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   BVerwG, 26.05.2011 - 2 C 8.10   

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BVerwG, 26.05.2011 - 2 C 8.10 (https://dejure.org/2011,6720)
BVerwG, Entscheidung vom 26.05.2011 - 2 C 8.10 (https://dejure.org/2011,6720)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Mai 2011 - 2 C 8.10 (https://dejure.org/2011,6720)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    BeamtVG (2002) § 53 Abs. 1, 2, 3, 4 und 7; BeamtVG (2003) § 69a Nr. 1 Satz 2, Nr. 2; EStG (2002) § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
    Ruhensberechnung; Versorgungsbezüge; Witwe; Hinterbliebenenversorgung; Erwerbseinkommen; Verwendungseinkommen; Einkommensteuerrecht; Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit; Umlagezahlungen des Arbeitgebers für zusätzliche Altersrente; Übergangsregelung; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BeamtVG (2002) § 53 Abs. 1, 2, 3, 4 und 7
    Einkommensteuerrecht; Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit; Erwerbseinkommen; Günstigkeitsprinzip; Hinterbliebenenversorgung; Höchstgrenze für die Ruhensberechnung; Ruhensberechnung; Umlagezahlungen des Arbeitgebers für zusätzliche Altersrente; Versorgungsbezüge; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 69a Nr 1 S 1 BeamtVG vom 10.09.2003, § 69a Nr 2 BeamtVG vom 10.09.2003, § 53 Abs 1 BeamtVG vom 20.12.2001, § 53 Abs 7 BeamtVG vom 20.12.2001, § 53 Abs 2 BeamtVG vom 20.12.2001
    Beamtenversorgung; Hinterbliebenenversorgung und Erwerbseinkommen; Umlagezahlungen an Versorgungskasse

  • Wolters Kluwer

    Entsprechen des Begriffs der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit i.S.v. § 53 Abs. 7 S. 1 BeamtVG dem Begriff des Einkommensteuergesetzes; Berücksichtigung von Umlagezahlungen eines öffentlichen Arbeitgebers an eine Versorgungskasse zum Erwerb einer zusätzlichen ...

  • rewis.io

    Beamtenversorgung; Hinterbliebenenversorgung und Erwerbseinkommen; Umlagezahlungen an Versorgungskasse

  • ra.de
  • rewis.io

    Beamtenversorgung; Hinterbliebenenversorgung und Erwerbseinkommen; Umlagezahlungen an Versorgungskasse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entsprechen des Begriffs der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit i.S.v. § 53 Abs. 7 S. 1 BeamtVG dem Begriff des Einkommensteuergesetzes; Berücksichtigung von Umlagezahlungen eines öffentlichen Arbeitgebers an eine Versorgungskasse zum Erwerb einer zusätzlichen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ruhensberechnung in der Beamtenversorung und Umlagezahlungen des Dienstherrn

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 824
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 01.09.2005 - 2 C 15.04

    Hinterbliebenenversorgung; Zusammentreffen von Versorgungsanspruch und

    Auszug aus BVerwG, 26.05.2011 - 2 C 8.10
    Nur wenn das Einkommen den Differenzbetrag nicht übersteigt, werden die Versorgungsbezüge in der festgesetzten Höhe ausgezahlt (stRspr; vgl. nur BVerwG, Urteil vom 1. September 2005 - BVerwG 2 C 15.04 - BVerwGE 124, 178 = Buchholz 239.1 § 53 BeamtVG Nr. 14 Rn. 10).
  • BFH, 07.05.2009 - VI R 8/07

    Umlagezahlungen an Zusatzversorgungseinrichtung als Arbeitslohn

    Auszug aus BVerwG, 26.05.2011 - 2 C 8.10
    Entscheidend ist, dass der Arbeitgeber derartige Leistungen aufgrund des Beschäftigungsverhältnisses erbringt und damit die erbrachte Arbeit vergütet (zum Ganzen BFH, Urteil vom 7. Mai 2009 - VI R 8/07 - BFHE 225, 68 = juris Rn. 16).
  • BFH, 06.06.2002 - VI R 178/97

    Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung

    Auszug aus BVerwG, 26.05.2011 - 2 C 8.10
    Dagegen stellen die Pflichtbeiträge des Arbeitgebers zur Sozialversicherung keine Gegenleistung für die Arbeitsleistung der Arbeitnehmer dar und gehören deshalb nicht zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (BFH, Urteile vom 6. Juni 2002 - VI R 178/97 - BFHE 199, 524 = juris Rn. 13 ff. und vom 21. Januar 2010 - VI R 52/08 - BFHE 228, 295 Rn. 13).
  • BFH, 21.01.2010 - VI R 52/08

