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   BVerwG, 07.06.1984 - 2 C 54.82   

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BVerwG, 07.06.1984 - 2 C 54.82 (https://dejure.org/1984,1438)
BVerwG, Entscheidung vom 07.06.1984 - 2 C 54.82 (https://dejure.org/1984,1438)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Juni 1984 - 2 C 54.82 (https://dejure.org/1984,1438)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Periodische dienstliche Beurteilung eines Richters - Probezeitbeurteilung eines Richters - Einbeziehung der Dienstzeit als Richter auf Probe in die periodische dienstliche Beurteilung als Richter auf Lebenszeit - Überprüfung der dienstlichen Beurteilung durch vorgesetzte ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 07.05.1980 - RiZ(R) 3/79

    Periodische Beurteilung von Richtern

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1984 - 2 C 54.82
    Jedenfalls aber müsse - wie dies auch der Bundesgerichtshof (Dienstgericht des Bundes) in einem Urteil vom 7. Mai 1980 (BGHZ 77, 111) entschieden habe - der Umstand, daß die Probezeit in den Beurteilungszeitraum hineinreiche, deutlich gemacht und die vorhergegangene Probezeitbeurteilung in die Erwägungen zur Begründung der Gesamtnote aufgenommen werden.

    Hiermit ist indes noch nichts darüber gesagt, ob in Fällen dieser Art die Probezeit auch in den Beurteilungszeitraum der periodischen Beurteilung einbezogen werden darf und ob - bejahendenfalls - dies in besonderer Weise deutlich zu machen ist sowie ob die gemäß Art. 5 a Abs. 3 BayRiG erteilten Probezeitbeurteilungen, soweit sie sich auf den Beurteilungszeitraum der periodischen Beurteilung beziehen, in die Erwägungen, welche die Gesamtnote der periodischen Beurteilung begründen sollen, aufzunehmen sind (vgl. in diesem Sinne BGHZ 77, 111 [BGH 07.05.1980 - RiZ R 3/79]).

    In dem bereits erwähnten Urteil des Bundesgerichtshofs (Dienstgericht des Bundes) vom 7. Mai 1980 - RiZ (R) 3/79 - (BGHZ 77, 111) wird teilweise eine abweichende Auffassung vertreten.

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 13.79

    Beurteilungsmaßstäbe bei einer dienstlichen Beurteilung

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1984 - 2 C 54.82
    Auch bei Richtern dient die (periodische) dienstliche Beurteilung vornehmlich dem Zweck, Grundlage für am Leistungsgrundsatz orientierte Entscheidungen über deren Verwendung und deren dienstliches Fortkommen durch Verleihung eines anderen Amtes mit anderer Amtsbezeichnung und anderem Endgrundgehalt (vgl. § 17 Abs. 2 Nr. 3 des Deutschen Richtergesetzes - DRiG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 1972, BGBl. I S. 713; Art. 12 Abs. 2 BayBG in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 BayRiG) zu sein (vgl. BVerwGE 21, 127 [BVerwG 13.05.1965 - II C 146/62]; Urteil vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 13.79 - Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 18 = ZBR 1981, 197).

    Grundlage für am Leistungsgrundsatz orientierte Entscheidungen über die weitere Verwendung des Richters und dessen berufliches Fortkommen zu sein (vgl. Urteile vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 13.79 - und vom 30. April 1981 - BVerwG 2 C 8.79 - ).

    Die Zahl der beurteilten Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit des beklagten Freistaates ist nach den getroffenen Feststellungen hinreichend groß, um aus dem dort erzielten durchschnittlichen Notenniveau einen aussagekräftigen Vergleichsmaßstab für die Verteilung der Gesamturteile im Bereich der Sozialgerichtsbarkeit zu gewinnen (vgl. hierzu auch Urteil vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 13.79 - ).

