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   BVerwG, 29.10.1979 - II CB 30.77   

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BVerwG, 29.10.1979 - II CB 30.77 (https://dejure.org/1979,357)
BVerwG, Entscheidung vom 29.10.1979 - II CB 30.77 (https://dejure.org/1979,357)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Oktober 1979 - II CB 30.77 (https://dejure.org/1979,357)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Notwendige Beiladung einer politischen Partei mit verfassungsfeindlichen Zielsetzungen wegen der sich für sie mittelbar aus Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz (GG) ergebenden faktischen Nachteile - Berücksichtigung der Kandidatur für eine politische Partei mit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (42)

  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1979 - 2 CB 30.77
    Das gilt insbesondere für ihre Angriffe gegen die vom Berufungsgericht unter anderem unter Hinweis auf BVerwGE 47, 330 (360) [BVerwG 06.02.1975 - II C 68/73], BVerwGE 52, 313 (334) [BVerwG 22.04.1977 - VII C 17/74], die diesen Revisionsentscheidungen zugrundeliegenden Berufungsurteile und das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 31. März 1976 - 5 AZR 104/74 - (NJW 1976, 1708 [BAG 31.03.1976 - 5 AZR 104/74] = DÖD 1977, 33) auf die Untersuchung parteioffizieller Verlautbarungen der DKP gestützte Feststellung, daß diese Partei verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, ferner auch für ihre Angriffe gegen die Art der Einzelfallprüfung durch das Berufungsgericht.

    Denn Streitgegenstand des vorliegenden Verwaltungsstreitverfahrens ist der von der Klägerin geltend gemachte Anspruch, den Beklagten zu verpflichten, sie unter Ernennung zur Beamtin auf Probe in den Schuldienst des Landes Hessen einzustellen, nicht aber die sich im Rahmen des Art. 21 Abs. 2 GG stellende Frage nach der aktiv kämpferischen Haltung einer politischen Partei gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung (vgl. Urteil vom 6. Februar 1975 - BVerwG 2 C 68.73 - [BVerwGE 47, 330 [348 f.]]).

    Sie führt vielmehr selbst unter Bezugnahme auf BVerwGE 47, 330 (363) [BVerwG 06.02.1975 - II C 68/73] aus, daß die sachlich-rechtlichen Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts, von denen der angefochtene Beschluß abweichen soll, nicht zu dessen tragenden Gründen gehören, sondern eine Hilfsbegründung betreffen.

    In diesem Zusammenhang kann das auf innerer Überzeugung fußende Bekenntnis des Bewerbers zu den mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht zu vereinbarenden Zielen einer extremistischen politischen Partei linker oder rechter Prägung - unabhängig von der Feststellung ihrer Verfassungswidrigkeit durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts - bedeutsam sein, insbesondere wenn der Parteibeitritt aufgrund freier Willensentscheidung erfolgt ist und zu politischen Aktivitäten für die Ziele der Partei verpflichtet (vgl. BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [359]; BVerwGE 47, 330 [338 f.]; 52, 313 [336 f.]).

    In diesem Zusammenhang hat der beschließende Senat im Urteil vom 6. Februar 1975 - BVerwG 2 C 68.73 - (a.a.O. [360]) auch ausgeführt, daß ein aus einem derartigen Verhalten gezogener Schluß, der Beamtenbewerber bekenne sich zu den Zielen einer derartigen politischen Partei und fühle sich ihrer Durchsetzung verpflichtet, durch eine Kandidatur für diese Partei im Bundestagswahlkampf unterstrichen und bestätigt werde.

    Aus diesem Grunde hat auch der beschließende Senat im Urteil vom 6. Februar 1975 - BVerwG 2 C 68.73 - (a.a.O. [360]) nicht beanstandet, daß im Rahmen der erforderlichen Einzelfallprüfung eine Kandidatur im Bundestagswahlkampf berücksichtigt worden ist.

