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   BVerwG, 24.02.2011 - 2 C 58.09   

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BVerwG, 24.02.2011 - 2 C 58.09 (https://dejure.org/2011,4153)
BVerwG, Entscheidung vom 24.02.2011 - 2 C 58.09 (https://dejure.org/2011,4153)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Februar 2011 - 2 C 58.09 (https://dejure.org/2011,4153)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    BBesG § 58a BBesG a. F.
    Auslandsverwendungszuschlag; Verwendung im Rahmen einer humanitären Maßnahme; Auslandsmission; Belastungs- und Gefahrengemeinschaft; Einsatzkontingent; dienstlicher Aufgabenbereich; Amt im konkret-funktionellen Sinne; auswärtiges Dienstgeschäft; Kommandierung; ...

  • openjur.de

    Auslandsverwendungszuschlag; Verwendung im Rahmen einer humanitären Maßnahme; Auslandsmission; Belastungs- und Gefahrengemeinschaft; Einsatzkontingent; dienstlicher Aufgabenbereich; Amt im konkret-funktionellen Sinne; auswärtiges Dienstgeschäft; Kommandierung; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    BBesG § 58a BBesG a.F.
    Amt im konkret-funktionellen Sinne; Auslandsmission; Auslandsverwendungszuschlag; Belastungs- und Gefahrengemeinschaft; Dienstreise; Einsatzkontingent; Kommandierung; Verwendung im Rahmen einer humanitären Maßnahme; auswärtiges Dienstgeschäft; dienstlicher ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 58aaF BBesG, § 56 Abs 2 BBesG
    Auslandsverwendungszuschlag; Soldat der Bundeswehr; Teilnahme an einem zweiwöchigen Lehrgang im Kosovo zur Vorbereitung auf den Einsatz bei dem deutschen KFOR-Kontingent im Kosovo

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Auslandsverwendungszuschlag für die Teilnahme an einem Lehrgang zur Vorbereitung künftiger Auslandseinsätze bei dem Einsatzkontingent einer im Einsatzgebiet liegenden Auslandsmission

  • rewis.io

    Auslandsverwendungszuschlag; Soldat der Bundeswehr; Teilnahme an einem zweiwöchigen Lehrgang im Kosovo zur Vorbereitung auf den Einsatz bei dem deutschen KFOR-Kontingent im Kosovo

  • ra.de
  • rewis.io

    Auslandsverwendungszuschlag; Soldat der Bundeswehr; Teilnahme an einem zweiwöchigen Lehrgang im Kosovo zur Vorbereitung auf den Einsatz bei dem deutschen KFOR-Kontingent im Kosovo

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Auslandsverwendungszuschlag für die Teilnahme an einem Lehrgang zur Vorbereitung künftiger Auslandseinsätze bei dem Einsatzkontingent einer im Einsatzgebiet liegenden Auslandsmission

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2011, 699
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (5)

  • Drs-Bund, 20.04.1993 - BT-Drs 12/4749
    Auszug aus BVerwG, 24.02.2011 - 2 C 58.09
    Die einsatzbedingten Belastungen sollen einheitlich pauschal abgegolten werden (BTDrucks 12/4749 zu § 58a BBesG S. 9; vgl. Urteil vom 28. Mai 2009 - BVerwG 2 C 33.08 - BVerwGE 134, 108 = Buchholz 240 § 58a BBesG Nr. 2 ).

    Wie dargelegt wird der Auslandsverwendungszuschlag für die Zugehörigkeit zu der Belastungs- und Gefahrengemeinschaft gewährt, der die Durchführung der Maßnahme im Sinne von § 58a Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 BBesG a.F. im Ausland obliegt (BTDrucks 12/4749 zu § 58a BBesG S. 9; Urteil vom 28. Mai 2009 a.a.O.).

  • BVerwG, 28.05.2009 - 2 C 33.08

    Auslandsverwendungszuschlag; besondere Verwendung im Ausland; einheitliche

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2011 - 2 C 58.09
    Die einsatzbedingten Belastungen sollen einheitlich pauschal abgegolten werden (BTDrucks 12/4749 zu § 58a BBesG S. 9; vgl. Urteil vom 28. Mai 2009 - BVerwG 2 C 33.08 - BVerwGE 134, 108 = Buchholz 240 § 58a BBesG Nr. 2 ).

