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   BVerwG, 26.11.1987 - 2 C 52.85   

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BVerwG, 26.11.1987 - 2 C 52.85 (https://dejure.org/1987,2218)
BVerwG, Entscheidung vom 26.11.1987 - 2 C 52.85 (https://dejure.org/1987,2218)
BVerwG, Entscheidung vom 26. November 1987 - 2 C 52.85 (https://dejure.org/1987,2218)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beamtengesetz - Vertrauensschutz - Freie Heilfürsorge - Besoldung - Ledigenbeitrag - Erstattungsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 789 (Ls.)
  • NVwZ 1988, 1131
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 22.04.1986 - 8 RR 25/83

    Anspruch auf Heilfürsorge - Verpflichtungsanordnung - Heilfürsorge - Gewährung

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1987 - 2 C 52.85
    Immerhin bestand zumindest auch berechtigter Anlaß zu der Annahme der Beklagten, daß eine Neugestaltung der freien Heilfürsorge auf Grund der Neufassung des § 313 Abs. 5 Satz 1 RVO durch das Gesetz zur Dämpfung der Ausgabenentwicklung und zur Strukturverbesserung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz - KVKG) vom 27. Juni 1977 (BGBl. I S. 1069) geboten sei (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 22. April 1986 - Az 1/8 RR 25/83 - ).

    Das hat die Beklagte im Widerspruchsbescheid selbst eingeräumt (vgl. auch BSG, Urteil vom 22. April 1986 - Az 1/8 RR 25/83 - ).

    Denn der Anspruch des Klägers auf freie Heilfürsorge ist kraft zwingenden Rechts als Sachleistungsanspruch ausgestaltet, der neben der Besoldung gewährt wird (§§ 230 Abs. 1 Satz 1, 224 Abs. 3 NBG; § 7 Abs. 3 des Besoldungsgesetzes für das Land Niedersachsen vom 28. April 1977 ; vgl. zur Ausgestaltung der freien Heilfürsorge als Sachleistungsanspruch auch BVerfGE 62, 354 ; BVerwGE 65, 87 ; BSG, Urteil vom 22. April 1986 - Az 1/8 RR 25/83 - ).

  • BVerfG, 08.12.1982 - 2 BvL 12/79

    Heilfürsorgeansprüche der Soldaten

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1987 - 2 C 52.85
    Da die auf dem überkommenen Grundsatz der Vorsorge des Staates für seine Beamten und deren Familien beruhende beamtenrechtliche Krankenfürsorge in deutlichem Gegensatz zu der auf dem Gedanken der Solidargemeinschaft beruhenden, wesentlich durch Beiträge der Beteiligten unterhaltenen Sozialversicherung steht (BVerfGE 62, 354 ), ist dies typischerweise eine private Krankenversicherung.

    Denn der Anspruch des Klägers auf freie Heilfürsorge ist kraft zwingenden Rechts als Sachleistungsanspruch ausgestaltet, der neben der Besoldung gewährt wird (§§ 230 Abs. 1 Satz 1, 224 Abs. 3 NBG; § 7 Abs. 3 des Besoldungsgesetzes für das Land Niedersachsen vom 28. April 1977 ; vgl. zur Ausgestaltung der freien Heilfürsorge als Sachleistungsanspruch auch BVerfGE 62, 354 ; BVerwGE 65, 87 ; BSG, Urteil vom 22. April 1986 - Az 1/8 RR 25/83 - ).

  • BVerwG, 25.06.1987 - 2 N 1.86

    Beamtenrecht - Gesetzgebung - Zuschüsse - Versicherungsbeiträgen -

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1987 - 2 C 52.85
    Wie der erkennende Senat im einzelnen in den Entscheidungen vom 25. Juni 1987 - BVerwG 2 C 57.85 - und - BVerwG 2 N 1.86 - (NJW 1987, 2387 und 2948; beide zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen) ausgeführt hat, stellt der Bundesgesetzgeber auf dem Gebiet des Besoldungsrechts dem Beamten mit der Besoldung einen Durchschnittssatz der zu erwartenden Aufwendungen im Krankheitsfall zur Verfügung, mit dem dieser auch eine Krankenversicherung als regelmäßige Form der gegenwärtigen Krankheitsvorsorge abschließen kann.

    Wie der erkennende Senat in der Entscheidung vom 25. Juni 1987 - BVerwG 2 N 1.86 - (a.a.O.) ausgeführt hat, ist es dem Landesgesetzgeber - und auch der Verwaltung im Bereich eines Landes (vgl. auch § 6 LBesG) - verwehrt, unter der Bezeichnung "Beihilfe" zusätzliche Leistungen zu erbringen, die materiell Besoldung darstellen.