    Mit dieser Auslegung des Art. 21 GG im Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1975 steht im übrigen auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts insbesondere zu Art. 21 Abs. 2 GG, der die Beschränkung des Grundrechts aus Art. 21 Abs. 1 GG und deren Voraussetzungen und Grenzen regelt (BVerwGE 47, 330 [344 ff.]; 365 [373] sowie 52, 313 [327 f.]) und auch die des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 31. März 1976 - 5 AZR 104/74 - (a.a.O.) im Einklang.

    Das Berufungsgericht geht mithin davon aus, daß im Rahmen der nach Art. 33 Abs. 2 GG zu prüfenden Eignung des Beamtenbewerbers weder der Begriff der Rechtswidrigkeit von Bedeutung ist, noch mit dem Bescheid, der Bewerber sei nicht geeignet, ein Unwerturteil verbunden wird (BVerwGE 47, 330 [347]).

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1979 - 2 CB 30.77
    Sie führt im einzelnen aus, daß das Berufungsgericht nur aufgrund seiner, der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - (BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73]) ihrer Meinung nach nicht Rechnung tragenden, fehlerhaften Einschätzung der Rechtslage die erforderlichen - im einzelnen in der Beschwerdeschrift aber auch nicht angeführten - Beweise nicht erhoben habe.

    Auch das weitere Vorbringen der Beschwerde, das angefochtene Urteil des Verwaltungsgerichtshofs und das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. April 1977 - BVerwG 7 C 17.74 - (BVerwGE 52, 313) wichen von dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - (a.a.O.) ab, ist unbeachtlich.

    Im Übrigen ergibt sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [359]) und des Bundesverwaltungsgerichts, daß nicht allein schon der Beitritt und die Zugehörigkeit zu einer Partei mit verfassungsfeindlichen Zielen die Annahme eines Gewährbietens zwingend ausschließen.

    In diesem Zusammenhang kann das auf innerer Überzeugung fußende Bekenntnis des Bewerbers zu den mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht zu vereinbarenden Zielen einer extremistischen politischen Partei linker oder rechter Prägung - unabhängig von der Feststellung ihrer Verfassungswidrigkeit durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts - bedeutsam sein, insbesondere wenn der Parteibeitritt aufgrund freier Willensentscheidung erfolgt ist und zu politischen Aktivitäten für die Ziele der Partei verpflichtet (vgl. BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [359]; BVerwGE 47, 330 [338 f.]; 52, 313 [336 f.]).

    Auch die Prüfung der Verfassungstreue eines Beamtenbewerbers ist in keiner Weise von der Zielrichtung bestimmt, die Übernahme oder Ausübung eines Abgeordnetenmandats zu erschweren oder gar unmöglich zu machen, sondern erfolgt in Ansehung der Sicherung des Verfassungsstaates vor Gefahren aus dem Kreis seiner Beamten (vgl. auch hierzu BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [359]).

    Die sich bei der Verfassungstreueprüfung von Beamtenbewerbern aus Art. 21 GG ergebenden Fragen sind vom Bundesverfassungsgericht in dem Beschluß vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - (a.a.O. [357 ff.]) entschieden.

  • BAG, 31.03.1976 - 5 AZR 104/74

    Öffentlicher Dienst: Eignung - Befähigung - fachliche Leistung - Lehrer -

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1979 - 2 CB 30.77
    Das gilt insbesondere für ihre Angriffe gegen die vom Berufungsgericht unter anderem unter Hinweis auf BVerwGE 47, 330 (360) [BVerwG 06.02.1975 - II C 68/73], BVerwGE 52, 313 (334) [BVerwG 22.04.1977 - VII C 17/74], die diesen Revisionsentscheidungen zugrundeliegenden Berufungsurteile und das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 31. März 1976 - 5 AZR 104/74 - (NJW 1976, 1708 [BAG 31.03.1976 - 5 AZR 104/74] = DÖD 1977, 33) auf die Untersuchung parteioffizieller Verlautbarungen der DKP gestützte Feststellung, daß diese Partei verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, ferner auch für ihre Angriffe gegen die Art der Einzelfallprüfung durch das Berufungsgericht.