  • BVerwG, 13.05.1965 - II C 146.62

    Beamtenrechtliche Beurteilung

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1984 - 2 C 54.82
    Auch bei Richtern dient die (periodische) dienstliche Beurteilung vornehmlich dem Zweck, Grundlage für am Leistungsgrundsatz orientierte Entscheidungen über deren Verwendung und deren dienstliches Fortkommen durch Verleihung eines anderen Amtes mit anderer Amtsbezeichnung und anderem Endgrundgehalt (vgl. § 17 Abs. 2 Nr. 3 des Deutschen Richtergesetzes - DRiG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 1972, BGBl. I S. 713; Art. 12 Abs. 2 BayBG in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 BayRiG) zu sein (vgl. BVerwGE 21, 127 [BVerwG 13.05.1965 - II C 146/62]; Urteil vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 13.79 - Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 18 = ZBR 1981, 197).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat schon wiederholt entschieden, daß jedenfalls dann, wenn - wie hier - eine besondere auf gesetzlicher Grundlage beruhende Ermächtigung und Zuständigkeitsregelung besteht, vorgesetzte Dienststellen dienstliche Beurteilungen auch außerhalb eines Rechtsbehelfsverfahrens aufgrund eigener Beurteilungsbefugnis überprüfen, aufheben, ändern oder selbst erstellen dürfen, insbesondere auch hinsichtlich des Gesamturteils (vgl. Urteile vom 13. Mai 1965 - BVerwG 2 C 146.62 - , vom 30. Mai 1968 - BVerwG 2 C 46.64 - und vom 21. März 1969 - BVerwG 6 C 114.65 - ).

    Die gleichzeitige Änderung der zugrundeliegenden Bewertungen zu den einzelnen Beurteilungsmerkmalen war hierfür keine unabdingbare Voraussetzung; denn das Gesamturteil läßt sich nach dem Inhalt der hier anzuwendenden Vorschriften und Richtlinien nicht aus den vorgeschriebenen Einzelbewertungen (§ 50 LbV; Abschnitt II, Nr. 1 BeurtRL) und etwaigen ergänzenden Bemerkungen rechnerisch ermitteln, sondern stellt einen ausschließlich dem Dienstherrn anvertrauten Akt der Gesamtwürdigung dar (vgl. auch BVerwGE 21, 127 [BVerwG 13.05.1965 - II C 146/62]; Urteil vom 16. Oktober 1967 - BVerwG 6 C 44.64 - ).

  • BVerwG, 17.05.1979 - 2 C 4.78

    Anfechtung der dienstlichen Beurteilung eines Beamten - Umfang der

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1984 - 2 C 54.82
    Die Überprüfungsentscheidung der vorgesetzten Dienstbehörde muß nicht notwendig auf persönlichen Eindrücken vom Beurteilten beruhen; vielmehr kann der mit der Überprüfung betraute höhere Vorgesetzte sich die notwendigen Kenntnisse verschaffen und sich u.a. auf Arbeitsplatzbeschreibungen, schriftliche Arbeiten und vor allem auch auf Berichte von dritter Seite stützen, wobei insbesondere dann, wenn die Schlüssigkeit des Gesamturteils Gegenstand der Überprüfung ist, auch die dienstliche Beurteilung selbst als Erkenntnisquelle in Betracht kommt (vgl. Weiß-Niedermaier-Summer-Zängl a.a.O., E 6) und größere Erfahrungen, größerer Überblick und größere Vergleichsmöglichkeiten sowie bessere Kenntnis der Anforderungen der Ämter zu einer gleichmäßigen, objektiven und gerechten Beurteilung beitragen (vgl. BVerwGE 62, 135 [BVerwG 02.04.1981 - 2 C 34/79]; Urteile vom 17. Mai 1979 - BVerwG 2 C 4.78 - und vom 30. April 1981 - BVerwG 2 C 26.78 - ; Beschluß vom 21. Februar 1980 - BVerwG 2 B 95.78 - ).

    Als Gründe für die Änderung des Gesamturteils sind in dem in die Beurteilung aufgenommenen ergänzenden Vermerk vom 5. Dezember 1977 sowie im Widerspruchsbescheid vom 21. April 1978 die "Gesamtschau" bzw. der größere Überblick und größere Vergleichsmöglichkeiten sowie das Erfordernis genannt, im Interesse einer objektiven und gerechten Behandlung im Bereich der Sozialgerichtsbarkeit einheitliche Beurteilungsmaßstäbe anzuwenden; damit ist diese Maßnahme ausreichend begründet (vgl. zur Zulässigkeit einer Ergänzung der dienstlichen Beurteilung durch den Widerspruchsbescheid BVerwGE 60, 245 [BVerwG 26.06.1980 - 2 C 8/78]; Beschluß vom 2. Juli 1980 - BVerwG 2 B 82.79 - unter Hinweis auf das Urteil vom 17. Mai 1979 - BVerwG 2 C 4.78 - ).