  • BVerwG, 24.02.1982 - 6 C 8.77

    Heilbehandlung - Ehemann der Erkrankten - Beihilfefähigkeit - Heilfürsorge -

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1987 - 2 C 52.85
    Denn der Anspruch des Klägers auf freie Heilfürsorge ist kraft zwingenden Rechts als Sachleistungsanspruch ausgestaltet, der neben der Besoldung gewährt wird (§§ 230 Abs. 1 Satz 1, 224 Abs. 3 NBG; § 7 Abs. 3 des Besoldungsgesetzes für das Land Niedersachsen vom 28. April 1977 ; vgl. zur Ausgestaltung der freien Heilfürsorge als Sachleistungsanspruch auch BVerfGE 62, 354 ; BVerwGE 65, 87 ; BSG, Urteil vom 22. April 1986 - Az 1/8 RR 25/83 - ).
  • BVerwG, 21.01.1982 - 2 C 46.81

    Beihilfe und Erhöhung des Bemessungssatzes der Beihilfe für Beamtenwaisen bei

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1987 - 2 C 52.85
    Diese sind in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ähnlich wie die Beihilfevorschriften als zulässige und bindende Konkretisierung der Fürsorge des Dienstherrn auf dem besonderen Gebiet des Feuerwehrdienstes anzusehen (vgl. Urteil vom 7. Februar 1973 - BVerwG 6 C 37.70 - , BVerwGE 64, 333 mit Nachweisen; 71, 342 ; vgl. hierzu auch § 69 Abs. 2, § 70 Abs. 2 i.V.m. § 71 Abs. 2 Satz 1 BBesG; Schwegmann/Summer, BBesG, § 69 Rz 19; § 70 Rz 11; § 71 ).
  • BVerwG, 12.06.1985 - 6 C 24.84

    Akademischen Räte - Oberräte - Direktoren - Wissenschaftliche Mitarbeiter -

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1987 - 2 C 52.85
    Diese sind in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ähnlich wie die Beihilfevorschriften als zulässige und bindende Konkretisierung der Fürsorge des Dienstherrn auf dem besonderen Gebiet des Feuerwehrdienstes anzusehen (vgl. Urteil vom 7. Februar 1973 - BVerwG 6 C 37.70 - , BVerwGE 64, 333 mit Nachweisen; 71, 342 ; vgl. hierzu auch § 69 Abs. 2, § 70 Abs. 2 i.V.m. § 71 Abs. 2 Satz 1 BBesG; Schwegmann/Summer, BBesG, § 69 Rz 19; § 70 Rz 11; § 71 ).
  • BVerwG, 25.06.1987 - 2 C 57.85

    Anrechnung von allein mit zusätzlichen eigenen Mitteln - über die zumutbare

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1987 - 2 C 52.85
    Wie der erkennende Senat im einzelnen in den Entscheidungen vom 25. Juni 1987 - BVerwG 2 C 57.85 - und - BVerwG 2 N 1.86 - (NJW 1987, 2387 und 2948; beide zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen) ausgeführt hat, stellt der Bundesgesetzgeber auf dem Gebiet des Besoldungsrechts dem Beamten mit der Besoldung einen Durchschnittssatz der zu erwartenden Aufwendungen im Krankheitsfall zur Verfügung, mit dem dieser auch eine Krankenversicherung als regelmäßige Form der gegenwärtigen Krankheitsvorsorge abschließen kann.
  • BVerwG, 07.02.1973 - VI C 37.70

    Stationäre Behandlung eines Polizeivollzugsbeamten im Krankenhaus in der zweiten

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1987 - 2 C 52.85
    Diese sind in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ähnlich wie die Beihilfevorschriften als zulässige und bindende Konkretisierung der Fürsorge des Dienstherrn auf dem besonderen Gebiet des Feuerwehrdienstes anzusehen (vgl. Urteil vom 7. Februar 1973 - BVerwG 6 C 37.70 - , BVerwGE 64, 333 mit Nachweisen; 71, 342 ; vgl. hierzu auch § 69 Abs. 2, § 70 Abs. 2 i.V.m. § 71 Abs. 2 Satz 1 BBesG; Schwegmann/Summer, BBesG, § 69 Rz 19; § 70 Rz 11; § 71 ).
  • VG Karlsruhe, 31.07.2014 - 2 K 84/14

    Zum Wahlrecht des Dienstherrn, den Beamten des Einsatzdienstes der Feuerwehr

    Heilfürsorge, wie sie Beamte des Feuerwehreinsatzdienstes nach § 79 Abs. 1 LBG grundsätzlich erhalten, wird nach ihrem überkommenen Inhalt durch Sach leistungen gewährt (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.11.1987 - 2 C 52/85 -, NVwZ 1988, 1131 m.w.N. und heute §§ 79 Abs. 2 Satz 1 LBG, 2 ff. HVO).