    Diese Auffassung steht entgegen dem Beschwerdevorbringen auch nicht im Widerspruch zu den Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 31. März 1976 - 5 AZR 104/74 - (DÖD 1977, 33 [38] = NJW 1976, 1708 [BAG 31.03.1976 - 5 AZR 104/74] [1712]).

    Mit dieser Auslegung des Art. 21 GG im Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1975 steht im übrigen auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts insbesondere zu Art. 21 Abs. 2 GG, der die Beschränkung des Grundrechts aus Art. 21 Abs. 1 GG und deren Voraussetzungen und Grenzen regelt (BVerwGE 47, 330 [344 ff.]; 365 [373] sowie 52, 313 [327 f.]) und auch die des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 31. März 1976 - 5 AZR 104/74 - (a.a.O.) im Einklang.

  • BVerwG, 22.04.1977 - VII C 17.74

    Verfassungstreue eines Lehrbeauftragten - Staatliche Entscheidungsbefugnis -

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1979 - 2 CB 30.77
    Das gilt insbesondere für ihre Angriffe gegen die vom Berufungsgericht unter anderem unter Hinweis auf BVerwGE 47, 330 (360) [BVerwG 06.02.1975 - II C 68/73], BVerwGE 52, 313 (334) [BVerwG 22.04.1977 - VII C 17/74], die diesen Revisionsentscheidungen zugrundeliegenden Berufungsurteile und das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 31. März 1976 - 5 AZR 104/74 - (NJW 1976, 1708 [BAG 31.03.1976 - 5 AZR 104/74] = DÖD 1977, 33) auf die Untersuchung parteioffizieller Verlautbarungen der DKP gestützte Feststellung, daß diese Partei verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, ferner auch für ihre Angriffe gegen die Art der Einzelfallprüfung durch das Berufungsgericht.

    Auch das weitere Vorbringen der Beschwerde, das angefochtene Urteil des Verwaltungsgerichtshofs und das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. April 1977 - BVerwG 7 C 17.74 - (BVerwGE 52, 313) wichen von dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - (a.a.O.) ab, ist unbeachtlich.

    In diesem Zusammenhang kann das auf innerer Überzeugung fußende Bekenntnis des Bewerbers zu den mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht zu vereinbarenden Zielen einer extremistischen politischen Partei linker oder rechter Prägung - unabhängig von der Feststellung ihrer Verfassungswidrigkeit durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts - bedeutsam sein, insbesondere wenn der Parteibeitritt aufgrund freier Willensentscheidung erfolgt ist und zu politischen Aktivitäten für die Ziele der Partei verpflichtet (vgl. BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [359]; BVerwGE 47, 330 [338 f.]; 52, 313 [336 f.]).

  • BVerwG, 17.07.1963 - V C 214.62
    Auszug aus BVerwG, 29.10.1979 - 2 CB 30.77
    Damit aber kann ein Formfehler im Sinne des § 133 Nr. 5 VwGO nicht geltend gemacht werden (vgl. Urteil vom 17. Juli 1963 - BVerwG 5 C 214.62 - [Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 3]).
  • BVerwG, 06.07.1966 - V C 80.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1979 - 2 CB 30.77
    Insoweit hat sie ebenfalls die verfahrensrechtlichen Mittel der Abhilfe - z.B. Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit - nicht ergriffen (BVerwGE 24, 264).
  • BVerwG, 23.02.1977 - 7 CB 74.75

    Anfechtungsverfahren - Persönliche Beitragspflicht - Grundstückseigentümer -

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1979 - 2 CB 30.77
    Denn die Rechtsstellung eines Beteiligten am Verfahren (§ 63 Nr. 3 VwGO) erlangt ein Beizuladener erst mit der Zustellung des Beiladungsbeschlusses (vgl. Beschluß vom 23. Februar 1977 - BVerwG 7 CB 74.75 - [Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 45]).
  • BVerwG, 07.04.1977 - 6 B 47.76

