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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.02.2009 - 2 CN 1.07   

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BVerwG, 19.02.2009 - 2 CN 1.07 (https://dejure.org/2009,2597)
BVerwG, Entscheidung vom 19.02.2009 - 2 CN 1.07 (https://dejure.org/2009,2597)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Februar 2009 - 2 CN 1.07 (https://dejure.org/2009,2597)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 80; Gesetz ... vom 2. September 2001 (BGBl II S. 810); Abkommen der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 21. Juni 1999; EG-Vertrag (konsolidierte Fassung) Art. 46, 49, 50; LBG Schl.-H. § 100; BhVO Schl.-H. § 8 Abs. 4 Nr. 8
    Anerkennungserfordernis; Angemessenheit; Behinderung des freien Dienstleistungsverkehrs; Beihilfe; Beihilfeausschluss; Beihilfesystem; Beschränkungsverbot; Dienstleistungsverkehr; Differenzierung im Beihilfesystem; Ermächtigungsgrundlage; Erschwerung einer Leistung; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 80
    Anerkennung; Anerkennungserfordernis; Angemessenheit; Ausschluss; Behinderung des freien Dienstleistungsverkehrs; Beihilfe; Beihilfeausschluss; Beihilfefähigkeit; Beihilfesystem; Beschränkungsverbot; Dienstleistung; Dienstleistungsverkehr; Dienstleistungsverkehr; ...

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen Bundesrecht durch Ausschluss der Beihilfe für anlässlich einer privaten Reise in der Schweiz entstandene notwendige medizinische Aufwendungen in der Beihilfeverordnung eines Landes; Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit

  • Judicialis

    BhVO § 8 Abs. 4; ; LBG § 100 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenrecht, Beihilferecht: Verstoß gegen Bundesrecht durch Ausschluss der Beihilfe für anlässlich einer privaten Reise in der Schweiz entstandene notwendige medizinische Aufwendungen in der Beihilfeverordnung eines Landes; Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2009, 1040
  • DÖV 2009, 503
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 12.07.2001 - C-368/98

    DER GERICHTSHOF NIMMT - IN ERGÄNZUNG SEINER RECHTSPRECHUNG ZU DEN VORHERIGEN

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2009 - 2 CN 1.07
    Diese Rechtsprechung wird auch von der späteren, für die Auslegung des 1999 geschlossenen Abkommens allerdings nicht mehr maßgeblichen Rechtsprechung des EuGH fortgeführt (vgl. EuGH, Urteile vom 12. Juli 2001 - C 368/98 - DVBl 2001, 1509 und C 157/99 - DVBl 2001, 1512 jeweils m.w.N.).

    Gegen Art. 49 EG verstößt nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs jede nationale Regelung, die die Leistung von Diensten zwischen Mitgliedstaaten im Ergebnis gegenüber der Leistung von Diensten im Inneren eines Mitgliedstaates erschwert (EuGH, Urteile vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-381/93, Kommission/Frankreich, Slg. 1994, I-5145, Rn. 17 und vom 28. April 1998 a.a.O. Rn. 33; ebenso EuGH, Urteile vom 12. Juli 2001 a.a.O. S. 1511 und 1514 jeweils m.w.N.; stRspr).

    Dies gilt selbst in Fällen, in denen die Behandlung keinen Aufschub duldet (vgl. EuGH, Urteile vom 12. Juli 2001 a.a.O. S. 1511 f. und 1515 jeweils m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 23. Mai 2002 a.a.O. S. 271).

    Zwar kann nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs eine erhebliche Gefährdung des finanziellen Gleichgewichts des Systems der sozialen Sicherheit einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses darstellen, der eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs zu rechtfertigen vermag (vgl. EuGH, Urteile vom 12. Juli 2001 a.a.O. S. 1512 und 1515 jeweils m.w.N.).

