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   BVerwG, 10.10.1985 - 2 CB 25.84   

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BVerwG, 10.10.1985 - 2 CB 25.84 (https://dejure.org/1985,1826)
BVerwG, Entscheidung vom 10.10.1985 - 2 CB 25.84 (https://dejure.org/1985,1826)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Oktober 1985 - 2 CB 25.84 (https://dejure.org/1985,1826)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung - Dauer der Erprobung eines Beamten auf Probe vor seiner Entlassung - Rüge der unvorschriftsmäßigen Besetzung des erkennenden Gerichts - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Feststellung mangelnder ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1985 - 2 CB 25.84
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache dann, wenn sie mindestens eine - vom Beschwerdeführer darzulegende - Rechtsfrage von allgemeiner, d.h. über den Einzelfall hinausreichender Tragweite aufwirft, die zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für eine bedeutsame Fortentwicklung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedarf und deren Beantwortung für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 29.10.1964 - II C 219.62

    Entlassung aus einem Beamtenverhältnis auf Probe - Wahrscheinlichkeit des

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1985 - 2 CB 25.84
    Wird aber während der Probezeit eine mangelnde Bewährung des Probebeamten innerhalb des Beurteilungsspielraums des Dienstherrn festgestellt, die nicht behebbar erscheint, so entspricht es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in der Regel der Fürsorgepflicht des Dienstherrn, den Beamten auf Probe alsbald zu entlassen, schon um ihm Klarheit über seinen künftigen Berufsweg zu verschaffen; dabei genügen auch schon nachhaltige Zweifel, weil auch sie die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit ausschließen (vgl. BVerwGE 11, 139 [BVerwG 29.09.1960 - II C 79/59]; 19, 344 ; Beschluß vom 17. November 1970 - BVerwG 2 B 57.70 - sowie Urteil vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 109.74 - ).
  • BVerwG, 08.08.1984 - 9 CB 828.82

    Bindung des Tatsachengerichts an die revisionsgerichtliche Beurteilung im

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1985 - 2 CB 25.84
    Die vom Kläger behauptete vorübergehende Abwesenheit eines Mitglieds des Gerichts betrifft also nicht die Urteilsfindung und die mit der Revision allein angreifbare Endentscheidung in der Sache, sondern eine dieser vorausgegangene Entscheidung, die einer inhaltlichen Prüfung durch das Revisionsgericht entzogen ist (§ 173 VwGO in Verbindung mit § 548 ZPO, § 152 Abs. 1 VwGO; vgl. hierzu Beschluß vom 8. August 1984 - BVerwG 9 CB 828.82 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 08.11.1982 - 7 CB 98.81

    Rüge einer nicht ordnungsgemäßen Besetzung eines Gerichts innerhalb einer

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1985 - 2 CB 25.84
    Etwaige Mängel bei der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch führen - jedenfalls in der Regel - nicht zu einer unvorschriftsmäßigen Besetzung des erkennenden Gerichts (vgl. Beschluß vom 8. November 1982 - BVerwG 7 CB 98.81 - ).
  • BVerwG, 18.03.1982 - 9 CB 1076.81

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Urteil - Unterzeichnung - Urlaub

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1985 - 2 CB 25.84
    Das Vorbringen in der Revisionsbegründungsschrift vom 8. August 1984 enthält keine Tatsachen, aus denen sich - ihre Richtigkeit unterstellt - der gerügte wesentliche Verfahrensmangel ergibt (vgl. zu den Darlegungserfordernissen bei einer auf § 133 VwGO gestützten Revision Beschlüsse vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 C 5.80 - <DVBl. 1981, 493> und vom 18. März 1982 - BVerwG 9 CB 1076.81 - ).
  • BVerwG, 29.09.1960 - II C 79.59