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1979 - 2 CB 30.77
    Es kann keinem Zweifel unterliegen, ist selbstverständlich und deshalb nicht klärungsbedürftig und ohne rechtsgrundsätzliche Bedeutung, daß starre Beweisregeln positiver oder negativer Art mit dem im Verwaltungsstreitverfahren aufgrund der Untersuchungsmaxime besonders ausgeprägten Grundsatz der freien Beweiswürdigung unvereinbar wären (so auch Beschluß vom 7. April 1977 - BVerwG VI B 47.76 -).".
  • BVerwG, 31.08.1979 - 2 B 18.77

    Verwertung einer vom Beklagten eingereichten Schrift des Klägers ohne Erörterung

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1979 - 2 CB 30.77
    Nach ständiger Praxis der mit dem Recht des öffentlichen Dienstes befaßten Revisionssenate des Bundesverwaltungsgerichts ist bei einer auf Einstellung in den öffentlichen Dienst gerichteten Klage, soweit es sich um ein Beamtenverhältnis auf Widerruf oder auf Probe handelt, der - geschätzte - hälftige Wert des jährlichen Endgrundgehalts zugrunde zu legen (vgl. Beschluß vom 31. August 1979 - BVerwG 2 B 18.77 -).
  • BVerwG, 26.05.1976 - 6 B 28.76

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1979 - 2 CB 30.77
    So hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts bereits im Beschluß vom 18. Juli 1977 - BVerwG 6 B 28.76 - unter anderem ausgeführt:.
  • BVerwG, 19.08.1975 - 6 CB 68.75

    Rücknahme von Nichtzulassungsbeschwerde und Revision

  • BVerwG, 02.11.1972 - V CB 6.72
  • BVerwG, 20.07.1979 - 2 B 21.79

    Klage eines Beamten auf Einstellung - Vornahme einer Zusage - Verbindlichkeit

  • BVerwG, 11.11.1970 - VI C 49.68

    Geltendmachung Beamtenrechtlicher Versorgungsansprüche - Verletzung der

  • BVerwG, 28.06.1978 - 6 B 14.78

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Rüge der Verletzung der Hinweispflicht

  • BVerwG, 10.09.1979 - 2 B 77.77

    Zweifel an der Verfassungstreue einzelner Beamter wegen deren Zugehörigkeit zu

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvE 1/75

    Parteienprivileg und Bewertung einer Partei im Verfassungsschutzbericht

  • BVerwG, 29.09.1976 - 7 CB 46.76

    Verletzung des rechtlichen Gehörs - Darlegungspflicht

  • BVerwG, 10.04.1963 - VIII B 16.62

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 14.03.1973 - I WB 26.73

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 26.03.1975 - II C 11.74

    Übernahme in Beamtendienst; Freiheitliche demokratische Grundordnung;

  • BVerwG, 11.10.1977 - 6 B 14.77
  • BVerwG, 02.03.1976 - 7 B 22.76

    Klage gegen das Nichtbestehen einer ärztlichen Vorprüfung - Voreingenommenheit

  • BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
  • BVerwG, 24.02.1977 - 2 B 60.76

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 09.11.1977 - 6 B 26.77

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - An die Darlegung der

  • BVerwG, 28.08.1964 - VI C 35.62

    Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit - Rechtskräftige Aufhebung

  • BVerwG, 19.11.1974 - V B 90.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

  • BVerwG, 26.10.1973 - II B 55.73

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

  • BVerwG, 06.03.1970 - VI B 42.69

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

  • BVerwG, 29.09.1978 - 2 B 54.78

    Widerruf des Beamtenverhältnisses eines wissenschaftlichen Hochschulassistenten -

  • BVerfG, 08.05.1973 - 2 BvL 13/72
  • BVerwG, 31.05.1978 - 7 B 36.78

    Verfassungsmäßigkeit einer prüfungsrechtlichen Übergangsregelung - Abweichung von