    Der Europäische Gerichtshof hat ebenfalls anerkannt, dass das Ziel, eine ausgewogene, allen zugängliche ärztliche und klinische Versorgung aufrechtzuerhalten, zwar eng mit der Finanzierung des Systems der sozialen Sicherheit verbunden ist, aber auch zu den Ausnahmen aus Gründen der öffentlichen Gesundheit nach Art. 46 EG zählen kann, soweit es zur Erzielung eines hohen Gesundheitsschutzes beiträgt (vgl. EuGH, Urteile vom 12. Juli 2001 a.a.O. S. 1512 und 1515 jeweils m.w.N.).

    Schließlich hat der Europäische Gerichtshof auch entschieden, dass Art. 46 EG es den Mitgliedstaaten erlaubt, den freien Dienstleistungsverkehr im Bereich der medizinischen Versorgung einzuschränken, soweit die Erhaltung eines bestimmten Umfangs der medizinischen und pflegerischen Versorgung oder eines bestimmten Niveaus der Heilkunde für die Gesundheit oder selbst das Überleben ihrer Bevölkerung erforderlich ist (vgl. EuGH, Urteile vom 12. Juli 2001 a.a.O. S. 1512 und 1515 jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 23.05.2002 - 2 C 35.00

    Beihilfe zu Heilkuren im Ausland; Notwendigkeit eines amtsärztlichen Gutachtens,

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2009 - 2 CN 1.07
    In der Rechtsprechung des Senats ist anerkannt, dass eine beihilferechtliche Vorschrift, welche die Beihilfe bei Heilkuren in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union von gesteigerten Anforderungen abhängig macht, gegen Art. 49 EG über die Freiheit des Dienstleistungsverkehrs verstößt (vgl. Urteil vom 23. Mai 2002 - BVerwG 2 C 35.00 - BVerwGE 116, 269 = Buchholz 271 LBeihilfeR Nr. 23).

    Dies gilt selbst in Fällen, in denen die Behandlung keinen Aufschub duldet (vgl. EuGH, Urteile vom 12. Juli 2001 a.a.O. S. 1511 f. und 1515 jeweils m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 23. Mai 2002 a.a.O. S. 271).

  • BVerwG, 28.04.2005 - 2 C 1.04

    Begrenzte Dienstfähigkeit; Dienstbezüge; Dienstunfähigkeit; Ruhegehalt;

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2009 - 2 CN 1.07
    Solange der Gesetzgeber am gegenwärtig praktizierten "Mischsystem" aus privat finanzierter Vorsorge und ergänzender Beihilfe festhält, ist der allgemeine Gleichheitssatz dann verletzt, wenn eine bestimmte Regelung im beihilferechtlichen Sinne notwendige und angemessene Aufwendungen von der Beihilfe ausschließt und dabei die im Beihilfesystem angelegte Sachgesetzlichkeit ohne zureichenden Grund verlässt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Februar 1992 - 1 BvL 29/87 - BVerfGE 85, 238 ; BVerwG, Urteile vom 28. April 2005 - BVerwG 2 C 1.04 - BVerwGE 123, 308 = Buchholz 240 § 72a BBesG Nr. 1 und vom 28. Mai 2008 - BVerwG 2 C 12.07 - Buchholz 271 LBeihilfeR Nr. 30 Rn. 23).
  • BVerwG, 17.06.2004 - 2 C 50.02

    Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2009 - 2 CN 1.07
    Nach der Rechtsprechung des Senats hat der Gesetzgeber im Beihilferecht u.a. festzulegen, nach welchen Grundsätzen Leistungen erbracht und bemessen oder ausgeschlossen werden (vgl. Urteil vom 17. Juni 2004 - BVerwG 2 C 50.02 - BVerwGE 121, 103 = Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 123).
  • EuGH, 12.07.2001 - C-157/99

    Smits und Peerbooms

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2009 - 2 CN 1.07
    Diese Rechtsprechung wird auch von der späteren, für die Auslegung des 1999 geschlossenen Abkommens allerdings nicht mehr maßgeblichen Rechtsprechung des EuGH fortgeführt (vgl. EuGH, Urteile vom 12. Juli 2001 - C 368/98 - DVBl 2001, 1509 und C 157/99 - DVBl 2001, 1512 jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 24.07.1962 - 2 BvL 15/61