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1985 - 2 CB 25.84
    Wird aber während der Probezeit eine mangelnde Bewährung des Probebeamten innerhalb des Beurteilungsspielraums des Dienstherrn festgestellt, die nicht behebbar erscheint, so entspricht es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in der Regel der Fürsorgepflicht des Dienstherrn, den Beamten auf Probe alsbald zu entlassen, schon um ihm Klarheit über seinen künftigen Berufsweg zu verschaffen; dabei genügen auch schon nachhaltige Zweifel, weil auch sie die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit ausschließen (vgl. BVerwGE 11, 139 [BVerwG 29.09.1960 - II C 79/59]; 19, 344 ; Beschluß vom 17. November 1970 - BVerwG 2 B 57.70 - sowie Urteil vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 109.74 - ).
  • BVerwG, 23.10.1980 - 2 C 5.80

    Darlegungsanforderungen an eine Rüge wegen fehlerhafter Besetzung eines Gerichts

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1985 - 2 CB 25.84
    Das Vorbringen in der Revisionsbegründungsschrift vom 8. August 1984 enthält keine Tatsachen, aus denen sich - ihre Richtigkeit unterstellt - der gerügte wesentliche Verfahrensmangel ergibt (vgl. zu den Darlegungserfordernissen bei einer auf § 133 VwGO gestützten Revision Beschlüsse vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 C 5.80 - <DVBl. 1981, 493> und vom 18. März 1982 - BVerwG 9 CB 1076.81 - ).
  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1985 - 2 CB 25.84
    Der von der Beschwerde sinngemäß geltend gemachte Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) wäre nur dann im Sinne des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO ausreichend bezeichnet, wenn in der Beschwerdeschrift auch dargelegt worden wäre, inwiefern das Urteil des Berufungsgerichts auf der unterlassenen weiteren Ermittlung und Beweisaufnahme beruht oder beruhen kann (vgl. BVerwGE 31, 212 [BVerwG 22.01.1969 - VI C 52/65]; Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ).
  • BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
    Auszug aus BVerwG, 10.10.1985 - 2 CB 25.84
    Der von der Beschwerde sinngemäß geltend gemachte Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) wäre nur dann im Sinne des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO ausreichend bezeichnet, wenn in der Beschwerdeschrift auch dargelegt worden wäre, inwiefern das Urteil des Berufungsgerichts auf der unterlassenen weiteren Ermittlung und Beweisaufnahme beruht oder beruhen kann (vgl. BVerwGE 31, 212 [BVerwG 22.01.1969 - VI C 52/65]; Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 10.10.1985 - 2 CB 25.84
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache dann, wenn sie mindestens eine - vom Beschwerdeführer darzulegende - Rechtsfrage von allgemeiner, d.h. über den Einzelfall hinausreichender Tragweite aufwirft, die zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für eine bedeutsame Fortentwicklung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedarf und deren Beantwortung für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 31.01.1980 - 3 C 118.79

    Besetzungsrüge - Mündliche Verhandlung - Wahrnehmungsfähigkeit

  • BVerwG, 24.11.1983 - 2 C 28.82

    Revisibilität - Landespersonalvertretungsgesetz - Unschädlichkeit eines Fehlers -

  • BVerwG, 20.04.1977 - VI C 109.74

    Antrag auf Verlängerung einer Beurlaubung zum Ablegen einer zweiten Staatsprüfung

  • BVerwG, 03.03.1975 - VI CB 43.74

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 17.11.1970 - II B 57.70

    Entscheidung über die Bewährung eines Beamten auf Probe grundsätzlich erst nach

  • BVerwG, 27.04.1961 - II CB 81.60

    Unvorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - Vorübergehende Entfernung eines

  • BVerwG, 25.02.1993 - 2 C 27.90

    Beamtenrecht - Probezeit - Kündigung - Beamtenverhältnis auf Lebenszeit

    Eine weitere Möglichkeit sieht das Gesetz nicht vor (vgl. u. a. Beschlüsse vom 10. Juni 1977 - BVerwG 2 B 15.77 - (Buchholz 230 § 127 Nr. 34); vom 10. Oktober 1985 - BVerwG 2 CB 25.84 - (Buchholz 237.5 § 42 Nr. 4)).

