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   ArbG Paderborn, 16.05.2008 - 2 Ca 118/08   

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ArbG Paderborn, 16.05.2008 - 2 Ca 118/08 (https://dejure.org/2008,14062)
ArbG Paderborn, Entscheidung vom 16.05.2008 - 2 Ca 118/08 (https://dejure.org/2008,14062)
ArbG Paderborn, Entscheidung vom 16. Mai 2008 - 2 Ca 118/08 (https://dejure.org/2008,14062)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entfernung einer Abmahnung aus einer Personalakte einer angestellten Gemeindereferentin; Pflicht zum Wohnsitz innerhalb der Einsatzgemeinde zur Erfüllung der Loyalitätspflichten gegenüber der Kirche; Verletzung der Residenzpflicht im Rahmen eines Arbeitsvertrages mangels ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 07.06.2006 - 4 AZR 316/05

    Tarifvertragliche Residenzpflicht eines Hausmeisters

    Auszug aus ArbG Paderborn, 16.05.2008 - 2 Ca 118/08
    Denn mit dem BAG (v. 7.6.2006 - 4 AZR 316/05, NZA 2007, 343) ist im Zweifel davon auszugehen, dass die Erfüllung der Verpflichtung zur Wohnsitznahme sich nicht nach melderechtlichen, sondern nach bürgerlich-rechtlichen Kriterien (vgl. § 7 BGB) richtet.

    Auf tarifvertragliche Regelungen für gänzlich andere Berufsgruppen (vgl. BAG v. 7.6.2006 - 4 AZR 317/05, NZA 2007, 343 zur Residenzpflicht von Hausmeistern nach § 16 des Mantel- und Lohntarifvertrages für Arbeiter der städtischen Wohnungsgesellschaften) kann insofern nach Auffassung der Kammer nicht abgestellt werden.

    Für "weltliche" Arbeitsverhältnisse hat das BAG (v. 7.6.2006 - 4 AZR 316/05, NZA 2007, 343) bereits entschieden, dass ein Tarifvertrag die Verpflichtung eines Arbeitnehmers zur Wohnsitznahme am Ort seiner Tätigkeit nur begründen kann, wenn dieser Verpflichtung ein durch die Besonderheiten des Arbeitsverhältnisses begründetes berechtigtes Interesse des Arbeitgebers zugrunde liegt.

    Sie müssten durch das Arbeitsverhältnis tatsächlich geboten sein, wie etwa bei einem Lokalredakteur einer Tageszeitung, für dessen Arbeit es unerlässlich sei, bei lokalen Ereignissen innerhalb kurzer Zeit zur Stelle zu sein, um darüber berichten zu können (BAG v. 7.6.2006 - 4 AZR 316/05, NZA 2007, 343).

    Die Verpflichtung zum Bezug einer Dienstwohnung finde sich dementsprechend häufig bei Hausmeisterarbeitsverträgen, aber auch bei Feuerwehrmännern, Mitarbeitern der Autobahnmeisterei oder Heimleitern (BAG v. 7.6.2006 - 4 AZR 316/05, NZA 2007, 343).

    Sie sei hinreichend legitimiert, da sie unter diesen Voraussetzungen erforderlich, geeignet und angemessen sei (BAG v. 7.6.2006 - 4 AZR 316/05, NZA 2007, 343).

    Eine Vergleichbarkeit mit den in der Entscheidung des BAG vom 7.6.2006 - 4 AZR 316/05, NZA 2007, 343 benannten Berufsgruppen (Hausmeister, Feuerwehrmänner, Mitarbeiter der Autobahnmeisterei, Heimleiter, Förster im Außendienst, Schutzpolizeibeamte, Lokalredakteure) ist für die Kammer nicht ersichtlich.

  • BAG, 17.11.2005 - 6 AZR 160/05

    Weiterbildungskosten - Rückzahlungsverpflichtung

    Auszug aus ArbG Paderborn, 16.05.2008 - 2 Ca 118/08
    Insofern hat das BAG (v. 17.11.2005 - 6 AZR 160/05, NZA 2006, 872) für die AVR-Caritas ausdrücklich entschieden, dass es sich um allgemeine Geschäftsbedingungen i.S.d. § 305 ff. BGB handelt.

    Zwar hat das BAG (v. 17.11.2005 - 6 AZR 160/05, NZA 2006, 872) betont, dass kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien - wie die KAVO (s.o.) - anders als Tarifverträge auf dem sog. "Dritten Weg" entstünden, dieser Unterschied gegenüber der Entstehung von Tarifverträgen es aber nicht rechtfertige, kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien einer grundsätzlich anderen Inhaltskontrolle zu unterziehen, als sie bei Tarifverträgen vorzunehmen wäre.

    Und Tarifverträge sind allein daraufhin zu untersuchen, ob sie gegen die Verfassung, gegen anderes höherrangiges zwingendes Recht oder gegen die guten Sitten verstoßen (BAG v. 17.11.2005 - 6 AZR 160/05, NZA 2006, 872).

