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   AG Bad Schwartau, 25.04.2008 - 2 C 864/07   

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https://dejure.org/2008,83171
AG Bad Schwartau, 25.04.2008 - 2 C 864/07 (https://dejure.org/2008,83171)
AG Bad Schwartau, Entscheidung vom 25.04.2008 - 2 C 864/07 (https://dejure.org/2008,83171)
AG Bad Schwartau, Entscheidung vom 25. April 2008 - 2 C 864/07 (https://dejure.org/2008,83171)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • urteile-network.de PDF

    EE-Abzüge, Mietwagenkosten, Schwacke-Mietpreisspiegel, UE-Tarif

  • captain-huk.de

    Beteiligte Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten verurteilt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.05.2006 - VI ZR 117/05

    Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Bad Schwartau, 25.04.2008 - 2 C 864/07
    Der Normaltarif ist 1".b9iin Ausübungdes tatrichterlichen Grundlagedes gewichteten Ermessens nach S 2g7 Zpo auf der Mittelsols Schwacke-Auto-Mietpreisspiegels (allgemeinund auch nachfolgendals bezeichnet)im PostteiEänteng'eoüt "Cescnädigten "Schwacke-Liste' oÄs zu ermittefn'(vgf.BGH NJW 2006, 2106; 2007,l+qg, ßSO; 20O7, 29; 16).
  • BGH, 25.10.2005 - VI ZR 9/05

    Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs für Mietwagen

    Auszug aus AG Bad Schwartau, 25.04.2008 - 2 C 864/07
    bb) Der Geschädigte verstößtallerdingsnichtalleindeshalb gegenseinepflichtzur Schadensgeringhaltung, er ein Kraftfahzeug einem g"g"nubet weil zu dem Normaltarif teurerenTarif anmietet, soweitdie Besonderheiten dieies Tarifs mii R-uctsicht oie untittsituation(etwadie auf Vorfinanzierung, Risikoeines Ausfallsder Ersatzfoiderung das - wegen falscherBewertungder unfallverantwortlichkeit durch den Kunden ocer iai Mietwagenunternehmen gegenüber dem Normaltarif höheren Preis u.ä.) einen bei Unternehmen dieser Art aus betriebswirtschaftlicher rechtfertigen, sicht weil sie auf Leistungendes Vermietersberuhen,die durch die besondereUnfallsituation veranlasstund infolgeäessen zur Schadensbehebung erforderlich sind (vgl.etwa BGH NJW 2005, 135, 137;t't.rwiooo, geo, s6t), inwieweit dies der Fallist, ist nachder.Rechtsprechung Bundesgerichtshofs des ourih oen ratiicrrt";ö";;ß tz# 7Po zu schätzen'Hierbeikommt nach der nnsünt des Bundesgerichtshofs auch in Betracht, einen pauschalenAufschlagauf den Normaltarif vozunehmen, ohne die Kalkulation konkretenunternehmens des dei schadensbgrgllnlns zugrunoezu legen (vgt. BGH NJW 2006, 360, 361 unter Hinweis BGH NJW 1992, 302:feiner ätwa f.flW auf Z0OT, 144g, 1450).
  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus AG Bad Schwartau, 25.04.2008 - 2 C 864/07
    bb) Der Geschädigte verstößtallerdingsnichtalleindeshalb gegenseinepflichtzur Schadensgeringhaltung, er ein Kraftfahzeug einem g"g"nubet weil zu dem Normaltarif teurerenTarif anmietet, soweitdie Besonderheiten dieies Tarifs mii R-uctsicht oie untittsituation(etwadie auf Vorfinanzierung, Risikoeines Ausfallsder Ersatzfoiderung das - wegen falscherBewertungder unfallverantwortlichkeit durch den Kunden ocer iai Mietwagenunternehmen gegenüber dem Normaltarif höheren Preis u.ä.) einen bei Unternehmen dieser Art aus betriebswirtschaftlicher rechtfertigen, sicht weil sie auf Leistungendes Vermietersberuhen,die durch die besondereUnfallsituation veranlasstund infolgeäessen zur Schadensbehebung erforderlich sind (vgl.etwa BGH NJW 2005, 135, 137;t't.rwiooo, geo, s6t), inwieweit dies der Fallist, ist nachder.Rechtsprechung Bundesgerichtshofs des ourih oen ratiicrrt";ö";;ß tz# 7Po zu schätzen'Hierbeikommt nach der nnsünt des Bundesgerichtshofs auch in Betracht, einen pauschalenAufschlagauf den Normaltarif vozunehmen, ohne die Kalkulation konkretenunternehmens des dei schadensbgrgllnlns zugrunoezu legen (vgt. BGH NJW 2006, 360, 361 unter Hinweis BGH NJW 1992, 302:feiner ätwa f.flW auf Z0OT, 144g, 1450).
  • LG Lübeck, 25.06.2009 - 14 S 111/08

    Die Anwendung der Schwacke-Liste für die Feststellung des Mietwagen-Normaltarifs

    Die Beklagte beantragt, das am 25. April 2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bad Schwartau, Geschäfts-Nr. 2 C 864/07, aufzuheben und die Klage abzuweisen.
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