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   BVerwG, 13.12.2012 - 2 C 71.10   

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https://dejure.org/2012,44776
BVerwG, 13.12.2012 - 2 C 71.10 (https://dejure.org/2012,44776)
BVerwG, Entscheidung vom 13.12.2012 - 2 C 71.10 (https://dejure.org/2012,44776)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Dezember 2012 - 2 C 71.10 (https://dejure.org/2012,44776)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    BBG § 17; BLV §§ 7, 8, 19, 21, 24; PostLV §§ 1, 2, 4, 8, 9; LAP-TelekomV §§ 50, 51; PostPersRG §§ 4, 5
    Laufbahnbefähigung; höherer Dienst; Master; Hochschulstudium; Postnachfolgeunternehmen; Telekom.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BBG § 17
    Hochschulstudium; Laufbahnbefähigung; Master; Postnachfolgeunternehmen; Telekom; höherer Dienst

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 Nr 2 Buchst a BLV, § 8 BLV, § 21 Abs 1 S 1 BLV, § 24 Abs 1 BLV, § 1 Abs 1 PostLV 2012
    Anspruch auf Zuerkennung einer Laufbahnbefähigung nach Masterabschluss

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung für den Anspruch eines langjährig beurlaubten und in dieser Zeit mit Aufgaben des höheren Dienstes betrauten Beamten der Deutschen Telekom AG auf Feststellung der Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst

  • rewis.io

    Anspruch auf Zuerkennung einer Laufbahnbefähigung nach Masterabschluss

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzung für den Anspruch eines langjährig beurlaubten und in dieser Zeit mit Aufgaben des höheren Dienstes betrauten Beamten der Deutschen Telekom AG auf Feststellung der Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 377
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2012 - 2 C 71.10
    Er kann sich für entsprechende Funktionsstellen bewerben und erwirbt dadurch nach Art. 33 Abs. 2 GG einen Anspruch auf leistungsgerechte Einbeziehung in die Bewerberauswahl (Urteil vom 17. August 2005 - BVerwG 2 C 37.04 - BVerwGE 124, 99 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 32).
  • BVerwG, 01.11.2005 - 1 C 21.04

    Widerruf der Asylanerkennung; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung;

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2012 - 2 C 71.10
    Änderungen der Rechtslage im Revisionsverfahren, die sich nach Erlass des Berufungsurteils ergeben haben, sind für die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts beachtlich, wenn das Berufungsgericht, entschiede es nunmehr anstelle des Bundesverwaltungsgerichts, die Rechtsänderung zu beachten hätte (Urteile vom 1. November 2005 - BVerwG 1 C 21.04 - BVerwGE 124, 276 = Buchholz 402.25 § 73 AsylVfG Nr. 15 Rn. 13, vom 23. Oktober 2007 - BVerwG 1 C 10.07 - BVerwGE 129, 367 = Buchholz 402.242 § 54 AufenthG Nr. 4 Rn. 40 und vom 24. Juni 2010 - BVerwG 2 C 14.09 - Buchholz 239.1 § 52 BeamtVG Nr. 1 Rn. 8).
  • BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 76.10

    Beurteilungszeitpunkt für Verpflichtungs- und Neubescheidungsbegehren;

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2012 - 2 C 71.10
    Durch seine Auslegung ist zu ermitteln, ob Verpflichtungs- und Neubescheidungsbegehren für bestimmte Fallkonstellationen noch nach dem aufgehobenen oder inhaltlich geänderten Recht zu beurteilen sind (stRspr; vgl. zuletzt Urteil vom 23. Februar 2012 - BVerwG 2 C 76.10 - BVerwGE 142, 59 Rn. 11).
  • BVerwG, 23.10.2007 - 1 C 10.07

    Aufenthaltsverbot; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsschutz;

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2012 - 2 C 71.10
    Änderungen der Rechtslage im Revisionsverfahren, die sich nach Erlass des Berufungsurteils ergeben haben, sind für die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts beachtlich, wenn das Berufungsgericht, entschiede es nunmehr anstelle des Bundesverwaltungsgerichts, die Rechtsänderung zu beachten hätte (Urteile vom 1. November 2005 - BVerwG 1 C 21.04 - BVerwGE 124, 276 = Buchholz 402.25 § 73 AsylVfG Nr. 15 Rn. 13, vom 23. Oktober 2007 - BVerwG 1 C 10.07 - BVerwGE 129, 367 = Buchholz 402.242 § 54 AufenthG Nr. 4 Rn. 40 und vom 24. Juni 2010 - BVerwG 2 C 14.09 - Buchholz 239.1 § 52 BeamtVG Nr. 1 Rn. 8).
  • BVerwG, 24.06.2010 - 2 C 14.09

    Versorgungsbezüge; Geldinstitut; Rücküberweisung; Gutschrift; Soll-Stand;

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2012 - 2 C 71.10
    Änderungen der Rechtslage im Revisionsverfahren, die sich nach Erlass des Berufungsurteils ergeben haben, sind für die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts beachtlich, wenn das Berufungsgericht, entschiede es nunmehr anstelle des Bundesverwaltungsgerichts, die Rechtsänderung zu beachten hätte (Urteile vom 1. November 2005 - BVerwG 1 C 21.04 - BVerwGE 124, 276 = Buchholz 402.25 § 73 AsylVfG Nr. 15 Rn. 13, vom 23. Oktober 2007 - BVerwG 1 C 10.07 - BVerwGE 129, 367 = Buchholz 402.242 § 54 AufenthG Nr. 4 Rn. 40 und vom 24. Juni 2010 - BVerwG 2 C 14.09 - Buchholz 239.1 § 52 BeamtVG Nr. 1 Rn. 8).
  • BVerwG, 28.06.2012 - 2 C 13.11