    Beamte, die sich nicht bewähren, sind gemäß § 7 Abs. 5 Satz 3 der Verordnung über die Laufbahnen der Beamten im Lande Nordrhein-Westfalen (Laufbahnverordnung - LVO -) vom 9. Januar 1973 (GV.NW. S. 30); gleichlautend § 7 Abs. 6 Satz 3 in der Bekanntmachung der Neufassung der Verordnung über die Laufbahnen der Beamten im Lande Nordrhein-Westfalen (Laufbahnverordnung - LVO -) vom 15. Dezember 1988 (GV.NW. S. 1) zu entlassen (vgl. auch Beschlüsse vom 10. Oktober 1985 - BVerwG 2 CB 25.84 - (a.a.O. mit weiteren Nachweisen); vom 17. November 1989 - BVerwG 2 B 133.89 - (Buchholz 237.0 § 41 Nr. 1); Urteil vom 24. November 1988 - BVerwG 2 C 24.87 - (a.a.O.)).

    Für den Dienstherrn besteht danach kein Ermessen, einen Beamten, der sich nicht bewährt hat, gleichwohl auf Dauer zu beschäftigen (so bereits BVerwGE 19, 344 (348, 349), [BVerwG 29.10.1964 - II C 219/62]wonach es unzulässig ist, eine alsbaldige Entlassung wegen gesundheitlicher Eignung hinauszuzögern, weil der Wunsch des Dienstherrn besteht, den fachlich als befähigt erkannten Beamten auf Probe, einen Lehrer, wegen des Mangels an Lehrkräften zunächst noch weiter zu beschäftigen; vgl. auch BVerwGE 85, 177 (184) [BVerwG 31.05.1990 - 2 C 35/88]; inzidenter auch Beschlüsse vom 10. Oktober 1985 - BVerwG 2 CB 25.84 - (a.a.O.); vom 22. September 1986 - BVerwG 2 B 82.86 - (a.a.O.)).

    Maßgebend für die Entscheidung des Dienstherrn ist die Bewährung bzw. Nichtbewährung des Beamten während der laufbahnrechtlichen Probezeit (vgl. Beschlüsse vom 4. Februar 1982 - BVerwG 2 B 161.91 - (a.a.O.); vom 1. September 1988 - BVerwG 2 B 105.88 - (a.a.O.); vom 10. Oktober 1985 - BVerwG 2 CB 25.84 - (a.a.O.); Urteile vom 24. November 1988 - BVerwG 2 C 24.87 - (a.a.O.); vom 15. Juni 1989 - BVerwG 2 A 3.86 - (Buchholz 232.1 § 7 Nr. 4); vom 31. Mai 1990 - BVerwG 2 C 35.88 - (a.a.O.)).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2016 - 4 S 1082/14

    Verlängerung der Probezeit bei Eignungszweifeln; Umfang der

    Ihm steht vielmehr eine "zeitliche Toleranzspanne" (BVerwG, Urteil vom 25.02.1993 - 2 C 27.90 -, BVerwGE 92, 147) zur Verfügung, um innerhalb einer angemessenen Frist ohne schuldhaftes Zögern (BVerwG, Urteil vom 15.06.1989, a.a.O.) darüber zu entscheiden, ob sich der Beamte bewährt hat oder (noch) nicht und ob im zuletzt genannten Fall mit einer Entlassung oder mit einer Verlängerung der Probezeit reagiert werden soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.02.1993, a.a.O.; Beschluss vom 10.04.1991 - 2 B 115.90 -, Juris; Urteil vom 31.05.1990, a.a.O.; Beschluss vom 10.10.1985 - 2 CB 25.84 -, Buchholz 237.5 § 42 LBG Hessen Nr. 4; Urteil vom 29.10.1964 - II C 219.62 -, BVerwGE 19, 344; Senatsbeschluss vom 07.07.2015, a.a.O.; Sächsisches OVG, Beschluss vom 25.07.2000 - 2 BS 59/00 -, …
  • VG Kassel, 05.05.2015 - 1 L 2196/14