  • BVerwG, 27.05.1982 - 2 A 1.81

    Anforderungen an das Abfassen einer dienstlichen Beurteilung eines Beamten -

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1984 - 2 C 54.82
    Der Dienstherr muß deshalb das gewählte Beurteilungssystem gleichmäßig auf alle Richter anwenden, die bei solchen Entscheidungen miteinander in Wettbewerb treten können (vgl. Urteil vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 A 1.81 - ).

    Dabei wird der Beurteilungszeitraum bei einer periodischen Beurteilung grundsätzlich den Zeitraum seit der letzten Beurteilung bis zum festgesetzten Beurteilungsstichtag umfassen (vgl. Weiß-Niedermaier-Summer-Zängl a.a.O., E 10 a; vgl. zum Erfordernis eines einheitlichen Beurteilungszeitraums und seiner genauen Angabe auch Urteil vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 A 1.81 - und Beschluß vom 2. Juli 1980 - BVerwG 2 B 82.79 -).

  • BVerwG, 13.11.1975 - II C 16.72

    Beamte - Dienstliche Beurteilung - Dienstvorgesetzter - Verwaltungsakt

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1984 - 2 C 54.82
    Davon abgesehen ist der Beklagte hier nach den tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts seit der Eröffnung der periodischen Beurteilung vom 1. Dezember 1975 nicht während einer längeren Zeit unter Verhältnissen untätig geblieben, die dem Kläger berechtigten Anlaß zu der Annahme hätten geben können, mit einer Änderung seiner dienstlichen Beurteilung sei nunmehr nicht mehr zu rechnen (vgl. auch BVerwGE 49, 351 [BVerwG 13.11.1975 - II C 16/72]; Urteile vom 17. Oktober 1967 - BVerwG 6 C 41.65 - und vom 26. November 1969 - BVerwG 6 C 11.65 - ).
  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1984 - 2 C 54.82
    Als Gründe für die Änderung des Gesamturteils sind in dem in die Beurteilung aufgenommenen ergänzenden Vermerk vom 5. Dezember 1977 sowie im Widerspruchsbescheid vom 21. April 1978 die "Gesamtschau" bzw. der größere Überblick und größere Vergleichsmöglichkeiten sowie das Erfordernis genannt, im Interesse einer objektiven und gerechten Behandlung im Bereich der Sozialgerichtsbarkeit einheitliche Beurteilungsmaßstäbe anzuwenden; damit ist diese Maßnahme ausreichend begründet (vgl. zur Zulässigkeit einer Ergänzung der dienstlichen Beurteilung durch den Widerspruchsbescheid BVerwGE 60, 245 [BVerwG 26.06.1980 - 2 C 8/78]; Beschluß vom 2. Juli 1980 - BVerwG 2 B 82.79 - unter Hinweis auf das Urteil vom 17. Mai 1979 - BVerwG 2 C 4.78 - ).
  • BVerwG, 19.10.1982 - 2 B 167.81

    Revisionszulassung wegen der Möglichkeit der Klärung von sich aus der

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1984 - 2 C 54.82
    Streitwertbeschluss: Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Revisionsverfahren und das Beschwerdeverfahren (BVerwG 2 B 167.81) auf je 4.000 DM festgesetzt (§ 13 Abs. 1 Satz 2 GKG).
  • BVerwG, 26.11.1969 - VI C 11.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1984 - 2 C 54.82
    Davon abgesehen ist der Beklagte hier nach den tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts seit der Eröffnung der periodischen Beurteilung vom 1. Dezember 1975 nicht während einer längeren Zeit unter Verhältnissen untätig geblieben, die dem Kläger berechtigten Anlaß zu der Annahme hätten geben können, mit einer Änderung seiner dienstlichen Beurteilung sei nunmehr nicht mehr zu rechnen (vgl. auch BVerwGE 49, 351 [BVerwG 13.11.1975 - II C 16/72]; Urteile vom 17. Oktober 1967 - BVerwG 6 C 41.65 - und vom 26. November 1969 - BVerwG 6 C 11.65 - ).
  • BVerwG, 17.10.1967 - VI C 41.65

