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   BVerwG, 30.06.1983 - 2 C 57.82   

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BVerwG, 30.06.1983 - 2 C 57.82 (https://dejure.org/1983,631)
BVerwG, Entscheidung vom 30.06.1983 - 2 C 57.82 (https://dejure.org/1983,631)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Juni 1983 - 2 C 57.82 (https://dejure.org/1983,631)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Richter - Nebentätigkeit - Schlichter

  • zeit.de (Pressebericht)

    Arbeitsrichter dürfen auch im eigenen Bezirk bei Streit im Betrieb vermitteln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 67, 287
  • DVBl 1984, 49
 
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Wird zitiert von ... (30)

  • BAG, 28.02.2002 - 6 AZR 357/01

    Nebentätigkeit eines Krankenpflegers als Bestatter

    Berechtigte Interessen des Dienstgebers sind auch beeinträchtigt, wenn sich Nebentätigkeiten seiner Mitarbeiter negativ auf die Wahrnehmung des Dienstgebers in der Öffentlichkeit auswirken (vgl. dazu BVerwG 30. Juni 1983 - 2 C 57.82 - BVerwGE 67, 287; 26. Juni 1980 - 2 C 37.78 - BVerwGE 60, 254).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.05.2016 - 2 LB 18/15

    Nebentätigkeitsgenehmigung für Beamte; Regelarbeitszeit von 48 Stunden

    Das schließt allerdings nicht aus, dass für die Beurteilung der Besorgnis der Beeinträchtigung dienstlicher Interessen auch die dienstlichen Anforderungen an das jeweilige konkrete Amt Bedeutung gewinnen und die Gestaltung und Festlegung dieser Anforderungen weitgehend im gerichtlich nur beschränkt nachprüfbaren organisatorischen und verwaltungspolitischen Ermessen des Dienstherrn liegt (vgl. zum Ganzen bereits BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1976 - 6 C 46.74 - ZBR 1977, 27 f., juris LS 1 und Rn. 22; sowie Urteile vom 26. Juni 1980- 2 C 37.78 - BVerwGE 60, 254 ff., juris Rn. 21, vom 13. Juni 1983 - 2 C 57.82 - BVerwGE 67, 287 ff., juris Rn. 26 und vom 25. Januar 1990- 2 C 10.89 - BVerwGE 84, 299 ff., juris Rn. 12, ).

    Eine solche Nebentätigkeit darf ihnen der Dienstherr nur insoweit untersagen, als sie dienstliche Interessen - diese allerdings in einem weit verstandenen Sinn - beeinträchtigen kann (vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 17. September 1970- 2 C 2.69 - <ZBR 1971, 57> m.w.N. und Urteile vom 30. Juni 1976 - 6 C 46.74 - ZBR 1977, 27 f., juris Rn. 24, vom 26. Juni 1980- 2 C 37.78 - BVerwGE 60, 254 ff., juris Rn. 22, vom 30. Juni 1983 - 2 C 57.82 - BVerwGE 67, 287 ff., juris Rn. 28 m.w.N. und vom 25. Januar 1990- 2 C 10.89 - BVerwGE 84, 299 ff., juris Rn. 14).

    BVerwG, Urteile vom 26. Juni 1980- 2 C 37.78 - BVerwGE 60, 254 ff., juris Rn. 23 und 26 m.w.N. sowie vom 30. Juni 1983 - 2 C 57.82 - BVerwGE 67, 287, juris Rn. 26 m.w.N.; zur ausnahmsweisen Zulässigkeit einer abstrakten gesetzlichen Regelung: BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 1990- 2 B 169.89 -, juris Rn. 4 f.).

    Nur eine solche Auslegung entspricht der Zielsetzung der Regelungen zum Nebentätigkeitsrecht, den gebotenen Ausgleich zwischen den beiden Verfassungsnormen des Art. 2 Abs. 1 und des Art. 33 Abs. 5 GG zu finden (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1983 a.a.O., juris Rn. 27 f., Urteil vom 26. Juni 1980- 2 C 37.78 - BVerwGE 60, 254 ff., juris Rn. 23).