    Entlassung eines Probebeamten wegen fehlender Bewährung

    Die Kann-Formulierung in § 23 Abs. 3 Nr. 2 BeamtStG bedeutet demnach nur, dass der Dienstherr die Probezeit eines Beamten verlängern kann, wenn die Nichtbewährung des Beamten - anders als im Fall des Antragstellers - noch nicht endgültig feststeht (Vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 19. März 1998 - 2 C 5.97-, a.a.O.; Urteil vom 29. Mai 1990 - 2 C 35.88 -, NVwZ 1991, 170; Beschluss vom 10. Oktober 1985 - 2 CB 25.84 -, Buchholz 237.5, § 42 HessLBG Nr. 4).
  • VG Ansbach, 22.03.2018 - AN 1 S 18.00403

    Entlassung eines Beamten auf Probe im Polizeivollzugsdienst wegen persönlicher

    In diesem Fall entspricht es in der Regel der Fürsorgepflicht des Dienstherrn, den Beamten auf Probe alsbald zu entlassen, schon um ihm Klarheit über seinen künftigen Berufs Weg zu verschaffen (vgl. BVerwG, B.v. 10.10.1985 - 2 CB 25.84, Buchholz 237.5 § 52 Nr. 4).
  • OVG Niedersachsen, 12.06.2020 - 5 ME 91/20

    Bewährung; Elternzeit; Höchstdauer der Probezeit; Probezeit

    Dabei liegt mangelnde Bewährung bereits dann vor, wenn nachhaltige Zweifel bestehen, ob der Beamte den an ihn zu stellenden Anforderungen gerecht wird (BVerwG, Beschluss vom 10.10.1985 - BVerwG 2 CB 25.84 -, juris Rn 3 m. w. N.).
  • VG München, 03.11.2022 - M 5 S 22.3720

    Enlassung einer Beamtin auf Probe aus dem Polizeivollzugsdienst wegen fehlender

    Wird während der Probezeit eine mangelnde Bewährung des Probebeamten - innerhalb des Beurteilungsspielraums des Dienstherrn - festgestellt, die nicht behebbar erscheint, so trägt § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BeamtStG der Fürsorgepflicht des Dienstherrn Rechnung, der es in der Regel entspricht, den Beamten auf Probe in diesem Fall alsbald zu entlassen, schon um ihm Klarheit über seinen künftigen Berufsweg zu verschaffen (BVerwG, B.v. 20.11.1989 - 2 B 153.89 - DokBer B1990, 127, juris Ls. 2 mwN.; BVerwG, B.v. 10.10.1985 - 2 CB 25.84 - Buchholz 237.5 § 52 Nr. 4, juris Rn. 3).
  • VG Ansbach, 19.04.2016 - AN 1 K 15.02332

    Entlassung eines Polizeimeisters aus dem Beamtenverhältnis auf Probe

    In diesem Fall entspricht es in der Regel der Fürsorgepflicht des Dienstherrn, den Beamten auf Probe alsbald zu entlassen, schon um ihm Klarheit über seinen künftigen Berufsweg zu verschaffen (vgl. BVerwG, B. v. 10.10.1985 - 2 CB 25.84, Buchholz 237.5 § 52 Nr. 4).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.01.2024 - 10 S 41.22

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe; mangelnde gesundheitliche und

    Wird aber während der Probezeit eine mangelnde Bewährung des Probebeamten innerhalb des Beurteilungsspielraums des Dienstherrn festgestellt, die nicht behebbar erscheint, so entspricht es in der Regel der Fürsorgepflicht des Dienstherrn, den Beamten auf Probe alsbald zu entlassen, schon um ihm Klarheit über seinen künftigen Berufsweg zu verschaffen; dabei genügen auch schon nachhaltige Zweifel, weil auch sie die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit ausschließen (BVerwG, Beschluss vom 10. Oktober 1985 - BVerwG 2 CB 25.84 -, juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VG Ansbach, 19.03.2013 - AN 1 S 13.00363

    Entlassung einer Lehrerin aus dem Beamtenverhältnis auf Probe; fehlende fachliche