    Mit dem Gesetz war diese auf Geldzahlungen ausgerichtete Praxis (entgegen der Annahme in LT-Drs. 14/6694, S. 442) seinerzeit kaum vereinbar, da Heilfürsorge auch ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung nach ihrem überkommenen Inhalt durch Sachleistungen gewährt wird (vgl. erneut BVerwG, Urteil vom 26.11.1987 - 2 C 52/85 -, NVwZ 1988, 1131 m.w.N.).

    Dementsprechend gewährt der Dienstherr mit der Besoldung regelmäßig unbenannt zugleich einen Durchschnittssatz der zu erwartenden Aufwendungen im Krankheitsfall, mit dem der Beamte auch eine Krankenversicherung als regelmäßige Form der Krankheitsvorsorge abschließen kann (BVerwG, Urteil vom 26.11.1987 - 2 C 52/85 -, NVwZ 1988, 1131 ; BVerfG, Beschluss vom 02.10.2007 - 2 BvR 1715/03 -, NJW 2008, 137 ).

    Wegen dieser Wechselwirkungen sind Sachbezüge, zu denen ihrer Rechtsnatur nach auch die Heilfürsorge zählt (vgl. VG Göttingen, Urteil vom 20.03.2002 - 3 A 3392/99 -, juris Rn. 19; VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 24.08.2000 - 2 K 2700/97 -, juris Rn. 13 f.; VG Cottbus, Urteil vom 16.05.2001 - 5 K 767/98 -, juris Rn. 24 ff.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 26.11.1987 - 2 C 52/85 -, NVwZ 1988, 1131 ; BVerfG, Beschluss vom 08.12.1982 - 2 BvL 12/79 -, BVerfGE 62, 354 ), gemäß § 13 Abs. 1 LBesGBW grundsätzlich auf die Besoldung anzurechnen.

  • BVerwG, 28.04.2016 - 5 C 32.15

    Alimentation; Aufwendungsersatz; Beihilferecht; Beihilfeansprüche;

    Die Gewährung der grundsätzlich mit einem Anspruch auf umfassende Kostenerstattung verbundenen freien Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamte beruht auf der Würdigung ihrer besonderen gesundheitlichen Gefährdung (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. November 1987 - 2 C 52.85 - Buchholz 237.6 § 230 NdsLBG Nr. 1 S. 2).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.2016 - 4 S 1942/14

    Zuschuss zu Beiträgen für Krankheitskostenversicherung der Beamten des

    Mit dem Gesetz war diese auf Geldzahlungen ausgerichtete Praxis seinerzeit allerdings kaum vereinbar, weil Heilfürsorge auch ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung nach ihrem überkommenen Inhalt durch Sachleistungen gewährt wird (vgl. erneut BVerwG, Urteil vom 26.11.1987 - 2 C 52.85 -, NVwZ 1988, 1131 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.03.2001 - 2 C 36.00

    Bundeswehr muß Kosten für künstliche Befruchtung einer Soldatin durch

    Diese stellen eine zulässige und bindende Konkretisierung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn auf dem Gebiet des Soldatenrechts dar (vgl. Urteile vom 30. Mai 1996 - BVerwG 2 C 3.95 - Buchholz 236.1 § 30 SG Nr. 7 S. 2 und vom 21. November 1996 - BVerwG 2 A 2.96 - UA S. 3; entsprechend für freie Heilfürsorge im Polizei- bzw. Feuerwehrdienst der Länder Urteile vom 7. Februar 1973 - BVerwG 6 C 37.70 - Buchholz 238.926 Nr. 1 und vom 26. November 1987 - BVerwG 2 C 52.85 - Buchholz 237.6 § 230 NdsLBG Nr. 1).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.06.2009 - 4 S 87/08