    Wie dargelegt wird der Auslandsverwendungszuschlag für die Zugehörigkeit zu der Belastungs- und Gefahrengemeinschaft gewährt, der die Durchführung der Maßnahme im Sinne von § 58a Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 BBesG a.F. im Ausland obliegt (BTDrucks 12/4749 zu § 58a BBesG S. 9; Urteil vom 28. Mai 2009 a.a.O.).

  • BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 73.08

    Bundeseisenbahnvermögen; Deutsche Bahn; Beamte der früheren Bundesbahn; Wahrung

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2011 - 2 C 58.09
    Der Beamte oder Soldat wird dort verwendet, wo sein Dienstposten, d.h. das Amt im konkret-funktionellen Sinne, eingerichtet ist (vgl. Urteile vom 23. September 2004 - BVerwG 2 C 27.03 - BVerwGE 122, 53 und vom 26. März 2009 - BVerwG 2 C 73.08 - BVerwGE 133, 297 ).
  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 27.03

    Dienstunfähigkeit; Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2011 - 2 C 58.09
    Der Beamte oder Soldat wird dort verwendet, wo sein Dienstposten, d.h. das Amt im konkret-funktionellen Sinne, eingerichtet ist (vgl. Urteile vom 23. September 2004 - BVerwG 2 C 27.03 - BVerwGE 122, 53 und vom 26. März 2009 - BVerwG 2 C 73.08 - BVerwGE 133, 297 ).
  • BVerwG, 26.10.2006 - 1 WB 9.06

    Dienstreise; Dienstgeschäft; Dienstleistung; Kommandierung.

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2011 - 2 C 58.09
    Für die Lehrgangsteilnahme können Dienstreisen zu dem Einsatzkontingent angeordnet werden (Beschluss vom 26. Oktober 2006 - BVerwG 1 WB 9.06 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 39).
  • OVG Niedersachsen, 27.02.2015 - 5 LA 281/13

    ACTIVE ENDEAVOUR; Kommandierung; NATO; OAE; PROUD MANTA; Verwendung

    Ein Beamter oder Soldat, der einen derartigen Dienstposten wahrnimmt, leistet durch seinen Dienst einen Beitrag zur Erfüllung der Maßnahme (BVerwG, Urteil vom 24.2.2011 - BVerwG 2 C 58.09 -, juris Rn 14 f.; OVG Berl-Bbg., Urteil vom 4.12.2013 - OVG 6 B 6.12 -, juris Rn 19).

    Er war zudem nicht dem Einsatzverband E. dienstlich unterstellt und unterlag deshalb auch nicht als Mitglied der Belastungs- und Gefahrengemeinschaft dieses Einsatzverbandes der Befehlsgewalt der Vorgesetzten dieses Einsatzverbandes (vgl. zu den vorstehend dargestellten Erfordernissen BVerwG, Urteil vom 24.2.2011, a. a. O., Rn 16; OVG Berl-Bbg., Urteil vom 4.12.2013, a. a. O., Rn 19).

    Anhaltspunkte dafür, dass der Kläger rechtsmissbräuchlich am Stützpunkt C. der Übung F. und nicht dem Einsatzverband E. unterstellt worden war, um ihm den Auslandsverwendungszuschlag ohne sachlichen Grund vorzuenthalten, oder dass der Kläger, ohne dass ihm bei dem Einsatzverband E. ein Dienstposten zugewiesen worden war, zweckwidrig dort verwendet worden war, um das Einsatzkontingent personell aufzustocken (vgl. zu diesen Gesichtspunkten BVerwG, Urteil vom 24.2.2011, a. a. O., Rn 21; OVG Berl-Bbg., Urteil vom 4.12.2013, a. a. O., Rn 24), bestehen nicht.

    Dieser Umstand vermag nichts daran zu ändern, dass der Kläger bei dem Einsatzverband E. keinen Dienstposten inne hatte (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 24.2.2011, a. a. O., Rn 20).

    Diese Frage lässt sich, wie sich aus den Ausführungen zum Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ergibt, unter Heranziehung der Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 24.2.2011, a. a. O.; Nds. OVG, Urteil vom 28.2.2012, a. a. O.; OVG Berl-Bbg., Urteil vom 4.12.2013, a. a. O.) schon im Berufungszulassungsverfahren beantworten.