  • BVerwG, 01.03.1974 - II B 23.73

    Aufgabenstellung des ständigen Vertreters des Leiters einer Berufsschule -

  • BVerwG, 18.12.1972 - II B 24.72

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der

  • BVerwG, 09.11.1972 - II CB 30.72

    Verstoß gegen den Grundsatz auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Antrag auf

  • BVerwG, 03.10.1972 - VI B 57.71

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung

  • BVerwG, 12.04.1972 - VI B 65.71

    Zulässigkeit der Ablehnung von Beweisanträgen im Verwaltungsprozess -

  • BVerwG, 28.02.1972 - II B 5.72

    Grundsätzliche Bedeutung einer Revision - Umzugskostenvergütung bei

  • BVerwG, 30.01.1961 - VIII B 159.60

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 31.10.1972 - II B 6.72
  • BVerwG, 27.11.1980 - 2 C 38.79

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Eignungsbeurteilung des

    Auch die Mitgliedschaft in einer Partei mit Zielen, die mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht vereinbar sind, schließt nicht zwingend ein verfassungstreues Verhalten aus (BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [335, 359]; BVerwGE 52, 313 [336]; vgl. auch das zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgeseheneUrteil vom 31. Januar 1980 - BVerwG 2 C 5.78 -[NJW 1980, 2145] sowieBeschlüsse vom 29. Oktober 1979 - BVerwG 2 CB 30.77 - [Buchholz 237.5 § 7 HessBG Nr. 1] undvom 11. März 1980 - BVerwG 2 B 50.79 -).

    Beurteilungselenente können dabei auch weitere politische Aktivitäten in einer Partei oder anderen Organisationen mit der Verfassungsordnung widerstreitenden Zielsetzungen sein, etwa die Kandidatur im Bundestagswahlkampf für eine solche Partei oder auf anderer Ebene für deren Unterorganisationen(Beschlüsse vom 29. Oktober 1979 - BVerwG 2 CB 30.77 - [a.a.O.] undvom 11. März 1980 - BVerwG 2 B 50.79 -) sowie die Herausgabe und Verteilung von Flugblättern mit eindeutig der Verfassungsordnung widerstreitendem Inhalt (vgl. u.a.Beschluß vom 21. Juli 1976 - BVerwG 6 B 1.76 - [ZBR 1976, 312]).

    Ein schematisches Anknüpfen rechtserheblicher Zweifel an die Feststellung bestimmter Verhaltensweisen ist nicht zulässig (vgl. BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [354 f.]), Die Frage, ob der Beamtenbewerber nach seiner Persönlichkeit die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten, gründet sich auf eine von Fall zu Fall wechselnde Vielzahl von Beurteilungselementen (BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [353]; BVerwGE 52, 313 [336];Beschluß vom 29. Oktober 1979 - BVerwG 2 CB 30.77 - [a.a.O.]; BAG, Urteil vom 5. März 1980 - 5 AZR 604/78 - [NJW 1981, 71]) und ist weitgehend Tatfrage (vgl. u.a.Beschlüsse vom 5. Dezember 1977 - BVerwG 6 CB 41.77 -, vom 29. Oktober 1979 - BVerwG 2 CB 30.77 - [a.a.O.] undvom 11. März 1980 - BVerwG 2 B 50.79 -).

    Dies ergibt sich bereits aus der bisherigen Rechtsprechung des erkennenden Senats, von der abzuweichen kein Anlaß besteht (u.a. BVerwGE 47, 330 [338/339];Beschlüsse vom 29. Oktober 1979 - BVerwG 2 CB 30.77 - [a.a.O.] undvom 14. November 1979 - BVerwG 2 B 94.78 -).