    Fremdrenten

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2009 - 2 CN 1.07
    Das Territorialitätsprinzip besagt, dass staatliche Hoheitsakte auf dem Gebiet eines anderen Staates nur mit dessen Zustimmung erlaubt sind (BVerfG, Urteil vom 24. Juli 1962 - 2 BvL 15, 16/61 - BVerfGE 14, 221 ).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvL 29/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG 1982 in Bezug auf Ermäßigungen

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2009 - 2 CN 1.07
    Solange der Gesetzgeber am gegenwärtig praktizierten "Mischsystem" aus privat finanzierter Vorsorge und ergänzender Beihilfe festhält, ist der allgemeine Gleichheitssatz dann verletzt, wenn eine bestimmte Regelung im beihilferechtlichen Sinne notwendige und angemessene Aufwendungen von der Beihilfe ausschließt und dabei die im Beihilfesystem angelegte Sachgesetzlichkeit ohne zureichenden Grund verlässt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Februar 1992 - 1 BvL 29/87 - BVerfGE 85, 238 ; BVerwG, Urteile vom 28. April 2005 - BVerwG 2 C 1.04 - BVerwGE 123, 308 = Buchholz 240 § 72a BBesG Nr. 1 und vom 28. Mai 2008 - BVerwG 2 C 12.07 - Buchholz 271 LBeihilfeR Nr. 30 Rn. 23).
  • EuGH, 31.01.1984 - 286/82

    Luisi und Carbone / Ministero dello Tesoro

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2009 - 2 CN 1.07
    Nach ständiger Rechtsprechung fallen medizinische Tätigkeiten unter Art. 50 EG, ohne dass danach zu unterscheiden ist, ob die Behandlung im klinischen Rahmen oder außerhalb davon erfolgt (EuGH, Urteile vom 31. Januar 1984 in den Rechtssachen 286/82 und 26/83, Luisi und Carbone, Slg. 1984, 377, Rn. 16 , vom 4. Oktober 1991 in der Rechtssache C-159/90, Society for the Protection of Unborn Children Ireland, Slg. 1991, I-4685, Rn. 18 und vom 28. April 1998 - Rs. C-158/96 - Kohll, Slg. 1998, I-1931, Rn. 29 und 51).
  • EuGH, 28.04.1998 - C-158/96

    Kohll

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2009 - 2 CN 1.07
    Nach ständiger Rechtsprechung fallen medizinische Tätigkeiten unter Art. 50 EG, ohne dass danach zu unterscheiden ist, ob die Behandlung im klinischen Rahmen oder außerhalb davon erfolgt (EuGH, Urteile vom 31. Januar 1984 in den Rechtssachen 286/82 und 26/83, Luisi und Carbone, Slg. 1984, 377, Rn. 16 , vom 4. Oktober 1991 in der Rechtssache C-159/90, Society for the Protection of Unborn Children Ireland, Slg. 1991, I-4685, Rn. 18 und vom 28. April 1998 - Rs. C-158/96 - Kohll, Slg. 1998, I-1931, Rn. 29 und 51).
  • BVerwG, 30.01.2002 - 9 A 20.01

    Planfeststellungsverfahren; Flughafenbau; Einwendungen; Erörterung der

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2009 - 2 CN 1.07
    Länder sind in ihrer Verwaltungshoheit grundsätzlich auf ihr eigenes Gebiet beschränkt (Urteil vom 30. Januar 2002 - BVerwG 9 A 20.01 - BVerwGE 115, 373 = Buchholz 310 § 44a VwGO Nr. 9).
  • EuGH, 04.10.1991 - C-159/90

    Society for the Protection of Unborn Children Ireland / Grogan u.a.

  • EuGH, 05.10.1994 - C-381/93

    Kommission / Frankreich

  • BVerwG, 28.05.2008 - 2 C 12.07

    Angemessenheit; Beihilfe; Berücksichtigung vorhandener Implantate;

  • VGH Baden-Württemberg, 19.01.2010 - 4 S 1070/08

    Beschränkung der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für medizinische Leistungen

    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.02.2009 - 2 CN 1.07 - sei nicht einschlägig.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteile vom 19.02.2009 - 2 CN 1.07 -, Juris, und vom 17.06.2004 - 2 C 50.02 - BVerwGE 121, 103) hat der Gesetzgeber im Beihilferecht u.a. festzulegen, nach welchen Grundsätzen Leistungen erbracht und bemessen oder ausgeschlossen werden.