    Jedoch hat das BAG diese Aussage in der benannten Entscheidung mit der Einschränkung versehen, dass der gleiche Kontrollmaßstab wie bei Tarifverträgen jedenfalls (= nur?) insoweit gelte, als die kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien einschlägige tarifvertragliche Regelungen ganz oder mit im Wesentlichen gleichen Inhalten übernehmen (BAG v. 17.11.2005 - 6 AZR 160/05, NZA 2006, 872).

  • BAG, 14.08.2007 - 8 AZR 973/06

    Wirksamkeit einer Vertragsstrafenabrede

    Auszug aus ArbG Paderborn, 16.05.2008 - 2 Ca 118/08
    Sie verletzt das Bestimmtheitsgebot, wenn sie vermeidbare Unklarheiten und Spielräume enthält (BAG v. 14.8.2007 - 8 AZR 973/06, NZA 2008, 170).

    Die Berücksichtigung dieser Umstände kann sowohl zur Unwirksamkeit einer nach generell-abstrakter Betrachtung wirksamen Klausel als auch zur Wirksamkeit einer nach typisierter Inhaltskontrolle unwirksamen Klausel führen (BAG v. 14.8.2007 - 8 AZR 973/06 - NZA 2008, 170).

    Eine geltungserhaltende Reduktion kommt nach der Rechtsprechung des BAG (v. 4.3.2004 - 8 AZR 344/03, JURIS; v.14.8.2007 - 8 AZR 973/06, NZA 2008, 170) nicht in Betracht.

  • BAG, 04.03.2004 - 8 AZR 344/03

    Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag

    Auszug aus ArbG Paderborn, 16.05.2008 - 2 Ca 118/08
    Sie ist in den Vertrags- oder Fallgruppen vorzunehmen, wie sie durch die an dem Sachgegenstand orientierte typische Interessenlage gebildet werden (BAG v. 4.3.2004 - 8 AZR 344/03, JURIS; v. 21.4.2005 - 8 AZR 424/04, NZA 2005, 1053 jeweils mit umfangreichen weiteren Nachweisen).

    Eine geltungserhaltende Reduktion kommt nach der Rechtsprechung des BAG (v. 4.3.2004 - 8 AZR 344/03, JURIS; v.14.8.2007 - 8 AZR 973/06, NZA 2008, 170) nicht in Betracht.

  • BGH, 26.04.1972 - IV ZR 18/71

    Vereinbarung über Wohnsitzverlegung als Verstoß gegen das Grundrecht der

    Auszug aus ArbG Paderborn, 16.05.2008 - 2 Ca 118/08
    So hat der BGH (v. 26.4.1972 - IV ZR 18/71, NJW 1972, 1414) eine - allerdings erzwingbare! - Freizügigkeitsbeschränkung geschiedener Eheleute für nichtig, weil sittenwidrig i.S.d. § 138 Abs. 1 BGB (!) befunden und ausgeführt, die Wohnsitzregelung stehe in Widerspruch zu der Wertung, die der Verfassungsgeber dem Grundrecht der Freizügigkeit beigemessen habe.
  • LAG Niedersachsen, 21.09.1999 - 12 Sa 2255/98

    Verpflichtung eines Schulhausmeisters zum Bewohnen einer Dienstwohnung;

    Auszug aus ArbG Paderborn, 16.05.2008 - 2 Ca 118/08
    Auch lässt sich mit dem LAG Niedersachsen (vom 21.9.1999 - 12 Sa 2255/98, JURIS) die Frage stellen, ob ein Arbeitnehmer den Erwerb eines Eigentums überhaupt in die Abwägung einstellen kann.
  • BAG, 23.08.1989 - 5 AZR 569/88

    Werkdienstwohnung: rechtliches Schicksal an Arbeitsverhältnis gebunden

    Auszug aus ArbG Paderborn, 16.05.2008 - 2 Ca 118/08
    Es findet sich keinerlei konkreter, mit Tatsachen untermauerter Vortrag des beklagten Erzbistums dazu, dass und wie anderenfalls - zumal momentan bei einer Entfernung von lediglich 8 km - die Arbeitsleistung der Klägerin beeinträchtigt würde (vgl. zum entscheidenden Erfordernis der Beeinträchtigung der Arbeitsleistung: BAG v. 23.8.1989 - 5 AZR 569/88, NZA 1999, 191; Preis , Der Arbeitsvertrag, 2. Aufl. [2005], II D 30, Rd.-Nr. 288).
  • BVerwG, 18.10.1966 - VI C 39.64

    Ansprüche eines Lehrers aus Verletzung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn in

    Auszug aus ArbG Paderborn, 16.05.2008 - 2 Ca 118/08
    Das BVerwG hat insofern eine Abgrenzung von seiner ausdrücklich als veraltet bezeichneten Entscheidung vom 18.10.1966 - VI B 39.64, BVerwGE 25, 138 vorgenommen und besonders hervorgehoben, dass die tatsächlichen Verhältnisse von früher (z.B. Lehrer an einer Kleinstschule im ländlichen Raum) heute (sprich: 1991) weitgehend entfallen seien.
  • BVerfG, 07.03.2002 - 1 BvR 1962/01