  • BVerwG, 28.11.1980 - 2 C 27.78

    Beamtenbewerber - Prognose der Verfassungstreue - Verfassungsordnung -

    Auch die Mitgliedschaft in einer Partei mit Zielen, die mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht vereinbar sind, schließt nicht zwingend ein verfassungstreues Verhalten aus (BVerfGE 39, 334 [335, 359]; BVerwGE 52, 313 [336]; vgl. auch das zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehene Urteil vom 31. Januar 1980 - BVerwG 2 C 5.78 - [NJW 1980, 2145] sowie Beschlüsse vom 29. Oktober 1979 - BVerwG 2 CB 30.77 - [Buchholz 237.5 § 7 HessBG Nr. 1] und vom 11. März 1980 - BVerwG 2 B 50.79 -).

    Beurteilungselemente können dabei auch weitere politische Aktivitäten in einer Partei oder anderen Organisationen mit der Verfassungsordnung widerstreitenden Zielsetzungen sein, etwa die Kandidatur im Bundestagswahlkampf für eine solche Partei oder auf anderer Ebene für deren Unterorganisationen (Beschlüsse vom 29. Oktober 1979 - BVerwG 2 CB 30.77 - [a.a.O.] und vom 11. März 1980 - BVerwG 2 B 50.79 -) sowie die Herausgabe und Verteilung von Flugblättern mit eindeutig der Verfassungsordnung widerstreitendem Inhalt (vgl. u.a. Beschluß vom 21. Juli 1976 - BVerwG 6 B 1.76 - [ZBR 1976, 312]).

    Die Frage, ob der Beamtenbewerber nach seiner Persönlichkeit die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten, gründet sich auf eine von Fall zu Fall wechselnde Vielzahl von Beurteilungselementen (BVerfGE 39, 334 [353]; BVerwGE 52, 313 [336]; Beschluß vom 29. Oktober 1979 - BVerwG 2 CB 30.77 - [a.a.O.]; BAG, Urteil vom 5. März 1980 - 5 AZR 604/78 - [NJW 1981, 71]) und ist weitgehend Tatfrage (vgl. u.a. Beschlüsse vom 5. Dezember 1977 - BVerwG 6 CB 41.77 -, vom 29. Oktober 1979 - BVerwG 2 CB 30.77 - [a.a.O.] und vom 11. März 1980 - BVerwG 2 B 50.79 -).

    Dies ergibt sich bereits aus der bisherigen Rechtsprechung des erkennenden Senats, von der abzuweichen kein Anlaß besteht (u.a. BVerwGE 47, 330 [330/339]; Beschlüsse vom 29. Oktober 1979 - BVerwG 2 CB 30.77 - [a.a.O.] und vom 14. November 1979 - BVerwG 2 B 94.78 -).

  • BVerwG, 28.11.1980 - 2 C 24.78

    Beamter auf Probe - Entlassung - Verfassungstreue - Beamtenverhältnis - Probezeit

    Wie in dem angeführten Urteil vom 27. November 1980 - BVerwG 2 C 38.79 - weiter ausgeführt ist, schließt zwar die Mitgliedschaft eines Beamtenbewerbers in einer Partei mit derartigen Zielsetzungen ein verfassungstreues Verhalten als Beamter nicht zwingend aus (BVerfGE 39, 334 [335, 359]; BVerwGE 52, 313 [336]; vgl. auch das zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehene Urteil vom 31. Januar 1980 - BVerwG 2 C 5.78 - [NJW 1980, 2145] sowie Beschlüsse vom 29. Oktober 1979 - BVerwG 2 CB 30.77 - [Buchholz 237.5 § 7 HessBG Nr. 1] und vom 11. März 1980 - BVerwG 2 B 50.79 -).
  • BVerwG, 28.11.1980 - 2 C 37.79

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung einer Eignungsbeurteilung des

    Auch die Mitgliedschaft in einer Partei mit Zielen, die mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht vereinbar sind, schließt nicht zwingend ein verfassungstreues Verhalten aus (BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [335, 359]; BVerwGE 52, 313 [336]; vgl. auch das zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehene Urteil vom 31. Januar 1980 - BVerwG 2 C 5.78 - [NJW 1980, 2145] sowie Beschlüsse vom 29. Oktober 1979 - BVerwG 2 CB 30.77 - [Buchholz 237.5 § 7 HessBG Nr. 1] und vom 11. März 1980 - BVerwG 2 B 50.79 -).