    Regelungen, die einen Leistungsausschluss oder jedenfalls eine erhebliche Erschwerung der Leistung zum Gegenstand haben, bedürfen daher einer ausdrücklichen gesetzlichen Verordnungsermächtigung (BVerwG, Urteil vom 19.02.2009, a.a.O.).

    Ob die Regelung des § 13 Abs. 1 Satz 1 BVO, die die beihilfefähigen Kosten auf die (fiktiven) Inlandskosten beschränkt, noch von der Ermächtigung des § 101 LBG gedeckt ist (dies für eine entsprechende Regelung in Nordrhein-Westfalen bejahend: BVerwG, Beschluss vom 20.09.1988 - 2 B 91.88 -, ZBR 1989, 175; offen gelassen von BVerwG, Urteil vom 19.02.2009, a.a.O.), kann jedoch dahinstehen.

    Bei ärztlichen Dienstleistungen, die in der Schweiz gegenüber einem deutschen Staatsangehörigen erbracht worden sind, handelt es sich danach um grenzüberschreitende Dienstleistungen im Sinne des Freizügigkeitsabkommens (BVerwG, Urteil vom 19.02.2009, a.a.O.).

    Da der genannte Art. 17 Buchst. a) des Anhangs I des Freizügigkeitsabkommens ausdrücklich "Beschränkungen grenzüberschreitender Dienstleistungen" untersagt, und auch die entsprechende Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bis zum Abschluss des Freizügigkeitsabkommens heranzuziehen ist (Art. 16 Abs. 2 des Freizügigkeitsabkommens), ist auch im Verhältnis zur Schweiz die dargestellte Auslegung der Dienstleistungsfreiheit als Beschränkungsverbot vorzunehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.02.2009, a.a.O.; dies bezweifelnd: Kahil-Wolff, SZS 2004, 578).

    Eine Beihilferegelung, die die Erstattung im Ausland entstandener Aufwendungen für medizinische Dienstleistungen ausschließt oder auch nur begrenzt und gegenüber der Beihilfegewährung für ärztliche Behandlungen im Inland ungünstiger ist, ist grundsätzlich geeignet, einen Beihilfeberechtigten von einer medizinischen Behandlung in der Schweiz abzuschrecken (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.02.2009, a.a.O., zum EG-Ausland: EuGH, Urteil vom 18.03.2004 , a.a.O., BVerwG, Urteil vom 23.05.2002 - 2 C 35.00 -, BVerwGE 116, 269).

    Eine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit ist insbesondere auch - wie hier - bei einer sich zu touristischen Zwecken bereits im Ausland aufhaltenden Person, die aufgrund eines Notfalls einen dortigen Arzt aufsucht, möglich (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.02.2009, a.a.O.; VG Aachen, Urteil vom 10.01.2008 - 1 K 339/05 -, Juris).

  • BVerwG, 17.10.2011 - 2 C 14.10

    Beihilfe; Grenznähe; Auslandsbehandlung; Krankenhauskosten; Kostenbeschränkung

    In diesen Fällen behindert die Regelung den freien Dienstleistungsverkehr zwischen Deutschland und der Schweiz (vgl. zum völligen Ausschluss der Beihilfefähigkeit medizinischer Dienstleistungen im Ausland: Urteil vom 19. Februar 2009 - BVerwG 2 CN 1.07 - Buchholz 271 LBeihilfeR Nr. 34).

    Bei ärztlichen Dienstleistungen einschließlich Krankenhausbehandlungen, die in der Schweiz gegenüber deutschen Staatsangehörigen erbracht werden, handelt es sich um grenzüberschreitende Dienstleistungen im Sinne des Abkommens, das zur Definition insoweit auf den EG-Vertrag, also insbesondere auf Art. 49, 50 EGV (jetzt Art. 56 Abs. 1, Art. 57 AEUV) Bezug nimmt (vgl. Urteil vom 19. Februar 2009 a.a.O. Rn. 27 m.w.N.).