  • BVerwG, 14.06.2012 - 5 A 1.12

    Dienstreise; Dienstgeschäft; Reise aus Anlass einer auswärtigen Wahrnehmung eines

    In jedem Fall hat die Klägerin durch die ihr damit auferlegte Teilnahme an einer internen Fortbildung, bei der ihr nach Gegenstand und Ausbildungsinhalt Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt wurden, die ihr bei der Erledigung der Aufgaben ihres Dienstpostens zugute kommen (vgl. hierzu Urteil vom 24. Februar 2011 - BVerwG 2 C 58.09 - Buchholz 240 § 58a BBesG Nr. 4 Rn. 18), ein Dienstgeschäft außerhalb der Dienststätte wahrgenommen.
  • OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 47/10

    Anspruch eines Soldaten auf Auslandsverwendungszuschlag für die Teilnahme an

    Ob dem Grunde nach ein Anspruch auf Zahlung eines Auslandsverwendungszuschlags besteht, ergibt sich aus § 58a BBesG (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.2.2011 - BVerwG 2 C 58.09 -, juris Rn. 12).

    Die Verordnungsermächtigung des § 58a Abs. 1 BBesG - wonach das Bundesministerium des Innern ermächtigt wird, im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt, dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium der Verteidigung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Gewährung eines Auslandsverwendungszuschlags an Beamte, Richter oder Soldaten, die im Ausland im Rahmen von humanitären und unterstützenden Maßnahmen verwendet werden, nach Maßgabe der folgenden Absätze zu regeln - bezieht sich nur auf die Festlegung der Höhe des zu gewährenden Zuschlags, über die der Verordnungsgeber nach den Vorgaben des Abs. 3 zu entscheiden hat (BVerwG, Urteil vom 24.2.2011, a. a. O., Rn. 12).

    Denn die Frage, ob der Betreffende dem Grunde nach die Gewährung von Auslandsverwendungszuschlag beanspruchen kann, richtet sich allein nach § 58a BBesG, während die Auslandsverwendungszuschlagsverordnung lediglich die Höhe des Anspruchs betrifft (BVerwG, Urteil vom 24.2.2011 - BVerwG 2 C 58.09 -, juris Rn. 12).

  • BVerwG, 03.06.2011 - 2 B 13.11

    Polizeizulage; Erschwerniszulage; Mobile Fahndungseinheit der Bundespolizei;

    Es ist erforderlich, aber auch ausreichend, dass der Beamte einen bei der Einheit eingerichteten Dienstposten (Amt im konkret-funktionellen Sinne) wahrnimmt (vgl. zum Begriff der Verwendung Urteile vom 23. September 2004 - BVerwG 2 C 27.03 - BVerwGE 122, 53 = Buchholz 239.1 § 36 BeamtVG Nr. 2 S. 3 und vom 24. Februar 2011 - BVerwG 2 C 58.09 - ).
  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 A 3.10

    Soldaten beim Bundesnachrichtendienst; Auslandsmission;

    Vielmehr muss der Soldat oder Beamte im Einsatzgebiet Aufgaben der Auslandsmission wahrnehmen (Urteil vom 24. Februar 2011 - BVerwG 2 C 58.09 - juris Rn. 15 f. ).

    Er trägt durch seinen Dienst zur Erfüllung der Auslandsmission bei (Urteil vom 24. Februar 2011 a.a.O.).

  • BAG, 24.05.2012 - 6 AZR 648/10

    Ministerialzulage bei Gestellung

    ein Amt im konkret-funktionellen Sinn, tatsächlich wahrnimmt (vgl. BVerwG 3. Juni 2011 - 2 B 13.11 - Rn. 12, IÖD 2011, 188; 24. Februar 2011 - 2 C 58.09 - Rn. 14, Buchholz 240 BBesG § 58a Nr. 4) .
  • BVerwG, 16.07.2013 - 5 B 8.13

    Anforderungen an die Vorliegen einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache

    In dem von der Beklagten bezeichneten Urteil vom 24. Februar 2011 - BVerwG 2 C 58.09 - (Buchholz 240 § 58a BBesG Nr. 4 Rn. 15 ff.) hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, die Gewährung des Auslandsverwendungszuschlags sei daran geknüpft, dass die Verwendung einen Bezug zu der Maßnahme aufweise.

    Ein solcher Rechtssatz wiche jedenfalls nicht von dem vorstehenden, aus dem Urteil vom 24. Februar 2011 a.a.O. entwickelten Rechtssatz ab, da sich das Bundesverwaltungsgericht darin nicht mit der Frage eines Verlassens des Verwendungsgebietes zu befassen hatte und einem entsprechenden Rechtssatz insoweit jedenfalls keine entscheidungstragende Bedeutung beizumessen wäre.