    Entscheidungen der Sozialversicherungsträger entfalten im Besteuerungsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 26.05.2011 - 2 C 8.10
    Dagegen stellen die Pflichtbeiträge des Arbeitgebers zur Sozialversicherung keine Gegenleistung für die Arbeitsleistung der Arbeitnehmer dar und gehören deshalb nicht zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (BFH, Urteile vom 6. Juni 2002 - VI R 178/97 - BFHE 199, 524 = juris Rn. 13 ff. und vom 21. Januar 2010 - VI R 52/08 - BFHE 228, 295 Rn. 13).
  • BVerwG, 27.01.2005 - 2 C 39.03

    Alimentationsgrundsatz; Anrechnung von Erwerbseinkommen; Ruhen der

    Auszug aus BVerwG, 26.05.2011 - 2 C 8.10
    Diese Vorschrift sah erstmals die Anrechnung von Einkünften, die außerhalb des öffentlichen Dienstes erzielt wurden, auf die Sozialbestandteile der Versorgungsbezüge vor (Urteil vom 27. Januar 2005 - BVerwG 2 C 39.03 - Buchholz 239.1 § 53 BeamtVG Nr. 13 S. 4).
  • BGH, 14.07.2015 - KVR 77/13

    Kartellrechtliches Missbrauchsverfahren wegen überhöhter Wasserpreise

    a) Sowohl im Verfahren nach der Verwaltungsgerichtsordnung als auch im Verfahren nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist weitgehend anerkannt, dass ein mit der Anfechtungsklage bzw. der Anfechtungsbeschwerde angegriffener Verwaltungsakt, der teilweise rechtswidrig ist, vom Gericht nur insoweit aufzuheben ist, als die Rechtswidrigkeit reicht und der rechtlich unbedenkliche Teil nicht in einem untrennbaren inneren Zusammenhang mit dem rechtswidrigen Teil steht (BVerwG, Beschluss vom 2. Mai 2005 - 6 B 6/05, juris Rn. 8; Beschluss vom 30. Mai 2006 - 6 B 28/06, juris Rn. 6; Beschluss vom 26. Mai 2011 - 2 C 8/10, NVwZ-RR 2011, 824 Rn. 18; BGH, Beschluss vom 3. Juli 1976 - KVR 4/75, BGHZ 67, 104, 110 f. - Vitamin B 12; Beschluss vom 16. Dezember 1976 - KVR 2/76, WuW/E 1445, 1446 - Valium, insoweit in BGHZ 68, 23 nicht abgedruckt; Eyermann/Schmidt, VwGO, 14. Aufl., § 113 Rn. 9; BeckOK VwGO/Decker, Stand 1. April 2015, § 113 Rn. 32, 36; Kühnen in Loewenheim/Meessen/Riesenkampff, Kartellrecht, 2. Aufl., GWB, § 71 Rn. 26; Lembach in Langen/Bunte, Kartellrecht, 12. Aufl., GWB, § 71 Rn. 28; Stockmann in MünchKommWettbR, 2. Aufl., GWB § 71 Rn. 12; vgl. auch K. Schmidt in Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., GWB, § 71 Rn. 15; Deichfuß in Kölner Kommentar zum Kartellrecht, GWB § 71 Rn. 30).
  • BVerwG, 26.11.2013 - 2 C 17.12

    Erwerbseinkommen; Kalenderjahr; Jahressonderzahlung; Rückforderung; Ruhen;

    Die Rechtslage ist damit anders als in dem mit Urteil vom 26. Mai 2011 - BVerwG 2 C 8.10 - (Buchholz 239.1 § 53 BeamtVG Nr. 21) entschiedenen Fall, weil die dort für das Jahr 2005 herangezogenen Absätze 3 und 4 des § 53 BeamtVG im hier maßgeblichen Zeitpunkt bereits außer Kraft getreten waren.

    Der Einkommens- und Einkünftebegriff entspricht demjenigen des Einkommensteuerrechts, sofern Strukturprinzipien des Versorgungsrechts dem nicht entgegenstehen (Urteile vom 26. Mai 2011 - BVerwG 2 C 8.10 - Buchholz 239.1 § 53 BeamtVG Nr. 21 Rn. 11 ff., vom 25. August 2011 - BVerwG 2 C 31.10 - Buchholz 239.1 § 53 BeamtVG Nr. 22 Rn. 12 ff., vom 31. Mai 2012 - BVerwG 2 C 18.10 - Buchholz 449.4 § 53 SVG Nr. 1 Rn. 13 und vom 28. Juni 2012 a.a.O. Rn. 11).