    In diesem Fall entspricht es in der Regel der Fürsorgepflicht des Dienstherrn, den Beamten auf Probe alsbald zu entlassen, schon um ihm Klarheit über seinen künftigen Berufsweg zu verschaffen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.10.1985 - 2 CB 25.84, Buchholz 237.5 § 52 Nr. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2010 - 1 B 1240/10

    Ausschluss einer Ernennung eines Beamten auf Lebenszeit bereits bei in der

    13 vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Oktober 1985 - 2 CB 25.84 -, Buchholz 237.5 § 42 LBG Hessen, Nr. 4 = juris Rn. 3; BayVGH, Beschluss vom 19. Juli 2010 - 3 CS 10.887 -, juris Rn. 27. Thüringer OVG, Beschluss vom 1. September 2009 - 2 EO 383/08 -, juris Rn. 70.

    15 vgl. BVerwG, Urteil vom 19. März 1998 - 2 C 5/97 -, BVerwGE 106, 263 = juris Rn. 35; Beschluss vom 10. Oktober 1985 - 2 CB 25.84 -, Buchholz 237.5 § 42 LBG Hessen, Nr. 4 = juris Rn. 3; Beschluss des Senats vom 17. November 2003 - 1 B 1718/03 -, n. v.; BayVGH, Beschluss vom 19. Juli 2010 - 3 CS 10.887 -, juris Rn. 27; Thüringer OVG, Beschluss vom 1. September 2009 - 2 EO 383/08 -, juris Rn. 90; Brockhaus, in: Schütz/Maiwald, Beamtenrecht, Lsbl., Stand Oktober 2010, Teil B, § 23 BeamtStG, Rn. 147.

  • VG Saarlouis, 17.10.2018 - 2 L 1276/18

    Entlassung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen

  • OVG Niedersachsen, 25.01.2022 - 5 LB 145/18

    Beurteilungsfehler; Beurteilungslücke; Bewährung; Verlängerung Probezeit

  • BVerwG, 13.06.1991 - 5 ER 614.90

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anspruch auf eine vorschriftsmäßige

  • BVerwG, 20.11.1989 - 2 B 153.89

    Begriff der "grundsätzlichen Bedeutung" bei einer Nichtzulassungsbeschwerde -

  • OVG Saarland, 07.11.2007 - 1 B 353/07

    Entlassung einer Probebeamtin wegen Nichtbewährung durch Eilentscheidung des

  • VG Wiesbaden, 17.01.2022 - 3 K 1578/15

    Entlassung eines Professors an der Hochschule RheinMain aus dem Beamtenverhältnis

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.01.2018 - 2 LA 35/16

    Entlassung aus dem Dienst aufgrund Nichtbewährung in der Probezeit

  • VG Schleswig, 16.10.2019 - 12 B 56/19

    Entlassung in der Probezeit

  • VG Regensburg, 13.02.2017 - RO 1 S 16.1815

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen Cannabiskonsums

  • BVerwG, 17.10.1989 - 2 B 133.89

    Beamter auf Probe; Entlassung; Mangelnde Bewährung; Dienstunfähigkeit

  • VG Saarlouis, 30.08.2011 - 2 L 498/11

    Entlassung aus dem Probebeamtenverhältnis wegen mangelnder Bewährung

  • BVerwG, 10.10.2000 - 5 B 41.00

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der aufgeworfenen Rechtsfrage -

  • BVerwG, 13.01.1987 - 2 CB 40.85

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • VG Frankfurt/Oder, 05.10.2020 - 2 K 4225/17

    Recht der Landesbeamten; Entlassung; Probebeamter

  • BVerwG, 09.03.1993 - 2 B 187.92

    Beurteilung der Probezeit eines Beamten - Berücksichtigung aller dienstlichen

  • VG Saarlouis, 15.03.2011 - 2 L 2398/10

    Sachliche Zuständigkeit für Entlassung eines Kommunalbeamten auf Probe wegen

  • VG Gera, 24.05.1995 - 1 K 333/94

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe; Entlassung wegen mangelnder

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