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   BVerwG, 24.11.1960 - II C 6.58   

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BVerwG, 24.11.1960 - II C 6.58 (https://dejure.org/1960,77)
BVerwG, Entscheidung vom 24.11.1960 - II C 6.58 (https://dejure.org/1960,77)
BVerwG, Entscheidung vom 24. November 1960 - II C 6.58 (https://dejure.org/1960,77)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Grundlage für die Berechnung der Bezüge der Leiter der Oberfinanzkassen - Dienstbezüge der Leiter der Oberfinanzkassen - Doppeleigenschaft eines Bundes- und eines Landesbeamten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 11, 263
  • DVBl 1961, 408
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 21.04.1959 - VI C 47.57
    Auszug aus BVerwG, 24.11.1960 - II C 6.58
    Eine vom Richter ausfüllbare - echte - Lücke des Gesetzes liegt dann vor, wenn der Schluß gerechtfertigt ist, der Gesetzgeber würde einen Fall, wenn er an ihn gedacht hätte, in einem bestimmten Sinne, etwa entsprechend der Regelung eines sachverhaltlich oder rechtlich vergleichbaren Falles, geregelt haben (vgl. BVerwGE 2, 10 [12/13]; 8, 239 [243]; 8, 245 [249]).
  • BVerwG, 03.12.1954 - II C 114.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1960 - II C 6.58
    Eine vom Richter ausfüllbare - echte - Lücke des Gesetzes liegt dann vor, wenn der Schluß gerechtfertigt ist, der Gesetzgeber würde einen Fall, wenn er an ihn gedacht hätte, in einem bestimmten Sinne, etwa entsprechend der Regelung eines sachverhaltlich oder rechtlich vergleichbaren Falles, geregelt haben (vgl. BVerwGE 2, 10 [12/13]; 8, 239 [243]; 8, 245 [249]).
  • BVerwG, 20.04.1959 - VI C 400.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1960 - II C 6.58
    Eine vom Richter ausfüllbare - echte - Lücke des Gesetzes liegt dann vor, wenn der Schluß gerechtfertigt ist, der Gesetzgeber würde einen Fall, wenn er an ihn gedacht hätte, in einem bestimmten Sinne, etwa entsprechend der Regelung eines sachverhaltlich oder rechtlich vergleichbaren Falles, geregelt haben (vgl. BVerwGE 2, 10 [12/13]; 8, 239 [243]; 8, 245 [249]).
  • BVerwG, 27.03.2014 - 2 C 2.13

    Analogie; anteilige Zuschlagsgewährung; Aufnahme in die Wohnung; Doppelwohnsitz;

    Aus diesen Gründen kommt die Erweiterung des Anwendungsbereichs besoldungsrechtlicher Normen im Wege der Analogie nur in Betracht, wenn der erkennbare Wille des Gesetzgebers in den gesetzlichen Vorschriften nur unvollkommen Ausdruck gefunden hat, wie etwa im Falle eines Redaktionsversehens (Urteile vom 24. November 1960 - BVerwG 2 C 6.58 - BVerwGE 11, 263 und vom 28. Dezember 1971 - BVerwG 6 C 17.68 - BVerwGE 39, 221 ).
  • BVerwG, 24.09.2008 - 2 B 117.07

    1. Die Klägerin begehrt ihre Beförderung zur Amtsinspektorin (BesGr A 9).

    Die Analogie scheidet aus, weil keine planwidrige Gesetzeslücke erkennbar ist (Urteile vom 24. November 1960 BVerwG 2 C 6.58 BVerwGE 11, 263 und vom 28. Dezember 1971 BVerwG 6 C 17.68 BVerwGE 39, 221 = Buchholz 232 § 125 BBG Nr. 27; Beschluss vom 19. Dezember 2007 BVerwG 2 B 35.07 a.a.O.).
  • BVerwG, 17.09.1964 - II C 147.61

    Dienstunfall

    Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt entschieden, daß Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes die Länder auf den der Landesgesetzgebung vorbehaltenen Rechtsgebieten, wie hier des Beamtenrechts, nicht zu Regelungen nötigt, durch die Angehörige eines Bundeslandes in allen Punkten den Angehörigen anderer Bundesländer gleichgestellt werden (vgl. BVerwGE 1, 242; 3, 145[149]; 11, 263 [268]; Urteil vom 29. August 1963 - BVerwG II C 210.61 - [DÖD 1963 S. 238]).
  • BVerwG, 26.10.1995 - 3 C 11.94

    Gesundheitswesen: Berücksichtigung von Instandhaltungskosten bei der

    Das setzt allerdings die Feststellung voraus, daß die normative Regelung eine Lücke enthält, daß der Gesetzgeber also in Wahrheit für den zu entscheidenden Fall keine Regelung getroffen hat (vgl. BVerfGE 13 S. 153, 164 [BVerfG 10.10.1961 - 2 BvL 1/59]; 82S. 286, 304; BVerwGE 11 S. 263, 264 [BVerwG 24.11.1960 - II C 6/58]; 45 [BVerwG 29.06.1960 - V C 447/58]S. 85, 90; 57 S. 183, 186; Larenz, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 6. Aufl. 1991 S. 370 ff.).