  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 42.83

    Verfassungsunmittelbarer Auskunftsanspruch - Pesonenbezogene Daten -

    Denn die dort genannten Rechte stehen nur den "Beteiligten" im "Verwaltungsverfahren" zu (BVerwGE 61, 15 (24) [BVerwG 16.09.1980 - 1 C 52/75]; 67, 300 (303 f. [BVerwG 30.06.1983 - 2 C 57/82]); Urteil vom 23. Juni 1982 - BVerwG 1 C 222.79 - Buchholz 316 § 29 VwVfG Nr. 2).
  • BVerwG, 26.06.2014 - 2 C 23.13

    Ruhestandsbeamter; Beeinträchtigung dienstlicher Interessen; Nebentätigkeit;

    Öffentliche Interessen ohne Bezug zu dem Hauptamt und den für die Amtsführung geltenden Dienstpflichten, etwa das arbeitsmarktpolitische Interesse an der Einstellung von Berufsanfängern, können ein Nebentätigkeitsverbot nicht rechtfertigen (Urteile vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 37.78 - BVerwGE 60, 254 = Buchholz 237.2 § 29 LBG Berlin Nr. 1 S. 4, vom 30. Juni 1983 - BVerwG 2 C 57.82 - BVerwGE 67, 287 = Buchholz 238.5 § 40 DRiG Nr. 1 S. 3 ff., vom 25. Januar 1990 - BVerwG 2 C 10.89 - BVerwGE 84, 299 = Buchholz 237.2 § 29 BlnLBG Nr. 2 S. 2 f. und vom 24. November 2005 - BVerwG 2 C 32.04 - BVerwGE 124, 347 = Buchholz 230 § 42 BRRG Nr. 3 S. 5 f.).

    Es muss bereits der Eindruck vermieden werden, der Beamte könne seine Dienstpflichten nicht umfassend und ordnungsgemäß erfüllen, weil er möglicherweise nicht mehr unparteiisch sei (stRspr; vgl. Urteile vom 26. Juni 1980 a.a.O. S. 257 f. bzw. S. 4 f., vom 30. Juni 1983 a.a.O. S. 293 f. bzw. S. 5 f. und vom 24. November 2005 a.a.O. S. 350 f. bzw. S. 3 f.).

  • BVerwG, 25.01.1990 - 2 C 10.89

    Nebentätigkeit: Keine Versagung der Genehmigung einer - aus

    Bei der nach § 29 Abs. 1 Satz 1 LBG erforderlichen Genehmigung zur (weiteren) Übernahme der Nebentätigkeit handelt es sich gemäß § 29 Abs. 2 LBG um eine gebundene Erlaubnis, d.h. sie ist zu erteilen, wenn keiner der dort abschließend genannten Versagungsgründe vorliegt; ein Ermessensspielraum oder eine Beurteilungsermächtigung steht dem Dienstherrn nicht zu; die in den gesetzlichen Versagungsgründen verwendeten unbestimmten Rechtsbegriffe sind gerichtlich in vollem Umfang nachprüfbar (vgl. BVerwGE 60, 254 ; 67, 287 m.w.N.).

    Insoweit, also hinsichtlich der Frage, was zum Schutz der Amtsführung gehört, ist der Begriff der dienstlichen Interessen im weitesten Sinne zu verstehen (vgl. BVerwGE 60, 254 ; 67, 287 ).

    Daß in den angeführten Entscheidungen des Senats (BVerwGE 60, 254 ; 67, 287 ) auf "die Interessen der jeweiligen Verwaltung" abgestellt und diesen "andere öffentliche Interessen ohne dienstlichen Bezug" gegenübergestellt wurden, ist nicht dahin zu verstehen, daß im Zuständigkeitsbereich der Verwaltung, der der Beamte angehört, entgegen dem vorstehend Dargelegten alle von dieser Verwaltung wahrgenommenen öffentlichen Interessen zugleich dienstliche Interessen im Sinne des Nebentätigkeitsrechts seien.

    Derartige konkrete Anhaltspunkte für die Annahme einer voraussichtlich eintretenden Beeinträchtigung dienstlicher Interessen wären aber erforderlich; eine Beurteilung aufgrund abstrakter und genereller Gesichtspunkte genügt nicht (vgl. BVerwGE 31, 241 ; 60, 245 ; 67, 287 ).