    Anspruch einer Witwe auf Witwengeld bei der Heirat eines pensionierten Beamten -

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1984 - 2 C 54.82
    Davon abgesehen ist der Beklagte hier nach den tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts seit der Eröffnung der periodischen Beurteilung vom 1. Dezember 1975 nicht während einer längeren Zeit unter Verhältnissen untätig geblieben, die dem Kläger berechtigten Anlaß zu der Annahme hätten geben können, mit einer Änderung seiner dienstlichen Beurteilung sei nunmehr nicht mehr zu rechnen (vgl. auch BVerwGE 49, 351 [BVerwG 13.11.1975 - II C 16/72]; Urteile vom 17. Oktober 1967 - BVerwG 6 C 41.65 - und vom 26. November 1969 - BVerwG 6 C 11.65 - ).
  • BVerwG, 30.04.1981 - 2 C 8.79

    Verwaltungsgerichtliche Überprüfbarkeit dienstlicher Beurteilungen -

  • BVerwG, 30.04.1981 - 2 C 26.78

    Richtlinien über dienstliche Beurteilungen - Erlaß von Beurteilungsrichtlinien -

  • BGH, 31.01.1984 - RiZ(R) 3/83

    Umfang der Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht; Zulässigkeit einer

  • BVerwG, 09.06.1983 - 2 C 34.80

    Klage - Streitgegenstand - Richterliche Dienstaufsicht - Rechtsweg

  • BVerwG, 21.02.1980 - 2 B 95.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Dienstliche

  • BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 34.79

    Pflicht des Dienstherrn zur Wiederherstellung vernichteter Bestandteile der Akte

  • BVerwG, 21.03.1969 - VI C 114.65

    Verhältnis von Einzelbewertungen zum Gesamturteil beim Befähigungsbericht -

  • BVerwG, 30.05.1968 - II C 46.64

    Zulässigkeit der von einem Beamten gegen eine dienstliche Beurteilung gerichteten

  • BVerwG, 16.10.1967 - VI C 44.64
  • VG Münster, 28.09.2023 - 5 L 583/23

    Über Besetzung der Stelle des Präsidenten/der Präsidentin des

    vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Juni 1984 - 2 C 54.82 -, juris, Rn. 17, vom 26. September 2012 - 2 A 2.10 -, juris, Rn. 10 und vom 9. Mai 2019 - 2 C 1.18 -, juris, Rn. 41; Beschluss vom 2. Juli 2020 - 2 A 6.19 -, juris, Rn. 11.
  • BVerwG, 09.05.2019 - 2 C 1.18

    Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen

    Diese Einheitlichkeit gewährleistet, dass die dienstliche Beurteilung für alle Beamten gleichmäßig die zu beurteilenden Merkmale nicht nur punktuell, sondern auch in ihrer zeitlichen Entwicklung unabhängig von einer konkreten Auswahlentscheidung erfasst (vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Juni 1984 - 2 C 54.82 - Buchholz 238.5 § 26 DRiG Nr. 2 S. 13 und vom 26. September 2012 - 2 A 2.10 - NVwZ-RR 2013, 54 Rn. 10).
  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 31.01

    Dienstliche Beurteilung; Eignung; Befähigung; Zweitbeurteiler;

    Der Zweitbeurteiler braucht keinen unmittelbaren Eindruck von der Eignung des Beurteilten zu haben (stRspr; vgl. z.B. Urteil vom 7. Juni 1984 - BVerwG 2 C 54.82 - Buchholz 238.5 § 26 DRiG Nr. 2 S. 16 f. m.w.N.).

    Die Erstbeurteilung und deren Überprüfung durch den Zweitbeurteiler bilden eine Einheit (vgl. Urteile vom 7. Juni 1984 a.a.O. und vom 16. Mai 1991 - BVerwG 2 A 5.89 - DokBer B 1992, 29).