    Außerordentliche Kündigung einer bei einer evangelischen Kirchengemeinde

    Auszug aus ArbG Paderborn, 16.05.2008 - 2 Ca 118/08
    Dementsprechend hat auch das BVerfG in seinem Nichtannahmebeschluss vom 7.3.2002 - 1 BvR 1962/01, NZA 2002, 609 noch einmal ausdrücklich dargestellt, dass es nicht zweifelhaft sein könne, "dass im Rahmen der Beurteilung, ob die Kündigung eines kirchlichen Arbeitnehmers gerechtfertigt ist, neben dem Selbstbestimmungsrecht der betreffenden Kirche als Arbeitgeber auch hiermit kollidierende Grundrechtspositionen des Arbeitnehmers einschließlich derjenigen aus Art. 4 Abs. 1, 2 GG zu berücksichtigen sind.".
  • BVerfG, 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83

    Loyalitätspflicht

    Auszug aus ArbG Paderborn, 16.05.2008 - 2 Ca 118/08
    Es bleibt danach grundsätzlich den verfassten Kirchen überlassen, verbindlich zu bestimmen, was "die Glaubwürdigkeit der Kirche und ihrer Verkündigung erfordert", was "spezifisch kirchliche Aufgaben" sind, was "Nähe" zu ihnen bedeutet, welches die "wesentlichen Grundsätze der Glaubenslehre und Sittenlehre" sind und was als - ggf. schwerer - Verstoß gegen diese anzusehen ist (BVerfG v. 4.6.1985 - 2 BvR 1703/03, 2 BvR 1718/03, 2 BvR 856/84, NJW 1986, 367).
  • BAG, 21.04.2005 - 8 AZR 425/04

    Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag

  • BGH, 22.02.2002 - V ZR 26/01

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit einer AGB-Klausel; Zumutbarkeit des Festhaltens am

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 2296/96

    Zur Erstattungspflicht des Arbeitgebers gegenüber der Bundesanstalt für Arbeit

  • BAG, 28.01.1998 - 4 AZR 491/96

    Eingruppierung nach der KAVO: Kindertagesstättenleiterin

  • LAG Köln, 27.11.2006 - 14 Sa 859/06

    Rückwirkende Streichung einer Weihnachtsgratifikation

  • LAG Hamm, 13.08.2009 - 16 Sa 1045/08

    Gemeindereferentin unterliegt im Rechtsstreit mit dem Erzbistum wegen

    Auf die Berufung des beklagten Erzbistums wird das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 16.05.2008 - 2 Ca 118/08 - teilweise abgeändert.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn - 2 Ca 118/08 - vom 16.05.2008 abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • ArbG Paderborn, 23.11.2011 - 2 Ca 561/11

    Außerordentliche Kündigung einer Gemeindereferentin - Entzug der kanonischen

    Das Arbeitsgericht Paderborn gab mit Urteil vom 16. Mai 2008 (Aktenzeichen 2 Ca 118/08) der Klage statt.
  • LAG Köln, 18.02.2009 - 3 Sa 715/08

    Sozialplan, Abfindung, Gleichbehandlung, Klageverzicht, erzwingbares

    Auch sie bedarf, wie in ihrer Präambel ausgeführt wird, der einseitigen Inkraftsetzung durch die jeweiligen Ortsbischöfe (vgl. BAG, Urteil vom 28.1.1998 - 4 AZR 491/96, NZA 1998, 424f.; vgl. zuletzt BAG, Urteil vom 25.03.2009 - 7 AZR 710/07, Pressemitteilung Nr. 33/09; ebenso zuletzt ArbG Paderborn, Urteil vom 16.05.2008 - 2 Ca 118/08, ZMV 2008, 217).
  • ArbG Bochum, 31.03.2011 - 3 Ca 2843/10

    Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung bzgl. Verzugs der Annahme der

    Denn auch wenn sich eine kirchliche Einrichtung auf das verfassungsrechtlich garantierte Selbstbestimmungsrecht der Kirchen beruft, ist eine Interessenabwägung im Einzelfall zwischen eben diesem Selbstbestimmungsrecht der Kirchen und andererseits auch den grundrechtlichen Positionen des betroffenen Arbeitnehmers vorzunehmen (vgl. ausführlich Arbeitsgericht Paderborn, Urteil vom 16.05.2008 - 2 Ca 118/08 - Juris, m.w.N.).
  • LAG Köln, 18.02.2009 - 3 Sa 1420/08

    Sozialplan, Abfindung, Gleichbehandlung, Klageverzicht, erzwingbares

    Auch sie bedarf, wie in ihrer Präambel ausgeführt wird, der einseitigen Inkraftsetzung durch die jeweiligen Ortsbischöfe (vgl. BAG, Urteil vom 28.1.1998 - 4 AZR 491/96, NZA 1998, 424f.; vgl. zuletzt BAG, Urteil vom 25.03.2009 - 7 AZR 710/07, Pressemitteilung Nr. 33/09; ebenso zuletzt ArbG Paderborn, Urteil vom 16.05.2008 - 2 Ca 118/08, ZMV 2008, 217).
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