  • BVerwG, 24.11.2005 - 2 C 32.04

    Rahmengesetzgebung; allgemeine Handlungsfreiheit; Freiheit der Berufsausübung;

    Dies setzt voraus, dass bei verständiger Würdigung der Umstände des Einzelfalls Grund zu der Annahme besteht, dass durch die Nebentätigkeit Erfordernisse von einigem Gewicht beeinträchtigt werden, die unmittelbar die dienstlichen Aufgaben betreffen oder mit den gesetzlichen Pflichten von Beamten oder Richtern in Zusammenhang stehen (Urteile vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 37.78 - BVerwGE 60, 254 und vom 30. Juni 1983 - BVerwG 2 C 57.82 - BVerwGE 67, 287 ).

    Sie enthält jedoch keine erschöpfende Regelung für die Ausübung von Nebentätigkeiten als Schiedsrichter oder Schlichter (Urteil vom 30. Juni 1983 a.a.O. ).

    Das durch § 7 h Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 7 i Satz 1 HRiG begründete Nebentätigkeitsverbot stellt einen Eingriff in das jedenfalls durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte Recht von Richtern dar, ihre Arbeitskraft in der Freizeit gegen Entgelt zu verwerten (Urteile vom 26. Juni 1980 a.a.O. und vom 30. Juni 1983 a.a.O. ).

  • BVerwG, 06.12.1989 - 6 C 52.87

    Soldatengesetz - Beschäftigungsuntersagung - Erwerbstätigkeit von

    Für die Fallgruppe, bei der es um den Schutz vor den schädlichen Folgen eines Mißbrauchs früheren Amtswissens sowie im Ergebnis vor denen eines unlauteren Wettbewerbs geht, wird dies in Anlehnung an die vom Oberverwaltungsgericht zutreffend wiedergegebene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Nebentätigkeitsrecht der Beamten geschehen können (vgl. BVerwGE 60, 254 [BVerwG 26.06.1980 - 2 C 37/78]; Urteil des Senats vom 30. Juni 1976 - BVerwG 6 C 46.74 -, Buchholz 237.90 § 81 LBG Schl-H Nr. 1 = ZBR 1977, 27; Urteile des 2. Senats vom 30. Juni 1983 - BVerwG 2 C 57.82 - Buchholz 238.5 § 40 DRiG Nr. 1 und vom 1. Juli 1983 - BVerwG 2 C 55.80 - Buchholz 232 § 66 BBG Nr. 3).
  • BVerwG, 21.06.2007 - 2 C 3.06

    Genehmigungsfreie Nebentätigkeit, Anzeigepflicht; Recht auf informationelle

    Als speziell dienstrechtlicher, d.h. aus den Erfordernissen des Dienstverhältnisses hergeleiteter und folglich auf dienstrechtliche Normen gestützter Eingriff ist die Anzeigepflicht rechtmäßig, wenn sie sich als ein nach den Maßstäben der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zulässiger Eingriff erweist (vgl. etwa Urteile vom 30. Juni 1983 - BVerwG 2 C 57.82 - BVerwGE 67, 287 und vom 25. Januar 1990 - BVerwG 2 C 10.89 - BVerwGE 84, 299 ).
  • LAG Hessen, 10.07.2001 - 9 Sa 2046/00

    Erteilung einer Nebentätigkeitsgenehmigung; Beeinträchtigung dienstlicher

    Danach ist bei der Entscheidung eine Prognose aufzustellen, wobei einerseits die bloße nicht auszuschließende Möglichkeit einer fernliegenden Gefahr der Beeinträchtigung als nicht ausreichend anzusehen ist, andererseits aber auch eine im hohen Maße bestehende Wahrscheinlichkeit einer solchen Beeinträchtigung in absehbarer Zeit nicht erforderlich ist (BAG, Urt. v. 07.12.1989, a.a.O., unter II 2 a und b, BVerwGE 31, 241, 247 f.; 40, 11; 60, 254, 257; 67, 287, 295).
  • BAG, 07.12.1989 - 6 AZR 241/88

    Nebentätigkeit: Anspruch auf Genehmigung

    Dabei sind dienstliche Interessen im weitesten Sinne zu begreifen, nämlich soweit sie die auf die dienstliche Stellung des Beamten bezogenen Interessen der jeweiligen Verwaltung betreffen (BVerwG Urteil vom 17. September 1970 - II C 2.69 - NJW 1970, 2313 f.; BVerwGE 40, 11 [BVerwG 16.03.1972 - BVerwG II C 12/71]; 60, 254, 257; 67, 287, 295).