    Beurteilungselemente können dabei auch weitere politische Aktivitäten in einer Partei oder anderen Organisationen mit der Verfassungsordnung widerstreitenden Zielsetzungen sein, etwa die Kandidatur im Bundestagswahlkampf für eine solche Partei oder auf anderer Ebene für deren Unterorganisationen (Beschlüsse vom 29. Oktober 1979 - BVerwG 2 CB 30.77 -[a.a.O.] und vom 11. März 1980 - BVerwG 2 B 50.79 -) sowie die Herausgabe und Verteilung von Flugblättern mit eindeutig der Verfassungsordnung widerstreitendem Inhalt (vgl. u.a. Beschluß vom 21. Juli 1976 - BVerwG 6 B 1.76 - [ZBR 1976, 312]).

    Die Frage, ob der Beamtenbewerber nach seiner Persönlichkeit die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten, gründet sich auf eine von Fall zu Fall wechselnde Vielzahl von Beurteilungselementen (BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [353]; BVerwGE 52, 313 [336]; Beschluß vom 29. Oktober 1979 - BVerwG 2 CB 30.77 -[a.a.O.]; BAG, Urteil vom 5. März 1980 - 5 AZR 604/78 -[NJW 1981, 71] und ist weitgehend Tatfrage (vgl. u.a. Beschlüsse vom 5. Dezember 1977 - BVerwG 6 CB 41.77 -, vom 29. Oktober 1979 - BVerwG 2 CB 30.77 - [a.a.O.] und vom 11. März 1980 - BVerwG 2 B 50.79-).

    Dies ergibt sich bereits aus der bisherigen Rechtsprechung des erkennenden Senats, von der abzuweichen kein Anlaß besteht (u.a. BVerwGE 47, 330 [338/339]; Beschlüsse vom 29. Oktober 1979 - BVerwG 2 CB 30.77 - [a.a.O.] und vom 14. November 1979 - BVerwG 2 B 94.78 -).

  • BVerwG, 11.03.1980 - 2 B 50.79

    Übernahme in ein Beamtenverhältnis - Zweifel an der Verfassungstreue - Tätigkeit

    Sie ist weitgehend keine Rechtsfrage, sondern eine Tatfrage (vgl. hierzu u.a. Beschlüsse vom 5. Dezember 1977 - BVerwG 6 CB 41.77 - und vom 29. Oktober 1979 - BVerwG 2 CB 30.77 -).

    Eine derartige Kandidatur kann damit - das bedarf nicht mehr der rechtsgrundsätzlichen Klärung - Teil der den jeweiligen Einzelfall betreffenden Eignungsprognose des Dienstherrn sein (BVerwGE 47, 330 [360]; Beschluß vom 29. Oktober 1979 - BVerwG 2 CB 30.77 -).

  • BVerwG, 21.10.1981 - 2 B 52.81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Neufestsetzung

    Das erfordert, daß innerhalb der Beschwerdefrist substantiiert dargelegt wird, was der Kläger bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte, und die Darlegung, daß die weiteren Ausführungen zur Klärung des von ihm geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wären (vgl. Beschlüsse vom 29. September 1976 - BVerwG 7 CB 46.76 - [Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 23]; vom 28. Juni 1978 - BVerwG 6 B 14.78 - und vom 29. Oktober 1979 - BVerwG 2 CB 30.77 -).
  • BVerwG, 24.03.1981 - 2 B 47.80