    Gewährung von Heilfürsorge für Polizeibeamten durch Erstattung der Aufwendungen

    Diese "Übertragung" der Entscheidungskompetenz über den Ausschluss bestimmter Arzneimittel auf ein Selbstverwaltungsorgan verschiedener Versichertengemeinschaften (vgl. § 91 Abs. 1 SGB V) begegnet verfassungsrechtlichen Bedenken im Hinblick auf die durch Art. 33 Abs. 5 GG gewährleistete Fürsorgepflicht des Dienstherrn und die grundlegenden Strukturunterschiede der beiden Sicherungssysteme; die auf dem überkommenen Grundsatz der Vorsorge des Staates für seine Beamten und deren Familien beruhende beamtenrechtliche Krankenfürsorge, zu der auch die Heilfürsorge zählt, steht in deutlichem Gegensatz zur auf dem Gedanken der Solidargemeinschaft beruhenden, wesentlich durch Beiträge der Beteiligten unterhaltenen Sozialversicherung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 08.12.1982 - 2 BvL 12/79 -, BVerfGE 62, 354; BVerwG, Urteil vom 26.11.1987 - 2 C 52.85 -, Buchholz 237.6 § 130 NdsLBG Nr. 1; Urteil vom 28.05.2008 - 2 C 24.07 -, Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 126; Urteil vom 26.06.2008 -2 C 2.07-, BVerwGE 131, 234; Urteil vom 18.02.2009 - 2 C 23.08 -, Juris).
  • BVerwG, 17.06.1993 - 2 B 63.93

    Fürsorgeleistungen an Beamte - Ballungsraumzulage - Nichteinbeziehung von

    Die erschöpfende bundesrechtliche Regelung der Besoldung schließt auch aus, daß unter anderer, etwa an die Fürsorgepflicht anknüpfender Bezeichnung zusätzliche Leistungen erbracht werden, die materiell Besoldung darstellen (vgl. BVerwGE 77, 345 sowie Urteil vom 26. November 1987 - BVerwG 2 C 52.85 - ).
  • BVerwG, 30.05.1996 - 2 C 3.95

    Recht der Soldaten: Heilfürsorge für Soldaten, Mittel gegen Hausstaubmilben

    Der Anspruch auf freie Heilfürsorge kann durch Verwaltungsvorschriften konkretisiert werden, die in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts als zulässige und bindende Konkretisierung der Fürsorge des Dienstherrn, hier auf dem besonderen Gebiet des Soldatenrechts, anzusehen sind (vgl. entsprechend für freie Heilfürsorge im Polizei- bzw. Feuerwehrdienst der Länder Urteile vom 7. Februar 1973 - BVerwG 6 C 37.70 - [Buchholz 238.926 Nr. 1] und vom 26. November 1987 - BVerwG 2 C 52.85 - [Buchholz 237.6 § 230 Nr. 1 = ZBR 1988, 170]).
  • BVerwG, 03.04.1996 - 2 B 45.96

    Frage nach der Freistellung von der Versicherungspflicht eines Beamten von der

    Darüber hinaus ist inzwischen durch die Entscheidung des Senats vom 25. Juni 1987 (BVerwGE 77, 345 [BVerwG 25.06.1987 - 2 N 1/86] und sein Urteil vom 26. November 1987 - BVerwG 2 C 52.85 - § 230 Nr. 1 = ZBR 1988, 170 f.) geklärt, daß es den Ländern sogar rechtlich verwehrt ist, laufende Zuschüsse zu den Kosten einer Krankenversicherung vorzusehen, weil es sich dabei materiell um Besoldung handelt, die insoweit abschließend durch das Bundesbesoldungsgesetz geregelt ist.
  • OVG Hamburg, 24.02.1989 - Bf I 96/85

    Unfallruhegehalt; Soldatenversorgung; Bluttransfusion; Hepatitis A; Verunreinigte

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  • VG Göttingen, 20.03.2002 - 3 A 3392/99

    Anrechnung; Berufsbeamtentum; Besoldung; freie Heilfürsorge; Fürsorgepflicht;

    Dies entspricht im Übrigen auch der Rechtsprechung sowohl des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss vom 8.12.1982 - 2 BvL 12/79 -, BVerfGE 62, 354, 356) als auch des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 26.11.1987 - 2 C 52.85 -, ZBR 1988, 170, 171, unter Berufung auf das Urteil vom 24.02.1982 - 6 C 8.77 -, BVerwGE 65, 87, 90 f.; ebenso Schwegmann/Summer, BBesG, Stand: Oktober 2001, § 70 BBesG Rn. 8 zum BGS) und wird von der Klägerin auch nicht bestritten.
  • VG Hannover, 24.05.2011 - 13 A 916/11

    Keine Kostenübernahme im Rahmen der Heilfürsorge für die Medikamente Levitra und

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