    Geraets u.a. - Slg. 2001, I-5473 Rn. 55 ff., jeweils m.w.N., vom 16. Mai 2006 - Rs. C-372/04, Watts - Slg. 2006, I-4376 Rn. 86, vom 19. April 2007 - Rs. C-444/05, Stamatelaki - Slg. 2007, I-3205 Rn. 19 und vom 15. Juni 2010 - Rs. C-211/08, Kommission/Spanien - EuZW 2010, 671 Rn. 47, 56; stRspr; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2009 a.a.O. Rn. 27).

    Als Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit ist es anzusehen, wenn die Erstattung der Kosten für eine grenzüberschreitende Dienstleistung einer ungünstigeren Regelung unterliegt als die Erstattung der Kosten einer inländischen Dienstleistung (vgl. Urteil vom 19. Februar 2009 a.a.O. Rn. 28 ff.; EuGH, Urteil vom 28. April 1998 - Rs. C-158/96, Kohll - Slg. 1998, I-1935 Rn. 33 m.w.N., stRspr, fortgeführt zuletzt in den Urteilen vom 19. April 2007 a.a.O. Rn. 25 m.w.N. und vom 15. Juni 2010 a.a.O. Rn. 55).

    Soweit § 13 Abs. 1 Satz 1 BVO BW danach nicht bereits wegen Verstoßes gegen das Abkommen mit der Schweiz unwirksam ist, bedarf die Regelung als eine beihilferechtliche Vorschrift, die einen Leistungsausschluss oder jedenfalls die erhebliche Erschwerung einer Leistung zum Gegenstand hat, einer ausdrücklichen gesetzlichen Verordnungsermächtigung (vgl. Urteil vom 19. Februar 2009 a.a.O. Rn. 15).

    Für diese Fallgruppe verletzt eine allgemeine Kostenbegrenzungsregelung die im Beihilfesystem angelegte Sachgesetzlichkeit und damit den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, weil sie ohne zureichenden Grund medizinisch gebotene und angemessene Aufwendungen von der Beihilfe ausschließt (vgl. Urteile vom 18. Februar 2009 a.a.O. Rn. 14, vom 19. Februar 2009 a.a.O. Rn. 20 f. und vom 12. November 2009 - BVerwG 2 C 61.08 - Buchholz 270 § 5 BhV Nr. 19 Rn. 11, jeweils m.w.N.).

    Allein Gründe der Verwaltungsvereinfachung, der Kostenbeschränkung oder der Umstand, dass Auslandsbehandlungen versicherbar sind, rechtfertigen nicht, die Angemessenheit medizinisch gebotener Aufwendungen auf einen Betrag zu begrenzen, zu dem Leistungen am Unfallort nicht angeboten werden; sie stehen im Widerspruch zu § 5 Abs. 1 Satz 1 BVO BW und § 101 Satz 3 Nr. 4 LBG BW (vgl. Urteile vom 19. Februar 2009 a.a.O. Rn. 21 und 23, vom 18. Februar 2009 a.a.O. Rn. 17 f. und vom 12. November 2009 a.a.O. Rn. 15).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2010 - 3 A 608/08

    Bestehen einer im nordrhein-westfälischen Beihilferecht angelegten Rechtfertigung

    vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urteile vom 12. November 2009 - 2 C 61.08 -, NVwZ-RR 2010, 244; vom 6. November 2009 - 2 C 60.08 -, juris; vom 19. Februar 2009 - 2 CN 1.07 -, NVwZ 2009, 1040; vom 18. Februar 2009 - 2 C 23.08 -, NVwZ 2009, 847; vom 28. Mai 2008 - 2 C 1.07 -, NVwZ 2008, 1380.

    vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2009 - 2 CN 1.07 -, a.a.O.; in diesem Sinne bereits OVG NRW, Urteil vom 10. November 1976 - 6 A 343/75 -, OVGE MüLü 33, 141.

