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   VGH Bayern, 20.05.1996 - 2 CS 96.1175   

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https://dejure.org/1996,10978
VGH Bayern, 20.05.1996 - 2 CS 96.1175 (https://dejure.org/1996,10978)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.05.1996 - 2 CS 96.1175 (https://dejure.org/1996,10978)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Mai 1996 - 2 CS 96.1175 (https://dejure.org/1996,10978)
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Bayern, 16.01.2014 - 9 B 10.2528

    Nachbarklage gegen Vorbescheid für Feuerwehrgerätehaus im (faktischen)

    Sie verweist insoweit auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom 20. Mai 1996 (BayVGH, B.v. 20.5.1996 - 2 CS 96.1175), wonach eine Rettungswache in einem allgemeinen Wohngebiet zulässig sei, weil sie sozialen bzw. gesundheitlichen Zwecken diene.
  • VG Oldenburg, 13.06.2014 - 7 A 7110/13

    Anlieger; Anwohner; Berechnung; Bewertung; Datenbasis; Ermessensfehlerfreie

    Ungeachtet dessen, dass die Lärmbelästigungen durch den Einsatz des Martinshorns bei der Ermittlung des Beurteilungspegels der Geräuschbelastung durch den betriebsbezogenen Kfz-Verkehr auf öffentlichen Straßen nach der RLS-90 außer Ansatz zu bleiben haben und der Notfalleinsatz mit Martinshorn selbst an Sonn- und Feiertagen und während der Nachtzeit im Interesse der Notfallrettung allgemein, also auch vom Antragsteller, grundsätzlich als sozialadäquat hingenommen werden muss (ebenso: BayVGH, Beschl. v. 20.5.1996 - 2 CS 96.1175 - BRS 58 Nr. 60 = BauR 1996, 818),.
  • OVG Thüringen, 30.08.2007 - 1 KO 330/06

    Dialysezentrum im allgemeinen Wohngebiet; Unterschrift; Bauvorlagen; Verzicht;

    Bei der vom Beigeladenen weiter angeführten "Rotkreuzhaus mit Rettungswache", das der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 20.03.1996 - 2 CS 96.1175 - (BRS 58 Nr. 60) als im allgemeinen Wohngebiet zulässige Anlage für soziale und gesundheitliche Zwecke angesehen hatte, handelte es sich um eine vergleichsweise kleine Einrichtung.
  • VG Düsseldorf, 08.06.2006 - 11 K 6062/04

    Nachbarrechtliche Anfechtung einer Baugenehmigung zur Errichtung einer Feuerwache

    Dabei ist eine Feuer- und Rettungswache nach ihrer Funktion nicht grundsätzlich unverträglich mit dem Vorhandensein von Wohnbebauung, sondern sie ist nach ihrer Bestimmung und im Interesse kurzer Wege zu den möglichen Einsatzorten auf eine gewissen Nähe zu dieser angewiesen, vgl. dazu OVG NRW im Beschluss vom 29. Juli 2004, a.a.O., Bay. VGH, Beschluss vom 20. Mai 1996 - 2 CS 96.1175 , BRS 58 Nr. 60.
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