Rechtsprechung
BVerwG, 21.09.2010 - 2 C 54.09 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
BRKG § 6, § 3, § 9
Reisekosten; Verpflegung; Mittagessen; unentgeltlich; Dienstreise; Mehraufwand; Essen und Trinken; Getränk; Tagegeld - openjur.de
Reisekosten; Verpflegung; Mittagessen; unentgeltlich; Dienstreise; Mehraufwand; Essen und Trinken; Getränk; Tagegeld.
- Bundesverwaltungsgericht
BRKG § 6, § 3, § 9
Dienstreise; Essen und Trinken; Getränk; Mehraufwand; Mittagessen; Reisekosten; Tagegeld; Verpflegung; unentgeltlich
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 6 BRKG, § 3 BRKG, § 9 BRKG
Anspruch auf Tagegeld; Pauschale für das Mittagessen - Wolters Kluwer
Umfassung von Essen und Trinken vom Begriff der Verpflegung i.S.d. § 6 Bundesreisekostengesetz (BRKG) - Umfassung eines Getränkes bei einem unentgeltlichen Mittagessen i.S.d. § 6 Abs. 2 BRKG
- Landesanwaltschaft Bayern
§§ 3, 6, 9 BRKG
Beamtenrecht: Der Begriff der Verpflegung in § 6 BRKG umfasst Essen und Trinken | Dienstreise, Reisekosten; Verpflegung, Mittagessen, Essen und Trinken; Unentgeltlich; Mehraufwand; Tagegeld - rewis.io
Anspruch auf Tagegeld; Pauschale für das Mittagessen
- ra.de
- rewis.io
Anspruch auf Tagegeld; Pauschale für das Mittagessen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umfassung von Essen und Trinken vom Begriff der Verpflegung i.S.d. § 6 Bundesreisekostengesetz ( BRKG ); Umfassung eines Getränkes bei einem unentgeltlichen Mittagessen i.S.d. § 6 Abs. 2 BRKG
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Dienstreise: Beamte haben Anspruch auf Verpflegung mit Getränken
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
"Durstiger" Beamter
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Beamter hat bei Dienstreise Anspruch auf Erstattung von Verpflegung inklusive Getränke - Ausreichende Getränke sorgen für Gesundheit und Arbeitsfähigkeit von Angestellten
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2011, 116
- DÖV 2011, 367
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 04.06.1980 - 6 C 45.78
Begriff der "näheren Bestimmung" im Sinne des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) - …
Auszug aus BVerwG, 21.09.2010 - 2 C 54.09
Zweck der Vorschrift des § 9 Abs. 1 BRKG ist es, dem allgemeinen Grundsatz (§ 3 Abs. 2 BRKG) Geltung zu verschaffen, nur die für die Dienstreise notwendigen Mehraufwendungen zu ersetzen (Urteile vom 24. März 1977 - BVerwG 2 C 54.73 - Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 69 und vom 4. Juni 1980 - BVerwG 6 C 45.78 - juris). - BVerwG, 06.09.1990 - 6 C 42.88
Zuschuß zum Tagegeld bei Dienstreisen
Auszug aus BVerwG, 21.09.2010 - 2 C 54.09
Die damit in diesen Vorschriften vom Gesetzgeber vorgenommene Pauschalierung der erstattungsfähigen Mehraufwendungen für Verpflegung soll die gleichmäßige und verwaltungsmäßig einfachste Behandlung der Dienstreisen sicherstellen, nicht zuletzt aber auch die zu erstattenden Aufwendungen im Interesse eines sparsamen Umgangs mit Haushaltsmitteln auf das sachlich notwendige und der dienstlichen Stellung des Dienstreisenden angemessene Maß beschränken (vgl. Urteile vom 21. Januar 1982 - BVerwG 6 A 1.81 - BVerwGE 64, 343 = Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 89 und vom 6. September 1990 - BVerwG 6 C 42.88 - Buchholz 263 LReisekostenR Nr. 3). - BVerwG, 21.01.1982 - 6 A 1.81
Berechnung von Übernachtungskosten - Gastgeschenke - Dienstreisender - …
Auszug aus BVerwG, 21.09.2010 - 2 C 54.09
Die damit in diesen Vorschriften vom Gesetzgeber vorgenommene Pauschalierung der erstattungsfähigen Mehraufwendungen für Verpflegung soll die gleichmäßige und verwaltungsmäßig einfachste Behandlung der Dienstreisen sicherstellen, nicht zuletzt aber auch die zu erstattenden Aufwendungen im Interesse eines sparsamen Umgangs mit Haushaltsmitteln auf das sachlich notwendige und der dienstlichen Stellung des Dienstreisenden angemessene Maß beschränken (vgl. Urteile vom 21. Januar 1982 - BVerwG 6 A 1.81 - BVerwGE 64, 343 = Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 89 und vom 6. September 1990 - BVerwG 6 C 42.88 - Buchholz 263 LReisekostenR Nr. 3). - BVerwG, 24.03.1977 - II C 54.73
Aufwandsvergütung - Reisekostenvergütung
Auszug aus BVerwG, 21.09.2010 - 2 C 54.09
Zweck der Vorschrift des § 9 Abs. 1 BRKG ist es, dem allgemeinen Grundsatz (§ 3 Abs. 2 BRKG) Geltung zu verschaffen, nur die für die Dienstreise notwendigen Mehraufwendungen zu ersetzen (Urteile vom 24. März 1977 - BVerwG 2 C 54.73 - Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 69 und vom 4. Juni 1980 - BVerwG 6 C 45.78 - juris).
- BSG, 11.12.2012 - B 4 AS 27/12 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - steuerfreie …
Die Pauschalen des BRKG sind - ausgehend von einer Mindestdauer der beruflich bedingten Abwesenheit von mehr als acht Stunden - so berechnet, dass sie "in der Regel ausreichen, um diejenigen notwendigen Mehraufwendungen abzugelten, die üblicherweise bei einer Dienstreise im Zusammenhang mit der Verpflegung entstehen" (BVerwG Urteil vom 21.9.2010 - 2 C 54/09 - Buchholz 260 § 6 BRKG Nr. 4) . - VGH Hessen, 26.06.2013 - 1 A 1469/12 § 7 enthält eine vom Gesetzgeber vorgenommene Pauschalierung der erstattungsfähigen Mehraufwendungen für die Verpflegung bei Dienstreisen (vgl. zu § 6 Abs. 1 BRKG BVerwG, Urteil vom 21. September 2010 - 2 C 54/09 - juris - Rn. 10).
Denn es ist nicht erkennbar, dass eine solche Bestimmung durch die oberste Dienstbehörde erfolgt ist, sodass der Anwendungsbereich dieser Vorschrift nicht eröffnet ist (vgl. zu § 9 BRKG BVerwG, Urteil vom 21. September 2010 - 2 C 54/09 - juris - Rn. 10).
- BVerwG, 20.10.2009 - 2 B 95.09 BVerwG 2 C 54.09 fortgesetzt.
- OVG Sachsen, 05.03.2015 - 2 A 132/13
Reisekostenvergütung, Tagegeld, Aufwandsvergütung
Der Senat wird zu klären haben, ob die Eröffnung des Anwendungsbereichs von § 6 Abs. 1, Abs. 3 SächsRKG die Entstehung eines tatsächlichen Verpflegungsmehraufwands voraussetzt - wie das Verwaltungsgericht meint - oder ob ein solcher angesichts der Regelungen über die Gewährung pauschaler Reisekostenvergütung nicht erforderlich ist (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 21. September 2010 - 2 C 54.09 -, juris Rn. 9).