  • BAG, 19.11.2015 - 6 AZR 581/14

    Stellenzulage für Fachleiter in der Lehrerausbildung nach Thüringer

    Der Beamte wird dort verwendet, wo er seinen Dienstposten, das heißt ein Amt im konkret-funktionellen Sinn, tatsächlich wahrnimmt (BAG 24. Mai 2012 - 6 AZR 648/10 - Rn. 18 mit Verweis auf BVerwG 3. Juni 2011 - 2 B 13.11 - Rn. 12; 24. Februar 2011 - 2 C 58.09 - Rn. 14) .
  • BVerwG, 20.08.2012 - 2 B 1.12

    Gewährung des Auslandsverwendungszuschlags bei der Verwendung eines Soldaten in

    Vielmehr sollen sie die hierfür erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten durch den Lehrgang erst erwerben (Urteil vom 24. Februar 2011 - BVerwG 2 C 58.09 - Buchholz 240 § 58a BBesG Nr. 4 Rn. 14 ff.).
  • OVG Hamburg, 30.11.2012 - 1 Bf 264/10

    Beamtenrechtliche Zulagen bei Auslandseinsatz

    Nach § 58a Abs. 2 Satz 1 BBesG i.V.m. §§ 1 Abs. 1, 4 Abs. 1 AuslVZV steht der Auslandsverwendungszuschlag - anders als die Beklagte dies vorträgt - den Beamten nicht nur für den Aufenthalt an einem bestimmten Ort oder einem bestimmten Gebiet (Missionsgebiet) zu, sondern bis zum Ende der besonderen Verwendung; sowohl § 58a Abs. 2 Satz 1 BBesG als auch §§ 1 Abs. 1, 4 Abs. 1 AuslVZV - die Verordnung regelt allein die Höhe, nicht aber die Voraussetzungen der Gewährung eines Auslandsverwendungszuschlages (BVerwG, Urt. v. 24.2.2011, 2 C 58/09, Buchholz 240 § 58a BBesG Nr. 4, juris Rn. 12) - knüpfen nach ihrem Wortlaut an die besondere Verwendung an.

    Während der Dienstreise nach Brüssel ist "Ort der Verwendung" bzw. "Gebiet der Verwendung" Brüssel (vgl. ähnlich: BVerwG, Urt. v. 24.2.2011, 2 C 58/09, Buchholz 240 § 58a BBesG Nr. 4, juris Rn. 15, 17, 19).

  • BVerwG, 13.10.2021 - 2 C 6.20

    Gewährung einer Auslandsverpflichtungsprämie

  • OVG Niedersachsen, 30.07.2020 - 5 LA 98/19

    Erschwerniszulage

  • BVerwG, 14.09.2023 - 2 A 1.22

    R. ./. Bundesrepublik Deutschland - Rückforderung von Bezügen (Auslandsbezüge)

  • BVerwG, 03.06.2011 - 2 B 53.11

    Rechtfertigung einer höheren Erschwerniszulage durch das höhere

  • BVerwG, 03.06.2011 - 2 B 54.11

    Rechtfertigung einer höheren Erschwerniszulage durch das höhere

  • BVerwG, 03.06.2011 - 2 B 15.11

    Rechtfertigung einer höheren Erschwerniszulage durch das höhere

  • BVerwG, 13.10.2021 - 2 C 1.21

    Gewährung einer Auslandsverpflichtungsprämie für Entsendungen von Polizeibeamten

  • BVerwG, 03.06.2011 - 2 B 56.11

    Rechtfertigung einer höheren Erschwerniszulage durch das höhere

  • BVerwG, 03.06.2011 - 2 B 57.11

    Rechtfertigung einer höheren Erschwerniszulage durch das höhere

  • BVerwG, 03.06.2011 - 2 B 14.11

    Das höhere Gefährdungspotenzial aufgrund der Bekämpfung organisierter

  • BVerwG, 01.10.2012 - 2 B 41.12

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision bzgl. des Antrags eines

  • OVG Niedersachsen, 13.09.2022 - 5 LB 125/20

    Erschwerniszulage; Teilstatusrechtsprechung

  • VG Schleswig, 05.02.2015 - 12 A 297/11

    Auslandsverwendungszuschlag für eine Tätigkeit im Rahmen des Deutschen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.12.2013 - 6 B 6.12

    Gewährung eines Auslandsverwendungszuschlags an Soldaten

  • VG Stade, 25.06.2013 - 3 A 1337/11

    Bewilligung eines Auslandsverwendungszuschlags bei zeitgleichem Manöver

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