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Das bedeutet, daß innerhalb der Beschwerdefrist substantiiert dargelegt wird, was die Klägerin bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und die Darlegung, daß die weiteren Ausführungen zur Klärung des von ihr geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wären (u.a. Beschlüsse vom 29. September 1976 - BVerwG 7 CB 46.76 - [Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 23], vom 28. Juni 1978 - BVerwG 6 B 14.78 - und vom 29. Oktober 1979 - BVerwG 2 CB 30.77 -).
  • BVerwG, 28.12.1979 - 2 B 72.79

    Rüge der Verletzung der Hinweispflicht und Erörterungspflicht des vorsitzenden

    Das erfordert, daß innerhalb der Beschwerdefrist substantiiert vorgetragen wird, was der Kläger bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und die Darlegung, daß die weiteren Ausführungen zur Klärung des von ihm geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wären (u.a. Beschlüsse vom 29. September 1976 - BVerwG 7 CB 46.76 -[Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 23], vom 28. Juni 1978 - BVerwG 6 B 14.78 - und vom 29. Oktober 1979 - BVerwG 2 CB 30.77 -).
  • BVerwG, 17.12.1982 - 2 B 98.82

    Unterscheidung von arbeitsgerichtlicher und verwaltungsgerichtlicher

    Angesichts des zwingenden Charakters der in § 9 Abs. 1 Nr. 2 LBG getroffenen Regelung und der Notwendigkeit einer intakten, loyalen, pflichttreuen, dem Staat und seiner verfassungsmäßigen Ordnung innerlich verbundenen Beamtenschaft für die Sicherung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist der Dienstherr verpflichtet, Anhaltspunkten für Zweifel nachzugehen und diese sorgfältig und umfassend aufzuklären (BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [352]; BVerwGE 61, 176 [183] sowie Beschlüsse vom 29. Oktober 1979 - BVerwG 2 CB 30.77 - [Buchholz 237.5 § 7 HessBG Nr. 1] unter Hinweis auf den Beschluß vom 20. Juli 1979 - BVerwG 2 B 21.79 -, vom 18. Dezember 1981 - BVerwG 2 B 26.80 - und vom 29. Oktober 1982 - BVerwG 2 B 78.81 -).
  • BVerwG, 21.10.1982 - 2 B 85.82

    Anwendung der Verjährung des § 197 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) auf

    Denn eine Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kann die Zulassung der Revision nach dieser Vorschrift nicht rechtfertigen (vgl. u.a. Beschluß vom 29. Oktober 1979 - BVerwG 2 CB 30.77 - [Buchholz 237.5 7 HessBG Nr. 1] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 20.09.1982 - 2 ER 401.80

    Ausgestaltung des Anspruchs auf Beiordnung eines Rechtsanwalts im

  • BVerwG, 14.11.1984 - 2 B 136.83

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 20.09.1983 - 2 B 146.82

    Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der letzten Behördenentscheidung für eine

  • BVerwG, 25.03.1983 - 2 B 170.81

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • BVerwG, 11.05.1982 - 6 B 20.82

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei Vorlage einer bestimmten

  • BVerwG, 17.12.1981 - 2 B 24.81

    Reichweite der Kenntnisnahmepflicht des Gerichtes bezüglich des Vorbringens der

  • BVerwG, 17.03.1981 - 2 B 70.80

    Ordnungsgemäße Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 18.02.1981 - 2 B 42.80

    Verletzung der Aufklärungspficht auf Seiten des Berufungsgerichts - Verletzung

  • BVerwG, 15.01.1982 - 2 B 67.81

    Verwaltungsaktualität von Umsetzungen und Änderungen des einem Beamten

  • BVerwG, 17.02.1981 - 2 B 25.81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Dienstliches

  • BVerwG, 01.04.1980 - 6 C 92.79

    Darlegungserfanforderungen an die Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des

  • BVerwG, 27.06.1980 - 2 B 80.79

    Notwendigkeit eines Antrags bei der Behörde vor Klageerhebung als

  • BVerwG, 21.10.1983 - 2 B 190.82

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch überraschende Einbeziehung von Unterlagen

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.06.1985 - NDH a (1) 4/84
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