    4.3 In einigen Entscheidungen hat das Bundesverwaltungsgericht ausgesprochen, eine Gesetzeslücke dürfe im Wege der Analogie nur geschlossen werden, wenn aufgrund der gesamten Umstände festgestellt werden kann, welche Regelung der Gesetzgeber getroffen haben würde, wenn er den zu regelnden Sachverhalt bedacht hätte (vgl. BVerwGE 11 S. 263, 264 [BVerwG 24.11.1960 - II C 6/58]; 45 [BVerwG 29.06.1960 - V C 447/58]S. 85, 90; 57 S. 183, 186; vgl. auch BVerfGE 35 S. 263, 279 f.).

  • BGH, 23.07.1969 - 4 StR 371/68

    Nichtbeachtung eines Verkehrszeichens - Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs

    Zu Recht beruft es sich dabei auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 2, 10; 8, 239, 245 [BVerwG 20.04.1959 - VI C 400/57]; 11, 263) [BVerwG 23.11.1960 - VI C 198/58].
  • BVerwG, 23.10.2008 - 2 B 114.07

    Anspruch eines Beamten auf eine Beförderung zum Steueroberamtsrat und die

    Die Analogie scheidet aus, weil keine planwidrige Gesetzeslücke erkennbar ist (Urteile vom 24. November 1960 BVerwG 2 C 6.58 BVerwGE 11, 263 und vom 28. Dezember 1971 BVerwG 6 C 17.68 BVerwGE 39, 221 = Buchholz 232 § 125 BBG Nr. 27; Beschluss vom 19. Dezember 2007 BVerwG 2 B 35.07 a.a.O.).
  • BVerwG, 24.03.1977 - 2 C 3.75

    Anspruch auf Übergangsgeld eines Postbeamten - Bestimmung des Begriffs "Beamter

    Der Revision ist zwar darin beizupflichten, daß der Begriff "Dienstbezüge" im Beamtenrecht je nach dem Sinngehalt und Zusammenhang der jeweils einschlägigen Vorschrift in verschiedener Bedeutung verwendet zu werden pflegt (vgl. BVerwGE 11, 263 [267]; 16, 235 [237] und Urteil vom 25. Juni 1964 - BVerwG II C 52.62 - [Buchholz 232 § 139 BBG Nr. 4]).

    Die Revision hat jedoch u.a. die Erkenntnis vernachlässigt, daß mit dem Begriff "Dienstbezüge" jedenfalls dann nur die im Besoldungsrecht (§ 2 BBesG) angeführten regelmäßigen Geldleistungen gekennzeichnet werden, wenn sich nicht aus dem Sinngehalt und Zusammenhang der jeweils anzuwendenden beamtenrechtlichen Vorschrift überzeugende Anhaltspunkte dafür ergeben, daß der Gesetzgeber den in Rede stehenden Begriff weiter verstanden wissen will (ebenso schon BVerwGE 11, 263 [267]).

    Dies geschah jedoch mit offensichtlicher Beschränkung auf die Anwendung nur des § 139 BBG - in der Erkenntnis, daß der Begriff "Dienstbezüge" im Beamtenrecht und gerade auch im Bundesbeamtengesetz in verschiedener Bedeutung verwendet wird und deshalb jeweils nach dem Zusammenhang der anzuwendenden Vorschrift, ihrem Sinn und Zweck, erforderlichenfalls unter Rückgriff auf die Entstehungsgeschichte, der Auslegung bedarf (BVerwGE 11, 263 [267]; 16, 235 [237]; Urteil vom 25. Juni 1964 - BVerwG II C 52.62 - a.a.O.; BVerwGE 47, 23 [25]).

  • BVerwG, 14.03.1974 - II C 33.72

    Rücknahme einer durch arglistige Täuschung herbeigeführten Ernennung eines

    Eine echte Gesetzeslücke liege aber nur vor, wenn der Schluß gerechtfertigt sei, der Gesetzgeber würde den ungeregelt gebliebenen Sachverhalt, wenn er daran gedacht hätte, in einem bestimmten Sinn, etwa durch Einbeziehung in eine bereits vorhandene einschlägige Vorschrift oder entsprechend der Regelung eines sachverhaltlich oder rechtlich vergleichbaren Falles geregelt haben (zu vgl. BVerwGE 11, 263 [264]).

    Die Ausfüllung einer "echten" Gesetzeslücke ist nämlich auch davon abhängig, daß auf Grund der gesamten Umstände festgestellt werden kann, wie der Gesetzgeber die umstrittene Rechtsfrage mutmaßlich geregelt haben würde, wenn er an sie gedacht hätte (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. BVerwGE 11, 263 [264] und Urteil vom 30. Oktober 1970 - BVerwG VI C 77.67 -).

