Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 02.06.2004

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   BVerwG, 28.01.2004 - 2 C 6.03   

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BVerwG, 28.01.2004 - 2 C 6.03 (https://dejure.org/2004,4922)
BVerwG, Entscheidung vom 28.01.2004 - 2 C 6.03 (https://dejure.org/2004,4922)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Januar 2004 - 2 C 6.03 (https://dejure.org/2004,4922)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    BeamtVG § 4 Abs. 3, § 10 Satz 1 Nr. 1, § 12 Abs. 1 Nr. 2
    Ruhegehalt, ruhegehaltfähige Dienstzeit, Vordienstzeit, Ausbildungszeit, Kann-Vorschrift, vorgeschriebene praktische hauptberufliche Tätigkeit.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BeamtVG § 4 Abs. 3, § 10 Satz 1 Nr. 1, § 12 Abs. 1 Nr. 2

  • Wolters Kluwer

    Streit um die Erhöhung von Versorgungsbezügen einer Postbeamtin wegen der Anerkennung von ruhegehaltfähigen Dienstzeiten während einer Angestelltentätigkeit; Berücksichtigung der nach Vollendung des siebzehnten Lebensjahres verbrachten Mindestzeit einer praktischen ...

  • Judicialis

    BeamtVG § 4 Abs. 3; ; BeamtVG § 10 Satz 1 Nr. 1; ; BeamtVG § 12 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anerkennung einer praktischen hauptberuflichen Tätigkeit als Ausbildungszeit - Ruhegehalt, ruhegehaltfähige Dienstzeit, Vordienstzeit, Ausbildungszeit, Kann-Vorschrift, vorgeschriebene praktische hauptberufliche Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 509
  • DÖV 2004, 882
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BVerwG, 25.05.2005 - 2 C 20.04

    Angestelltenverhältnis; Arbeitszeit; Beamtenversorgung; hauptberufliche

    Beide Bestimmungen sind nebeneinander anwendbar, wobei die Anerkennung nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 BeamtVG vorrangig zu prüfen ist (vgl. Urteil vom 28. Januar 2004 - BVerwG 2 C 6.03 - Buchholz 239.1 § 12 BeamtVG Nr. 14 ).
  • BVerwG, 24.06.2008 - 2 C 5.07

    Vordienstzeit; Tätigkeit im öffentlichen Schuldienst; Hauptberuflichkeit;

    Denn diese Vorschrift vermittelt im Regelfall einen Anspruch auf Berücksichtigung von Vordienstzeiten, wenn die Tatbestandsvoraussetzungen der Norm erfüllt sind, während die Berücksichtigung gemäß § 11 Nr. 1 Buchst. b BeamtVG in diesem Fall im Ermessen der Versorgungsbehörde steht (Urteile vom 28. Januar 2004 - BVerwG 2 C 6.03 - Buchholz 239.1 § 12 BeamtVG Nr. 14 S. 8 und vom 25. Mai 2005 - BVerwG 2 C 20.04 - Buchholz 239.1 § 6 BeamtVG Nr. 4).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.12.2014 - 1 L 53/13

    Anerkennung von Erfahrungszeiten bei der erstmaligen Stufenfestsetzung

    Die Rechtsfolgen einer gebundenen und einer Ermessensentscheidung sind von unterschiedlichem Gewicht, weil sie die rechtsanwendende Verwaltung in unterschiedlichem Grade binden (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2004 - 2 C 6.03 -, juris, Rdnr. 14).
  • VG Ansbach, 03.06.2014 - AN 1 K 14.00061

    Ermessensfehlerhafte (teilweise) Versagung der Anerkennung einer praktischen

    Es komme damit auf die im Zeitpunkt der Übernahme in das Beamtenverhältnis geltenden Vorschriften an (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.1.2004 - 2 C 6.03).

    Die Kammer vermag sich deshalb der im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.1.2004 - 2 C 6/03, NVwZ-RR 2004, 509, geäußerten, aber nicht näher begründeten Auffassung, es sei für Frage, ob eine für die Übernahme in das Beamtenverhältnis vorgeschriebene hauptberufliche Tätigkeit im Sinne des § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BeamtVG vorliegt, auf die im Zeitpunkt der Übernahme in das Beamtenverhältnis maßgeblichen Laufbahnvorschriften abzustellen (dem BVerwG folgend: BayVGH, Beschluss vom 3.6.2011 - 14 ZB 09.939), nicht anzuschließen.

    Die Entscheidung weicht von den zu § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BeamtVG ergangenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.1.2004 -2 C 6/03 und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 3.6.2011 - 14 ZB 09.939 ab.

  • OVG Niedersachsen, 10.07.2007 - 5 LC 33/07

    Berücksichtigung der Ausbildungszeit als ruhegehaltfähige Dienstzeit bei der

    Ob die Ausbildungszeit vorgeschrieben war, richtet sich nach dem zum Zeitpunkt der Übernahme in das Beamtenverhältnis - hier dem 20. Mai 1971 - geltenden Recht (ebenso: BVerwG, Urt. v. 28.01.2004 - BVerwG 2 C 6.03 -, NVwZ-RR 2004, 509 zu § 12 Abs. 1 Nr. 2 BeamtVG).
  • VGH Bayern, 08.03.2023 - 14 B 20.2069

    Vorwegentscheidung über Vordienstzeiten nach Ruhestandsversetzung

    Ist eine Zeit nach einer den Dienstherrn wie § 10 BeamtVG bindenden Vorschrift anzuerkennen, ist ein Rückgriff auf eine die Anerkennung lediglich ermöglichende Kann-Vorschrift ausgeschlossen; denn ein und dieselbe Zeit darf nicht mehrfach anerkannt werden (vgl. BVerwG, U.v. 28.1.2004 - 2 C 6.03 - juris Rn. 14; U.v. 15.9.1994 - 2 C 16.93 - juris Rn. 17).