    Der Begriff des Vorteils bringt zum Ausdruck, dass sämtliche vermögenswerten Leistungen des Arbeitgebers erfasst werden sollen, die Arbeitnehmer aufgrund des Beschäftigungsverhältnisses als Gegenleistung für die geschuldete Arbeitsleistung erhalten (Urteil vom 26. Mai 2011 a.a.O. Rn. 11).

  • BVerwG, 31.05.2012 - 2 C 18.10

    Rückforderung; Überzahlung; Versorgungsbezüge; Soldat; Pensionszusage;

    In diesem Umfang steht der Auszahlung kraft Gesetzes ein rechtliches Hindernis entgegen (stRspr, vgl. nur Urteile vom 27. Januar 2005 - BVerwG 2 C 39.03 - Buchholz 239.1 § 53 BeamtVG Nr. 13 und vom 26. Mai 2011 - BVerwG 2 C 8.10 - Buchholz 239.1 § 53 BeamtVG Nr. 21 Rn. 9).

    Der Einkommens- und Einkünftebegriff der § 53 Abs. 7 Satz 1 BeamtVG, § 53 Abs. 5 Satz 1 SVG entspricht demjenigen des Einkommensteuerrechts, sofern Strukturprinzipien des Versorgungsrechts dem nicht entgegenstehen (Urteile vom 26. Mai 2011 a.a.O. Rn. 11 ff. und vom 25. August 2011 - BVerwG 2 C 31.10 - Rn. 12 ff., zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung Buchholz vorgesehen).

    Der Begriff des Vorteils bringt zum Ausdruck, dass sämtliche vermögenswerten Leistungen des Arbeitgebers erfasst werden sollen, die Arbeitnehmer aufgrund des Beschäftigungsverhältnisses als Gegenleistung für die geschuldete Arbeitsleistung erhalten (Urteil vom 26. Mai 2011 a.a.O. Rn. 11).

    Dass Einkünfte zum Ruhen eines Versorgungsanspruchs führen, obwohl sie dem Versorgungsempfänger nicht oder zu diesem Zeitpunkt noch nicht zufließen, ist nicht auf Fälle verdeckter Gehaltszahlungen begrenzt, sondern ergibt sich beispielsweise aus dem bei der Anrechnung von Einkommen des Versorgungsempfängers wie insgesamt bei der Festsetzung der Dienst- und Versorgungsbezüge geltenden Bruttoprinzip (Urteil vom 26. Mai 2011 - BVerwG 2 C 8.10 - Buchholz 239.1 § 53 BeamtVG Nr. 21 Rn. 15).

  • BVerwG, 27.09.2012 - 2 B 92.11

    Aufwandsentschädigung; Erwerbseinkommen; Ehrenamtliche Tätigkeit;

    Hinsichtlich dieser Begriffe sind die Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes maßgebend, sofern nicht Strukturprinzipien des Versorgungsrechts entgegenstehen (vgl. zuletzt Urteile vom 26. Mai 2011 - BVerwG 2 C 8.10 - Buchholz 239.1 § 53 BeamtVG Nr. 21 Rn. 11 f. und vom 25. August 2011 - BVerwG 2 C 31.10 - NVwZ-RR 2012, 208 Rn. 12 f.).
  • BVerwG, 25.08.2011 - 2 C 31.10

    Rückforderung; zuviel gezahlte Versorgungsbezüge; Ruhensberechnung;

    Der Entstehungsgeschichte des § 53 Abs. 7 BeamtVG sind keine Anhaltspunkte dafür zu entnehmen, dass der Gesetzgeber nicht die aus dem Einkommen-steuerrecht stammenden Begriffe übernehmen, sondern einen eigenständigen versorgungsrechtlichen Begriff des Erwerbseinkommens einführen wollte (Urteil vom 26. Mai 2011 - BVerwG 2 C 8.10 - Rn. 11 ff. ).
  • OVG Niedersachsen, 26.04.2016 - 5 LC 10/15

    Aufwandsentschädigung; Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit; Erwerbseinkommen;

    Denn insbesondere sind der Entstehungsgeschichte des § 53 Abs. 7 BeamtVG keine Anhaltspunkte dafür zu entnehmen, dass der Gesetzgeber nicht den aus dem Einkommensteuerrecht stammenden Begriff der "Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit" übernehmen, sondern trotz des mit § 19 Abs. 1 EStG übereinstimmenden Wortlauts einen eigenständigen versorgungsrechtlichen Begriff einführen wollte (BVerwG, Urteil vom 26.5.2011 - BVerwG 2 C 8.10 -, juris Rn 11, 13 unter Verweis auf den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Umsetzung des Versorgungsberichts - Versorgungsreformgesetz 1998 -, BT-Drs. 13/9527, S. 41 f., die Stellungnahme des Bundesrates, BR-Drs. 780/97, S. 11 und die Beschlussempfehlung und den Bericht des Innenausschusses zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 13/10322, S. 25 f. und 73).