    Danach ist bei der Entscheidung eine Prognose aufzustellen, wobei einerseits die bloße nicht auszuschließende Möglichkeit einer fernliegenden Gefahr der Beeinträchtigung als nicht ausreichend anzusehen ist (BVerwGE 31, 241, 248 [BVerwG 13.02.1969 - BVerwG II C 119.65]; Mühl in Fürst, GKÖD, a.a.O., Rz 13), andererseits aber auch eine im hohen Maße bestehende Wahrscheinlichkeit einer solchen Beeinträchtigung in absehbarer Zeit nicht erforderlich ist (BVerwGE 60, 254, 256 f. [BVerwG 26.06.1980 - 2 C 37/78]; 67, 287, 293 f.; BVerwG Urteil vom 30. Juni 1976 - VI C 46.74 - ZBR 1977, 27; Plog/Wiedow/Beck, a.a.O., § 65 Rz 11; Mühl in Fürst, GKÖD, a.a.O., Rz 13; Müller/Beck, a.a.O., Rz 17).

  • VGH Hessen, 17.12.2003 - 1 UE 2541/02

    Nebentätigkeitsgenehmigung - Vergütungshöchstgrenze bei Tätigkeit als

  • BVerwG, 12.11.1998 - 3 BN 2.98

    Kommunalabgaben: Sondernutzungsgebühr für Plakatierung an Bauzäunen

  • BVerwG, 14.02.1990 - 6 C 54.88

    Voraussetzungen für die Untersagung einer Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit

  • VG Göttingen, 28.08.2013 - 1 A 82/12

    Beamtenrecht; dienstliche Interessen; Nebentätigkeit; dienstliche Pflichten;

  • VGH Bayern, 21.10.2005 - 15 B 01.2490

    * Richter im Bundesdienst, Anzeigepflicht für entgeltliche schriftstellerische,

  • VG Saarlouis, 16.07.2012 - 2 L 419/12

    Tätigkeitsverbot eines früheren Richters als Rechtsanwalt

  • ArbG Düsseldorf, 21.06.2018 - 2 Ca 3089/18

    Anspruch auf Berechtigung zur Ausübung einer Nebentätigkeit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.1997 - 12 A 5544/95

    Ablehnung; Beamter; Beeinträchtigung; Beeinträchtigung dienstlicher Interessen;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.12.1989 - 2 A 67/89
  • VG Berlin, 26.06.2008 - 5 A 147.06

    Gerichtsvollzieher dürfen nicht nebenbei Makler sein

  • ArbG Düsseldorf, 21.06.2020 - 2 Ca 3089/18
  • VG Koblenz, 20.11.2001 - 6 K 1546/01

    Beamter: Nebentätigkeitsgenehmigung als Computerhändler

  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.1989 - 4 S 2613/88

    Beamteter Notar als Testamentsvollstrecker

  • VG Kassel, 20.04.2022 - 1 K 1249/20

    Anspruch auf Genehmigung einer Nebentätigkeit

  • BVerwG, 11.10.1989 - 2 B 132.89

    Bestandteil von Personalakten im materiellen Sinne - Darlegung der Divergenz

  • VG Düsseldorf, 24.08.1998 - 2 K 8651/96
  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.1991 - 4 S 342/91

    Nebentätigkeit - Versagung - Tätigkeitsbereich der eigenen Behörde -

  • VGH Bayern, 18.05.2009 - 15 ZB 08.2332

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Nebentätigkeitsgenehmigung; Einschränkung der

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.04.1996 - 3 M 21/96

    Öffentliches Interesse; Widerruf; Polizeibeamter; Nebentätigkeit;

  • VG Berlin, 11.11.2022 - 26 K 246.22

    Nebentätigkeitsgenehmigung: Ausübung einer Nebenbeschäftigung; Antrag auf

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