    Diese mehrjährige, vom Kläger mit Vertragsschluss eigenverantwortlich wahrgenommene Tätigkeit in der Privatwirtschaft hat die in den Jahren zuvor im Bereich der Universität geleistete Tätigkeit im öffentlichen Dienst "unterbrochen" (vgl. BVerwG, U.v. 28.1.2004 a.a.O. Rn. 14; HessVGH, U.v. 24.2.1993 - 1 UE 2067/87 - juris Rn. 21 f.).

  • OVG Niedersachsen, 18.12.2013 - 5 LA 5/13

    Anerkennung von Vordienstzeiten als ruhegehaltfähig; Berücksichtigung von

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind die Vorschriften über die Anerkennung ruhegehaltfähiger Vordienstzeiten nach dem Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) jedenfalls dann nebeneinander anwendbar, wenn die sich aus ihnen ergebenden Rechtsfolgen von unterschiedlichem Gewicht sind, indem sie die rechtsanwendende Verwaltung in unterschiedlichem Maße binden (BVerwG, Urteil vom 28.1.2004 - BVerwG 2 C 6.03 -, juris Rn. 14).

    Daher ist die Vorschrift des § 10 NBeamtVG, wonach bestimmte Vordienstzeiten als ruhegehaltfähig anerkannt werden "sollen", neben der Vorschrift des § 12 NBeamtVG, wonach der Dienstherr diese Zeiten anerkennen "kann", anwendbar, wobei die Anwendung des § 10 NBeamtVG als die "stärkere" Vorschrift ("soll") der Anwendung von § 12 NBeamtVG vorgeht (vgl. Groepper/Tegethoff, a. a. O., § 10 Rn. 122f.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 28.1.2004, a. a. O., Rn. 14f.).

  • VGH Bayern, 27.04.2018 - 3 B 17.1256

    Rücknahme der Berücksichtigung von praktischen Ausbildungszeiten bei der

    1.1.2 Eine Anerkennung der Ausbildungszeit des Klägers nach Art. 20 Abs. 1 Nr. 2 BayBeamtVG ist ebenfalls ausgeschlossen, weil eine praktische Berufstätigkeit - unabhängig davon, dass sich die Anwendungsbereiche von Art. 20 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 BayBeamtVG (§ 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 BeamtVG) nicht miteinander überschneiden (vgl. BVerwG, B.v. 15.1.2004 - 2 B 27.03) - nach den im Zeitpunkt der Einstellung des Klägers geltenden Laufbahnvorschriften nicht für die Übernahme in das Beamtenverhältnis vorgeschrieben war (vgl. BVerwG, U.v. 28.1.2004 - 2 C 6.03 - juris Rn. 18).
  • VG Stade, 05.10.2023 - 3 A 242/20

    Assistenzarzt; Ausbildung; Studium; Versorgungsbezüge; Vordienstzeit;

    Ob sich die Frage, was in diesem Zusammenhang als vorgeschrieben anzusehen ist, nach den im Zeitpunkt der Übernahme in das Beamtenverhältnis maßgeblichen Laufbahnvorschriften richtet (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.01.2004 - 2 C 6/03 - juris) oder auf die zur Zeit der Ableistung der hauptberuflichen praktischen Tätigkeit gültigen Laufbahnvorschriften abzustellen ist (vgl. VG Ansbach, Urteil vom 03.06.2014 - AN 1 K 14.00061 - juris), kann hier offenbleiben.
  • VG Schleswig, 23.08.2013 - 12 A 160/12

    Beweislast hinsichtlich des Verstreichens der Jahresfrist zum Widerruf bei

    Entsprechend stellt auch das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 28.01.2004 - 2 C 6/03 - Buchholz 239.1 § 12 BeamtVG Nr. 14, Juris Rn. 18 auf die Zugangsvoraussetzungen der maßgeblichen Laufbahnvorschriften ab.
  • VG der Evangelischen Kirche im Rheinland, 08.09.2011 - 2 VG 33/09
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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.06.2004 - 2 KSt 3.04   

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https://dejure.org/2004,26807
BVerwG, 02.06.2004 - 2 KSt 3.04 (https://dejure.org/2004,26807)
BVerwG, Entscheidung vom 02.06.2004 - 2 KSt 3.04 (https://dejure.org/2004,26807)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Juni 2004 - 2 KSt 3.04 (https://dejure.org/2004,26807)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 13.09.1999 - 2 B 53.99

    Streitwert in beamtenrechtlichen Streitigkeiten wegen eines sog. Teilstatus; -,

    Auszug aus BVerwG, 02.06.2004 - 2 KSt 3.04
    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 13. September 1999 - BVerwG 2 B 53.99 - (Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 106 S. 3 f.) dargelegt hat, ist als Wert des Streitgegenstandes der zweifache Jahresbetrag der erstrebten Zahlung oder, wenn diese bereits teilweise bewilligt war, der zweifache Jahresbetrag der Differenz zwischen einer bewilligten und einer erstrebten Zahlung zu Grunde zu legen, wenn der Streit um die Frage geführt wird, ob der Beamte dem Grunde nach Anspruch auf die begehrte Zahlung hat (sog. Teilstatus).
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