    Zuvielzahlung von Versorgungsbezügen; Versorgungsfestsetzungsbescheid;

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2012 - 2 C 71.10
    Eine derartige Lücke darf von den Gerichten im Wege der Analogie geschlossen werden, wenn sich aufgrund der gesamten Umstände feststellen lässt, dass der Normgeber die von ihm angeordnete Rechtsfolge auch auf den nicht erfassten Sachverhalt erstreckt hätte, wenn er diesen bedacht hätte (stRspr; vgl. Urteil vom 28. Juni 2012 - BVerwG 2 C 13.11 - juris Rn. 24 ).
  • BVerwG, 18.04.2013 - 5 C 18.12

    Leistung der Jugendhilfe; Unterbringung in einer Mutter-Kind-Einrichtung;

    Sie ist zu bejahen, wenn festzustellen ist, dass der Wortlaut der Vorschrift nicht alle Fälle erfasst, die nach dem Sinn und Zweck der Regelung erfasst sein sollten (vgl. Urteile vom 13. Dezember 2012 - BVerwG 2 C 71.10 - juris Rn. 18 und vom 18. Mai 2006 - BVerwG 3 C 29.05 - Buchholz 428 § 11 VermG Nr. 4 Rn. 21).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2020 - 1 B 363/20

    Beschwerdeantrag Rechtsschutzinteresse Qualifikationserfordernis

    Die von der Antragsgegnerin weiter aufgestellte, von ihm nicht erfüllte Anforderung einer erfolgreichen Teilnahme an einem Auswahlverfahren für den höheren Dienst ermangele einer gesetzlichen Rechtsgrundlage und dürfe daher nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 13. Dezember 2012 - 2 C 71.10 -) nicht aufgestellt werden.

    Dazu, dass die Regelung des § 8 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 BLV lediglich Fälle der Einstellung i. S. v. § 2 Abs. 1 BLV betrifft, vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 2 C 71.10 -, juris, Rn. 20, und Kurz, in: Brinktrine/Schollendorf, BeckOK Beamtenrecht, Stand: 31. Januar 2020, BBG § 16 Rn. 24, Das gilt jedenfalls deshalb, weil keine der hier nur in Betracht kommenden Vorschriften, nach denen der Antragsteller diese Befähigung haben oder erlangen könnte, zu seinen Gunsten eingreift.

    Letzteres zugrunde legend: Bay. VGH, Beschluss vom 23. Juli 2019 - 6 ZB 19.790 -, juris, Rn. 9 f. Zu der Frage, ob die Möglichkeit einer abstrakten Feststellung von Laufbahnbefähigungen ohne konkreten Anlass nach §§ 16 Abs. 2 BBG, 8 BLV besteht, vgl. einerseits - verneinend - Kurz, in: Brinktrine/Schollendorf, BeckOK Beamtenrecht, Stand: 31. Januar 2020, BBG § 16 Rn. 23 (unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung - BT-Drs. 16/7076, S. 103), und andererseits BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 2 C 71.10 -, juris, das mit dieser Entscheidung eine offenbar ohne konkreten Anlass begehrte Zuerkennung der Laufbahnbefähigung des höheren Dienstes zugesprochen und dabei klarstellend darauf hingewiesen hat, dass hiermit noch kein Anspruch auf Übernahme in diese Laufbahn verbunden sei, sondern nur die Möglichkeit einer entsprechenden, einen Bewerbungsverfahrensanspruch vermittelnden Bewerbung; dem folgend Grigoleit, in: Battis, BBG, 5. Aufl. 2017, BBG § 16 Rn. 13, Der behauptete Anspruch kann sich, wie zwischen den Beteiligten unstreitig ist, nicht aus § 24 BLV ergeben, weil der Antragsteller bislang nicht, wie § 24 Abs. 1 BLV verlangt, an einem für Regelbewerberinnen und Regelbewerber vorgesehenen Auswahlverfahren erfolgreich teilgenommen hat.

    So zu § 8 BLV: BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 2 C 71.10 -, juris, Rn. 20.

  • BVerwG, 25.04.2013 - 6 C 5.12

    Politische Partei; Gewährung staatlicher Mittel; Rücknahme; Spendenannahmeverbot;

    Eine Gesetzeslücke, die von den Gerichten im Wege der Analogie geschlossen werden darf, liegt nur dann vor, wenn der Anwendungsbereich der Norm wegen eines versehentlichen, mit dem Normzweck unvereinbaren Regelungsversäumnisses des Normgebers unvollständig ist und sich aufgrund der gesamten Umstände feststellen lässt, dass der Normgeber die von ihm angeordnete Rechtsfolge auch auf den nicht erfassten Sachverhalt erstreckt hätte, wenn er diesen bedacht hätte (vgl. Urteil vom 13. Dezember 2012 - BVerwG 2 C 71.10 - juris Rn. 18).
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