    Der Begriff des Vorteils bringt zum Ausdruck, dass sämtliche vermögenswerten Leistungen des Arbeitgebers erfasst werden sollen, die Arbeitnehmer aufgrund des Beschäftigungsverhältnisses als Gegenleistung für die geschuldete Arbeitsleistung erhalten (BVerwG, Urteil vom 26.5.2011, a. a. O., Rn 11, 13).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, was Erwerbseinkommen, insbesondere "Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit", nach § 53 Abs. 7 Satz 1 BeamtVG und nicht zu berücksichtigende Aufwandsentschädigungen gemäß § 53 Abs. 7 Satz 2 BeamtVG sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.9.2012 , a. a. O., Rn 7 ff.; Urteil vom 31.5.2012, a. a. O., Rn 13; Urteil vom 26.5.2011, a. a. O., Rn 11, 13).

  • BVerwG, 24.11.2011 - 2 C 39.10

    Ruhen der Versorgung; Versorgungsausgleich; Witwengeld; Scheidungsfolgen; Kürzung

    Anders als Ruhensvorschriften, die den Versorgungsanspruch dem Grunde nach unberührt lassen und ihm nur ein Auszahlungshindernis entgegenstellen (stRspr; vgl. zuletzt Urteil vom 26. Mai 2011 - BVerwG 2 C 8.10 - NVwZ-RR 2011, 824 f. Rn. 9 zu § 53 BeamtVG), erfassen Kürzungsvorschriften einen Versorgungsanspruch dem Grunde nach.
  • OVG Niedersachsen, 16.08.2019 - 5 LA 126/18

    Aufrechnung; Billigkeitsentscheidung; Erwerbseinkommen; Ratenzahlung;

    Es ist dabei von dem einkommensteuerrechtlichen Begriff der "Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit" in § 19 Abs. 1 EStG auszugehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.5.2011 - BVerwG 2 C 8.10 -, juris Rn 11, 13; Urteil vom 31.5.2012, a. a. O., Rn 13; Nds. OVG, Urteil vom 26.4.2016, a. a. O., Rn 42).

    Der Begriff des Vorteils im Sinne des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG bringt zum Ausdruck, dass sämtliche vermögenswerten Leistungen des Arbeitgebers erfasst werden sollen, die Arbeitnehmer für eine Beschäftigung von ihrem Arbeitgeber erhalten (BVerwG, Urteil vom 26.5.2011, a. a. O., Rn 11, 13).

    Entscheidend ist, dass der Arbeitgeber derartige Leistungen aufgrund des Beschäftigungsverhältnisses erbringt (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.5.2011, a. a. O., Rn 15; Plog/Wiedow, a. a. O., Rn 137).

  • VGH Bayern, 30.09.2016 - 14 BV 15.2783

    Keine Erhöhung des Brutto-Erwerbseinkommens im Wege einer fiktiven Annahme einer

    Nur wenn das Einkommen den Differenzbetrag nicht übersteigt, werden die Versorgungsbezüge in der festgesetzten Höhe ausgezahlt (st. Rspr., vgl. BVerwG, U. v. 26.5.2011 - 2 C 8.10 - NVwZ-RR 2011, 824 Rn. 9 m. w. N.).

    Der Begriff der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit verweist auf § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes - EStG -, der diesen Begriff inhaltlich konkretisiert, soweit nicht die Zielsetzung des § 53 BeamtVG und/oder verfassungsrechtliche Strukturprinzipien eine abweichende Betrachtung gebieten (st. Rspr., vgl. BVerwG, U. v. 26.5.2011 a. a. O. Rn. 10 ff., 17 m. w. N.).

    Der Begriff des Vorteils bringt zum Ausdruck, dass sämtliche vermögenswerten Leistungen des Arbeitgebers erfasst werden sollen, die Arbeitnehmer aufgrund des Beschäftigungsverhältnisses als Gegenleistung für die geschuldete Arbeitsleistung erhalten (BVerwG, U. v. 26.5.2011 a. a. O. Rn. 11).

