Rechtsprechung
AG Witten, 16.08.2007 - 2 C 561/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatz im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens (130 % des Wiederbeschaffungswertes) und Dokumentation des Integritätsinteresses durch Weiternutzung des Fahrzeuges über einen Zeitraum von 6 Monaten hinaus
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Haftpflicht: 130-Prozent-Grenze - Fortsetzung "130-Prozent-Reparatur" und Behaltefrist
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.05.2006 - VI ZR 192/05
Umfang der Ersatzpflicht des Fahrzeugschadens
Auszug aus AG Witten, 16.08.2007 - 2 C 561/07
Soweit der Bundesgerichtshof in der Entscheidung NJW 2006, Seite 2179, ausgeführt hat, dass der Geschädigte sein Fahrzeug mindestens 6 Monate nach dem Unfall weiter nutzen muss, so ist daraus nicht abzuleiten, dass das im Rahmen der Rechtssprechung erforderliche Integritätsinteresse erst nach Ablauf dieser Frist anzuerkennen ist.
- BGH, 18.11.2008 - VI ZB 22/08
Konkrete Abrechnung eines PKW-Schadens im Bereich der 130%-Grenze
Wird das beschädigte Fahrzeug sechs Monate nach dem Unfall weiter benutzt, so ist dies im Regelfall ein ausreichendes Indiz, um das Integritätsinteresse des Geschädigten zu bejahen; eine weiter gehende Bedeutung hinsichtlich der Fälligkeit des Anspruchs kommt der Frist nicht zu (so auch im Ergebnis OLG Frankfurt, ZfS 2008, 505, 506; LG Bonn…, Urteil vom 7. November 2007 - 1 O 214/07 - Juris Rn. 18 ff.; LG Duisburg…, Urteil vom 7. November 2007 - 5 S 63/07 - juris Rn. 16 ff.; LG Hamburg, DAR 2007, 707 f.; LG Trier…, Urteil vom 8. Juli 2008 - 1 S 76/08 - juris Rn. 9 ff.; AG Trier, NJW-RR 2008, 185, 186 f.; AG Witten, Urteil vom 16. August 2007 - 2 C 561/07 - juris Rn. 10 ff.; Elsner, jurisPR-VerkR 1/2007 Anm. 6; Poppe, jurisPR-VerkR 6/2008 Anm. 3; Wittschier, NJW 2008, 898, 900; vgl. auch OLG Celle, NJW 2008, 928).