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ArbG Ulm, 07.02.2019 - 2 Ca 127/18 |
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Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Baden-Württemberg, 10.05.2021 - 1 Sa 12/21
Ausschluss der ordentlichen Kündigung - AGB-Kontrolle - Weiterbildung zum …
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ulm vom 07.02.2019 - 2 Ca 127/18 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte verurteilt wird, an die Klägerin 2.604,93 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 2. März 2018 zu bezahlen.Unter teilweiser Änderung des Urteils des Arbeitsgerichts Ulm von 07.02.2019, Az. 2 Ca 127/18 wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 2.084,25 EUR (netto) nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.03.2018 zu bezahlen.
- LAG Baden-Württemberg, 12.03.2020 - 17 Sa 12/19
Einreichung einer Berufungsschrift über das besondere elektronische …
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ulm vom 07.02.2019 - 2 Ca 127/18 - wird als unzulässig verworfen.