  • BVerwG, 28.06.2012 - 2 C 58.11

    Ruhen; Versorgungsbezüge; Vorteilsausgleich; Alimentationspflicht;

    Hinsichtlich dieser Begriffe sind die Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 sowie §§ 13 bis 19a EStG) maßgebend, sofern nicht Strukturprinzipien des Versorgungsrechts entgegenstehen (Urteile vom 26. Mai 2011 - BVerwG 2 C 8.10 - Buchholz 239.1 § 53 BeamtVG Nr. 21 Rn. 11 ff., vom 25. August 2011 - BVerwG 2 C 31.10 - ZBR 2012, 127 = NVwZ-RR 2012, 208 und vom 31. Mai 2012 - BVerwG 2 C 18.10 -, jeweils zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung Buchholz vorgesehen).
  • VGH Bayern, 28.09.2015 - 14 ZB 14.604

    Anrechnung einer Pensionsrückstellung bei Erteilung einer Direktzusage für eine

  • BVerwG, 23.02.2021 - 2 C 22.19

    Ruhen von Versorgungsbezügen wegen Gewinnausschüttung an mitarbeitenden

  • BVerwG, 11.01.2016 - 2 B 48.15

    Altersteilzeitzuschlag als Verwendungseinkommen

  • OVG Saarland, 21.02.2013 - 1 A 123/12

    Rückforderung überzahlter Unterhaltsbeihilfe von Rechtsreferendar

  • BVerwG, 30.08.2012 - 2 C 1.11

    Ruhen; Versorgungsbezüge; Abzug der Werbungskosten; Wahlbeamter auf Zeit;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2017 - 1 A 291/16

    Umlagezahlungen eines öffentlichen Arbeitgebers an eine Versorgungskasse i.R.d.

  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2015 - 4 S 1644/14

    Wechselschichtzulage für Polizeibeamte

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.02.2012 - 4 B 30.10

    Übergangsgeld; Stipendium für Forschungstätigkeit; Erwerbseinkommen; (kein)

  • VG Kassel, 01.11.2019 - 1 K 2756/18

    Anrechnung von auf Zeitwertpapierkonten eingezahlten Einkünften auf die

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.2015 - 1 L 5/14

    Rückforderung überzahlter Unterhaltsbeihilfe an Rechtsreferendare

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.04.2015 - 4 B 19.12

    Hinterbliebenenversorgung; Unterhaltsbeitrag; Nachehe; nachgeheiratete Witwe;

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.05.2016 - 2 LB 20/15

    Anrechnung eines Gründungszuschusses auf die Versorgungsbezüge eines

  • VGH Bayern, 06.05.2015 - 3 B 12.1057

    Der Altersteilzeitzuschlag nach § 6 Abs. 2 BBesG, Art. 58 BayBesG ist als

  • VG Kassel, 12.01.2024 - 1 K 1423/22

    Anrechnung der VAP-Rente auf die Beamtenpension

  • VGH Hessen, 18.12.2013 - 1 A 1585/12

    Berücksichtigung einer Jahressonderzahlung bei der Ruhensberechnung

  • VGH Hessen, 22.04.2015 - 1 A 1849/14

    Anrechnung von Einkünften aus selbständiger Arbeit auf Versorgung

  • VG Stuttgart, 29.05.2017 - 7 K 5717/15

    Berücksichtigung von Gewinnausschüttungen aus GmbH an Versorgungsberechtigten

  • VGH Hessen, 25.01.2017 - 1 A 1042/16

    Abfindung und Erwerbseinkommen

  • VG Düsseldorf, 26.01.2015 - 23 K 5282/13

    Beamtenversorgung; Ruhegehalt; Ruhensregelung; Anrechnung von Einkommen;

  • VG Minden, 22.03.2018 - 4 K 1304/17
  • VG Minden, 12.07.2018 - 4 K 2591/16
  • VG München, 30.03.2017 - M 12 K 16.3197

    Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge wegen der Anrechnung von Gewinnen aus

  • VG Oldenburg, 11.12.2015 - 6 A 3243/14

    Bundeswehrkrankenhaus; Rückforderung; Ruhensregelung; Versorgung;

  • VG Kassel, 17.04.2023 - 1 K 181/22

    Unterhaltsbeitrag bei nachgeheirateter Witwe

  • VG Würzburg, 21.02.2017 - W 1 K 15.897

    Rückforderung von Versorgungsbezügen wegen Anrechnung von Erwerbseinkommen

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