    Selbst wenn aber davon ausgegangen wird, dass Regelungen, die - wie § 10 Abs. 1 Satz 1 BVO NRW - die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen begrenzen, die durch eine Behandlung im Ausland entstanden sind, keinen grundsätzlichen Bedenken unterliegen, vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 20. September 1988 - 2 B 91.88 -, DÖD 1989, 243; offen gelassen im Urteil vom 19. Februar 2009 - 2 CN 1.07 -, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Januar 2010 - 4 S 1070/08 -, juris, verbietet sich jedenfalls der generelle Ausschluss der Beihilfefähigkeit von Kosten für eine Krankenbeförderung im Ausland.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Mai 2002 - 2 C 35.00 -, a.a.O.; und vom 19. Februar 2009 - 2 CN 1.07 -, a.a.O., VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Januar 2010 - 4 S 1070/08 -, a.a.O.

    vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Januar 2010 - 4 S 1070/08 -, a.a.O.; Frenz, Handbuch Europarecht Bd. 1, Europäische Grundfreiheiten, Rdnr. 2492, Grabitz/Hilf, Das Recht der Europäischen Union, Kommentar, Band II, Loseblatt, Stand: Oktober 2009, Art. 49/50 Rdnr. 51; wohl auch Callies/Ruffert, EUV/EGV Kommentar, 3. Auflage, Art. 49, 50 EGV Rdnr. 27; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2009 - 2 CN 1.07 -, a.a.O. (hier wird der den Fall einer "unvorhersehbaren Erkrankung" im Ausland genannt); EuGH, Urteil vom 31. Januar 1984 -, a.a.O., der allgemein Studien- und Geschäftsreisen sowie den Auslandsaufenthalt von Touristen als Gegenstand der passiven Dienstleistungsfreiheit ansieht, ohne auf die konkreten Dienstleistungen abzustellen; sowie EuGH, Urteil vom 13. Mai 2003 - C-385/99 -, a.a.O., hier ist zum Sachverhalt ausgeführt: Frau Müller-Fauré ließ "während ihres Urlaubs in Deutschland" eine Zahnbehandlung durchführen.

    vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Januar 2010 - 4 S 1070/08 -, a.a.O.; in diesem Sinne wohl auch BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2009 - 2 CN 1.07 -, a.a.O.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2009 - 2 CN 1.07 -, a.a.O.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2023 - 3 M 72/23

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Anordnung des Payment-Blocking

    Das Territorialitätsprinzip besagt, dass staatliche Hoheitsakte auf dem Gebiet eines anderen Staates nur mit dessen Zustimmung erlaubt sind (BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2009 - 2 CN 1.07 - juris Rn. 17 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.03.2019 - 3 M 47/19

    Haltererlaubnis für gefährlichen Hund; Verstoß gegen Leinen- und Maul-korbzwang

    Das Territorialitätsprinzip besagt, dass staatliche Hoheitsakte auf dem Gebiet eines anderen Staates nur mit dessen Zustimmung erlaubt sind (BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2009 - 2 CN 1.07 -, juris Rn. 17 m. w. N.).

    Das Territorialitätsprinzip hindert den deutschen Staat deshalb nicht daran, an ein im Ausland stattfindendes Ereignis innerstaatliche Rechtsfolgen zu knüpfen und beispielsweise Unfallopfer auch für Unfälle zu entschädigen, die sich außerhalb seines Territoriums ereignet haben (BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2009, a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2011 - 1 A 2497/09

    Geltendmachung des Zulassungsgrunds ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit eines

    Zwar seien gemäß § 10 Abs. 1 Satz 3 BVO NRW Beförderungskosten zum Behandlungsort bei einer Krankenhausbehandlung im Ausland abweichend von § 4 Abs. 1 Nr. 11 BVO NRW nicht beihilfefähig und liege eine Rückausnahme nach § 10 Abs. 3 BVO NRW ersichtlich nicht vor; der Leistungsausschluss nach § 10 Abs. 1 Satz 3 BVO NRW verletze aber, wie sich aus dem ohne weiteres auf den vorliegenden Fall übertragbaren Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Februar 2009 - 2 CN 1.07 - ergebe, das kraft Ratifikation durch den Deutschen Bundestag durch Gesetz vom 2. September 2001 in den Rang einfachen Bundesrechts überführte Abkommen der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedsstaaten mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 21. Juni 1999 und sei deshalb nach Art. 31 GG unwirksam.