  • BVerwG, 18.07.2001 - 2 C 41.00

    Anlassbeurteilung, Beurteilung, Beurteilungsgespräch, Beurteilungsrichtlinien,

    Höchstmögliche Vergleichbarkeit wird grundsätzlich durch den gemeinsamen Stichtag und den gleichen Beurteilungszeitraum erreicht (vgl. Urteile vom 7. Juni 1984 - BVerwG 2 C 54.82 - Buchholz 238.5 § 26 DRiG Nr. 2, S. 9 und vom 26. August 1993 - BVerwG 2 C 37.91 - Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 15, S. 12 jeweils m.w.N.; stRspr).

    Die Einheitlichkeit des Beurteilungszeitraums soll gewährleisten, dass die Beurteilung für alle Beamten gleichmäßig die zu beurteilenden Merkmale nicht nur punktuell, sondern in ihrer zeitlichen Entwicklung unabhängig von einer konkreten Verwendungsentscheidung erfasst (vgl. Urteil vom 7. Juni 1984, a.a.O., S. 13).

  • BVerwG, 26.09.2012 - 2 A 2.10

    Dienstliche Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Zweitbeurteilung; Abweichung;

    Die Einheitlichkeit des Beurteilungszeitraums soll gewährleisten, dass die Beurteilung für alle Beamten gleichmäßig die zu beurteilenden Merkmale nicht nur punktuell, sondern in ihrer zeitlichen Entwicklung unabhängig von einer konkreten Verwendungsentscheidung erfasst (vgl. Urteil vom 7. Juni 1984 - BVerwG 2 C 54.82 - Buchholz 238.5 § 26 DRiG Nr. 2, S. 9 ).
  • BVerwG, 09.05.2019 - 2 C 2.18

    Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen

    Diese Einheitlichkeit gewährleistet, dass die dienstliche Beurteilung für alle Beamten gleichmäßig die zu beurteilenden Merkmale nicht nur punktuell, sondern auch in ihrer zeitlichen Entwicklung unabhängig von einer konkreten Auswahlentscheidung erfasst (vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Juni 1984 - 2 C 54.82 - Buchholz 238.5 § 26 DRiG Nr. 2 S. 13 und vom 26. September 2012 - 2 A 2.10 - NVwZ-RR 2013, 54 Rn. 10).
  • BVerwG, 26.08.1993 - 2 C 37.91

    Voraussetzungen für die Beförderung eines Beamten auf Lebenszeit - Anforderungen

    Die Regelbeurteilung dient dem Zweck, wie der erkennende Senat wiederholt ausgesprochen hat, wesentliche Grundlage für die am Leistungsprinzip orientierte Auswahl des Dienstherrn bei Personalentscheidungen zu sein (ständige Rechtsprechung: BVerwGE 21, 127 [BVerwG 13.05.1965 - II C 146/62];Urteile vom 7. Juni 1984 - BVerwG 2 C 52.82 - <ZBR 1985, 53> und - BVerwG 2 C 54.82 - ;Urteil vom 28. August 1986 - BVerwG 2 C 26.84 - ).
  • BGH, 10.08.2001 - RiZ(R) 5/00

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch kritische

    Dies zu entscheiden bleibt dem Verwaltungsgericht vorbehalten (vgl. BGH, Urteil vom 27. Januar 1995, aaO S. 352; BVerwG, Urteil vom 7. Juni 1984 - BVerwG 2 C 54.82 - Buchholz 238.5 § 26 DRiG Nr. 2 S. 9 ).
  • BVerwG, 02.07.2020 - 2 A 6.19

    Regelbeurteilung; Zulässigkeit einer Anlassbeurteilung; Änderung der dienstlichen

    Diese Einheitlichkeit gewährleistet, dass die dienstliche Beurteilung für sämtliche Beamte die zu beurteilenden Merkmale nicht nur punktuell, sondern gleichmäßig erfasst und sie auch in ihrer zeitlichen Entwicklung unabhängig von einer konkreten Auswahlentscheidung bewertet (BVerwG, Urteile vom 7. Juni 1984 - 2 C 54.82 - Buchholz 238.5 § 26 DRiG Nr. 2 S. 13, vom 26. September 2012 - 2 A 2.10 - NVwZ-RR 2013, 54 Rn. 10 und vom 9. Mai 2019 - 2 C 1.18 - ZBR 2020, 35 Rn. 41).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2015 - 1 B 1327/14

