Rechtsprechung
ArbG Hagen, 17.04.1969 - 2 Ca 1160/68 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- arbeitszeugnis.com (Leitsatz)
Arbeitszeugnis - Krankheit
Papierfundstellen
- DB 1969, 886
Wird zitiert von ...
- LAG Hamm, 17.06.1999 - 4 Sa 309/98
Erwähnung der Prokura und des Beendigungsgrundes im Zeugnis
Bei langfristigem krankheitsbedingtem Ausfall des Arbeitnehmers können Angaben über den Gesundheitszustand im Zeugnis gemacht werden, wenn das Arbeitsverhältnis durch die Erkrankung erheblich beeinflußt war ( ArbG Hagen v. 17.04.1969, BB 1969, 676 = DB 1969, 886) und wenn durch ein Verschweigen das Zeugnis einen unrichtigen Inhalt erhalten oder doch zumindest einen unzutreffenden Gesamteindruck über die Persönlichkeit bzw. die Leistungs- und Einsatzfähigkeit des Arbeitnehmers erwecken würde ( LAG Hamm vom 21.12.1993 - 4 Sa 1077/93, n.v.).