gesetzgeber auch im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG bei der Regelung der Beamtenbesoldung ein verhältnismäßig weiter Gestaltungsspielraum zu (vgl. Urt. des BVerwG v. 28.4.1988 - 2 C 51/87 -, DÖD 1989, 33 f.; BVerfG, Beschl v. 19.1.1989 - 2 BvR 378/88 -, soweit ersichtlich nicht veröffentlicht).
  • BVerwG, 17.06.1993 - 2 B 63.93

    Fürsorgeleistungen an Beamte - Ballungsraumzulage - Nichteinbeziehung von

    Vielmehr käme insoweit dem Landesgesetzgeber, wenn man einmal seine Kompetenz unterstellt, jedenfalls der gleiche weite Gestaltungsspielraum zu wie sonst dem Gesetzgeber bei der Gestaltung der zur Bestreitung der Lebenshaltung bestimmten Besoldung und Versorgung (vgl. dazu etwa BVerfGE 81, 363 ; Urteil des Senats vom 28. April 1988 - BVerwG 2 C 51.87 - und vom 25. Februar 1993 - BVerwG 2 C 38.91 - st. Rspr.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.05.1999 - 10 A 12702/98

    Besoldungsempfänger; Pflegeversicherung; Diebstbezüge

    Der Gesetzgeber hat vielmehr bei Regelungen des Besoldungsrechts eine weite Gestaltungsfreiheit, in deren Rahmen er unter anderem nicht verpflichtet ist, jeden Unterschied in der Arbeitslast zum Ansatzpunkt für eine Differenzierung zu machen (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 28. April 1988 - 2 C 51.87 -, Buchholz 240 § 19 a BBesG Nr. 8).
  • OVG Niedersachsen, 25.01.2011 - 5 LB 247/09

    Ununterbrochene Tätigkeit eines Polizeivollzugsbeamten im aktiven Dienst als

    Das aktive Beamtenverhältnis des Klägers endete mit seinem Eintritt in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit (vgl. auch § 21 Abs. 2 BRRG in der bis zum 31. März 2009 geltenden Fassung sowie BVerwG, Urt. v. 28.04.1988 - BVerwG 2 C 51.87 -, juris, Rn. 19 des Langtextes).
  • BVerwG, 25.02.1993 - 2 C 38.91

    Nachträgliche Zahlung einer oberstbehördlichen Zulage für einen Beamten des

    Sowohl der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) als auch die gebotene Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG) belassen dem Besoldungsgesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum hinsichtlich der Struktur von Besoldungsordnung und Beamtenbezügen sowie der Höhe der jeweils angemessenen Besoldung (st. Rspr.; vgl. etwa BVerfGE 81, 363 [BVerfG 22.03.1990 - 2 BvL 1/86]; Urteil vom 28. April 1988 - BVerwG 2 C 51.87 - ).
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