  • OVG Thüringen, 31.03.2003 - 2 KO 548/01

    Recht der Landesbeamten; Anwendbarkeit der versorgungsrechtlichen Wartefrist nach

    Eine vom Richter ausfüllbare echte Lücke des Gesetzes liegt nur dann vor, wenn der Schluss gerechtfertigt ist, der Gesetzgeber würde einen Fall, wenn er an ihn gedacht hätte, in einem bestimmten Sinne, etwa entsprechend der Regelung eines sachverhaltlich oder rechtlich vergleichbaren Falles geregelt haben (vgl. BVerwG, Urteile vom 24. November 1960 - 2 C 6.58 - BVerwGE 11, 263; vom 28. Dezember 1971 - 6 C 17.68 - BVerwGE 39, 221, vom 13. Dezember 1978 - 6 C 46.78 -, ZBR 1979, 202, vom 15. März 1984 - 2 C 45.81 - ZBR 1984, 304; OVG NRW, Urteil vom 14. September 1998 - 6 A 5999/96 -, ZBR 2000, 99).
  • BVerwG, 10.03.1982 - 6 P 36.80

    Betriebskrankenkasse einer Bundesverwaltung - Bildung von Personalvertretungen -

    Es liegt daher nicht eine "rechtspolitische", sondern eine "echte" Gesetzeslücke vor, die der Richter schließen darf (BVerwGE 11, 222 [228]; 11, 263 [264]; 45, 85 [88]; BVerfGE 48, 246 [256]).
  • BVerwG, 19.12.2007 - 2 B 35.07

    Verletzung der Fürsorgepflicht des Dienstherren bei Ausübung von Tätigkeiten

  • BSG, 24.10.1962 - 10 RV 583/59

    Anspruch eines unterentwickelten Kindes auf Versorgung wegen schädigenden

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.08.2015 - 2 A 11059/14

    Übernahme von Versorgungsleistungen durch Gemeinde im Fall des Antragsruhestandes

  • BVerwG, 25.06.1964 - II C 52.62

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 02.05.1967 - II C 12.67

    Gewährung eines Ortszuschlages im Rahmen der Besoldung eines Beamten - Auslegung

  • BVerwG, 28.12.1971 - VI C 17.68

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BVerwG, 27.08.1974 - II C 38.73

    Verordnung über den Mutterschutz der Beamtinnen im Lande Nordrhein-Westfalen -

  • VG Berlin, 19.09.2013 - 16 K 5.12

    Eigenschaft "öffentlich gefördert" von Sozialwohnungen bei einem Notverkauf

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.08.1994 - 2 A 10079/94
  • BVerwG, 29.08.1991 - 2 C 35.89

    Dienstbezüge - Öffentlich-rechtlicher Dienstherr - Öffentlich-rechtliches

  • VGH Hessen, 30.01.1974 - I OE 18/73
  • BVerwG, 29.08.1991 - 2 C 22.89

    Dienstbezüge - Öffentlich-rechtlicher Dienstherr - Öffentlich-rechtliches

  • BSG, 29.11.1973 - 2 RU 158/72

    Bestehen einer Arbeitslosenversicherungspflicht für einen Haupt-Unter-Offizier;

  • BVerwG, 02.03.1973 - II B 61.72

    Ermessensspielraum des Gesetzgebers - Gewährung einer Stellenzulage für Beamte

  • BVerwG, 05.04.1973 - II C 29.72

    Versorgungsansprüche eines Beamten - Beteiligung an der Zahlung von

  • BVerwG, 23.10.1969 - II C 128.67

    Vorherige Anhörung der Hauptfürsorgestelle bei Entlassung eines

  • BVerwG, 19.10.1965 - VI C 119.63

    Rechtsmittel

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.1998 - 6 A 5999/96

    Beamtenversorgung; Versorgungsbezüge für Lehrerin; Lehrer; Ersatzschuldienst

  • BVerwG, 22.02.1973 - II B 47.72

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Höhe der

  • BVerwG, 02.05.1967 - II C 2.67

    Tätigkeit bei öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften als "öffentlicher

  • BVerwG, 25.07.1979 - 6 B 63.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ruhegehalt eines

  • BVerwG, 30.04.1969 - VI C 20.65

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 07.03.1968 - II C 26.67

    Vertrauensschutz gegenüber der Rückforderung zu Unrecht bewilligter

  • BVerwG, 14.05.1964 - II C 43.61

    Behandlung eines von Amts wegen an eine Dienststelle der früheren Geheimen

  • BVerwG, 04.07.1962 - VI B 55.60

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 12.02.1970 - I B 28.69

    Gebührenpflichtigkeit einer Wiederholungsuntersuchung gemäß § 18 Abs. 2 des

  • BVerwG, 23.10.1969 - II C 134.67

    Gewährung einer beamtenrechtlichen Versorgung nach Maßgabe der Vorschriften des

  • BVerwG, 25.01.1962 - II C 11.60

    Zahlung von Versorgungsbezügen an einen Professor der Medizin - Anspruch auf

  • BVerwG, 10.03.1977 - 2 C 28.75

    Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung während einer Wehrübung - Dienstbezüge eines

  • BVerwG, 07.11.1963 - II C 53.61

    Amtsanwalt in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis eigener

  • BVerwG, 31.10.1963 - VI C 175.62

    Belehrungspflichten der obersten Dienstbehörde i.S.d. Art. 131 Grundgesetz (GG) -

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