    So bereits VG Aachen, Urteil vom 10. Januar 2008 - 1 K 339/05 -, juris, Rn. 18 (Kosten des Transports mit einem Rettungshubschrauber); ferner die ohne weiteres auf den vorliegenden Fall des beihilferechtlichen Ausschlusses notwendiger Beförderungskosten zum Behandlungsort übertragbaren Erwägungen des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 19. Februar 2009 - 2 CN 1.07 -, NVwZ 2009, 1040 = ZBR 2009, 383 = juris, Rn. 30 zum Verstoß des grundsätzlichen Ausschlusses der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für Behandlungen außerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft anlässlich privater Reisen nach dem früheren § 8 Abs. 4 Nr. 8 BVO SH gegen das Freizügigkeitsabkommen (dort deutlich auch zu "Fällen einer bei Reiseantritt unvorhersehbaren Erkrankung" und zu dem Unterfällen, dass "die Behandlung keinen Aufschub duldet"), und VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Januar 2010 - 4 S 1070/08 -, VBlBW 2010, 281 = juris, Rn. 35.

  • BVerwG, 01.09.2011 - 2 B 57.10

    Beihilfefähigkeit von Kosten für die Beförderung zum Behandlungsort bei einer

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist, solange der Gesetzgeber an dem gegenwärtig praktizierten "Mischsystem" aus privat finanzierter Vorsorge und ergänzender Beihilfe festhält, der allgemeine Gleichheitssatz dann verletzt, wenn eine bestimmte Regelung beihilferechtlich notwendige und angemessene Aufwendungen von der Beihilfe ausschließt und dabei die im Beihilfesystem angelegte Sachgesetzlichkeit ohne zureichenden Grund verlässt (Urteil vom 19. Februar 2009 - BVerwG 2 CN 1.07 - Buchholz 271 LBeihilfeR Nr. 34 Rn. 20 m.w.N.).
  • VG Frankfurt/Main, 19.11.2021 - 6 K 898/19
    Die Dienstleistungsfreiheit schließt die Befugnis der Leistungsempfänger ein, sich zur Inanspruchnahme einer medizinischen Behandlung in einen anderen Mitgliedstaat zu begeben (BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2009 - 2 CN 1/07 -, Rn. 28 - 29, juris).
  • VG Köln, 08.07.2013 - 19 K 6644/12

    Durchführung einer Vergleichsberechnung bei Gewährung weiterer Beihilfe zu den

    Urteil vom 19.02.2009 - 2 CN 1.07 -, Buchholz 271 LBeihilfeR Nr. 34; juris; Urteil vom 17.10.2011 - 2 C 14.10 -, BVerwGE 141, 69 = NVwZ 2012, 515; juris, der das Gericht folgt, ist durch eine einschränkende Regelung der Beihilfefähigkeit von in der Schweiz entstandenen krankheitsbedingten Aufwendungen das Abkommen mit der Schweiz nur dann verletzt, wenn bei der Bewilligung einer Beihilfe zu diesen Aufwendungen der Berechnung nicht die "höchsten Kosten" zugrunde gelegt werden, die bei einer vergleichbaren Inlandsbehandlung beihilfefähig gewesen wären.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.09.2007 - 2 CN 1.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,74028
BVerwG, 25.09.2007 - 2 CN 1.07 (https://dejure.org/2007,74028)
BVerwG, Entscheidung vom 25.09.2007 - 2 CN 1.07 (https://dejure.org/2007,74028)
BVerwG, Entscheidung vom 25. September 2007 - 2 CN 1.07 (https://dejure.org/2007,74028)
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