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   BVerwG, 24.08.1995 - 2 C 7.94   

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https://dejure.org/1995,562
BVerwG, 24.08.1995 - 2 C 7.94 (https://dejure.org/1995,562)
BVerwG, Entscheidung vom 24.08.1995 - 2 C 7.94 (https://dejure.org/1995,562)
BVerwG, Entscheidung vom 24. August 1995 - 2 C 7.94 (https://dejure.org/1995,562)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Beihilfeleistungen für eine Heilbehandlung - Unterbringung eines Kindes in einem Pflegeheim - Fürsorgepflichten eines Dienstherrn

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBG § 79; BhV § 9

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Beihilfe nur für die 'Unterbringung geistig Kranker in Pflegeeinrichtungen'

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Beihilfefähigkeit bei Unterbringung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 279 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (67)

  • BVerwG, 10.06.1999 - 2 C 29.98

    Beihilfe, beamtenrechtliche - für Fahrkosten; Fahrkosten, beamtenrechtliche

    Deshalb läßt sich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein Beihilfeanspruch regelmäßig nicht unmittelbar aus der dem Dienstherrn gegenüber dem Beamten gemäß § 79 BBG obliegenden Fürsorgepflicht herleiten, soweit die Beihilfevorschriften für bestimmte Aufwendungen die Beihilfefähigkeit beschränken oder ausschließen (z.B. BVerwGE 60, 212 ; 64, 333 ; Urteil vom 24. August 1995 - BVerwG 2 C 7.94 - ).

    Unmittelbar auf den verfassungsrechtlich (Art. 33 Abs. 5 GG) vorgegebenen Grundsatz der Fürsorge kann ein Anspruch nur ausnahmsweise gestützt werden, wenn die Fürsorgepflicht andernfalls in ihrem Wesenskern verletzt wäre (vgl. BVerwGE 45, 172 ; BVerwG, Urteil vom 24. August 1995 - BVerwG 2 C 7.94 - ).

  • OVG Niedersachsen, 11.01.2007 - 5 LB 22/05

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für vollstationäre Pflege eines

    In seinem Urteil vom 24. August 1995 - BVerwG 2 C 7.94 - habe das Bundesverwaltungsgericht zu den hier maßgeblichen Fragen unter anderem ausgeführt, dass § 9 Abs. 1 BhV a. F. nicht nur solche Einrichtungen erfasse, die ausschließlich der dauernden Unterbringung und Pflege körperlich oder geistig Kranker dienten.

    Nach dieser Judikatur (insbesondere Urteil vom 24. August 1995 - BVerwG 2 C 7.94 -, Buchholz 270, § 9 BhV Nr. 3, zitiert nach Juris, RdNr. 22 f.) kommt es für die Beantwortung der Frage, ob eine Einrichtung im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 1 BhV a. F. [und damit auch im Sinne der Nrn. 1.1 und 2.3 RiHU 1993 und 1994] vorliegt, die der dauernden Unterbringung und Pflege körperlich oder geistig Kranker zu dienen hat, im Wesentlichen auf den Zweck und Charakter der Einrichtung an.

    Denn das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 3. Februar 1997 - BVerwG 2 B 133.96 - (Seiten 4 und 5 des Beschlussabdrucks) keineswegs klargestellt, dass Einrichtungen, in denen - ihrem Zweck entsprechend - schon bezogen auf die Betreuung jedes einzelnen Patienten die Rehabilitation und nicht die Pflege "im Vordergrund" stehe, keine gemischten Einrichtungen im Sinne seines Urteils vom 24. August 1995 - BVerwG 2 C 7.94 - seien.

    Vielmehr sind mit dem Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 24.08.1995 - BVerwG 2 C 7.94 -, a. a. O., zitiert nach Juris, RdNr. 21 des Langtextes) die für die Einordnung von Grenzfällen - auch nach den RiHU 1993 und 1994 - maßgeblichen Gesichtspunkte aus der Entstehungsgeschichte sowie dem Sinn und Zweck des § 9 Abs. 1 BhV a. F. zu entnehmen.

    Auch das Bundesverwaltungsgericht geht deshalb in seiner Entscheidung vom 24. August 1995 - BVerwG 2 C 7.94 - (a. a. O., zitiert nach Juris, RdNr. 20 des Langtextes) von einem abschließenden und nicht lediglich beispielhaften Charakter der Aufzählung in § 9 Abs. 1 Satz 1 BhV a. F. aus.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2013 - 1 A 1481/10

    Verfassungsrechtlich verankerte Fürsorgepflicht eines Dienstherrn hinsichtlich

    Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. August 1995 - 2 C 7.94 - gebiete es die Fürsorgepflicht auch nicht, über die in den Beihilfevorschriften festgelegten Ansprüche hinaus eine Untergrenze für die Beihilfe so festzulegen, dass der Beihilfeberechtigte bzw. berücksichtigungsfähige Angehörige im Falle einer dauernden Unterbringung wegen Pflegebedürftigkeit nicht auf Leistungen der Sozialhilfe angewiesen sei.

    - BVerwG, Urteil vom 24. August 1995 - 2 C 7.94 -, ZBR 1996, 46 = juris, Rn. 26 - meint, auf die Inanspruchnahme von Hilfeleistungen nach dem SGB XII (hier in der Gestalt von Hilfe zur Pflege, §§ 61 ff SGB XII) verwiesen werden.

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