    Unzulässigkeit eines der Sicherung eines Bewerbungsverfahrensanspruchs dienendem

    Deutlich insoweit die im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juli 2001 - 2 C 41.00 -, NVwZ-RR 2002, 210 = juris, Rn. 16, ausdrücklich in Bezug genommenen Urteile desselben Gerichts vom 7. Juni 1984 - 2 C 54.82 -, Buchholz 238.5 § 26 DRiG Nr. 2 = juris, Rn. 17 ("grundsätzlich alle Richter, die das gleiche [statusrechtliche] Amt inne haben"), und vom 26. August 1993 - 2 C 37.91 -, DÖD 1994, 33 = juris, Rn. 12 ("Die Bestimmung eines Stichtags [Nr. 18 BRZV], an welchem die Leistungen aller Beamten einer bestimmten Laufbahn und Besoldungsgruppe unter Zugrundelegung der Anforderungen des innegehabten Amtes als dem verbindlichen Maßstab beurteilt werden [Nr. 19 und 23 BRZV], wird diesen Anforderungen gerecht"; Hervorhebungen durch den Senat).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2010 - 1 M 125/10

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren um Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden

  • BVerwG, 15.01.1986 - 2 B 100.84

    Beurteilungsmaßstab bei Wechsel eines Aufgabenkreises - Nichtzulassung der

  • BVerwG, 22.09.2005 - 1 WB 4.05

    Beurteilung; Ausnahmen; Sonderbeurteilung; Zeitgrenze; Altersgrenze.

  • VG Kassel, 29.05.2018 - 1 L 55/18

    Konkurrentenverfahren, Vollständigkeit und Vergleichbarkeit der dienstlichen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2009 - 1 B 1267/08

    Vornahme der Auswahl bei einer Entscheidung über eine beförderungsgleiche

  • BVerwG, 13.03.1985 - 2 B 119.83

    Mindestinhalt dienstlicher Beurteilungen und Teilrechtswidrigkeit -

  • VG Hannover, 24.04.2012 - 2 A 2656/10

    Anlassbeurteilung; Aufstieg; Polizeivollzugsdienst; Regelbeurteilung

  • VG Göttingen, 24.06.2009 - 3 B 135/09

    Auswahlentscheidung; Beamter; Beurteilung, dienstliche; Hilfskriterien;

  • VGH Hessen, 02.10.2014 - 1 B 774/14
  • BVerwG, 15.05.2003 - 1 WB 10.03

    Planmäßige Beurteilung; Beurteilungstermin; Altersgrenze; Laufbahnperspektive;

  • VGH Hessen, 02.10.2014 - 1 B 773/14
  • OVG Niedersachsen, 31.08.2000 - 5 L 4396/99

    Beamter; Beförderung; Bescheidungsurteil; Beurteilungszeitraum; dienstliche

  • BVerwG, 24.07.1989 - 2 B 35.89

    Richter - Dienstliche Beurteilung - Eingänge - Erledigungszahlen

  • VG Ansbach, 28.04.2009 - AN 1 K 08.01519

    Erfolglose Anfechtung einer dienstlichen Beurteilung

  • BVerwG, 02.07.1992 - 2 B 113.92

    Nichtzulassungsbeschwerde in Form der Grundsatzrüge im Zusammenhang mit dem

  • VGH Bayern, 13.04.2010 - 3 ZB 08.1095

    Abgekürzter Beurteilungszeitraum durch Aufstieg in den gehobenen Dienst

  • VG München, 08.05.2015 - M 21 K 13.3632

    Kein Anspruch auf Beförderung für Beamte

  • BVerwG, 11.07.1994 - 2 B 69.94

    Soll Vorschriften - Gesamturteil der dienstlichen Beurteilung - weitere

  • VG Köln, 16.09.2010 - 15 K 8745/09

    Dienstliche Beurteilungen unterliegen nur der beschränkten

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