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   AG Schweinfurt, 25.10.2007 - 2 C 824/07   

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https://dejure.org/2007,38997
AG Schweinfurt, 25.10.2007 - 2 C 824/07 (https://dejure.org/2007,38997)
AG Schweinfurt, Entscheidung vom 25.10.2007 - 2 C 824/07 (https://dejure.org/2007,38997)
AG Schweinfurt, Entscheidung vom 25. Oktober 2007 - 2 C 824/07 (https://dejure.org/2007,38997)
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    Mietwagendauer, Schadenminderungspflicht / Auswahlverschulden, Schwacke-Mietpreisspiegel, UE-Tarif

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.07.1985 - VI ZR 177/84

    Erstattung von Mietwagenkosten für eine längere Zeit und eine größere Strecke

    Auszug aus AG Schweinfurt, 25.10.2007 - 2 C 824/07
    Soweit der Geschädigte die Höhe der Kasten für die Schadensbeseitigung beeinflussen kann, ist er unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) gehalten, im Rahmen der Zumutbarkeit den wirtschaftlichsten Weg der Schadensbeseitigung zu wählen (BGH VersR 85, 1092).
  • BGH, 02.07.1985 - VI ZR 86/84

    Anmietung eines Unfallersatzwagens für eine längere Urlaubsreise

    Auszug aus AG Schweinfurt, 25.10.2007 - 2 C 824/07
    Die Mietwagenkosten zählen nach ständiger Rechtsprechung des BGH zum Herstellungsaufwand für das beschädigte Fahrzeug, den der Schuldner gemäß § 249 Satz 2 BGB zu ersetzen hat (BGH NJW 85, 793; BGH VersR 85, 1090).
  • BGH, 04.12.1984 - VI ZR 225/82

    Ersatzfähigkeit unverhältnismäßiger Mietkosten bei Ausfall eines ausschließlich

    Auszug aus AG Schweinfurt, 25.10.2007 - 2 C 824/07
    Die Mietwagenkosten zählen nach ständiger Rechtsprechung des BGH zum Herstellungsaufwand für das beschädigte Fahrzeug, den der Schuldner gemäß § 249 Satz 2 BGB zu ersetzen hat (BGH NJW 85, 793; BGH VersR 85, 1090).
  • LG Schweinfurt, 15.06.2007 - 35 S 9/07
    Auszug aus AG Schweinfurt, 25.10.2007 - 2 C 824/07
    Nach der erneut geänderten Rechtsprechung des LG Schweinfurt ist der erforderliche Herstellungsaufwand nunmehr jedoch nicht mehr anhand der Tabelle Sanden/Danner/Küppersbusch, sondern anhand des Schwacke-Mietpreisspiegels zu schätzen, wobei im Hinblick auf die Besonderheiten der Unfallsituation (sofortige Verfügbarkeit der Fahrzeuge, keine Vorreservierung, Vorfinanzierung und Absicherung durch Kreditkarte etc.) ein pauschaler Aufschlag von 20% auf den Normaltarif vorzunehmen ist (35 S 9/07).
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