Rechtsprechung
   BVerwG, 12.04.2017 - 2 C 9.17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,10286
BVerwG, 12.04.2017 - 2 C 9.17 (https://dejure.org/2017,10286)
BVerwG, Entscheidung vom 12.04.2017 - 2 C 9.17 (https://dejure.org/2017,10286)
BVerwG, Entscheidung vom 12. April 2017 - 2 C 9.17 (https://dejure.org/2017,10286)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,10286) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Rückforderung der Kosten des Studiums und der Fachausbildung nach vorzeitiger Beendigung des Soldatenverhältnisses auf Zeit; Erhebung von Zinsen in Bezug auf die Rückforderungssumme

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückforderung der Kosten des Studiums und der Fachausbildung nach vorzeitiger Beendigung des Soldatenverhältnisses auf Zeit; Erhebung von Zinsen in Bezug auf die Rückforderungssumme

  • rechtsportal.de

    GG Art. 14 Abs. 1
    Rückforderung der Kosten des Studiums und der Fachausbildung nach vorzeitiger Beendigung des Soldatenverhältnisses auf Zeit; Erhebung von Zinsen in Bezug auf die Rückforderungssumme

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Bundeswehrärzte, die ihren Dienst vorzeitig quittieren, müssen dem Bund die Ausbildungskosten erstatten

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Bundeswehrärzte, die ihren Dienst vorzeitig quittieren, müssen dem Bund die Ausbildungskosten erstatten

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Aus Soldatenverhältnis vorzeitig ausgeschiedene Bundeswehrärzte müssen Ausbildungskosten zurückzahlen

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Thüringen, 12.11.2015 - 2 KO 171/15

    Bemessung der Erstattung von Ausbildungskosten bei Kriegsdienstverweigerung

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2017 - 2 C 9.17
    Eine Orientierung des Zinsniveaus an den Refinanzierungskosten des Bundes (so OVG Weimar, Urteil vom 12. November 2015 - 2 KO 171/15 - juris Rn. 33; VG Münster, Urteil vom 21. August 2014 - 5 K 2265/12 - juris Rn. 97) erscheint denkbar, aber gerade vor dem Hintergrund der auch verhaltenslenkenden Funktion der Rückzahlungsverpflichtung keinesfalls zwingend.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2015 - 1 A 930/14

    Erhebung von Stundungszinsen für die Zeit vor Eintritt der Bestandskraft eines

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2017 - 2 C 9.17
    Soweit überhaupt eine Orientierung an Marktzinsen angemessen sein sollte, erscheint der Bezug zu ungesicherten Verbraucherkrediten oder Ausbildungsdarlehen - etwa der Kreditanstalt für Wiederaufbau - eher sachgerecht (vgl. OVG Münster, Urteil vom 1. Juni 2015 - 1 A 930/14 - juris Rn. 65 ff.).
  • BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12

    Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2017 - 2 C 9.17
    Denn die Pflicht des Gesetzgebers, Eingriffsregelungen selbst zu regeln, steigt mit der Wesentlichkeit des Eingriffs (BVerfG, Beschluss vom 21. April 2015 - 2 BvR 1322/12 u.a. - BVerfGE 139, 19 Rn. 52 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 14.05.2014 - 2 B 96.13

    Zum soldatengesetzlichen Dienstzeitbegriff; erneutes Aufgreifen

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2017 - 2 C 9.17
    Außerdem ist bei § 56 Abs. 4 SG 1995 zu berücksichtigen, dass der Rückforderung nicht allein fiskalische, sondern auch verhaltenslenkende Motive des Gesetzgebers zugrunde liegen (BVerwG, Beschluss vom 14. Mai 2014 - 2 B 96.13 - Buchholz 449 § 46 SG Nr. 22 Rn. 7 f. m.w.N.).
  • VG Münster, 21.08.2014 - 5 K 2265/12

    Soldat auf Zeit; Ausbildungskosten; Sanitätsoffizier-Anwärter; Ausbildungsgeld;

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2017 - 2 C 9.17
    Eine Orientierung des Zinsniveaus an den Refinanzierungskosten des Bundes (so OVG Weimar, Urteil vom 12. November 2015 - 2 KO 171/15 - juris Rn. 33; VG Münster, Urteil vom 21. August 2014 - 5 K 2265/12 - juris Rn. 97) erscheint denkbar, aber gerade vor dem Hintergrund der auch verhaltenslenkenden Funktion der Rückzahlungsverpflichtung keinesfalls zwingend.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht